Sachstand Arbeitsmarktdrehscheiben (Antwort zu Drs. 21/3022)
Text
Sachstand Arbeitsmarktdrehscheiben (Antwort zu Drs. 21/3022)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3290
21. Wahlperiode 16.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Feser, Gerrit Huy, Peter Bohnhof,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3022 –
Sachstand Arbeitsmarktdrehscheiben
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die aktuellen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt erfordern neue und
effektive Ansätze, um die Interessen von Arbeitsuchenden und Arbeitgebern
in Einklang zu bringen und einen reibungslosen beruflichen Übergang zu
gewährleisten. In Deutschland sind etwa 12 Millionen Stellen vom
Strukturwandel betroffen, während gleichzeitig rund 700 000 Stellen aufgrund des
Fachkräftemangels unbesetzt bleiben (vgl. www.arbeitsagentur.de/vor-ort/heidelbe
rg/arbeitsmarktdrehscheibe). Diese Diskrepanz stellt die Bundesagentur für
Arbeit vor die Aufgabe, Arbeitsmarktprozesse besser abstimmen zu müssen
und Arbeitsuchenden sowie Unternehmen eine nahtlose und zukunftsfähige
Vermittlung zu ermöglichen.
Ein Ansatz in diesem Zusammenhang ist die Einführung sogenannter
regionaler Arbeitsmarktdrehscheiben, wie sie inzwischen bundesweit in begrenzter
Zahl bestehen. Diese Arbeitsmarktdrehscheiben sollen insbesondere den
Übergang von Beschäftigten in neue Arbeitsverhältnisse erleichtern, wenn im
Ursprungsbetrieb keine Perspektiven mehr bestehen. Sie kommen zum Einsatz,
wenn eine nennenswerte Anzahl von Beschäftigten von strukturellen
Veränderungen oder dem Wegfall von Arbeitsplätzen betroffen ist (vgl. www.bibb.de/
dokumente/pdf/Handout_Job-to-Job-Prozess.pdf).
Ziel soll es sein, mithilfe der Arbeitsmarktdrehscheibe als einem
ganzheitlichen Konzept eine wertvolle Unterstützung für Arbeitsuchende und
Unternehmen gleichermaßen anzubieten (vgl. www.arbeitsagentur.de/vor-ort/potsdam/a
rbeitsmarktdrehscheibe). Für eine valide beschäftigungspolitische
Einschätzung dieses – relativ neuen – Instrumentes, seiner Grenzen wie auch seiner
Erfolgsfaktoren und Gelingensbedingungen (vgl. https://blog-berufswelten.de/
arbeitsmarktdrehscheiben-erfolgsfaktor-fuer-beschaeftigungswechsel-im-struk
turwandel/) bedarf es aus Sicht der Fragesteller einer fundierten
Datengrundlage.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
16. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sind
im Wege von Arbeitsmarktdrehscheiben seit deren Bestehen
a) in Prozesse der Arbeitsmarktdrehscheiben involviert,
b) in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt worden,
c) zwar registriert, aber bislang nicht vermittelt worden
(bitte die absoluten Zahlen jeweils jahresweise aufschlüsseln)?
Im Mittelpunkt der Handlungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der
Jobcenter steht die Kernaufgabe des Marktausgleichs, sprich Arbeitskräfte und
Arbeitsstellen am Arbeitsmarkt wirksam zusammenzuführen.
Stehen umfangreiche betriebliche Veränderungen im Raum und zeichnet sich
ab, dass eine Beschäftigungssicherung nicht oder nicht vollumfänglich im
Unternehmen möglich ist, können sogenannte Arbeitsmarktdrehscheiben dabei
unterstützen, Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Akteure einer
Arbeitsmarktdrehscheibe können u. a. Unternehmen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und
Agenturen für Arbeit sein. Bei der Einrichtung von Arbeitsmarktdrehscheiben
handelt es sich um freiwillige Prozesse, die als Dienstleistungsangebot der BA
zur Unterstützung von Betrieben und Unternehmen und ihren Beschäftigten in
Anspruch genommen werden können. Eine Beteiligung der BA kann, aber
muss nicht erfolgen.
