Zum KI-gestützten Assistenzsystem zur Unterstützung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ("SPARK") (Antwort zu Drs. 21/7843)
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Zum KI-gestützten Assistenzsystem zur Unterstützung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ("SPARK") (Antwort zu Drs. 21/7843)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8043
21. Wahlperiode 15.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger,
Alexander Arpaschi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7843 –
Zum KI-gestützten Assistenzsystem zur Unterstützung und Beschleunigung von
Planungs- und Genehmigungsverfahren – SPARK
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat mit der KI-Software (KI = Künstliche Intelligenz)
SPARK ein Assistenzsystem vorgestellt, das durch die Automatisierung von
Teilaufgaben – wie dem Strukturieren von Unterlagen und der
Vorformulierung von Bescheiden – Planungs- und Genehmigungsverfahren auf allen
Verwaltungsebenen beschleunigen soll. Erste Module wurden im April 2026 als
quelloffene Software veröffentlicht (vgl. https://bmds.bund.de/themen/kuenstli
che-intelligenz/ki-in-der-verwaltung/spark).
Die Bundesregierung verfolgt mit dem Projekt „SPARK“ (Beschleunigung
von Planungs- und Genehmigungsverfahren durch KI) das Ziel, bürokratische
Prozesse in der öffentlichen Verwaltung durch den Einsatz von KI-Modulen
zeitlich zu straffen, ohne dass darunter die Qualität der assistierten
Entscheidung litte. Mitte Juni 2026 hat das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) die KI-Lösung SPARK Workflow vollständig
als quelloffene Software bereitgestellt (vgl. https://bmds.bund.de/aktuelles/pre
ssemitteilungen/detail/neue-ki-software-halbiert-genehmigungszeiten-bei-gros
sen-infrastrukturprojekten). Das System soll in der Lage sein, Unterlagen zu
strukturieren, einschlägige Gesetze zu ermitteln und Bescheidentwürfe
vorzuformulieren. Erste Pilotprojekte laufen in Hamburg (Wasserstoffkernnetz),
Nordrhein-Westfalen (Genehmigungen von Anträgen nach dem
Bundesimmissionsschutz-Gesetz [BImSchG-Verfahren]) und beim Fernstraßen-Bundesamt
(FBA). Der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung
Dr. Karsten Wildberger gibt sich überzeugt, dass mit dem Projekt SPARK „die
moderne Verwaltung […] schnell, transparent und nutzerzentriert“
funktionieren werde (ebd.).
Große Infrastrukturprojekte sollen mithilfe der Software bereits nach der
Hälfte der bisherigen Genehmigungszeiten aufgesetzt werden, zeigt sich das
BMDS zuversichtlich (vgl. www.heise.de/news/Projekt-Spark-KI-Tool-soll-B
ehoerden-deutlich-schneller-machen-11336188.html). SPARK soll Teil des
Deutschland-Stacks werden und den digitalen Wildwuchs in Bund, Ländern
und Kommunen beenden helfen (ebd.). Die KI-Software SPARK Workflow
kann von allen Behörden auf jeder föderalen Ebene benutzt werden, sie steht
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 15. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
auf der Plattform Open Code zum Download bereit (vgl. https://gitlab.openco
de.de/bmds/planungs-und-genehmigungsbeschleunigung/spark-workflow).
Die Fragesteller begrüßen die Modernisierung der deutschen Verwaltung mit
digitalen Mitteln ausdrücklich. Aus ihrer Sicht ist jedoch angesichts der
angespannten Haushaltslage und der unvermindert hohen bürokratischen Belastung
der Bürger und Unternehmen eine kritische Evaluierung der bisherigen
Entwicklungskosten sowie des tatsächlichen Nutzens der SPARK-Software
geboten. Es muss sichergestellt werden, dass die Digitalisierung nicht lediglich zu
einer Verlagerung bürokratischer Aufwände in die IT-Systeme führt, sondern
zu einer realen Zeit- und Kostenersparnis im Sinne eines bleibenden Minus an
Bürokratie.
1. Welche externen Dienstleister waren neben dem BMDS an der
Konzeption, der Entwicklung und dem Testen der KI-Assistenz SPARK Workflow
beteiligt, und mit welchen Datenbeständen erfolgte das Training der
Software?
Die Entwicklung von SPARK erfolgte in einer Innovationspartnerschaft. In der
Forschungsphase wurden zunächst drei Innovationspartner mit der Erarbeitung
konkurrierender Lösungskonzepte beauftragt. Nach einer externen Evaluation
der erforschten Ansätze wurden zwei Innovationspartner mit der
anschließenden Entwicklung der KI-Prototypen betraut: Die Lösung SPARK Workflow
wurde durch PwC entwickelt. Das Testen der Lösung erfolgte arbeitsteilig
durch weitere externe Dienstleister: Die technische Prüfung wurde durch ITZ-
Bund, CQSE und Accenture vorgenommen, die rechtliche Prüfung durch
KPMG Law. Es findet kein Training der Software oder der LLMs statt.
