Nicht namentlich deklarierte Projekte in Nicaragua (Antwort zu Drs. 21/3392)
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Nicht namentlich deklarierte Projekte in Nicaragua (Antwort zu Drs. 21/3392)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3760
21. Wahlperiode 19.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johann Martel, Rocco Kever,
Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3392 –
Nicht namentlich deklarierte Projekte in Nicaragua
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fragesteller interessieren sich für die Projekte mit den IATI-Maßnahmen-
IDs (IATI = International Aid Transparency Initiative):
– DE-1-202106003-5411 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/D
E-1-202106003-5411, abgerufen am 28. November 2025),
– DE-1-202132538 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2
02132538, abgerufen am 28. November 2025),
– DE-1-202206001-6520 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/D
E-1-202206001-6520, abgerufen am 28. November 2025),
– DE-1-202206001-6554 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/D
E-1-202206001-6554, abgerufen am 28. November 2025),
– DE-1-202206001-6737 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/D
E-1-202206001-6737, abgerufen am 28. November 2025),
– DE-1-202233898 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2
02233898, abgerufen am 28. November 2025),
– DE-1-202306009-7110 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/D
E-1-202306009-7110, abgerufen am 28. November 2025),
– DE-1-202306009-7280 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/D
E-1-202306009-7280, abgerufen am 28. November 2025),
– DE-1-202349280-106309 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuch
e/DE-1-202349280-106309, abgerufen am 28. November 2025),
– DE-1-202406007-7723 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/D
E-1-202406007-7723, abgerufen am 28. November 2025) und
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 19. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
– DE-1-202429009 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2
02429009, abgerufen am 28. November 2025).
Sämtliche dieser genannten Projekte werden mit der Kennzeichnung „Diese
Information ist für diese Maßnahme nicht verfügbar“ betitelt (a. a. O.). Als
Maßnahmenbeschreibung führt das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bei sämtlichen aufgeführten Projekten
ebenfalls die Kennzeichnung „Diese Information ist für diese Maßnahme nicht
verfügbar“ auf (a. a. O.). Das gesamte Finanzierungsvolumen der aufgelisteten
laufenden Projekte beziffert sich nach Berechnungen der Fragesteller auf
insgesamt 3 181 101,94 Euro nach dem Stand vom 28. November 2025 (a. a. O.).
1. Wie lauten die jeweiligen Titel der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten elf Projekte (bitte nach IATI-Maßnahmen-ID aufschlüsseln)?
2. Wie lauten die jeweiligen Maßnahmenbeschreibungen für die in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten elf Projekte (bitte nach IATI-
Maßnahmen-ID und dem zugehörigen Titel gemäß Frage 1 auflisten)?
3. Wieso hält es die Bundesregierung für nötig, sowohl die Titel als auch die
Maßnahmenbeschreibungen von Maßnahmenpaketen für Nicaragua
zurückzuhalten, obwohl das finanzielle Gesamtvolumen nach Berechnungen
der Fragesteller 3 181 101,94 Euro entspricht und damit einen Teil in den
Haushaltsplanungen der Bundesrepublik Deutschland in der
Vergangenheit einnahm, in der Gegenwart einnimmt und in der Zukunft einnehmen
wird?
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet.
Grundsätzlich hat sich die Bundesregierung im IATI-Prozess zur Transparenz
über ihre entwicklungspolitischen Leistungen verpflichtet. Diese Verpflichtung
wird jedoch u. a. eingeschränkt durch die Regeln des Geheimschutzes, der
Datenschutz-Grundverordnung oder die Einschränkungen aus dem
Informationsfreiheitsgesetz. So ist in den angefragten Fällen die Nennung der erbetenen
Informationen aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Die Arbeit des
Zuwendungsempfängers beziehungsweise der beteiligten zivilgesellschaftlichen
Akteure erfolgt in Nicaragua vor dem Hintergrund einer autoritär agierenden
Regierung, die wiederholt mit schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen,
wie willkürlichen Festnahmen, Gewalt gegen Oppositionelle sowie
Einschränkungen der Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit, in Verbindung
gebracht wird. Die Institutionen sind in diesem Kontext oftmals in der
Öffentlichkeit mit spezifischen Personen verbunden, die bei einer Benennung
persönlicher Gefahr ausgesetzt sein können. Die öffentliche Nennung würde ein nicht
unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen nichtstaatlichen
Organisationen vor Ort, ihre Freiheit, rechtliche und körperliche Unversehrtheit und ggf.
sogar das Leben der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen
bedeuten. Dies gilt entsprechend für ihre deutschen Partner, wenn sie sich vor Ort
bewegen.
Zudem ist die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten, wie dem Namen
des lokalen Partners, auch grundlegende Voraussetzung dafür, dass
zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiten. Durch die
flächendeckende Benennung würden die bestehenden Vertrauensverhältnisse
nachhaltig beeinträchtigt und das Schaffen neuer Partnerschaften mit
zivilgesellschaftlichen Trägern erschwert werden. Dies würde eine Beeinträchtigung
bei der Umsetzung von Entwicklungsprojekten im nichtstaatlichen Bereich mit
sich bringen und damit die funktionsgerechte und adäquate Wahrnehmung der
Entwicklungspolitik als Regierungsaufgabe gefährden.
Eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet aufgrund der potenziellen
Gefahr für Leib und Leben aus. Überdies wäre der mögliche Vertrauensverlust der
lokalen Partner auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als
Verschlusssache erfolgt. Damit bliebe die Bundesregierung in der Wahrnehmung ihrer
entwicklungspolitischen Aufgaben auch bei einer Weitergabe unter Verschluss
erheblich beeinträchtigt. Daher kann eine auch nur geringfügige Gefahr des
Bekanntwerdens der Namen nicht hingenommen werden, weshalb nach konkreter
Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen einerseits sowie dem
Schutz der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mittels
des parlamentarischen Informationsrechts andererseits hier ausnahmsweise
Erstere überwiegen.
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ISSN 0722-8333
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