Ein bundeseinheitliches Monitoring der Arbeitsmarktdrehscheiben, die von der
BA begleitet werden, befindet sich derzeit im Aufbau. Valide quantitative
Daten liegen somit noch nicht vor. Erste belastbare Daten werden im Laufe des
Jahres 2026 erwartet.
Darüber hinaus erstellt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
(IAB) in Zusammenarbeit mit der BA sowohl eine quantitative als auch eine
qualitative Studie zu Arbeitsmarktdrehscheiben. Aufgrund der notwendigen
wissenschaftlichen Arbeit ist hier mit Wirksamkeitsdaten, insbesondere zu
Beschäftigungsergebnissen, nicht vor dem Jahr 2028 zu rechnen. Vor diesem
Hintergrund können die erbetenen jahresweisen absoluten Zahlen zu
Teilnehmenden, Vermittlungen und nicht vermittelten registrierten Personen derzeit nicht
bereitgestellt werden.
2. Erfolgt im Rahmen der Arbeitsmarktdrehscheiben, insbesondere mit
Blick auf das vielfache Nichtvorhandensein von aufnahmebereiten
Betrieben in regionaler Nähe, auch eine bundesweite und nicht nur
regionale Vermittlung von Arbeitskräften, und wenn ja, wie gestaltet sich dieser
Prozess?
Arbeitsmarktdrehscheiben sind in erster Linie darauf ausgerichtet, regionale
Vermittlungspotentiale zu erschließen. Aber durch die kontinuierliche
Arbeitsmarktbeobachtung seitens der BA, besteht auch eine bundesweite Transparenz
über kurzfristige und mittelfristige Entwicklungen in verschiedenen Branchen
und Regionen. So kann die BA bei Bedarf durch die Erschließung von
Beschäftigungspotenzialen, z. B. bei Arbeitgeberkunden, die bundesweit tätig sind und
sich durch ein zentrales Personalmanagement auszeichnen, einen
überregionalen Marktausgleich fördern. Diese sogenannten Schlüsselkunden werden im
Rahmen der Betreuung einschließlich der Stellenvermittlung durch das Key
Account Management (KAM) der BA betreut.
Die Agenturen für Arbeit vor Ort organisieren Arbeitsmarktdrehscheiben
zudem bedarfsgerecht unter Einbindung benachbarter Agenturen mit deren
Vermittlungsunterstützung auch über die Grenzen von Wirtschaftsregionen hinaus.
Des Weiteren bietet die BA das Format der „überregionalen virtuellen
Drehscheiben“ an, in denen aufnehmende Unternehmen bundesweit ihre aktuellen
Personalbedarfe und mittelfristigen Beschäftigungsperspektiven präsentieren,
um zusätzliches Fachkräftepotenzial zu erreichen. Adressiert wird dieses
Angebot insbesondere an von Transformation betroffene Beschäftigte in
personalabbauenden Unternehmen wie auch Personen in Transfergesellschaften.
3. Sind die jeweiligen Berufskammern der betroffenen Betriebe und
Branchen in die Prozesse der Arbeitsmarktdrehscheiben involviert?
a) Wenn ja, inwiefern?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Ein Austausch mit den Berufskammern kann im Rahmen regionaler Netzwerke
oder Weiterbildungsverbünde bestehen. In diesen Netzwerken findet ein
strukturierter Austausch zu Qualifikationsanforderungen, Weiterbildungsbedarfen
und Branchenentwicklungen statt, der für die Umsetzung von
Arbeitsmarktdrehscheiben genutzt wird. Datenschutzrechtliche Anforderungen sind dabei zu
beachten.
4. Welche Kosten sind im Rahmen der Arbeitsmarktdrehscheiben seit deren
Bestehen für Bund und Länder entstanden (bitte die absoluten Zahlen
jahresweise ausweisen)?
