Nach dem Zweiten Weltkrieg als Kriegsbeute oder Reparationsleistung aus Deutschland verbrachte Sach- und Kulturgüter sowie Patente - Umfang, Verbleib und Rückführung
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Nach dem Zweiten Weltkrieg als Kriegsbeute oder Reparationsleistung aus Deutschland verbrachte Sach- und Kulturgüter sowie Patente - Umfang, Verbleib und Rückführung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8033
21. Wahlperiode 16.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Teich, Uwe Schulz, Stefan Keuter,
Dr. Alexander Gauland, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Alexander Wolf, Dr. Rainer
Rothfuß und der Fraktion der AfD
Nach dem Zweiten Weltkrieg als Kriegsbeute oder Reparationsleistung aus
Deutschland verbrachte Sach- und Kulturgüter sowie Patente – Umfang, Verbleib
und Rückführung
Während des Zweiten Weltkrieges wurden durch das NS-Regime in großem
Umfang Sach- und Kulturgüter aus den von Deutschland besetzten Gebieten
geraubt. Zugleich lagerten zahlreiche Staaten Kulturgüter, insbesondere
Bestände öffentlicher Museen, Bibliotheken und Archive, zum Schutz vor Zerstörung
aus. Nach Kriegsende befanden sich daher zahlreiche Sach- und Kulturgüter
infolge von Auslagerungen, Gebietsveränderungen, Beschlagnahmen und
Verbringungen nicht mehr an ihrem ursprünglichen Herkunftsort. Dabei wurden
auch aus Deutschland selbst in erheblichem Umfang Sach- und Kulturgüter
durch ausländische Besatzungsmächte als Kriegsbeute beschlagnahmt und in
andere Staaten verbracht (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/kultur-un
d-gesellschaft/07-kulturgueter).
Bereits seit dem Ende des 19. Jahrhunderts hatte sich die völkerrechtliche
Auffassung herausgebildet, dass Kulturgüter, die Teil des kulturellen Erbes und der
Geschichte eines Volkes sind, nicht Gegenstand von Plünderungen oder als
Kompensation für Reparationsleistungen verwendet werden dürfen. Dieser
Grundsatz findet insbesondere in den Artikeln 46 und 56 der Haager
Landkriegsordnung von 1907 seinen Ausdruck und wurde nach dem Zweiten
Weltkrieg durch die Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei
bewaffneten Konflikten weiterentwickelt.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kam es sowohl in den westlichen
Besatzungszonen als auch in der sowjetischen Besatzungszone zu umfangreichen
Verbringungen von Kulturgütern. In den westlichen Besatzungszonen wurden
zahlreiche Bestände in die sogenannten Central Collecting Points verbracht.
Die amerikanischen Kunstschutzoffiziere wandten sich bereits im November
1945 mit dem sogenannten Wiesbadener Manifest gegen die Verbringung von
Kulturgütern aus deutschen Museen in die Vereinigten Staaten. Die dort
sichergestellten Bestände aus öffentlichem Besitz wurden in den Folgejahren
schrittweise an die Herkunftsländer zurückgeführt oder der deutschen
Treuhandverwaltung übergeben.
In der sowjetischen Besatzungszone konzentrierten sich ab Februar 1945 die
Aktivitäten der sogenannten Trophäenbrigaden der Roten Armee auf die
„Sicherstellung“ von Kulturgütern. Nach Kriegsende wurden die Abtransporte
in die Sowjetunion systematisch fortgesetzt. Die verbrachten Kulturgüter
sollten unter anderem zum Ausgleich für die Kriegsverluste sowjetischer Museen
und Bibliotheken dienen. Ab 1955 kam es zunehmend zu Rückführungen in die
DDR. Die umfangreichste Rückführungsaktion fand ab September 1958 statt,
als innerhalb weniger Monate zahlreiche Bestände aus Museen und anderen
Kultureinrichtungen der Sowjetunion in die DDR zurückgeführt wurden.
