Bilanz des Förderprogramms Integration durch Qualifizierung des Europäischen Sozialfonds (Antwort zu Drs. 21/3741)
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Bilanz des Förderprogramms Integration durch Qualifizierung des Europäischen Sozialfonds (Antwort zu Drs. 21/3741)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4005
21. Wahlperiode 04.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Stephan, René Springer, Gerrit
Huy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3741 –
Bilanz des Förderprogramms Integration durch Qualifizierung des Europäischen
Sozialfonds
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Europäische Sozialfonds (ESF) wird gemeinsam von der Europäischen
Union (EU) und den Mitgliedstaaten finanziert. Für die Förderperiode des
ESF von 2021 bis 2027 sind für Deutschland insgesamt rund 6,56 Mrd. Euro
vorgesehen, die sich auf den Bund und die Bundesländer aufteilen (www.bma
s.de/EN/Europe-and-the-World/European-Funds/ESF/esf-article.html#docf81
a347e-48ed-4938-a9a6-bda786bfd8afbodyText4).
Für einen Teil der geförderten Programme ist das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS) federführend (www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-202
1-2027/Foerderprogramme/inhalt.html), darunter das Förderprogramm
Integration durch Qualifizierung (IQ). Im Rahmen des Programms sollen
Beratungsangebote zur Berufsanerkennung und fairen Integration sowie
Qualifizierungsangebote zum Erreichen einer vollen Gleichwertigkeit von aus dem
Ausland mitgebrachten Berufsabschlüssen gefördert werden. Die Förderung
beträgt mit dem ersten Aufruf ca. 92 Mio. Euro und dem zweiten Aufruf ca.
93 Mio. Euro. Damit werden ca. 270 Projekte gefördert (ebd.).
Das Förderprogramm IQ erreichte in der Förderrunde von 2023 bis 2025 mit
seinen Angeboten in Beratung und Qualifizierung rund 200 000 Teilnehmer.
Aktuelle migrationspolitische Entwicklungen spiegelten sich auch in der
Zusammensetzung dieser Gruppe. In den IQ-Beratungsangeboten hatten 58
Prozent der Personen einen Fluchthintergrund, darunter 39 Prozent Ukrainer; in
den IQ-Qualifizierungen hatten 60 Prozent der Teilnehmer einen
Fluchthintergrund.
Nach Ansicht der Fragesteller reiht sich das Förderprogramm IQ in eine lange
Kette kostenintensiver Migrations- und Integrationsmaßnahmen ein, deren
Wirksamkeit und Nutzen für die Gesamtgesellschaft schwierig zu beurteilen
ist. Es gibt bereits mehrere behördliche Stellen, die für diese Aufgaben
spezialisiert sind, wie die Portale „Anerkennung in Deutschland“, „Make it in
Germany“ oder die Bundesagentur für Arbeit, die Zentralstelle für ausländisches
Bildungswesen (ZAB) oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF), diverse Landesbehörden und weitere.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
4. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele der ca. 200 000 Teilnehmer können nach Kenntnis der
Bundesregierung in ihrer Muttersprache nicht ausreichend lesen oder schreiben
(bitte nach Anzahl und Nationalität aufschlüsseln)?
Die Erhebung dieses Merkmals sowie die in den Fragen 5, 6 und 8
nachgefragten Merkmale und Nachweise sind für die Erreichung der Programmziele und
nach den EU-rechtlichen Vorgaben nicht erforderlich. Daher liegen der
Bundesregierung zur Fragestellung keine Erkenntnisse vor. Ziel des Förderprogramms
„Integration durch Qualifizierung“ (IQ) ist es unter anderem, in Deutschland
lebende Menschen ausländischer Herkunft dabei zu unterstützen, einer
qualifizierten Erwerbstätigkeit in Deutschland nachzugehen und dabei ihre
vorhandenen Kompetenzen einzubringen.