Im Rahmen von Arbeitsmarktdrehscheiben kommen die gleichen
Beratungsdienstleistungen und Förderinstrumente zum Einsatz wie auch außerhalb
davon. Aufgrund dieses fließenden Übergangs in das reguläre operative Geschäft
kann eine isolierte Kostenbetrachtung nicht vorgenommen werden.
Durch den frühzeitigen Einsatz des Instrumentes werden Arbeitslosigkeit
vermieden und qualifikationsadäquate Weiterbeschäftigung gesichert – und damit
insgesamt entstehende Kosten reduziert bzw. vermieden.
5. Erfahren aufnahmebereite Betriebe im Rahmen der
Arbeitsmarktdrehscheiben eine finanzielle Förderung der Arbeitskräfteaufnahme, und
wenn ja, unter welchen Voraussetzungen bzw. Bedingungen im
Einzelnen, und in welcher jeweiligen Höhe findet diese Förderung im
Durchschnitt statt?
Aufnehmende Betriebe können im Rahmen der gesetzlichen Förderinstrumente
des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) unterstützt werden,
insbesondere durch die Förderung der beruflichen Weiterbildung
(„Beschäftigtenqualifizierung“) der künftigen Beschäftigten. Diese Beschäftigtenqualifizierung dient
der Überbrückung von Qualifikationsunterschieden und trägt zur Sicherung
von Fachkräften bei. Die Förderung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen
Voraussetzungen. Eine durchschnittliche Förderhöhe kann nicht angegeben
werden, da sie in Abhängigkeit vom jeweiligen Qualifikationsbedarf der oder des
Beschäftigten, individuellen Voraussetzungen und der Unternehmensgröße
variiert.
6. Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) sind seitens der Bundesagentur für
Arbeit mit der Durchführung der Arbeitsmarktdrehscheiben bundesweit
befasst, und wie hoch sind die durchschnittlichen Bruttomonatsentgelte
dieser VZÄ (bitte die absoluten Zahlen jahresweise ausweisen)?
Die Begleitung der Arbeitsmarktdrehscheiben erfolgt durch Beschäftigte in
bestehenden BA-Rollen, insbesondere der Berufsberatung im Erwerbsleben und
der arbeitgeberorientierten Vermittlung als Hauptansprechpartner der
Beschäftigten und Unternehmen. Die Aufgaben innerhalb von
Arbeitsmarktdrehscheiben sind Teil des bestehenden Regelgeschäfts gemäß SGB III (Beratung,
Vermittlung, Förderung), weshalb eine trennscharfe Zuordnung von
Personalressourcen nicht möglich ist.
7. Wurden aufseiten der Bundesagentur für Arbeit eigens Stellen für den
Prozess der Arbeitsmarktdrehscheiben neu geschaffen, und wenn ja, in
welchem Umfang, und sind diese Stellen mit oder ohne Befristung (bitte
die absoluten Zahlen und VZÄ jahresweise ausweisen)?
8. Wurde aufseiten der Bundesagentur für Arbeit eigens Personal für den
Prozess der Arbeitsmarktdrehscheiben intern abgeordnet bzw. umbesetzt,
und wenn ja, in welchem Umfang, und aus welchen Bereichen kommt
das Personal (bitte die absoluten Zahlen und VZÄ jahresweise
ausweisen)?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Nein, auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
9. Ist vonseiten der Bundesregierung die gesetzliche Normierung des
Modells der Arbeitsmarktdrehscheiben geplant, und wenn ja, soll diese
inhaltlich vollständig dem von der Vorgängerregierung vorgelegten
Entwurf eines § 45a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)
entsprechen, oder sind Abweichungen von diesem Gesetzesentwurf geplant, und
wenn Abweichungen geplant sind, welche Abweichungen sind geplant?
Nein.
Eine gesetzliche Normierung der Arbeitsmarktdrehscheiben ist nicht geplant.
