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Bilanz des Förderprogramms Integration durch Qualifizierung des Europäischen Sozialfonds (Antwort zu Drs. 21/3741)

dip / drucksache 04.02.2026 · WP 21 · 21/4005 · Antwort · Original ↗

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Bilanz des Förderprogramms Integration durch Qualifizierung des Europäischen Sozialfonds (Antwort zu Drs. 21/3741) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4005 21. Wahlperiode 04.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Stephan, René Springer, Gerrit Huy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3741 – Bilanz des Förderprogramms Integration durch Qualifizierung des Europäischen Sozialfonds V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Europäische Sozialfonds (ESF) wird gemeinsam von der Europäischen Union (EU) und den Mitgliedstaaten finanziert. Für die Förderperiode des ESF von 2021 bis 2027 sind für Deutschland insgesamt rund 6,56 Mrd. Euro vorgesehen, die sich auf den Bund und die Bundesländer aufteilen (www.bma s.de/EN/Europe-and-the-World/European-Funds/ESF/esf-article.html#docf81 a347e-48ed-4938-a9a6-bda786bfd8afbodyText4). Für einen Teil der geförderten Programme ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) federführend (www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-202 1-2027/Foerderprogramme/inhalt.html), darunter das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ). Im Rahmen des Programms sollen Beratungsangebote zur Berufsanerkennung und fairen Integration sowie Qualifizierungsangebote zum Erreichen einer vollen Gleichwertigkeit von aus dem Ausland mitgebrachten Berufsabschlüssen gefördert werden. Die Förderung beträgt mit dem ersten Aufruf ca. 92 Mio. Euro und dem zweiten Aufruf ca. 93 Mio. Euro. Damit werden ca. 270 Projekte gefördert (ebd.). Das Förderprogramm IQ erreichte in der Förderrunde von 2023 bis 2025 mit seinen Angeboten in Beratung und Qualifizierung rund 200 000 Teilnehmer. Aktuelle migrationspolitische Entwicklungen spiegelten sich auch in der Zusammensetzung dieser Gruppe. In den IQ-Beratungsangeboten hatten 58 Prozent der Personen einen Fluchthintergrund, darunter 39 Prozent Ukrainer; in den IQ-Qualifizierungen hatten 60 Prozent der Teilnehmer einen Fluchthintergrund. Nach Ansicht der Fragesteller reiht sich das Förderprogramm IQ in eine lange Kette kostenintensiver Migrations- und Integrationsmaßnahmen ein, deren Wirksamkeit und Nutzen für die Gesamtgesellschaft schwierig zu beurteilen ist. Es gibt bereits mehrere behördliche Stellen, die für diese Aufgaben spezialisiert sind, wie die Portale „Anerkennung in Deutschland“, „Make it in Germany“ oder die Bundesagentur für Arbeit, die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), diverse Landesbehörden und weitere. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 4. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie viele der ca. 200 000 Teilnehmer können nach Kenntnis der Bundesregierung in ihrer Muttersprache nicht ausreichend lesen oder schreiben (bitte nach Anzahl und Nationalität aufschlüsseln)? Die Erhebung dieses Merkmals sowie die in den Fragen 5, 6 und 8 nachgefragten Merkmale und Nachweise sind für die Erreichung der Programmziele und nach den EU-rechtlichen Vorgaben nicht erforderlich. Daher liegen der Bundesregierung zur Fragestellung keine Erkenntnisse vor. Ziel des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) ist es unter anderem, in Deutschland lebende Menschen ausländischer Herkunft dabei zu unterstützen, einer qualifizierten Erwerbstätigkeit in Deutschland nachzugehen und dabei ihre vorhandenen Kompetenzen einzubringen.  2. Wie viele der ca. 200 000 Teilnehmer verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung über Deutschkenntnisse (bitte nach Anzahl, Nationalität und den Sprachniveaustufen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen aufschlüsseln)? Die Erhebung von Daten zu Deutschkenntnissen auf Programmebene ist für die Erreichung der Programmziele und nach den EU-rechtlichen Vorgaben nicht erforderlich. Daher liegen der Bundesregierung dazu keine Erkenntnisse vor.  3. Können auch Personen mit unbekannter Staatszugehörigkeit durch das Förderprogramm IQ gefördert werden, und wenn ja, wie viele Personen mit unbekannter Staatszugehörigkeit wurden bereits gefördert? Zielgruppe des Förderprogramms sind Menschen ausländischer Herkunft. Die Teilnahme am Förderprogramm IQ ist nicht an eine bestimmte Staatsangehörigkeit gebunden. Zur Anzahl der teilnehmenden Personen mit unbekannter Staatszugehörigkeit liegen der Bundesregierung daher keine Erkenntnisse vor.  4. Wie viele der ca. 200 000 Teilnehmer erhielten durch Beratungs- und Qualifizierungsangebote des Förderprogramms IQ eine Berufsanerkennung (bitte nach Anzahl, Nationalität und Berufsbezeichnung aufschlüsseln)? Im Förderprogramm werden Modelle entwickelt, deren Ziel die bessere Verwertbarkeit von im Ausland erworbenen Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland ist. Die Berufsanerkennung wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen über einen Antrag bei den zuständigen Stellen der Länder und Kammern erreicht. Der Antrag wird nicht im Förderprogramm gestellt. Daher liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Anerkennungsstatistik verwiesen (www.anerkennung-in-d eutschland.de/html/de/pro/news-auswertung-anerkennungsstatistik-2024.php).  