Überprüfungen zivilgesellschaftlicher Organisationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens seit 2020 (Antwort zu Drs. 21/1869)
Text
Überprüfungen zivilgesellschaftlicher Organisationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens seit 2020 (Antwort zu Drs. 21/1869)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2201
21. Wahlperiode 14.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer,
Katrin Fey, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1869 –
Überprüfungen zivilgesellschaftlicher Organisationen durch das Bundesamt für
Verfassungsschutz im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens seit 2020
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Zuge des sogenannten Haber-Verfahrens (vgl. So überprüft die Regierung
NGOs: Das ist die Haber-Methode | taz.de ) prüft das Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) seit 2017 im Auftrag von Bundesministerien, ob
Organisationen oder Personen, die Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln beantragen
oder erhalten, möglicherweise verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen
oder unterstützen. Der ehemalige Datenschutzbeauftragte des Bundes, Ulrich
Kelber, kritisierte in seinen Tätigkeitsberichten der Jahre 2019 und 2020, dass
dieses Verfahren keine gesetzliche Grundlage habe (28TB_19.pdf, 29TB_2
0.pdf). Dennoch ist das Verfahren seither gängige Praxis.
1. Wie viele Projektträger, die im Rahmen von Programmen des Bundes
gefördert wurden oder Förderanträge eingereicht haben, wurden seit 2020
auf Ersuchen von Bundesbehörden (bitte nach Jahr und Behörde
aufschlüsseln) vom Bundesamt für Verfassungsschutz überprüft?
• Im Jahre 2020 wurden auf Ersuchen des Bundesministeriums des Innern
(BMI) 194 Projektträger, des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) 74 Projektträger, des Bundeskanzleramts (BKAmt) 182
Projektträger, des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt
(BMFTR) zwei Projektträger und des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zwei Projektträger
überprüft.
• Im Jahre 2021 wurden auf Ersuchen des BMI 174 Projektträger, des BAMF
20 Projektträger, des BKAmt 15 Projektträger, des BMFTR zwei
Projektträger und des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) ein
Projektträger überprüft.
• Im Jahre 2022 wurden auf Ersuchen des BMI 129 Projektträger, des BAMF
acht Projektträger und des BKAmt 192 Projektträger überprüft.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 13. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
• Im Jahre 2023 wurden auf Ersuchen des BMI 83 Projektträger, des BAMF
zwei Projektträger, des BKAmt sieben Projektträger, des BMFTR zwei
Projektträger und des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
(BKM) ein Projektträger überprüft.
• Im Jahre 2024 wurden auf Ersuchen des BMI 90 Projektträger, des BAMF
drei Projektträger, des BKAmt 57 Projektträger, des BMFTR zwei
Projektträger und des BMBFSFJ acht Projektträger überprüft.
a) In wie vielen Fällen hat das BfV das Vorliegen
verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse gemeldet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
• Im Jahre 2020 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in insgesamt
41 Fällen das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse gemeldet.
• Im Jahre 2021 hat das BfV in insgesamt 17 Fällen das Vorliegen
verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse gemeldet.
• Im Jahre 2022 hat das BfV in insgesamt 17 Fällen das Vorliegen
verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse gemeldet.
• Im Jahre 2023 hat das BfV in insgesamt 18 Fällen das Vorliegen
verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse gemeldet.
• Im Jahre 2024 hat das BfV in insgesamt 40 Fällen das Vorliegen
verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse gemeldet.
b) In wie vielen Fällen hat das BfV darüber hinausgehende
Informationen mitgeteilt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
• Im Jahre 2020 hat das BfV in drei Fällen darüberhinausgehende
Informationen übermittelt.
• Im Jahre 2021 hat das BfV in acht Fällen darüberhinausgehende
Informationen übermittelt.
• Im Jahre 2022 hat das BfV in zehn Fällen darüberhinausgehende
Informationen übermittelt.
• Im Jahre 2023 hat das BfV in 13 Fällen darüberhinausgehende
Informationen übermittelt.
• Im Jahre 2024 hat das BfV in 29 Fällen darüberhinausgehende
Informationen übermittelt.
c) In wie vielen Fällen wurde die Förderung daraufhin abgelehnt oder
eingestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Daten im Sinne der Fragestellung werden von den betroffenen Behörden nicht
systematisch erhoben oder vorgehalten.
d) Wurden die Projektträger über die Überprüfung informiert, wurde
ihnen Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen, und welche
Auswirkungen hatte diese Stellungnahme?
Eine Information der Projektträger mit Gelegenheit zur Stellungnahme findet
nicht statt.
2. Wie viele natürliche Personen, die im Rahmen von Programmen des
Bundes gefördert wurden oder Förderanträge eingereicht haben, wurden seit
2020 auf Ersuchen von Bundesbehörden (bitte nach Jahr und Behörde
aufschlüsseln) vom BfV überprüft?
