Zum KI-gestützten Assistenzsystem zur Unterstützung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren - SPARK
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Zum KI-gestützten Assistenzsystem zur Unterstützung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren - SPARK
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7843
21. Wahlperiode 04.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian
Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich, Dr. Michael
Kaufmann, Micha Fehre, Beatrix von Storch, Ronald Gläser, Peter Bohnhof,
Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD
Zum KI-gestützten Assistenzsystem zur Unterstützung und Beschleunigung von
Planungs- und Genehmigungsverfahren – SPARK
Die Bundesregierung hat mit der KI-Software (KI = Künstliche Intelligenz)
SPARK ein Assistenzsystem vorgestellt, das durch die Automatisierung von
Teilaufgaben – wie dem Strukturieren von Unterlagen und der Vorformulierung
von Bescheiden – Planungs- und Genehmigungsverfahren auf allen
Verwaltungsebenen beschleunigen soll. Erste Module wurden im April 2026 als
quelloffene Software veröffentlicht (vgl. https://bmds.bund.de/themen/kuenstliche-in
telligenz/ki-in-der-verwaltung/spark).
Die Bundesregierung verfolgt mit dem Projekt „SPARK“ (Beschleunigung von
Planungs- und Genehmigungsverfahren durch KI) das Ziel, bürokratische
Prozesse in der öffentlichen Verwaltung durch den Einsatz von KI-Modulen
zeitlich zu straffen, ohne dass darunter die Qualität der assistierten Entscheidung
litte. Mitte Juni 2026 hat das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) die KI-Lösung SPARK Workflow vollständig als
quelloffene Software bereitgestellt (vgl. https://bmds.bund.de/aktuelles/pressemitteil
ungen/detail/neue-ki-software-halbiert-genehmigungszeiten-bei-grossen-infrast
rukturprojekten). Das System soll in der Lage sein, Unterlagen zu strukturieren,
einschlägige Gesetze zu ermitteln und Bescheidentwürfe vorzuformulieren.
Erste Pilotprojekte laufen in Hamburg (Wasserstoffkernnetz), Nordrhein-
Westfalen (Genehmigungen von Anträgen nach dem Bundesimmissionsschutz-
Gesetz [BImSchG-Verfahren]) und beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA). Der
Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger
gibt sich überzeugt, dass mit dem Projekt SPARK „die moderne Verwaltung
[…] schnell, transparent und nutzerzentriert“ funktionieren werde (ebd.).
Große Infrastrukturprojekte sollen mithilfe der Software bereits nach der Hälfte
der bisherigen Genehmigungszeiten aufgesetzt werden, zeigt sich das BMDS
zuversichtlich (vgl. www.heise.de/news/Projekt-Spark-KI-Tool-soll-Behoerde
n-deut l ich-schne l le r -machen-11336188.html). SPARK soll Teil des
Deutschland-Stacks werden und den digitalen Wildwuchs in Bund, Ländern
und Kommunen beenden helfen (ebd.). Die KI-Software SPARK Workflow
kann von allen Behörden auf jeder föderalen Ebene benutzt werden, sie steht
auf der Plattform Open Code zum Download bereit (vgl. https://gitlab.opencod
e.de/bmds/planungs-und-genehmigungsbeschleunigung/spark-workflow).
Die Fragesteller begrüßen die Modernisierung der deutschen Verwaltung mit
digitalen Mitteln ausdrücklich. Aus ihrer Sicht ist jedoch angesichts der
angespannten Haushaltslage und der unvermindert hohen bürokratischen Belastung
der Bürger und Unternehmen eine kritische Evaluierung der bisherigen
Entwicklungskosten sowie des tatsächlichen Nutzens der SPARK-Software
geboten. Es muss sichergestellt werden, dass die Digitalisierung nicht lediglich zu
einer Verlagerung bürokratischer Aufwände in die IT-Systeme führt, sondern zu
einer realen Zeit- und Kostenersparnis im Sinne eines bleibenden Minus an
Bürokratie.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche externen Dienstleister waren neben dem BMDS an der
Konzeption, der Entwicklung und dem Testen der KI-Assistenz SPARK Workflow
beteiligt, und mit welchen Datenbeständen erfolgte das Training der
Software?