2. Welcher IT-Anbieter übernimmt das Verarbeiten und Speichern der
Daten im Betrieb der KI-Assistenz SPARK Workflow, wo stehen dessen
Server, und wie erfolgte die Auswahl dieses IT-Anbieters?
Da SPARK Workflow als quelloffene Software zur eigenverantwortlichen
Nutzung bereitgestellt wird, obliegen die Auswahl und Beauftragung eines IT-
Dienstleisters, die Festlegung des Serverstandorts sowie die Verantwortung für
den Betrieb und die Verarbeitung und Speicherung der Daten der jeweils
einsetzenden Stelle.
SPARK Workflow wird nur als quelloffene Software auf OpenCode
bereitgestellt. Das BMDS betreibt die Software nicht.
3. Greift die KI-Assistenz SPARK Workflow während des Betriebes über
Schnittstellen auf Large Language Models (LLM) proprietärer Anbieter
zurück, und wenn ja, auf welche bzw. welches LLM?
SPARK Workflow ist modellagnostisch konzipiert. Die Sprachmodelle werden
über eine standardisierte Schnittstelle (Gateway) angebunden. Dadurch werden
Flexibilität und technologische Nachhaltigkeit sichergestellt, da die Modelle
jederzeit ausgetauscht werden können. Für die Referenzimplementierung wurden
zahlreiche Open-Source- und Open-Weights-Modelle evaluiert. Zudem verfügt
SPARK über ein RAG-Modul, um den Kontext bei LLM-Anfragen auf das für
die jeweilige Ausführung erforderliche Maß zu beschränken. Die detaillierte
Architektur ist im Repository auf OpenCode dokumentiert. Dazugehörige
Links: https://gitlab.opencode.de/bmds/planungs-und-genehmigungsbeschleuni
gung/spark-workflow/-/tree/main/docs/system-architecture bzw. https://gitlab.o
pencode.de/bmds/planungs-und-genehmigungsbeschleunigung/spark-workflo
w/-/blob/main/docs/Technischer_Produktsteckbrief_GER_v1.pdf
4. Wie hoch sind die bisher angelaufenen Kosten für die Entwicklung der
KI-Software SPARK Workflow seit Projektbeginn (bitte nach
Haushaltsjahren und Kostenstellen, insbesondere Personalkosten, aufschlüsseln)?
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung bzw. ehemals
das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat Verträge zur
Entwicklung von KI-Modulen mit Innovationspartnern abgeschlossen. Die Kosten für
die Entwicklung der KI-Software SPARK Workflow belaufen sich auf
3.276.617,40 Euro brutto. Die Ausgaben sind in 2026 entstanden und sind aus
Mitteln des Klima- & Transformationsfond (KTF) – Haushaltsstelle
6092 892 03 beglichen worden. Personalkosten des BMDS für die Entwicklung
der KI-Software SPARK Workflow sind nicht entstanden.
5. Welche weiteren finanziellen Mittel sind im laufenden sowie im
kommenden Haushaltsjahr für die Weiterentwicklung und den Betrieb von
SPARK eingeplant, und über welchen Einzelplan erfolgt die
Finanzierung von SPARK?
Aktuell befindet sich das BMDS in der Abnahmephase von SPARK API und
SPARK Workflow. Zur Weiterentwicklung und für den Betrieb liegen aktuell
noch keine validen Haushaltsplanungen vor. Das BMDS befindet sich zu
möglichen Betriebsmodellen noch in Gesprächen.
Die Finanzierung von u. a. SPARK erfolgt aus Titel 2402 532 15
„Plattformökosystem für komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren“.
6. Hat sich die Bundesregierung vor der Konzeption und Entwicklung des
KI-Assistenten SPARK Workflow mit Ländern über ihre Erfahrungen
mit vergleichbarer digitaler Unterstützung ausgetauscht, deren
Verwaltung im Gegensatz zur deutschen bereits weitgehend oder gar vollständig
digitalisiert ist, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Das Herzstück von SPARK sind die KI-Rechtsdogmatik-Tools. Die
Bundesregierung beteiligte sich stets an internationalen Fachkonferenzen zu Law/
Rules as Code, wie zum Beispiel der Rules as Code-Konferenz sowie bei der
ENDORSE und der SEMIC.
