Abschiebungen in den Irak
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Abschiebungen in den Irak
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1246
21. Wahlperiode 15.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor
Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo
Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat
und der Fraktion Die Linke
Abschiebungen in den Irak
Die Zahl der Abschiebungen in den Irak ist in den letzten Jahren stark
angestiegen. 2024 wurden 699 Menschen in das Land abgeschoben. 2023 lag diese
Zahl noch bei 300, 2022 bei 77 (vgl. dazu die regelmäßigen Kleinen Anfragen
der Fraktion Die Linke zu Abschiebungen). Hintergrund sind Vereinbarungen,
die die deutsche und die irakische Regierung im Mai 2023 getroffen haben.
Details dieser Vereinbarungen sind nicht öffentlich bekannt. Medienrecherchen
zufolge soll es bei den Absprachen um eine „umfassende Kooperation“ gehen.
So sei etwa auch vereinbart worden, im Irak Sprachschulen,
Berufsqualifizierung und Ausbildung zu fördern (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/mig
rationsabkommen-deutschland-irak-100.html).
Von den Irak-Abschiebungen sind immer wieder auch Überlebende des
Völkermords an den Jesidinnen und Jesiden betroffen. Besondere Kritik rief im Juli
2025 die Abschiebung einer jesidischen Familie mit vier Kindern aus
Brandenburg hervor, die trotz eines laufenden Gerichtsverfahrens erfolgte. Das
Brandenburger Innenministerium erklärte auf Anfrage des Rundfunks Berlin-
Brandenburg (rbb), es habe vor der Abschiebung mit dem Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) Rücksprache gehalten. Das BAMF habe
mitgeteilt, es lägen keine Gründe vor, die der Abschiebung entgegenstünden.
Während die Abschiebung bereits lief, entschied jedoch das Verwaltungsgericht
Potsdam im Eilverfahren, dass ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der
Ablehnung des Asylantrags der Familie als „offensichtlich unbegründet“
bestünden. Zuvor hatte die Familie neue Informationen und Dokumente
vorgelegt. Brandenburgs Innenminister René Wilke kündigte daraufhin zunächst an,
die Familie in Absprache mit Bundesbehörden nach Deutschland zurückholen
zu wollen. Kurz darauf bestätigte das Gericht allerdings im
Hauptsacheverfahren die Ablehnung des Asylantrags der Familie, es änderte die Ablehnung
lediglich von „offensichtlich unbegründet“ zu „unbegründet“. In der Folge will
das Brandenburgische Innenministerium die Familie nun doch nicht mehr
zurückholen (www.tagesschau.de/inland/regional/brandenburg/jesidische-familie-
abschiebeflug-irak-100.html, www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/abschiebu
ngen-irak-afghanistan-100.html, www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/abschi
ebung-in-den-irak-jesidische-familie-wird-nicht-zurueckgeholt-a-41ff3a28-749
8-4211-a337-bf7be8e55886).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Kann die Bundesregierung konkretere Angaben zu den Inhalten der in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten Verständigung mit der
irakischen Regierung machen?
a) Unter welchen Umständen ist die irakische Regierung bereit,
ausreisepflichtige irakische Staatsangehörige aus Deutschland
zurückzunehmen, und unter welchen Voraussetzungen sind irakische Behörden
bereit, Passersatzpapiere auszustellen?
b) War die Regionalregierung der Autonomen Region Kurdistan in die
Gespräche und Verhandlungen über die Rücknahme irakischer
Staatsbürger involviert?
c) Waren Zusagen der irakischen Regierung hinsichtlich der Aufnahme
und Versorgung abgeschobener Personen Thema der Gespräche, und
wenn ja, hat die irakische Regierung diesbezüglich Zusagen gemacht,
und wenn ja, welche?
d) Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die irakische Regierung
mittlerweile bereit ist, eine große Zahl an Abschiebungen zu
akzeptieren, nachdem jahrelang nur wenige Personen aus Deutschland dorthin
abgeschoben werden konnten (www.fluechtlingsrat-bayern.de/aenderu
ng-abschiebungspraxis-irak/)?
e) Erhält die irakische Regierung eine Gegenleistung für die
Abschiebungen, und wenn ja, wie sieht diese aus?
f) Ist die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte Information
zutreffend, dass zwischen deutschen und irakischen Regierungsvertretern
eine „umfassende Kooperation“ vereinbart wurde, und wenn ja, was
beinhaltet diese genau, und welche Angaben kann die
Bundesregierung ggf. zur Umsetzung dieser Vereinbarungen machen?
