Sachstand Arbeitsmarktdrehscheiben
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Sachstand Arbeitsmarktdrehscheiben
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3022
21. Wahlperiode 02.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Feser, Gerrit Huy, Peter Bohnhof, Birgit Bessin, Robert
Teske, Lukas Rehm, Carsten Becker, Thomas Stephan, Ulrike-Schielke-Ziesing
und der Fraktion der AfD
Sachstand Arbeitsmarktdrehscheiben
Die aktuellen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt erfordern neue und
effektive Ansätze, um die Interessen von Arbeitsuchenden und Arbeitgebern in
Einklang zu bringen und einen reibungslosen beruflichen Übergang zu
gewährleisten. In Deutschland sind etwa 12 Millionen Stellen vom Strukturwandel
betroffen, während gleichzeitig rund 700 000 Stellen aufgrund des
Fachkräftemangels unbesetzt bleiben (vgl. www.arbeitsagentur.de/vor-ort/heidelberg/arbe
itsmarktdrehscheibe). Diese Diskrepanz stellt die Bundesagentur für Arbeit vor
die Aufgabe, Arbeitsmarktprozesse besser abstimmen zu müssen und
Arbeitsuchenden sowie Unternehmen eine nahtlose und zukunftsfähige Vermittlung
zu ermöglichen.
Ein Ansatz in diesem Zusammenhang ist die Einführung sogenannter
regionaler Arbeitsmarktdrehscheiben, wie sie inzwischen bundesweit in begrenzter
Zahl bestehen. Diese Arbeitsmarktdrehscheiben sollen insbesondere den
Übergang von Beschäftigten in neue Arbeitsverhältnisse erleichtern, wenn im
Ursprungsbetrieb keine Perspektiven mehr bestehen. Sie kommen zum Einsatz,
wenn eine nennenswerte Anzahl von Beschäftigten von strukturellen
Veränderungen oder dem Wegfall von Arbeitsplätzen betroffen ist (vgl. www.bibb.de/d
okumente/pdf/Handout_Job-to-Job-Prozess.pdf).
Ziel soll es sein, mithilfe der Arbeitsmarktdrehscheibe als einem ganzheitlichen
Konzept eine wertvolle Unterstützung für Arbeitsuchende und Unternehmen
gleichermaßen anzubieten (vgl. www.arbeitsagentur.de/vor-ort/potsdam/arbeits
marktdrehscheibe). Für eine valide beschäftigungspolitische Einschätzung
dieses – relativ neuen – Instrumentes, seiner Grenzen wie auch seiner
Erfolgsfaktoren und Gelingensbedingungen (vgl. https://blog-berufswelten.de/arbeitsmark
tdrehscheiben-erfolgsfaktor-fuer-beschaeftigungswechsel-im-strukturwandel/)
bedarf es aus Sicht der Fragesteller einer fundierten Datengrundlage.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sind im
Wege von Arbeitsmarktdrehscheiben seit deren Bestehen
a) in Prozesse der Arbeitsmarktdrehscheiben involviert,
b) in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt worden,
c) zwar registriert, aber bislang nicht vermittelt worden
(bitte die absoluten Zahlen jeweils jahresweise aufschlüsseln)?
2. Erfolgt im Rahmen der Arbeitsmarktdrehscheiben, insbesondere mit Blick
auf das vielfache Nichtvorhandensein von aufnahmebereiten Betrieben in
regionaler Nähe, auch eine bundesweite und nicht nur regionale
Vermittlung von Arbeitskräften, und wenn ja, wie gestaltet sich dieser Prozess?
3. Sind die jeweiligen Berufskammern der betroffenen Betriebe und
Branchen in die Prozesse der Arbeitsmarktdrehscheiben involviert?
a) Wenn ja, inwiefern?
b) Wenn nein, warum nicht?
4. Welche Kosten sind im Rahmen der Arbeitsmarktdrehscheiben seit deren
Bestehen für Bund und Länder entstanden (bitte die absoluten Zahlen
jahresweise ausweisen)?
5. Erfahren aufnahmebereite Betriebe im Rahmen der
Arbeitsmarktdrehscheiben eine finanzielle Förderung der Arbeitskräfteaufnahme, und wenn
ja, unter welchen Voraussetzungen bzw. Bedingungen im Einzelnen, und
in welcher jeweiligen Höhe findet diese Förderung im Durchschnitt statt?
6. Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) sind seitens der Bundesagentur für
Arbeit mit der Durchführung der Arbeitsmarktdrehscheiben bundesweit
befasst, und wie hoch sind die durchschnittlichen Bruttomonatsentgelte
dieser VZÄ (bitte die absoluten Zahlen jahresweise ausweisen)?
7. Wurden aufseiten der Bundesagentur für Arbeit eigens Stellen für den
Prozess der Arbeitsmarktdrehscheiben neu geschaffen, und wenn ja, in
welchem Umfang, und sind diese Stellen mit oder ohne Befristung (bitte
die absoluten Zahlen und VZÄ jahresweise ausweisen)?
8. Wurde aufseiten der Bundesagentur für Arbeit eigens Personal für den
Prozess der Arbeitsmarktdrehscheiben intern abgeordnet bzw. umbesetzt,
und wenn ja, in welchem Umfang, und aus welchen Bereichen kommt das
Personal (bitte die absoluten Zahlen und VZÄ jahresweise ausweisen)?
9. Ist vonseiten der Bundesregierung die gesetzliche Normierung des
Modells der Arbeitsmarktdrehscheiben geplant, und wenn ja, soll diese
inhaltlich vollständig dem von der Vorgängerregierung vorgelegten Entwurf
eines § 45a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) entsprechen,
oder sind Abweichungen von diesem Gesetzesentwurf geplant, und wenn
Abweichungen geplant sind, welche Abweichungen sind geplant?
10. In welchem Umfang sind hinsichtlich der im vergangenen Jahr 2024, vor
einiger Zeit bzw. aktuell drohenden Massenentlassungen bei
a) der Firma „Bosch“,
b) der Firma „Infineon“,
c) der „Peiner Umformtechnik“,
d) dem „Continental-Werk“ in Gifhorn
Arbeitsmarktdrehscheiben zur Anwendung gekommen bzw. haben zu
einer Vermittlung der von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeiter geführt
(bitte die absoluten Zahlen aufschlüsseln)?
11. Wie lange dauert im Durchschnitt eine erfolgreiche Job-to-Job-
Vermittlung im Rahmen von Arbeitsmarktdrehscheiben?
12. In wie vielen Fällen kam es im Rahmen von Arbeitsmarktdrehscheiben
zur Förderung von beruflichen Weiterbildungs- bzw.
Qualifizierungsmaßnahmen, und welche Berufsgruppen bzw. Branchen waren davon
hauptsächlich betroffen?
13. Ist das Instrument bzw. der Prozess der Arbeitsmarktdrehscheiben aus
Sicht der Bundesregierung auf Dauer angelegt, oder hat es den Charakter
eines Pilotprojektes?
Berlin, den 11. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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