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Überprüfungen zivilgesellschaftlicher Organisationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens seit 2020 (Antwort zu Drs. 21/1869)

dip / drucksache 14.10.2025 · WP 21 · 21/2201 · Antwort · Original ↗

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Überprüfungen zivilgesellschaftlicher Organisationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens seit 2020 (Antwort zu Drs. 21/1869) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2201 21. Wahlperiode 14.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1869 – Überprüfungen zivilgesellschaftlicher Organisationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens seit 2020 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Zuge des sogenannten Haber-Verfahrens (vgl. So überprüft die Regierung NGOs: Das ist die Haber-Methode | taz.de ) prüft das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seit 2017 im Auftrag von Bundesministerien, ob Organisationen oder Personen, die Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln beantragen oder erhalten, möglicherweise verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen oder unterstützen. Der ehemalige Datenschutzbeauftragte des Bundes, Ulrich Kelber, kritisierte in seinen Tätigkeitsberichten der Jahre 2019 und 2020, dass dieses Verfahren keine gesetzliche Grundlage habe (28TB_19.pdf, 29TB_2 0.pdf). Dennoch ist das Verfahren seither gängige Praxis. 1. Wie viele Projektträger, die im Rahmen von Programmen des Bundes gefördert wurden oder Förderanträge eingereicht haben, wurden seit 2020 auf Ersuchen von Bundesbehörden (bitte nach Jahr und Behörde aufschlüsseln) vom Bundesamt für Verfassungsschutz überprüft? • Im Jahre 2020 wurden auf Ersuchen des Bundesministeriums des Innern (BMI) 194 Projektträger, des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 74 Projektträger, des Bundeskanzleramts (BKAmt) 182 Projektträger, des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) zwei Projektträger und des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zwei Projektträger überprüft. • Im Jahre 2021 wurden auf Ersuchen des BMI 174 Projektträger, des BAMF 20 Projektträger, des BKAmt 15 Projektträger, des BMFTR zwei Projektträger und des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) ein Projektträger überprüft. • Im Jahre 2022 wurden auf Ersuchen des BMI 129 Projektträger, des BAMF acht Projektträger und des BKAmt 192 Projektträger überprüft. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 13. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. • Im Jahre 2023 wurden auf Ersuchen des BMI 83 Projektträger, des BAMF zwei Projektträger, des BKAmt sieben Projektträger, des BMFTR zwei Projektträger und des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein Projektträger überprüft. • Im Jahre 2024 wurden auf Ersuchen des BMI 90 Projektträger, des BAMF drei Projektträger, des BKAmt 57 Projektträger, des BMFTR zwei Projektträger und des BMBFSFJ acht Projektträger überprüft. a) In wie vielen Fällen hat das BfV das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse gemeldet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? • Im Jahre 2020 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in insgesamt 41 Fällen das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse gemeldet. • Im Jahre 2021 hat das BfV in insgesamt 17 Fällen das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse gemeldet. • Im Jahre 2022 hat das BfV in insgesamt 17 Fällen das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse gemeldet. • Im Jahre 2023 hat das BfV in insgesamt 18 Fällen das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse gemeldet. • Im Jahre 2024 hat das BfV in insgesamt 40 Fällen das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse gemeldet. b) In wie vielen Fällen hat das BfV darüber hinausgehende Informationen mitgeteilt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? • Im Jahre 2020 hat das BfV in drei Fällen darüberhinausgehende Informationen übermittelt. • Im Jahre 2021 hat das BfV in acht Fällen darüberhinausgehende Informationen übermittelt. • Im Jahre 2022 hat das BfV in zehn Fällen darüberhinausgehende Informationen übermittelt. • Im Jahre 2023 hat das BfV in 13 Fällen darüberhinausgehende Informationen übermittelt. • Im Jahre 2024 hat das BfV in 29 Fällen darüberhinausgehende Informationen übermittelt. c) In wie vielen Fällen wurde die Förderung daraufhin abgelehnt oder eingestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Daten im Sinne der Fragestellung werden von den betroffenen Behörden nicht systematisch erhoben oder vorgehalten. d) Wurden die Projektträger über die Überprüfung informiert, wurde ihnen Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen, und welche Auswirkungen hatte diese Stellungnahme? Eine Information der Projektträger mit Gelegenheit zur Stellungnahme findet nicht statt. 