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Sachstand Arbeitsmarktdrehscheiben (Antwort zu Drs. 21/3022)

dip / drucksache 16.12.2025 · WP 21 · 21/3290 · Antwort · Original ↗

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Sachstand Arbeitsmarktdrehscheiben (Antwort zu Drs. 21/3022) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3290 21. Wahlperiode 16.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Feser, Gerrit Huy, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3022 – Sachstand Arbeitsmarktdrehscheiben V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die aktuellen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt erfordern neue und effektive Ansätze, um die Interessen von Arbeitsuchenden und Arbeitgebern in Einklang zu bringen und einen reibungslosen beruflichen Übergang zu gewährleisten. In Deutschland sind etwa 12 Millionen Stellen vom Strukturwandel betroffen, während gleichzeitig rund 700 000 Stellen aufgrund des Fachkräftemangels unbesetzt bleiben (vgl. www.arbeitsagentur.de/vor-ort/heidelbe rg/arbeitsmarktdrehscheibe). Diese Diskrepanz stellt die Bundesagentur für Arbeit vor die Aufgabe, Arbeitsmarktprozesse besser abstimmen zu müssen und Arbeitsuchenden sowie Unternehmen eine nahtlose und zukunftsfähige Vermittlung zu ermöglichen. Ein Ansatz in diesem Zusammenhang ist die Einführung sogenannter regionaler Arbeitsmarktdrehscheiben, wie sie inzwischen bundesweit in begrenzter Zahl bestehen. Diese Arbeitsmarktdrehscheiben sollen insbesondere den Übergang von Beschäftigten in neue Arbeitsverhältnisse erleichtern, wenn im Ursprungsbetrieb keine Perspektiven mehr bestehen. Sie kommen zum Einsatz, wenn eine nennenswerte Anzahl von Beschäftigten von strukturellen Veränderungen oder dem Wegfall von Arbeitsplätzen betroffen ist (vgl. www.bibb.de/ dokumente/pdf/Handout_Job-to-Job-Prozess.pdf). Ziel soll es sein, mithilfe der Arbeitsmarktdrehscheibe als einem ganzheitlichen Konzept eine wertvolle Unterstützung für Arbeitsuchende und Unternehmen gleichermaßen anzubieten (vgl. www.arbeitsagentur.de/vor-ort/potsdam/a rbeitsmarktdrehscheibe). Für eine valide beschäftigungspolitische Einschätzung dieses – relativ neuen – Instrumentes, seiner Grenzen wie auch seiner Erfolgsfaktoren und Gelingensbedingungen (vgl. https://blog-berufswelten.de/ arbeitsmarktdrehscheiben-erfolgsfaktor-fuer-beschaeftigungswechsel-im-struk turwandel/) bedarf es aus Sicht der Fragesteller einer fundierten Datengrundlage. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie viele arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sind im Wege von Arbeitsmarktdrehscheiben seit deren Bestehen a) in Prozesse der Arbeitsmarktdrehscheiben involviert, b) in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt worden, c) zwar registriert, aber bislang nicht vermittelt worden (bitte die absoluten Zahlen jeweils jahresweise aufschlüsseln)? Im Mittelpunkt der Handlungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Jobcenter steht die Kernaufgabe des Marktausgleichs, sprich Arbeitskräfte und Arbeitsstellen am Arbeitsmarkt wirksam zusammenzuführen. Stehen umfangreiche betriebliche Veränderungen im Raum und zeichnet sich ab, dass eine Beschäftigungssicherung nicht oder nicht vollumfänglich im Unternehmen möglich ist, können sogenannte Arbeitsmarktdrehscheiben dabei unterstützen, Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Akteure einer Arbeitsmarktdrehscheibe können u. a. Unternehmen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Agenturen für Arbeit sein. Bei der Einrichtung von Arbeitsmarktdrehscheiben handelt es sich um freiwillige Prozesse, die als Dienstleistungsangebot der BA zur Unterstützung von Betrieben und Unternehmen und ihren Beschäftigten in Anspruch genommen werden können. Eine Beteiligung der BA kann, aber muss nicht erfolgen. Ein bundeseinheitliches Monitoring der Arbeitsmarktdrehscheiben, die von der BA begleitet werden, befindet sich derzeit im Aufbau. Valide quantitative Daten liegen somit noch nicht vor. Erste belastbare Daten werden im Laufe des Jahres 2026 erwartet. Darüber hinaus erstellt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Zusammenarbeit mit der BA sowohl eine quantitative als auch eine qualitative Studie zu Arbeitsmarktdrehscheiben. Aufgrund der notwendigen wissenschaftlichen Arbeit ist hier mit Wirksamkeitsdaten, insbesondere zu Beschäftigungsergebnissen, nicht vor dem Jahr 2028 zu rechnen. Vor diesem Hintergrund können die erbetenen jahresweisen absoluten Zahlen zu Teilnehmenden, Vermittlungen und nicht vermittelten registrierten Personen derzeit nicht bereitgestellt werden.  