5. Wie viele der ca. 200 000 Teilnehmer konnten Ausbildungszeugnisse, Arbeitszeugnisse oder Ähnliches aus ihren Herkunftsländern nachweisen (bitte nach Anzahl, Nationalität und Art der Zeugnisse aufschlüsseln)?  6. Welche Berufstätigkeiten konnten die ca. 200 000 Teilnehmer in ihren Herkunftsländern nachweisen (bitte nach Anzahl, Nationalität, Berufsbezeichnung und Dauer der Berufstätigkeit aufschlüsseln)? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu der Frage 1 verwiesen.  7. Welche Möglichkeiten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für Ausländer, trotz fehlender Ausbildungs- oder Arbeitszeugnisse oder sonstiger schriftlicher Nachweise eine Berufsanerkennung zu erlangen? Die Beurteilung ausländischer Berufsqualifikationen erfolgt grundsätzlich anhand schriftlicher Nachweise über den Erwerb der Berufsqualifikation sowie über Inhalte und Dauer der zugrundeliegenden Ausbildung. Können diese nicht oder nicht vollständig vorgelegt werden, so kommen in Abhängigkeit von der jeweiligen Konstellation (Welche Unterlagen fehlen? In welchem Bereich wird eine Berufsanerkennung beantragt?) unterschiedliche Möglichkeiten in Betracht. Hierzu gehören Prüfungen, Lehrgänge bzw. Qualifikationsanalysen.  8. Wie viele der ca. 200 000 Teilnehmer erhielten eine Berufsanerkennung, ohne dass sie Ausbildungszeugnisse, Arbeitszeugnisse oder Ähnliches aus ihren Herkunftsländern vorlegen konnten (bitte nach Anzahl, Nationalität und Art des Berufs aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 4 verwiesen.  9. Aus welchen Gründen reichen die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Portale und Behörden zur Erfüllung der Berufsanerkennung und Qualifizierung von Ausländern nach Auffassung der Bundesregierung nicht aus, weil sie die Etablierung des Förderprogramms IQ für nötig erachtete? Um die im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen bestmöglich für den deutschen Arbeitsmarkt zu erschließen, sind aus Sicht der Bundesregierung verschiedene Informations- und Beratungsangebote und Instrumente erforderlich. Den in der Vorbemerkung genannten Portalen und Behörden kommen wie dem Förderprogramm IQ unterschiedliche Aufgaben zu, so dass insbesondere im Bereich der individuellen Beratung und der Qualifizierung eine Ergänzung erforderlich ist, wie sie durch das Förderprogramm IQ erfolgt. Das Förderprogramm IQ unterstützt und begleitet Menschen ausländischer Herkunft regional und niedrigschwellig in allen Bundesländern beim Zugang zum für sie bildungsadäquaten Arbeitsmarkt, insbesondere, wenn Schritte zur Berufsanerkennung sowie zur bildungsadäquaten und nachhaltigen Einmündung in den Arbeitsmarkt durch zentrale Portale nicht ausreichend bekannt sind oder weitergehende Unterstützung in diesen komplexen Prozessen benötigt wird. Die Zielstellung der Modellförderung ist in der IQ-Förderrichtlinie unter „1.1. Zielstellung“ ausführlich beschrieben. Mit der Richtlinie werden Modellprojekte in Ergänzung zum Regelsystem gefördert. 10. Wie viele Qualifizierungen wurden im Rahmen des Förderprogramms IQ bisher angeboten, wie viele Personen nahmen teil, und wie viele von ihnen haben die Qualifizierung erfolgreich abgeschlossen (bitte nach Berufen aufschlüsseln)? Im Förderprogramm IQ waren im Zeitraum 2023 bis 2025 bundesweit 142 Qualifizierungsteilvorhaben mit zum Teil mehreren Gruppen- und Einzelangeboten oder Begleitangeboten verfügbar. Rund 28 000 Personen haben im Förderprogramm IQ an einer Qualifizierungsmaßnahme oder einem Begleitangebot teilgenommen. Diese werden nur teilweise mit einer Abschlussprüfung abgeschlossen. Daher liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse dazu vor. Es liegen keine Erkenntnisse zu einzelnen Berufen vor, da diese je nach Bundesland mal als Einzelmaßnahme, mal als Gruppenmaßnahme umgesetzt werden und für die modellhafte Entwicklung von Maßnahmen diese Daten nicht berufsscharf benötigt werden. 