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Schriftliche Frage 137 von Edgar Naujok (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts einer steigenden Arbeitslosigkeit (www.saechsisc he.de/wirtschaft/regional/sachsenarbeitslosigke…

dip / schriftliche_frage 11.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 137 von Edgar Naujok (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts einer steigenden Arbeitslosigkeit (www.saechsisc he.de/wirtschaft/regional/sachsenarbeitslosigke… Frage 137 (Edgar Naujok, AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts einer steigenden Arbeitslosigkeit (www.saechsisc he.de/wirtschaft/regional/sachsenarbeitslosigkeitsteigt-auch-im-august-weiter-an-D5E5G3EWEV BWZKRLUZRBZU6R7A.html), Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeitsplätze in Sachsen gezielt zu erhalten und zu fördern, und wenn ja, in welcher Weise und innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 10. September 2026: Regionale Wirtschaftsförderung ist eine Aufgabe der Länder. Die Bundesregierung und der Bundesgesetzgeber flankieren die Bemühungen der Länder mit bundesweit geltenden Regelungen sowie regional fokussierten Sonderprogrammen. Die Bundesregierung hat bereits substanzielle Reformen auf den Weg gebracht, u. a. die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für private Investitionen durch die Einführung eines Investitions- Boosters und die Absenkung der Körperschaftsteuer ab dem Jahr 2028, Maßnahmen zur Entlastung von hohen Energiekosten, die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, u. a. durch den Wohnungsbauturbo. Anfang Juli 2026 hat sich die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD auf ein „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ verständigt. Ziel ist es u. a., Unternehmen von Bürokratie zu entlasten, die Arbeitsmarktdynamik zu erhöhen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Strukturelle Reformen, die das Potenzialwachstum stärken, stehen auch in weiteren Politikbereichen im Fokus der Bundesregierung. Zudem unterstützt die Bundesregierung den Erhalt und die Förderung von Arbeitsplätzen in Sachsen mit über 10 Mrd. Euro im Rahmen des dortigen Kohleausstiegs. Hierbei wird bis zum Jahr 2038 gezielt in wirtschaftsfördernde Rahmenbedingungen, beispielsweise Gewerbeparks, Forschung und Entwicklung oder Verkehrsinfrastruktur u. a. investiert. Zusätzlich werden Unternehmen bei ihrer Transformation unterstützt und Investitionszuschüsse gewährt. Auch im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) verfolgen Bund und Länder gemeinsam das Ziel, in strukturschwachen Regionen Beschäftigung und Einkommen zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Sachsen gehört zum Fördergebiet der GRW. In den Jahren 2022 bis 2025 wurden in Sachsen für mehr als 930 Vorhaben GRW-Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 745 Mio. Euro bewilligt. Davon entfielen etwa 488 Mio. Euro auf 811 Vorhaben im Bereich der Förderung der gewerblichen Wirtschaft. Diese Maßnahmen haben Investitionen in Höhe von 2,2 Mrd. Euro angestoßen und rund 33.200 dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert. Vor Ort stehen den Beschäftigten und den Betrieben mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) und ihren örtlichen Arbeitsagenturen kompetente Partnerinnen mit einem umfangreichen Förderinstrumentarium zur Seite. Zur Erhaltung von Arbeitsplätzen bei vorübergehenden Arbeitsausfällen steht das Kurzarbeitergeld zur Verfügung. Aktuell gilt eine verlängerte Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten. Ausfallzeiten können für Qualifizierungsmaßnahmen genutzt werden, die von der BA gefördert werden können. Wenn Stellenabbau unabwendbar ist, können sogenannte Arbeitsmarktdrehscheiben abgebende und aufnehmende Arbeitgeber in einer Region zusammenbringen, um einen direkten Übergang von Beschäftigung in eine neue Beschäftigung zu erleichtern. Die BA kann dabei in moderierender und beratender Rolle unterstützen. Das breite Instrumentarium der Transferleistungen (Transfermaßnahmen, Transfer-Kurzarbeitergeld und Förderung der beruflichen Weiterbildung bei Transfer-Kurzarbeitergeld) trägt ebenfalls dazu bei, betriebliche Umstrukturierungsmaßnahmen sozialverträglich zu gestalten. Ziel ist auch hier der unmittelbare Übergang aus Arbeit in Arbeit ohne zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit. Arbeitsmarktdrehscheiben können daher sinnvoll mit Transfergesellschaften verknüpft werden. Mit der im Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung enthaltenen Regelung des neuen Instruments „Maßnahmen zur Erprobung einer Beschäftigungsperspektive“ sollen zudem rechtssichere Erprobungsphasen bei einem anderen Arbeitgeber während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses ermöglicht werden. Die Erprobungsmöglichkeit soll Job-to- Job-Wechsel erleichtern und kann Arbeitsmarktdrehscheiben sinnvoll ergänzen. Darüber hinaus kann die BA mit Eingliederungszuschüssen die Aufnahme einer neuen Beschäftigung und mit Existenzgründungszuschüssen die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit fördern.

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