10. In welchem Umfang sind hinsichtlich der im vergangenen Jahr 2024, vor
einiger Zeit bzw. aktuell drohenden Massenentlassungen bei
a) der Firma „Bosch“,
b) der Firma „Infineon“,
c) der „Peiner Umformtechnik“,
d) dem „Continental-Werk“ in Gifhorn
Arbeitsmarktdrehscheiben zur Anwendung gekommen bzw. haben zu
einer Vermittlung der von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeiter geführt
(bitte die absoluten Zahlen aufschlüsseln)?
Die Beteiligung der BA bei Arbeitsmarktdrehscheiben erfolgt auf freiwilliger
Basis und als Angebot für Unternehmen und ihre Beschäftigten, die von
Personalabbau betroffen sind. Informationen zum konkreten Umfang des betroffenen
Personals in den genannten Unternehmen liegen nicht umfassend und valide
vor. Hintergrund ist, dass die Vermittlung einzelner Beschäftigter bei
Arbeitsmarktdrehschreiben häufig bilateral zwischen den Unternehmen ohne konkrete
Vermittlung im Einzelfall durch die BA erfolgt. Die BA unterstützt durch
Beratung und ggf. Förderinstrumente.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Zu „Peiner Umformtechnik“ kann aus öffentlichen Quellen mitgeteilt werden,
dass eine hohe zweistellige Zahl an Auszubildenden und Beschäftigten
erfolgreich in andere Betriebe vermittelt worden ist.
11. Wie lange dauert im Durchschnitt eine erfolgreiche Job-to-Job-
Vermittlung im Rahmen von Arbeitsmarktdrehscheiben?
Eine statistische Auswertung von Job-to-Job-Integrationen explizit für
Arbeitsmarktdrehscheiben ist nicht möglich. Die Dauer bis es zu einer Job-to-Job-
Vermittlung kommt, ist sehr individuell und abhängig von einer Vielzahl an
Faktoren, wie u. a. den Qualifikationen der Beschäftigten, ihrer
Konzessionsbereitschaft (z. B. Mobilität und Verdienst), der Verfügbarkeit
qualifikationsadäquaten Arbeitsplätzen und ein eventuelles Qualifizierungserfordernis.
12. In wie vielen Fällen kam es im Rahmen von Arbeitsmarktdrehscheiben
zur Förderung von beruflichen Weiterbildungs- bzw.
Qualifizierungsmaßnahmen, und welche Berufsgruppen bzw. Branchen waren davon
hauptsächlich betroffen?
Eine statistische Auswertung der Qualifizierung von Beschäftigten im Rahmen
von Arbeitsmarktdrehscheiben ist nicht möglich. Die Statistik weist die
Gesamtzahl aller Qualifizierungen von Beschäftigten auf.
Bisher befanden sich innerhalb von Arbeitsmarktdrehscheiben unter den
personalabbauenden Unternehmen überwiegend Betriebe aus den Branchen
Automobilindustrie und deren Zulieferer, Elektroindustrie, Maschinenbau,
Chemieindustrie, Energie (insbesondere Kohle) als auch der Herstellung von
Druckerzeugnissen.
13. Ist das Instrument bzw. der Prozess der Arbeitsmarktdrehscheiben aus
Sicht der Bundesregierung auf Dauer angelegt, oder hat es den Charakter
eines Pilotprojektes?
Die Agenturen für Arbeit bieten bei Bekanntwerden von Entlassungen so
frühzeitig wie möglich ihre Dienstleistungen an, wozu auch die Unterstützung im
Rahmen von Arbeitsmarktdrehscheiben gehören kann.
Arbeitsmarktdrehscheiben setzen dabei auf einen direkten betrieblichen Wechsel. Ziel ist es,
Beschäftigten einen Übergang von Arbeit in eine neue Arbeit zu ermöglichen. Da die
Wirtschaft sich voraussichtlich auch zukünftig in tiefgreifenden
Veränderungsprozessen mit Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt befindet, ist der dauerhafte
Einsatz von Arbeitsmarktdrehscheiben als systematischer Ansatz der
präventiven Arbeitsmarktpolitik zielführend.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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