Bilanz des Förderprogramms Integration durch Qualifizierung des Europäischen Sozialfonds
Text
Bilanz des Förderprogramms Integration durch Qualifizierung des Europäischen Sozialfonds
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3741
21. Wahlperiode 21.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thomas Stephan, René Springer, Gerrit Huy, Jan Feser, Lukas
Rehm, Ulrike Schielke-Ziesing, Robert Teske und der Fraktion der AfD
Bilanz des Förderprogramms Integration durch Qualifizierung des Europäischen
Sozialfonds
Der Europäische Sozialfonds (ESF) wird gemeinsam von der Europäischen
Union (EU) und den Mitgliedstaaten finanziert. Für die Förderperiode des ESF
von 2021 bis 2027 sind für Deutschland insgesamt rund 6,56 Mrd. Euro
vorgesehen, die sich auf den Bund und die Bundesländer aufteilen (www.bmas.de/E
N/Europe-and-the-World/European-Funds/ESF/esf-article.html#docf81a347e-4
8ed-4938-a9a6-bda786bfd8afbodyText4).
Für einen Teil der geförderten Programme ist das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales (BMAS) federführend (www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-20
27/Foerderprogramme/inhalt.html), darunter das Förderprogramm Integration
durch Qualifizierung (IQ). Im Rahmen des Programms sollen
Beratungsangebote zur Berufsanerkennung und fairen Integration sowie
Qualifizierungsangebote zum Erreichen einer vollen Gleichwertigkeit von aus dem Ausland
mitgebrachten Berufsabschlüssen gefördert werden. Die Förderung beträgt mit
dem ersten Aufruf ca. 92 Mio. Euro und dem zweiten Aufruf ca. 93 Mio. Euro.
Damit werden ca. 270 Projekte gefördert (ebd.).
Das Förderprogramm IQ erreichte in der Förderrunde von 2023 bis 2025 mit
seinen Angeboten in Beratung und Qualifizierung rund 200 000 Teilnehmer.
Aktuelle migrationspolitische Entwicklungen spiegelten sich auch in der
Zusammensetzung dieser Gruppe. In den IQ-Beratungsangeboten hatten 58
Prozent der Personen einen Fluchthintergrund, darunter 39 Prozent Ukrainer; in
den IQ-Qualifizierungen hatten 60 Prozent der Teilnehmer einen
Fluchthintergrund.
Nach Ansicht der Fragesteller reiht sich das Förderprogramm IQ in eine lange
Kette kostenintensiver Migrations- und Integrationsmaßnahmen ein, deren
Wirksamkeit und Nutzen für die Gesamtgesellschaft schwierig zu beurteilen ist.
Es gibt bereits mehrere behördliche Stellen, die für diese Aufgaben spezialisiert
sind, wie die Portale „Anerkennung in Deutschland“, „Make it in Germany“
oder die Bundesagentur für Arbeit, die Zentralstelle für ausländisches
Bildungswesen (ZAB) oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF), diverse Landesbehörden und weitere.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele der ca. 200 000 Teilnehmer können nach Kenntnis der
Bundesregierung in ihrer Muttersprache nicht ausreichend lesen oder schreiben
(bitte nach Anzahl und Nationalität aufschlüsseln)?
2. Wie viele der ca. 200 000 Teilnehmer verfügten nach Kenntnis der
Bundesregierung über Deutschkenntnisse (bitte nach Anzahl, Nationalität und
den Sprachniveaustufen nach dem Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmen aufschlüsseln)?
3. Können auch Personen mit unbekannter Staatszugehörigkeit durch das
Förderprogramm IQ gefördert werden, und wenn ja, wie viele Personen
mit unbekannter Staatszugehörigkeit wurden bereits gefördert?
4. Wie viele der ca. 200 000 Teilnehmer erhielten durch Beratungs- und
Qualifizierungsangebote des Förderprogramms IQ eine
Berufsanerkennung (bitte nach Anzahl, Nationalität und Berufsbezeichnung
aufschlüsseln)?
5. Wie viele der ca. 200 000 Teilnehmer konnten Ausbildungszeugnisse,
Arbeitszeugnisse oder Ähnliches aus ihren Herkunftsländern nachweisen
(bitte nach Anzahl, Nationalität und Art der Zeugnisse aufschlüsseln)?
6. Welche Berufstätigkeiten konnten die ca. 200 000 Teilnehmer in ihren
Herkunftsländern nachweisen (bitte nach Anzahl, Nationalität,
Berufsbezeichnung und Dauer der Berufstätigkeit aufschlüsseln)?
7. Welche Möglichkeiten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für
Ausländer, trotz fehlender Ausbildungs- oder Arbeitszeugnisse oder
sonstiger schriftlicher Nachweise eine Berufsanerkennung zu erlangen?
8. Wie viele der ca. 200 000 Teilnehmer erhielten eine Berufsanerkennung,
ohne dass sie Ausbildungszeugnisse, Arbeitszeugnisse oder Ähnliches aus
ihren Herkunftsländern vorlegen konnten (bitte nach Anzahl, Nationalität
und Art des Berufs aufschlüsseln)?
9. Aus welchen Gründen reichen die in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten Portale und Behörden zur Erfüllung der Berufsanerkennung
und Qualifizierung von Ausländern nach Auffassung der Bundesregierung
nicht aus, weil sie die Etablierung des Förderprogramms IQ für nötig
erachtete?
10. Wie viele Qualifizierungen wurden im Rahmen des Förderprogramms IQ
bisher angeboten, wie viele Personen nahmen teil, und wie viele von
ihnen haben die Qualifizierung erfolgreich abgeschlossen (bitte nach
Berufen aufschlüsseln)?
11. Wie viele Schulungen gab es bisher analog zum Förderprogramm IQ von
2019 bis 2022 für Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsakteure, wie viele
Teilnehmer wurden gezählt, und wie viele dieser Schulungen wurden nicht
auf Deutsch abgehalten (bitte nach Sprache aufschlüsseln)?
12. Wie viele Schulungen wurden bisher für die Arbeitsmarktakteure analog
zum Förderprogramm IQ von 2019 bis 2022 ggf. zu den Themen
„Interkulturelle Kompetenz“ und „Antidiskriminierung“ veranstaltet, und
welche Kompetenzen und beruflichen Qualifikationen werden nach
Kenntnis der Bundesregierung durch diese Schulungen vermittelt?
13. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zuwendungen der
IQ-Mittel für internes Personal, externes Personal wie
Beratungsunternehmen, direkte Sachkosten und Pauschalkosten (bitte nach Projekt
aufschlüsseln)?
14. Wie viele Personalstellen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für
das Förderprogramm IQ für die Projekte bei den Trägern neu geschaffen
(bitte nach Vollzeitstellen, Teilzeitstellen oder Minijobs je Projekt
aufschlüsseln)?
15. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die korrekte Verwendung
der Fördermittel überwacht, und welche Maßnahmen gibt es, um
Missbrauch der Fördermittel präventiv zu verhindern?
Berlin, den 21. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Gerrit Huy (Kleine Anfrage)
- asked ← Jan Feser (Kleine Anfrage)
- asked ← Lukas Rehm (Kleine Anfrage)
- asked ← René Springer (Kleine Anfrage)
- asked ← Robert Teske (Kleine Anfrage)
- asked ← Thomas Stephan (Kleine Anfrage)
- asked ← Ulrike Schielke-Ziesing (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← René Springer
- authored ← Thomas Stephan
- part_of_vorgang → Bilanz des Förderprogramms Integration durch Qualifizierung des Europäischen Sozialfonds (Kleine Anfrage)