• Im Jahre 2020 wurden auf Ersuchen des BMI 124 Personen, des BAMF
18 Personen, des BKAmt 98 Personen, der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) drei Personen und des BMBFSFJ eine Person überprüft.
• Im Jahre 2021 wurden auf Ersuchen des BMI 193 Personen, des BAMF
19 Personen, des BKAmt 20 Personen, der BImA zwei Personen und des
BMVg eine Person überprüft.
• Im Jahre 2022 wurden auf Ersuchen des BMI 145 Personen, des BAMF
zwölf Personen und des BKAmt 223 Personen überprüft.
• Im Jahre 2023 wurden auf Ersuchen des BMI 151 Personen, des BAMF vier
Personen, des BKAmt eine Person und des BKM eine Person überprüft.
• Im Jahre 2024 wurden auf Ersuchen des BMI 100 Personen und des
BKAmt 181 Personen überprüft.
a) In wie vielen Fällen hat das BfV das Vorliegen
verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse gemeldet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
• Im Jahre 2020 hat das BfV in insgesamt sieben Fällen das Vorliegen
verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse gemeldet.
• Im Jahre 2021 hat das BfV in insgesamt 15 Fällen das Vorliegen
verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse gemeldet.
• Im Jahre 2022 hat das BfV in insgesamt 14 Fällen das Vorliegen
verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse gemeldet.
• Im Jahre 2023 hat das BfV in insgesamt 18 Fällen das Vorliegen
verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse gemeldet.
• Im Jahre 2024 hat das BfV in insgesamt 23 Fällen das Vorliegen
verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse gemeldet.
b) In wie vielen Fällen hat das BfV darüber hinausgehende
Informationen mitgeteilt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
• Im Jahre 2020 hat das BfV in einem Fall darüberhinausgehende
Informationen übermittelt.
• Im Jahre 2021 hat das BfV in fünf Fällen darüberhinausgehende
Informationen übermittelt.
• Im Jahre 2022 hat das BfV in sieben Fällen darüberhinausgehende
Informationen übermittelt.
• Im Jahre 2023 hat das BfV in 14 Fällen darüberhinausgehende
Informationen übermittelt.
• Im Jahre 2024 hat das BfV in 18 Fällen darüberhinausgehende
Informationen übermittelt.
c) In wie vielen Fällen wurde die Förderung daraufhin abgelehnt oder
eingestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Daten im Sinne der Fragestellung werden von den betroffenen Behörden nicht
systematisch erhoben oder vorgehalten.
d) Wurden die Projektträger über die Überprüfung informiert, wurde
ihnen Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen, und welche
Auswirkungen hatte diese Stellungnahme?
Eine Information der Projektträger findet nicht statt.
3. Wurden Projektträger seit 2020 auf Ersuchen von Bundesbehörden (bitte
nach Jahr und Behörde aufschlüsseln) vom BfV überprüft, ohne dass diese
sich um eine Förderung beworben haben, wenn ja, wie viele, und wenn ja,
a) in wie vielen Fällen hat das BfV das Vorliegen
verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse gemeldet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) in wie vielen Fällen hat das BfV darüber hinausgehende Informationen
mitgeteilt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) in wie vielen Fällen hatten diese Überprüfungen welche
Konsequenzen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
d) wurden die Projektträger über die Überprüfung informiert, wurde
ihnen Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen, und welche
Auswirkungen hatte diese Stellungnahme?
4. Wurden natürliche Personen seit 2020 auf Ersuchen von Bundesbehörden
(bitte nach Jahr und Behörde aufschlüsseln) vom BfV überprüft, ohne dass
diese sich um eine Förderung beworben haben, wenn ja, wie viele, und
wenn ja,
a) in wie vielen Fällen hat das BfV das Vorliegen
verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse gemeldet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) in wie vielen Fällen hat das BfV darüber hinausgehende Informationen
mitgeteilt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) in wie vielen Fällen hatten diese Überprüfungen welche
Konsequenzen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
d) wurden die Projektträger über die Überprüfung informiert, wurde
ihnen Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen, und welche
Auswirkungen hatte diese Stellungnahme?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Überprüfung von Projektträgern oder natürlichen Personen, ohne dass
diese sich um eine Förderung beworben haben, findet nicht statt.
5. Wie werden in den jeweiligen Behörden die Anfragen an das BfV, dessen
Rückmeldungen und eventuelle weitere mit den Anfragen im
Zusammenhang stehende Informationen dokumentiert, für welchen Zeitraum, und auf
welcher Rechtsgrundlage?
Es werden die Vorgaben für eine ordnungsgemäße behördliche Aktenführung
beachtet. Eine spezifische Dokumentation von Anfragen an das BfV, dessen
Rückmeldungen und eventuell weiteren mit den Anfragen in Zusammenhang
stehenden Informationen findet nicht statt.
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ISSN 0722-8333]
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