2. Wie viele der ca. 200 000 Teilnehmer verfügten nach Kenntnis der
Bundesregierung über Deutschkenntnisse (bitte nach Anzahl, Nationalität
und den Sprachniveaustufen nach dem Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmen aufschlüsseln)?
Die Erhebung von Daten zu Deutschkenntnissen auf Programmebene ist für die
Erreichung der Programmziele und nach den EU-rechtlichen Vorgaben nicht
erforderlich. Daher liegen der Bundesregierung dazu keine Erkenntnisse vor.
3. Können auch Personen mit unbekannter Staatszugehörigkeit durch das
Förderprogramm IQ gefördert werden, und wenn ja, wie viele Personen
mit unbekannter Staatszugehörigkeit wurden bereits gefördert?
Zielgruppe des Förderprogramms sind Menschen ausländischer Herkunft. Die
Teilnahme am Förderprogramm IQ ist nicht an eine bestimmte
Staatsangehörigkeit gebunden. Zur Anzahl der teilnehmenden Personen mit unbekannter
Staatszugehörigkeit liegen der Bundesregierung daher keine Erkenntnisse vor.
4. Wie viele der ca. 200 000 Teilnehmer erhielten durch Beratungs- und
Qualifizierungsangebote des Förderprogramms IQ eine
Berufsanerkennung (bitte nach Anzahl, Nationalität und Berufsbezeichnung
aufschlüsseln)?
Im Förderprogramm werden Modelle entwickelt, deren Ziel die bessere
Verwertbarkeit von im Ausland erworbenen Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt
in Deutschland ist. Die Berufsanerkennung wird bei Vorliegen aller
Voraussetzungen über einen Antrag bei den zuständigen Stellen der Länder und
Kammern erreicht. Der Antrag wird nicht im Förderprogramm gestellt. Daher liegen
der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im
Übrigen wird auf die Anerkennungsstatistik verwiesen (www.anerkennung-in-d
eutschland.de/html/de/pro/news-auswertung-anerkennungsstatistik-2024.php).
5. Wie viele der ca. 200 000 Teilnehmer konnten Ausbildungszeugnisse,
Arbeitszeugnisse oder Ähnliches aus ihren Herkunftsländern nachweisen
(bitte nach Anzahl, Nationalität und Art der Zeugnisse aufschlüsseln)?
6. Welche Berufstätigkeiten konnten die ca. 200 000 Teilnehmer in ihren
Herkunftsländern nachweisen (bitte nach Anzahl, Nationalität,
Berufsbezeichnung und Dauer der Berufstätigkeit aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu der Frage 1 verwiesen.
7. Welche Möglichkeiten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für
Ausländer, trotz fehlender Ausbildungs- oder Arbeitszeugnisse oder
sonstiger schriftlicher Nachweise eine Berufsanerkennung zu erlangen?
Die Beurteilung ausländischer Berufsqualifikationen erfolgt grundsätzlich
anhand schriftlicher Nachweise über den Erwerb der Berufsqualifikation sowie
über Inhalte und Dauer der zugrundeliegenden Ausbildung. Können diese nicht
oder nicht vollständig vorgelegt werden, so kommen in Abhängigkeit von der
jeweiligen Konstellation (Welche Unterlagen fehlen? In welchem Bereich wird
eine Berufsanerkennung beantragt?) unterschiedliche Möglichkeiten in
Betracht. Hierzu gehören Prüfungen, Lehrgänge bzw. Qualifikationsanalysen.
8. Wie viele der ca. 200 000 Teilnehmer erhielten eine Berufsanerkennung,
ohne dass sie Ausbildungszeugnisse, Arbeitszeugnisse oder Ähnliches
aus ihren Herkunftsländern vorlegen konnten (bitte nach Anzahl,
Nationalität und Art des Berufs aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 4 verwiesen.
