Haltung der Bundesregierung zu politischen Meinungsäußerungen von Beamten des Auswärtigen Amts im Grundsatz sowie im Zusammenhang mit der deutschen Israelpolitik aktuell (Antwort zu Drs. 21/1204)
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Haltung der Bundesregierung zu politischen Meinungsäußerungen von Beamten des Auswärtigen Amts im Grundsatz sowie im Zusammenhang mit der deutschen Israelpolitik aktuell (Antwort zu Drs. 21/1204)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1536
21. Wahlperiode 09.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Gerold Otten, Udo
Theodor Hemmelgarn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1204 –
Haltung der Bundesregierung zu politischen Meinungsäußerungen von Beamten
des Auswärtigen Amts im Grundsatz sowie im Zusammenhang mit der deutschen
Israelpolitik aktuell
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Rund 130 vor allem jüngere Diplomaten im Auswärtigen Amt, die sich unter
dem Motto „loyal nonkonform“ zu einer organisierten Gruppe
zusammengeschlossen haben, fordern – nach Auffassung der Fragesteller effektiv und in
hohem Maße medien- und öffentlichkeitswirksam – in der Nahostpolitik der
Bundesregierung „mehr Härte gegen Israel“ vom Bundesminister des
Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul und planen hierzu ein Treffen mit diesem
(www.zeit.de/politik/ausland/2025-07/auswaertiges-amt-diplomaten-fordern-h
aerteren-israel-kurs; www.spiegel.de/politik/deutschland/frust-ueber-deutschla
nds-israel-politik-aufstand-der-diplomaten-a-7939451d-3b28-42da-82e2-1a9d
d93d0400; www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-nahost-donnerstag-284.ht
ml#Diplomaten; www.n-tv.de/politik/130-Diplomaten-im-Aussenministeriu
m-fordern-haerteren-Israel-Kurs-article25921396.html; www.faz.net/aktuell/p
olitik/inland/deutschland-und-gaza-diplomaten-sind-keine-politiker-11060517
8.html; www.br.de/nachrichten/meldung/diplomaten-fordern-mehr-haerte-
mitisrael%2C30074cb71; www.tagesspiegel.de/politik/loyal-nonkonform-130-dip
lomaten-im-aussenministerium-fordern-harteren-israel-kurs-14075879.html;
www.stern.de/panorama/weltgeschehen/wachsende-kritik-an-wadephul--diplo
maten-fordern-haerteres-vorgehen-gegen-israel-35919616.html).
Die Aussagen, Kritiken und Forderungen der Diplomaten werfen nach
Auffassung der Fragesteller eine Reihe von unter anderem dienstrechtlichen Fragen
auf, so insbesondere im Hinblick auf das Spannungsverhältnis zwischen
Beamtenstatus und Meinungsfreiheit bzw. Debattenkultur innerhalb der
Ministerialbürokratie, sowie ferner auch Fragen nach der Organisation von politischen
und anderen Gruppierungen im Auswärtigen Amt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung weist in Bezug auf die Vorbemerkung der Fragesteller
darauf hin, dass sie Medienberichterstattung generell nicht kommentiert.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Mit Blick auf außenpolitische Entscheidungen gilt, dass diese im dafür
vorgesehenen Verfahren durch die Bundesregierung bzw. nach Maßgabe des
Ressortprinzips durch die Leitung des Auswärtigen Amtes getroffen werden. Die
Entscheidungsfindung – und damit verbunden auch die
Entscheidungsverantwortung – erfolgt unter Nutzung des Dienstweges, mit Einbeziehung aller
relevanten Expertise des Hauses oder auch anderer Bundesministerien. Zu Details
der internen Entscheidungsfindung äußert sich die Bundesregierung
grundsätzlich nicht, da sie dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterliegen.
1. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung grundsätzlich zum
Recht von Beamten des höheren Auswärtigen Dienstes, sich
a) intern oder
b) wie hier effektiv medien- und öffentlichkeitswirksam
zu der Außenpolitik Deutschlands bzw. der amtierenden
Bundesregierung kritisch zu äußern?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sich Bestehen und Umfang des in
der Fragestellung genannten Rechts von Beamtinnen und Beamten des Bundes
aus dem Grundgesetz, dem Bundesbeamtengesetz sowie – für Angehörige des
Auswärtigen Dienstes – aus dem Gesetz über den Auswärtigen Dienst ergeben.