2. Wie viele Personen wurden seit 2020 aus Deutschland in den Irak
abgeschoben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
3. Wie viele dieser Abschiebungen erfolgten per Charterflug (bitte die Flüge
einzeln mit Datum auflisten und auch die Fluggesellschaft, die beteiligten
Bundesländer, die Zahl der Begleitbeamten, den Abflughafen, den
Zielflughafen und die Kosten sowie ggf. Kostenübernahme durch Frontex
angeben)?
4. Wie viele Minderjährige waren unter den Abgeschobenen (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
5. Wie viele Frauen waren unter den Abgeschobenen (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
6. Kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, wie viele der
Abgeschobenen seit 2020 über 60 bzw. über 70 Jahre alt waren, und wenn ja,
welche?
7. Kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, wie viele Familien seit
2020 in den Irak abgeschoben wurden, und wenn ja, welche?
8. Wie verteilen sich die Abschiebungen in den Irak seit 2020 auf die
Bundesländer?
9. Wie viele der seit 2020 abgeschobenen Personen stammten nach Kenntnis
der Bundesregierung aus der Autonomen Region Kurdistan?
10. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Jesidinnen und
Jesiden unter den Abgeschobenen seit 2020 waren, und wenn ja, welche?
11. Wie viele Abschiebungen in den Irak scheiterten seit 2020 vor bzw. nach
Übergabe an die Bundespolizei, und was waren jeweils die Gründe dafür
(bitte nach Jahren und nach den Gründen differenzieren)?
12. Bekommen Personen, die in den Irak abgeschoben werden, nach Kenntnis
der Bundesregierung ein sogenanntes Handgeld, und wenn ja, in welcher
Höhe (bitte ggf. nach Bundesländern differenziert darstellen)?
13. Wie viele Personen sind seit 2020 mit einer finanziellen Förderung des
Bundes oder der Bundesländer in den Irak ausgereist (bitte nach Jahren
aufschlüsseln), und wie viele Frauen, wie viele Minderjährige waren unter
den Ausgereisten?
14. Bieten deutsche Auslandsvertretungen im Irak aus Deutschland
abgeschobenen Personen bzw. aus Deutschland mit einer finanziellen Förderung
zurückgekehrten Personen eine Betreuung, Beratung oder
Unterstützungsleistungen an, und wenn ja, welche, und gibt es beispielsweise Stipendien
oder andere Fördermöglichkeiten, damit abgeschobene Personen die
deutsche Schule in Erbil besuchen können?
15. Gibt es einen Austausch zwischen deutschen und irakischen Behörden
über die Situation von aus Deutschland abgeschobenen Personen, und
wenn ja, was wurde dort mit welchem Ergebnis besprochen, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung ggf. daraus, und wenn
nein, liegen der Bundesregierung anderweitige Informationen über die
Situation von aus Deutschland abgeschobenen Personen im Irak vor, und
wenn ja, welche?
16. Wie hat das BAMF seit 2022 über die Asylanträge von Asylsuchenden
aus dem Irak entschieden (bitte nach Jahren und nach Asylberechtigung,
Flüchtlingseigenschaft, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverbot,
Ablehnung als unbegründet, Ablehnung als offensichtlich unbegründet,
Ablehnung als unzulässig aufschlüsseln), und wie lauten diese Zahlen für die
Gruppe jesidischer Asylsuchender aus dem Irak (bitte hier zusätzlich auch
nach Geschlecht differenzieren)?
17. Wie haben die Verwaltungsgerichte seit 2022 über die Klagen von
Asylsuchenden aus dem Irak gegen BAMF-Bescheide entschieden (bitte wie in
Frage 16 aufschlüsseln), und wie lauten diese Zahlen für die Gruppe
jesidischer Asylsuchender aus dem Irak?
18. Wie viele ausreisepflichtige irakische Staatsangehörige mit und ohne
Duldung leben derzeit in Deutschland (bitte nach Bundesländern differenziert
darstellen, bitte auch nach Duldungsgründen aufschlüsseln)?
Berlin, den 12. August 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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