11. Wie viele Schulungen gab es bisher analog zum Förderprogramm IQ von 2019 bis 2022 für Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsakteure, wie viele Teilnehmer wurden gezählt, und wie viele dieser Schulungen wurden nicht auf Deutsch abgehalten (bitte nach Sprache aufschlüsseln)? Bundesweit wurden vom 1. Januar 2023 bis 30. November 2025 rund 76 000 Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, Kommunen, Jobcenter, Migrationsberatungsstellen und Migrantenorganisationen zu Fragen der Fachkräfteeinwanderung und betrieblichen Integration beraten. Alle Schulungen wurden auf Deutsch abgehalten. 12. Wie viele Schulungen wurden bisher für die Arbeitsmarktakteure analog zum Förderprogramm IQ von 2019 bis 2022 ggf. zu den Themen „Interkulturelle Kompetenz“ und „Antidiskriminierung“ veranstaltet, und welche Kompetenzen und beruflichen Qualifikationen werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch diese Schulungen vermittelt? Interkulturelle Kompetenzentwicklung ist in der Förderrunde 2023 bis 2025 kein Ziel nach der Richtlinie, es fanden keine Schulungen statt. Das Thema Antidiskriminierung ist ein bereichsübergreifender Grundsatz für alle Programme des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Es finden jedoch keine expliziten Schulungen nur zu diesem Thema statt. Zur Gesamtzahl der Schulungsteilnehmenden wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 13. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zuwendungen der IQ-Mittel für internes Personal, externes Personal wie Beratungsunternehmen, direkte Sachkosten und Pauschalkosten (bitte nach Projekt aufschlüsseln)? Die Frage kann aus Datenschutzgründen nicht projektscharf beantwortet werden, da auch Kleinstprojekte mit nur einer Mitarbeitendenstelle möglich sind. Die geplanten Ausgaben der Projekte mit einer Laufzeit von 2023 bis 2025 verteilen sich auf die Ausgabenpositionen wie folgt: 80 Prozent für direkte Personalausgaben (interne Projektmitarbeitende), 2 Prozent für direkte Personalausgaben (externe Projektmitarbeitende), 3 Prozent direkte Ausgaben der Maßnahmenumsetzung sowie 15 Prozent Restkostenpauschale. 14. Wie viele Personalstellen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für das Förderprogramm IQ für die Projekte bei den Trägern neu geschaffen (bitte nach Vollzeitstellen, Teilzeitstellen oder Minijobs je Projekt aufschlüsseln)? Die Laufzeit der Förderrunde ist 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2025. Alle Stellen ab 1. Januar 2023 wurden in den neuen Modellprojekten neu geschaffen. Eine Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich, da Kleinststellenanteile Teil der Verwaltungskostenpauschale sind. 15. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die korrekte Verwendung der Fördermittel überwacht, und welche Maßnahmen gibt es, um Missbrauch der Fördermittel präventiv zu verhindern? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist als programmumsetzende Stelle gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dafür verantwortlich, das ESF-Plus-Bundesprogramm im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung zu verwalten und die finanziellen Mittel im Einklang mit den im Rahmen des ESF-Plus- Bundesprogramms festgelegten Programmzielen zweckmäßig einzusetzen. Die Verwaltungsbehörde des ESF Plus ist gemäß Artikel 74 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1060/2021 verpflichtet, wirksame und angemessene Maßnahmen zur Betrugs- und Korruptionsprävention umzusetzen. Ziel ist es, finanzielle Schäden zu vermeiden und das Vertrauen in die Integrität der öffentlichen Verwaltung zu wahren. Hierzu wird ein umfassendes Verwaltungs- und Kontrollsystem angewendet, das darauf ausgerichtet ist, betrügerisches Verhalten zu verhindern, aufzudecken und seine Folgen zu korrigieren. Ein besonderes Augenmerk gilt der Früherkennung von Betrugsindikatoren sowie der Vermeidung von Interessenkonflikten. Grundlage hierfür bilden Artikel 61 der Haushaltsordnung der Europäischen Union sowie die Leitlinien der Europäischen Kommission zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Kontrollen erfolgen auf mehreren Ebenen: durch die ESF-Plus-Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden sowie deren zwischengeschaltete Stellen, ferner durch die Europäische Kommission und den Europäischen Rechnungshof. Die ESF-Plus-Verwaltungsbehörde des Bundes bewertet regelmäßig bestehende Betrugsrisiken, analysiert Eintrittswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen und optimiert bei Bedarf die bestehenden Verfahren. Hinweise auf Betrugsoder Korruptionsverdachtsfälle werden vertraulich behandelt und unverzüglich geprüft. Alle beteiligten Stellen sind verpflichtet, begründeten Verdachtsfällen nachzugehen und gegebenenfalls die zuständigen Ermittlungsbehörden sowie das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu informieren. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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