Zwischen 1945 und 1962 wurden nach Angaben der Bundesregierung
insgesamt rund 1 Million Kunstgegenstände an in- und ausländische Berechtigte
übergeben (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/kultur-und-gesellschaft/
07-kulturgueter). Gleichwohl ist die Rückführung kriegsbedingt verbrachten
Kulturguts auch mehr als 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges nicht
abgeschlossen. Noch heute befinden sich wesentliche Sammlungsbestände
außerhalb Deutschlands, insbesondere auf dem Gebiet der ehemaligen
Sowjetunion. Darüber hinaus werden verschollene Kulturgüter weiterhin im
internationalen Kunsthandel, in privaten Haushalten und teilweise auch in
deutschen Museumsdepots aufgefunden.
Die Bundesregierung führt seit Beginn der 1990er-Jahre Gespräche mit Staaten,
in denen sich kriegsbedingt verbrachte Kulturgüter befinden, unter anderem mit
Russland, der Ukraine und Polen. Zugleich wird die Erforschung der
Provenienz und des Verbleibs kriegsbedingt verlagerten Kulturguts, insbesondere über
das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste, gefördert (https://kulturgutverlust
e.de/historische-kontexte/kriegsverluste/rueckfuehrungen). Vor diesem
Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen Umfang die weiterhin
nicht zurückgeführten Bestände haben, in welchen Staaten sie sich befinden,
welche Rückführungen seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges erfolgt sind und
welche Bemühungen zur Identifizierung und Rückführung noch ausstehender
Sach- und Kulturgüter unternommen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele und welche Sach- und Kulturgüter wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges als Kriegsbeute
oder Reparationsleistung aus Deutschland in andere Staaten verbracht?
2. Bei wie vielen und welchen von den in Frage 1 erfragten Sachgütern hat die
Bundesregierung gegenüber welchen Ländern und zu welchem Zeitpunkt
die Rückführung nach Deutschland verlangt (bitte die Antwort nach
Ländern und Jahresscheiben aufschlüsseln), und wenn die Rückführung von
den in Frage 1 erfragten Sachgütern von der Bundesregierung nicht verlangt
wurde, was war jeweils der Grund dafür?
3. Wie viele und welche von den in Frage 1 erfragten Sachgütern wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung bislang aus welchen Ländern zu welchem
Zeitpunkt nach Deutschland zurückgeführt (bitte die Antwort nach Ländern
und Jahresscheiben aufschlüsseln)?
4. Musste Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung seinerseits eine
Gegenleistung erbringen, um die Rückführung der in Frage 3 erfragten
Sachgüter zu ermöglichen, wenn ja, um welche Gegenleistung handelte es
sich dabei jeweils, und welchen Wert hatte sie?
5. Bei wie vielen der in Frage 1 erfragten Sachgüter ist nach Kenntnis der
Bundesregierung der aktuelle Verbleib ungeklärt?
6. In welchen Ländern befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit noch wie viele und welche der in Frage 1 erfragten Sachgüter, die
bislang nicht nach Deutschland zurückgeführt wurden?
7. Mit welchen von den in Frage 6 erfragten Ländern befindet sich die
Bundesregierung aktuell in Gesprächen über die Rückführung welcher
Sachgüter, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges aus Deutschland als
Kriegsbeute oder Reparationsleistung verbracht wurden (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
8. Welche der in Frage 6 erfragten Länder verweigern nach Kenntnis der
Bundesregierung die Rückgabe von Sachgütern, die nach dem Ende des
Zweiten Weltkrieges als Kriegsbeute oder Reparationsleistung aus Deutschland
verbracht wurden, und wie wird die jeweilige Verweigerung begründet?
9. Wie viele und welche deutschen Patente wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges von welchen Staaten als
Kriegsbeute oder Reparationsleistung beschlagnahmt oder zur eigenen
Nutzung übernommen?
Berlin, den 8. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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