7. In welchem Umfang konnten in den bisherigen Pilotprojekten
Verfahrenslaufzeiten durch den Einsatz von SPARK verkürzt werden (bitte
prozentuale Zeitersparnis pro abgeschlossenes Verfahren angeben), und mit
welcher Zeitersparnis für Bürger, Unternehmen und Verwaltung rechnet
die Bundesregierung für den kommenden Regelbetrieb von SPARK
Workflow?
Das Ziel des Projekts SPARK ist, Planungs- und Genehmigungsverfahren mit
KI zu beschleunigen.
Die größte Beschleunigung ist dort zu erwarten, wo große Mengen an
Unterlagen von Hand gesichtet werden müssen, beispielsweise in der formalen
Vollständigkeitsprüfung oder im Einwendungs- und Beteiligungsmanagement. Bei
Schritten, bei denen die manuelle Sichtung heute mehrere Wochen dauert,
verarbeitet die KI die Unterlagen meist innerhalb kürzester Zeit. Der
Sachbearbeitende erhält von der KI Hinweise darauf, welche Unterlagen fehlen und
gegebenenfalls beim Vorhabenträger nachzufordern wären. Auch strukturiert die KI
die bei der Behörde eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des
Einwendungs- und Beteiligungsmanagements thematisch. Die strukturiert aufbereiteten
Ergebnisse ermöglichen es den Sachbearbeitenden die Unterlagen eines
Planungs- und Genehmigungsverfahrens somit mit deutlich geringerem
Zeitaufwand zu prüfen.
Bei der materiell-rechtlichen Prüfung bereitet die KI den Abgleich zwischen
geltendem Recht und den in den Unterlagen des zu bescheidenden Planungs-
und Genehmigungsverfahrens themen- und normenbasiert auf und entwickelt
erste Bewertungen, mit denen die Sachbearbeitenden weiterarbeiten können.
Da die SPARK-KI verwaltungsleistungsunabhängig und damit unter anderem
auch eine Vielzahl unterschiedlicher Planungs- und Genehmigungsverfahren
unterstützen kann, ist eine pauschale prozentuale Quantifizierung der
Zeitersparnis weder belastbar noch aussagekräftig.
8. Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden nutzen
SPARK Workflow derzeit im Pilotbetrieb, und mit welchen ersten
Ergebnissen (bitte föderal differenzieren)?
Die Implementierung von SPARK Workflow erfolgt derzeit im Ressort des
Bundesministeriums für Verkehr (BMV) beim Fernstraßen-Bundesamt.
Mittelfristig ist eine schrittweise Ausweitung auf weitere Behörden vorgesehen.
9. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis zwischen den
Entwicklungskosten von SPARK und der dadurch erzielten monetären Entlastung
der öffentlichen Verwaltung durch eingesparte Arbeitsstunden?
Die durch den Einsatz von SPARK erzielte Zeitersparnis steht nach
Einschätzung der Bundesregierung in einem positiven Verhältnis zu den
Entwicklungskosten. Die im Projekt entwickelten KI-Module werden als Open-Source-
Software bereitgestellt und stehen damit u. a. Bundes-, Landes- und
Kommunalbehörden zur Nachnutzung ohne erneuten Entwicklungsaufwand zur Verfügung.
Nach dem Grundsatz „einmal entwickeln, vielfach nutzen" verteilen sich die
einmaligen Entwicklungskosten auf eine Vielzahl von Verfahren und Behörden,
wodurch sich der wirtschaftliche Nutzen mit zunehmender Verbreitung weiter
erhöht.
10. Welche Kriterien legt die Bundesregierung an, um den Erfolg des KI-
Assistenten SPARK Workflow im Praxisbetrieb in Bezug auf den
angestrebten Bürokratieabbau objektiv zu messen?
Zur Bewertung des Erfolgs von SPARK Workflow im Praxisbetrieb zieht die
Bundesregierung insbesondere die Beschleunigung einzelner Verfahrensschritte
als messbare Größe heran. Diese Effekte sind unmittelbar feststellbar: So kann
etwa die Aufbereitung umfangreicher Antragsunterlagen, die aufgrund ihres
Umfangs in konventioneller Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nimmt,
mithilfe von SPARK Workflow innerhalb kürzester Zeit erfolgen. Die
Ergebnisse werden anschließend durch Sachbearbeitende fachlich geprüft
(Humanin-the-Loop). Zugleich ist zu berücksichtigen, dass der Rückbau von Bürokratie
nicht allein durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz erreicht werden kann.
SPARK Workflow entfaltet seine entlastende Wirkung als technisches
Assistenzsystem im Zusammenspiel mit rechtlichen, organisatorischen und
prozessualen Rahmenbedingungen; die KI leistet hierzu einen unterstützenden Beitrag.