9. Aus welchen Gründen reichen die in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten Portale und Behörden zur Erfüllung der Berufsanerkennung
und Qualifizierung von Ausländern nach Auffassung der
Bundesregierung nicht aus, weil sie die Etablierung des Förderprogramms IQ für
nötig erachtete?
Um die im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen bestmöglich für den
deutschen Arbeitsmarkt zu erschließen, sind aus Sicht der Bundesregierung
verschiedene Informations- und Beratungsangebote und Instrumente
erforderlich. Den in der Vorbemerkung genannten Portalen und Behörden kommen wie
dem Förderprogramm IQ unterschiedliche Aufgaben zu, so dass insbesondere
im Bereich der individuellen Beratung und der Qualifizierung eine Ergänzung
erforderlich ist, wie sie durch das Förderprogramm IQ erfolgt. Das
Förderprogramm IQ unterstützt und begleitet Menschen ausländischer Herkunft regional
und niedrigschwellig in allen Bundesländern beim Zugang zum für sie
bildungsadäquaten Arbeitsmarkt, insbesondere, wenn Schritte zur
Berufsanerkennung sowie zur bildungsadäquaten und nachhaltigen Einmündung in den
Arbeitsmarkt durch zentrale Portale nicht ausreichend bekannt sind oder
weitergehende Unterstützung in diesen komplexen Prozessen benötigt wird. Die
Zielstellung der Modellförderung ist in der IQ-Förderrichtlinie unter „1.1.
Zielstellung“ ausführlich beschrieben. Mit der Richtlinie werden Modellprojekte in
Ergänzung zum Regelsystem gefördert.
10. Wie viele Qualifizierungen wurden im Rahmen des Förderprogramms IQ
bisher angeboten, wie viele Personen nahmen teil, und wie viele von
ihnen haben die Qualifizierung erfolgreich abgeschlossen (bitte nach
Berufen aufschlüsseln)?
Im Förderprogramm IQ waren im Zeitraum 2023 bis 2025 bundesweit 142
Qualifizierungsteilvorhaben mit zum Teil mehreren Gruppen- und
Einzelangeboten oder Begleitangeboten verfügbar. Rund 28 000 Personen haben im
Förderprogramm IQ an einer Qualifizierungsmaßnahme oder einem
Begleitangebot teilgenommen. Diese werden nur teilweise mit einer Abschlussprüfung
abgeschlossen. Daher liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse dazu vor.
Es liegen keine Erkenntnisse zu einzelnen Berufen vor, da diese je nach
Bundesland mal als Einzelmaßnahme, mal als Gruppenmaßnahme umgesetzt
werden und für die modellhafte Entwicklung von Maßnahmen diese Daten nicht
berufsscharf benötigt werden.
11. Wie viele Schulungen gab es bisher analog zum Förderprogramm IQ von
2019 bis 2022 für Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsakteure, wie viele
Teilnehmer wurden gezählt, und wie viele dieser Schulungen wurden nicht
auf Deutsch abgehalten (bitte nach Sprache aufschlüsseln)?
Bundesweit wurden vom 1. Januar 2023 bis 30. November 2025 rund 76 000
Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, Kommunen, Jobcenter,
Migrationsberatungsstellen und Migrantenorganisationen zu Fragen der
Fachkräfteeinwanderung und betrieblichen Integration beraten. Alle Schulungen wurden
auf Deutsch abgehalten.
12. Wie viele Schulungen wurden bisher für die Arbeitsmarktakteure analog
zum Förderprogramm IQ von 2019 bis 2022 ggf. zu den Themen
„Interkulturelle Kompetenz“ und „Antidiskriminierung“ veranstaltet, und
welche Kompetenzen und beruflichen Qualifikationen werden nach
Kenntnis der Bundesregierung durch diese Schulungen vermittelt?