2. Welcher IT-Anbieter übernimmt das Verarbeiten und Speichern der Daten
im Betrieb der KI-Assistenz SPARK Workflow, wo stehen dessen Server,
und wie erfolgte die Auswahl dieses IT-Anbieters?
3. Greift die KI-Assistenz SPARK Workflow während des Betriebes über
Schnittstellen auf Large Language Models (LLM) proprietärer Anbieter
zurück, und wenn ja, auf welche bzw. welches LLM?
4. Wie hoch sind die bisher angelaufenen Kosten für die Entwicklung der
KI-Software SPARK Workflow seit Projektbeginn (bitte nach
Haushaltsjahren und Kostenstellen, insbesondere Personalkosten, aufschlüsseln)?
5. Welche weiteren finanziellen Mittel sind im laufenden sowie im
kommenden Haushaltsjahr für die Weiterentwicklung und den Betrieb von SPARK
eingeplant, und über welchen Einzelplan erfolgt die Finanzierung von
SPARK?
6. Hat sich die Bundesregierung vor der Konzeption und Entwicklung des
KI-Assistenten SPARK Workflow mit Ländern über ihre Erfahrungen mit
vergleichbarer digitaler Unterstützung ausgetauscht, deren Verwaltung im
Gegensatz zur deutschen bereits weitgehend oder gar vollständig
digitalisiert ist, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
7. In welchem Umfang konnten in den bisherigen Pilotprojekten
Verfahrenslaufzeiten durch den Einsatz von SPARK verkürzt werden (bitte
prozentuale Zeitersparnis pro abgeschlossenes Verfahren angeben), und mit
welcher Zeitersparnis für Bürger, Unternehmen und Verwaltung rechnet die
Bundesregierung für den kommenden Regelbetrieb von SPARK
Workflow?
8. Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden nutzen SPARK
Workflow derzeit im Pilotbetrieb, und mit welchen ersten Ergebnissen
(bitte föderal differenzieren)?
9. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis zwischen den
Entwicklungskosten von SPARK und der dadurch erzielten monetären Entlastung
der öffentlichen Verwaltung durch eingesparte Arbeitsstunden?
10. Welche Kriterien legt die Bundesregierung an, um den Erfolg des KI-
Assistenten SPARK Workflow im Praxisbetrieb in Bezug auf den
angestrebten Bürokratieabbau objektiv zu messen?
11. Kann die Bundesregierung bei der Nutzung der KI-Assistenz SPARK
Workflow eine digitale Souveränität garantieren, speziell hinsichtlich der
verarbeiteten und aufbereiteten Daten, und welche Abhängigkeiten
bestehen gegebenenfalls bei der genutzten IT-Infrastruktur (etwa bei der
Cloud-Speicherung, der Rechenleistung, bei Lizenzen und
Wartungsverträgen) gegenüber außereuropäischen IT-Unternehmen?
12. An welcher Stelle des von SPARK Workflow begleiteten Planungs- und
Genehmigungsprozesses greift ein Sachbearbeiter routiniert ein, und
welche Schritte im Planungs- und Genehmigungsprozess absolviert
SPARK Workflow autonom?
13. Bestehen seitens der Bundesregierung Überlegungen, SPARK Workflow
bei unterstellten positiven Rückmeldungen aus der Verwaltungspraxis für
weitere, über Planungs- und Genehmigungsverfahren hinausgehende
Verwaltungsbereiche zu adaptieren, und wenn ja, welche Bereiche kämen
hierfür nach Auffassung der Bundesregierung infrage?
14. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die mit SPARK Workflow
erstellten Bescheidentwürfe vor Gericht einer vollumfänglichen rechtlichen
Überprüfung standhalten, insbesondere im Hinblick auf die
Begründungstiefe und Ermessensausübung?
15. Lassen sich mit der KI-Assistenzsoftware SPARK im Bedarfsfall Daten
aus unterschiedlichen föderalen Registern identifizieren, heranziehen und
verarbeiten, und ist SPARK kompatibel mit den jeweiligen bestehenden
Softwarelösungen der Verwaltungen des Bundes, der Länder und der
Kommunen (bitte ausführen)?
Berlin, den 24. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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