2. Erfolgt im Rahmen der Arbeitsmarktdrehscheiben, insbesondere mit Blick auf das vielfache Nichtvorhandensein von aufnahmebereiten Betrieben in regionaler Nähe, auch eine bundesweite und nicht nur regionale Vermittlung von Arbeitskräften, und wenn ja, wie gestaltet sich dieser Prozess? Arbeitsmarktdrehscheiben sind in erster Linie darauf ausgerichtet, regionale Vermittlungspotentiale zu erschließen. Aber durch die kontinuierliche Arbeitsmarktbeobachtung seitens der BA, besteht auch eine bundesweite Transparenz über kurzfristige und mittelfristige Entwicklungen in verschiedenen Branchen und Regionen. So kann die BA bei Bedarf durch die Erschließung von Beschäftigungspotenzialen, z. B. bei Arbeitgeberkunden, die bundesweit tätig sind und sich durch ein zentrales Personalmanagement auszeichnen, einen überregionalen Marktausgleich fördern. Diese sogenannten Schlüsselkunden werden im Rahmen der Betreuung einschließlich der Stellenvermittlung durch das Key Account Management (KAM) der BA betreut. Die Agenturen für Arbeit vor Ort organisieren Arbeitsmarktdrehscheiben zudem bedarfsgerecht unter Einbindung benachbarter Agenturen mit deren Vermittlungsunterstützung auch über die Grenzen von Wirtschaftsregionen hinaus. Des Weiteren bietet die BA das Format der „überregionalen virtuellen Drehscheiben“ an, in denen aufnehmende Unternehmen bundesweit ihre aktuellen Personalbedarfe und mittelfristigen Beschäftigungsperspektiven präsentieren, um zusätzliches Fachkräftepotenzial zu erreichen. Adressiert wird dieses Angebot insbesondere an von Transformation betroffene Beschäftigte in personalabbauenden Unternehmen wie auch Personen in Transfergesellschaften.  3. Sind die jeweiligen Berufskammern der betroffenen Betriebe und Branchen in die Prozesse der Arbeitsmarktdrehscheiben involviert? a) Wenn ja, inwiefern? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet. Ein Austausch mit den Berufskammern kann im Rahmen regionaler Netzwerke oder Weiterbildungsverbünde bestehen. In diesen Netzwerken findet ein strukturierter Austausch zu Qualifikationsanforderungen, Weiterbildungsbedarfen und Branchenentwicklungen statt, der für die Umsetzung von Arbeitsmarktdrehscheiben genutzt wird. Datenschutzrechtliche Anforderungen sind dabei zu beachten.  4. Welche Kosten sind im Rahmen der Arbeitsmarktdrehscheiben seit deren Bestehen für Bund und Länder entstanden (bitte die absoluten Zahlen jahresweise ausweisen)? Im Rahmen von Arbeitsmarktdrehscheiben kommen die gleichen Beratungsdienstleistungen und Förderinstrumente zum Einsatz wie auch außerhalb davon. Aufgrund dieses fließenden Übergangs in das reguläre operative Geschäft kann eine isolierte Kostenbetrachtung nicht vorgenommen werden. Durch den frühzeitigen Einsatz des Instrumentes werden Arbeitslosigkeit vermieden und qualifikationsadäquate Weiterbeschäftigung gesichert – und damit insgesamt entstehende Kosten reduziert bzw. vermieden.  5. Erfahren aufnahmebereite Betriebe im Rahmen der Arbeitsmarktdrehscheiben eine finanzielle Förderung der Arbeitskräfteaufnahme, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen bzw. Bedingungen im Einzelnen, und in welcher jeweiligen Höhe findet diese Förderung im Durchschnitt statt? Aufnehmende Betriebe können im Rahmen der gesetzlichen Förderinstrumente des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) unterstützt werden, insbesondere durch die Förderung der beruflichen Weiterbildung („Beschäftigtenqualifizierung“) der künftigen Beschäftigten. Diese Beschäftigtenqualifizierung dient der Überbrückung von Qualifikationsunterschieden und trägt zur Sicherung von Fachkräften bei. Die Förderung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen. Eine durchschnittliche Förderhöhe kann nicht angegeben werden, da sie in Abhängigkeit vom jeweiligen Qualifikationsbedarf der oder des Beschäftigten, individuellen Voraussetzungen und der Unternehmensgröße variiert.  6. Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) sind seitens der Bundesagentur für Arbeit mit der Durchführung der Arbeitsmarktdrehscheiben bundesweit befasst, und wie hoch sind die durchschnittlichen Bruttomonatsentgelte dieser VZÄ (bitte die absoluten Zahlen jahresweise ausweisen)? Die Begleitung der Arbeitsmarktdrehscheiben erfolgt durch Beschäftigte in bestehenden BA-Rollen, insbesondere der Berufsberatung im Erwerbsleben und der arbeitgeberorientierten Vermittlung als Hauptansprechpartner der Beschäftigten und Unternehmen. Die Aufgaben innerhalb von Arbeitsmarktdrehscheiben sind Teil des bestehenden Regelgeschäfts gemäß SGB III (Beratung, Vermittlung, Förderung), weshalb eine trennscharfe Zuordnung von Personalressourcen nicht möglich ist.  7. Wurden aufseiten der Bundesagentur für Arbeit eigens Stellen für den Prozess der Arbeitsmarktdrehscheiben neu geschaffen, und wenn ja, in welchem Umfang, und sind diese Stellen mit oder ohne Befristung (bitte die absoluten Zahlen und VZÄ jahresweise ausweisen)?  