Interkulturelle Kompetenzentwicklung ist in der Förderrunde 2023 bis 2025
kein Ziel nach der Richtlinie, es fanden keine Schulungen statt. Das Thema
Antidiskriminierung ist ein bereichsübergreifender Grundsatz für alle Programme
des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Es finden jedoch keine
expliziten Schulungen nur zu diesem Thema statt. Zur Gesamtzahl der
Schulungsteilnehmenden wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
13. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zuwendungen der
IQ-Mittel für internes Personal, externes Personal wie
Beratungsunternehmen, direkte Sachkosten und Pauschalkosten (bitte nach Projekt
aufschlüsseln)?
Die Frage kann aus Datenschutzgründen nicht projektscharf beantwortet
werden, da auch Kleinstprojekte mit nur einer Mitarbeitendenstelle möglich sind.
Die geplanten Ausgaben der Projekte mit einer Laufzeit von 2023 bis 2025
verteilen sich auf die Ausgabenpositionen wie folgt: 80 Prozent für direkte
Personalausgaben (interne Projektmitarbeitende), 2 Prozent für direkte
Personalausgaben (externe Projektmitarbeitende), 3 Prozent direkte Ausgaben der
Maßnahmenumsetzung sowie 15 Prozent Restkostenpauschale.
14. Wie viele Personalstellen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für
das Förderprogramm IQ für die Projekte bei den Trägern neu geschaffen
(bitte nach Vollzeitstellen, Teilzeitstellen oder Minijobs je Projekt
aufschlüsseln)?
Die Laufzeit der Förderrunde ist 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2025. Alle
Stellen ab 1. Januar 2023 wurden in den neuen Modellprojekten neu
geschaffen. Eine Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich, da
Kleinststellenanteile Teil der Verwaltungskostenpauschale sind.
15. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die korrekte Verwendung
der Fördermittel überwacht, und welche Maßnahmen gibt es, um
Missbrauch der Fördermittel präventiv zu verhindern?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist als
programmumsetzende Stelle gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) dafür verantwortlich, das ESF-Plus-Bundesprogramm im Einklang
mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung zu verwalten und die
finanziellen Mittel im Einklang mit den im Rahmen des ESF-Plus-
Bundesprogramms festgelegten Programmzielen zweckmäßig einzusetzen.
Die Verwaltungsbehörde des ESF Plus ist gemäß Artikel 74 Absatz 1
Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1060/2021 verpflichtet, wirksame und
angemessene Maßnahmen zur Betrugs- und Korruptionsprävention umzusetzen.
Ziel ist es, finanzielle Schäden zu vermeiden und das Vertrauen in die Integrität
der öffentlichen Verwaltung zu wahren. Hierzu wird ein umfassendes
Verwaltungs- und Kontrollsystem angewendet, das darauf ausgerichtet ist,
betrügerisches Verhalten zu verhindern, aufzudecken und seine Folgen zu korrigieren.
Ein besonderes Augenmerk gilt der Früherkennung von Betrugsindikatoren
sowie der Vermeidung von Interessenkonflikten. Grundlage hierfür bilden
Artikel 61 der Haushaltsordnung der Europäischen Union sowie die Leitlinien der
Europäischen Kommission zur Vermeidung von Interessenkonflikten.
Kontrollen erfolgen auf mehreren Ebenen: durch die ESF-Plus-Verwaltungs-,
Bescheinigungs- und Prüfbehörden sowie deren zwischengeschaltete Stellen,
ferner durch die Europäische Kommission und den Europäischen Rechnungshof.
Die ESF-Plus-Verwaltungsbehörde des Bundes bewertet regelmäßig
bestehende Betrugsrisiken, analysiert Eintrittswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen
und optimiert bei Bedarf die bestehenden Verfahren. Hinweise auf
Betrugsoder Korruptionsverdachtsfälle werden vertraulich behandelt und unverzüglich
geprüft. Alle beteiligten Stellen sind verpflichtet, begründeten Verdachtsfällen
nachzugehen und gegebenenfalls die zuständigen Ermittlungsbehörden sowie
das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu informieren.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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