11. Kann die Bundesregierung bei der Nutzung der KI-Assistenz SPARK
Workflow eine digitale Souveränität garantieren, speziell hinsichtlich der
verarbeiteten und aufbereiteten Daten, und welche Abhängigkeiten
bestehen gegebenenfalls bei der genutzten IT-Infrastruktur (etwa bei der
Cloud-Speicherung, der Rechenleistung, bei Lizenzen und
Wartungsverträgen) gegenüber außereuropäischen IT-Unternehmen?
Die Veröffentlichung von SPARK Workflow als Open Source leistet einen
wichtigen Beitrag zur digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung, da sie
Transparenz über Funktionsweise, Schnittstellen und Weiterentwicklung der
Software schafft. Verwaltungen erhalten dadurch bessere Voraussetzungen,
digitale Lösungen langfristig eigenständig zu betreiben, weiterzuentwickeln oder
in veränderten organisatorischen Konstellationen weiterzuverwenden. Offener
Quellcode und dokumentierte Schnittstellen können zudem Abhängigkeiten
von einzelnen Anbietern reduzieren und den Wechsel von Dienstleistern,
Betriebsmodellen oder Integrationspartnern erleichtern. Die konkrete Auswahl
von Betriebsinfrastruktur und Modellbereitstellung obliegt der jeweils
betreibenden Stelle.
12. An welcher Stelle des von SPARK Workflow begleiteten Planungs- und
Genehmigungsprozesses greift ein Sachbearbeiter routiniert ein, und
welche Schritte im Planungs- und Genehmigungsprozess absolviert
SPARK Workflow autonom?
SPARK Workflow unterstützt die Sachbearbeitenden durchgängig während der
Bearbeitung eingereichter Anträge, ohne dass einzelne Verfahrensschritte
autonom und ohne menschliche Beteiligung abgeschlossen werden. Eine strikte
Trennung zwischen KI-gestützten und sachbearbeitenden Arbeitsschritten
besteht zu keinem Zeitpunkt. Die Sachbearbeitenden können jeden Schritt der KI
nachvollziehen und müssen stets die Vorschläge der Lösung – gegebenenfalls
nach Anpassung – bestätigen oder verwerfen. Dieser Grundsatz wird über den
gesamten Bearbeitungsprozess durch den Ansatz „Human in the Loop"
gewährleistet; die fachliche Letztentscheidung verbleibt stets bei den zuständigen
Behördenmitarbeitenden. Zur Sicherstellung der Transparenz und
Nachvollziehbarkeit werden sämtliche KI-gestützten Bearbeitungsschritte farblich
gekennzeichnet und dauerhaft nachvollziehbar dokumentiert.
13. Bestehen seitens der Bundesregierung Überlegungen, SPARK Workflow
bei unterstellten positiven Rückmeldungen aus der Verwaltungspraxis für
weitere, über Planungs- und Genehmigungsverfahren hinausgehende
Verwaltungsbereiche zu adaptieren, und wenn ja, welche Bereiche kämen
hierfür nach Auffassung der Bundesregierung infrage?
Die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bildet die
initiale Zielsetzung des Projekts SPARK. SPARK Workflow ist modular und
themenunabhängig aufgebaut und ermöglicht dadurch einen breiten Einsatz in
unterschiedlichen Verwaltungsbereichen. Aufgrund der Bereitstellung als
Open-Source-Software können Behörden, Institutionen und Unternehmen die
SPARK-Module unabhängig vom BMDS eigenständig in ihre Prozesse
implementieren und weiterentwickeln.
14. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die mit SPARK Workflow
erstellten Bescheidentwürfe vor Gericht einer vollumfänglichen rechtlichen
Überprüfung standhalten, insbesondere im Hinblick auf die
Begründungstiefe und Ermessensausübung?
SPARK Workflow unterstützt das Formulieren eines Bescheides. Die
Verantwortung für die rechtssichere Ausgestaltung eines Bescheids – einschließlich
Begründungstiefe und Ermessensausübung – liegt unabhängig vom Einsatz von
SPARK Workflow bei der zuständigen Genehmigungsbehörde- grundlegendes
Designprinzip „Human in the Loop“.
15. Lassen sich mit der KI-Assistenzsoftware SPARK im Bedarfsfall Daten
aus unterschiedlichen föderalen Registern identifizieren, heranziehen und
verarbeiten, und ist SPARK kompatibel mit den jeweiligen bestehenden
Softwarelösungen der Verwaltungen des Bundes, der Länder und der
Kommunen (bitte ausführen)?
SPARK ist modular aufgebaut. Die einzelnen Funktionalitäten lassen sich über
beschriebene API’s ansteuern und nutzen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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