8. Wurde aufseiten der Bundesagentur für Arbeit eigens Personal für den Prozess der Arbeitsmarktdrehscheiben intern abgeordnet bzw. umbesetzt, und wenn ja, in welchem Umfang, und aus welchen Bereichen kommt das Personal (bitte die absoluten Zahlen und VZÄ jahresweise ausweisen)? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Nein, auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.  9. Ist vonseiten der Bundesregierung die gesetzliche Normierung des Modells der Arbeitsmarktdrehscheiben geplant, und wenn ja, soll diese inhaltlich vollständig dem von der Vorgängerregierung vorgelegten Entwurf eines § 45a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) entsprechen, oder sind Abweichungen von diesem Gesetzesentwurf geplant, und wenn Abweichungen geplant sind, welche Abweichungen sind geplant? Nein. Eine gesetzliche Normierung der Arbeitsmarktdrehscheiben ist nicht geplant. 10. In welchem Umfang sind hinsichtlich der im vergangenen Jahr 2024, vor einiger Zeit bzw. aktuell drohenden Massenentlassungen bei a) der Firma „Bosch“, b) der Firma „Infineon“, c) der „Peiner Umformtechnik“, d) dem „Continental-Werk“ in Gifhorn Arbeitsmarktdrehscheiben zur Anwendung gekommen bzw. haben zu einer Vermittlung der von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeiter geführt (bitte die absoluten Zahlen aufschlüsseln)? Die Beteiligung der BA bei Arbeitsmarktdrehscheiben erfolgt auf freiwilliger Basis und als Angebot für Unternehmen und ihre Beschäftigten, die von Personalabbau betroffen sind. Informationen zum konkreten Umfang des betroffenen Personals in den genannten Unternehmen liegen nicht umfassend und valide vor. Hintergrund ist, dass die Vermittlung einzelner Beschäftigter bei Arbeitsmarktdrehschreiben häufig bilateral zwischen den Unternehmen ohne konkrete Vermittlung im Einzelfall durch die BA erfolgt. Die BA unterstützt durch Beratung und ggf. Förderinstrumente. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu „Peiner Umformtechnik“ kann aus öffentlichen Quellen mitgeteilt werden, dass eine hohe zweistellige Zahl an Auszubildenden und Beschäftigten erfolgreich in andere Betriebe vermittelt worden ist. 11. Wie lange dauert im Durchschnitt eine erfolgreiche Job-to-Job- Vermittlung im Rahmen von Arbeitsmarktdrehscheiben? Eine statistische Auswertung von Job-to-Job-Integrationen explizit für Arbeitsmarktdrehscheiben ist nicht möglich. Die Dauer bis es zu einer Job-to-Job- Vermittlung kommt, ist sehr individuell und abhängig von einer Vielzahl an Faktoren, wie u. a. den Qualifikationen der Beschäftigten, ihrer Konzessionsbereitschaft (z. B. Mobilität und Verdienst), der Verfügbarkeit qualifikationsadäquaten Arbeitsplätzen und ein eventuelles Qualifizierungserfordernis. 12. In wie vielen Fällen kam es im Rahmen von Arbeitsmarktdrehscheiben zur Förderung von beruflichen Weiterbildungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen, und welche Berufsgruppen bzw. Branchen waren davon hauptsächlich betroffen? Eine statistische Auswertung der Qualifizierung von Beschäftigten im Rahmen von Arbeitsmarktdrehscheiben ist nicht möglich. Die Statistik weist die Gesamtzahl aller Qualifizierungen von Beschäftigten auf. Bisher befanden sich innerhalb von Arbeitsmarktdrehscheiben unter den personalabbauenden Unternehmen überwiegend Betriebe aus den Branchen Automobilindustrie und deren Zulieferer, Elektroindustrie, Maschinenbau, Chemieindustrie, Energie (insbesondere Kohle) als auch der Herstellung von Druckerzeugnissen. 13. Ist das Instrument bzw. der Prozess der Arbeitsmarktdrehscheiben aus Sicht der Bundesregierung auf Dauer angelegt, oder hat es den Charakter eines Pilotprojektes? Die Agenturen für Arbeit bieten bei Bekanntwerden von Entlassungen so frühzeitig wie möglich ihre Dienstleistungen an, wozu auch die Unterstützung im Rahmen von Arbeitsmarktdrehscheiben gehören kann. Arbeitsmarktdrehscheiben setzen dabei auf einen direkten betrieblichen Wechsel. Ziel ist es, Beschäftigten einen Übergang von Arbeit in eine neue Arbeit zu ermöglichen. Da die Wirtschaft sich voraussichtlich auch zukünftig in tiefgreifenden Veränderungsprozessen mit Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt befindet, ist der dauerhafte Einsatz von Arbeitsmarktdrehscheiben als systematischer Ansatz der präventiven Arbeitsmarktpolitik zielführend. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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