2. Wie bewertet bzw. praktiziert die Bundesregierung das
Spannungsverhältnis zwischen der Meinungsfreiheit einerseits und dem
beamtenrechtlichen Loyalitätsprinzip andererseits?
3. Unter welchen Voraussetzungen kann eine solche Meinungsäußerung
wie im vorliegenden Fall (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) als
illoyal, disziplinarisch relevant oder anderweitig dienstpflichtwidrig
eingestuft werden?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Nach § 60 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes haben Beamtinnen und
Beamte bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu
wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der
Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben. Im Einzelfall ist das Grundrecht
auf Meinungsäußerungsfreiheit gegen die Mäßigungspflicht abzuwägen.
4. Mit welcher Antwort oder welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung
bzw. die Leitung des Auswärtigen Amts auf die vorliegende Kritik der
Diplomaten gegebenenfalls reagiert bzw. plant sie, darauf zu reagieren?
5. Gibt es gegenwärtig disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen einzelne
bzw. mehrere Beamte im Auswärtigen Amt im Zusammenhang mit den
kritischen Äußerungen zur Nahostpolitik?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Personaleinzelfällen.
Weiterhin wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die in der „Frankfurter Allgemeinen
Zeitung“ (a. a. O.) getroffene Aussage, dass jene Beamte, die ebendiese
Kritik in ebendieser Form äußerten, „ihren Beruf verfehlt haben“?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
7. Bestehen interne Kanäle oder Gremien für Beamte des Auswärtigen
Amts, um politische Entwicklungen oder Richtungsentscheidungen
kritisch zu reflektieren oder zu hinterfragen, und wenn ja, welche?
8. Gibt es insbesondere systematische Formate (z. B. Konsultationen,
Mitarbeiterforen), in denen sich die politische Leitung des Auswärtigen
Amts mit kritischen Einschätzungen aus der Beamtenschaft befasst?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Beschäftigte des Auswärtigen Amts können sich grundsätzlich im Rahmen
ihrer konkreten Zuständigkeiten einbringen. Darüber hinaus gibt es keine
systematischen Formate. Der informelle Austausch zu politischen Themen zwischen
Angehörigen des Auswärtigen Dienstes über den jeweiligen eigenen
Zuständigkeitsbereich hinaus ist nicht reglementiert.
9. Welche Inhalte und Rechtsmaterien zu Neutralitätspflichten,
Meinungsfreiheit und Loyalitätsanforderungen werden während der Ausbildung
für den höheren Auswärtigen Dienst gegebenenfalls vermittelt?
Rechte und Pflichten von Beamtinnen und Beamten des Bundes werden im
Rahmen der Ausbildung für den höheren Auswärtigen Dienst im Fach
„Beamtenrecht“ unterrichtet. Im Unterricht werden die relevanten geltenden
Gesetzestexte genutzt.
10. Erkennt die Bundesregierung, dass wesentliche Teile des diplomatischen
Nachwuchses ihre politischen Grundsatzentscheidungen bzw. Leitlinien
kritisch sehen, und wenn ja, zieht das Auswärtige Amt in der Folge
Änderungen in seiner Personalpolitik in Betracht?
Die Bundesregierung teilt die der Fragestellung zugrunde liegende Auffassung
nicht.
11. Welche Lehren zieht die Bundesregierung gegebenenfalls aus der
öffentlichen Debatte über die Äußerungen der Diplomaten für die künftige
Kommunikation und Durchsetzung außenpolitischer Grundlinien?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
12. Welche Gruppen oder Gruppierungen
a) existieren namentlich im Auswärtigen Amt (vgl. beispielsweise
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksache 19/25718),
b) in welchen organisatorischen Formen und
c) wie bzw. in welcher Höhe werden sie gegebenenfalls je gefördert?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/26013 und die darin bezeichneten
Gruppen verwiesen. Es handelt sich dabei jeweils um außerdienstliche
Beschäftigteninitiativen, auf deren organisatorische Form das Auswärtige Amt keinen
Einfluss nimmt. Es erfolgt keine finanzielle Förderung der Gruppen durch das
Auswärtige Amt.
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ISSN 0722-8333]
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