2. Wie viele natürliche Personen, die im Rahmen von Programmen des Bundes gefördert wurden oder Förderanträge eingereicht haben, wurden seit 2020 auf Ersuchen von Bundesbehörden (bitte nach Jahr und Behörde aufschlüsseln) vom BfV überprüft? • Im Jahre 2020 wurden auf Ersuchen des BMI 124 Personen, des BAMF 18 Personen, des BKAmt 98 Personen, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) drei Personen und des BMBFSFJ eine Person überprüft. • Im Jahre 2021 wurden auf Ersuchen des BMI 193 Personen, des BAMF 19 Personen, des BKAmt 20 Personen, der BImA zwei Personen und des BMVg eine Person überprüft. • Im Jahre 2022 wurden auf Ersuchen des BMI 145 Personen, des BAMF zwölf Personen und des BKAmt 223 Personen überprüft. • Im Jahre 2023 wurden auf Ersuchen des BMI 151 Personen, des BAMF vier Personen, des BKAmt eine Person und des BKM eine Person überprüft. • Im Jahre 2024 wurden auf Ersuchen des BMI 100 Personen und des BKAmt 181 Personen überprüft. a) In wie vielen Fällen hat das BfV das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse gemeldet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? • Im Jahre 2020 hat das BfV in insgesamt sieben Fällen das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse gemeldet. • Im Jahre 2021 hat das BfV in insgesamt 15 Fällen das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse gemeldet. • Im Jahre 2022 hat das BfV in insgesamt 14 Fällen das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse gemeldet. • Im Jahre 2023 hat das BfV in insgesamt 18 Fällen das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse gemeldet. • Im Jahre 2024 hat das BfV in insgesamt 23 Fällen das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse gemeldet. b) In wie vielen Fällen hat das BfV darüber hinausgehende Informationen mitgeteilt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? • Im Jahre 2020 hat das BfV in einem Fall darüberhinausgehende Informationen übermittelt. • Im Jahre 2021 hat das BfV in fünf Fällen darüberhinausgehende Informationen übermittelt. • Im Jahre 2022 hat das BfV in sieben Fällen darüberhinausgehende Informationen übermittelt. • Im Jahre 2023 hat das BfV in 14 Fällen darüberhinausgehende Informationen übermittelt. • Im Jahre 2024 hat das BfV in 18 Fällen darüberhinausgehende Informationen übermittelt. c) In wie vielen Fällen wurde die Förderung daraufhin abgelehnt oder eingestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Daten im Sinne der Fragestellung werden von den betroffenen Behörden nicht systematisch erhoben oder vorgehalten. d) Wurden die Projektträger über die Überprüfung informiert, wurde ihnen Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen, und welche Auswirkungen hatte diese Stellungnahme? Eine Information der Projektträger findet nicht statt. 3. Wurden Projektträger seit 2020 auf Ersuchen von Bundesbehörden (bitte nach Jahr und Behörde aufschlüsseln) vom BfV überprüft, ohne dass diese sich um eine Förderung beworben haben, wenn ja, wie viele, und wenn ja, a) in wie vielen Fällen hat das BfV das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse gemeldet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? b) in wie vielen Fällen hat das BfV darüber hinausgehende Informationen mitgeteilt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? c) in wie vielen Fällen hatten diese Überprüfungen welche Konsequenzen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? d) wurden die Projektträger über die Überprüfung informiert, wurde ihnen Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen, und welche Auswirkungen hatte diese Stellungnahme? 4. Wurden natürliche Personen seit 2020 auf Ersuchen von Bundesbehörden (bitte nach Jahr und Behörde aufschlüsseln) vom BfV überprüft, ohne dass diese sich um eine Förderung beworben haben, wenn ja, wie viele, und wenn ja, a) in wie vielen Fällen hat das BfV das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse gemeldet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? b) in wie vielen Fällen hat das BfV darüber hinausgehende Informationen mitgeteilt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? c) in wie vielen Fällen hatten diese Überprüfungen welche Konsequenzen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? d) wurden die Projektträger über die Überprüfung informiert, wurde ihnen Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen, und welche Auswirkungen hatte diese Stellungnahme? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Eine Überprüfung von Projektträgern oder natürlichen Personen, ohne dass diese sich um eine Förderung beworben haben, findet nicht statt. 5. Wie werden in den jeweiligen Behörden die Anfragen an das BfV, dessen Rückmeldungen und eventuelle weitere mit den Anfragen im Zusammenhang stehende Informationen dokumentiert, für welchen Zeitraum, und auf welcher Rechtsgrundlage? Es werden die Vorgaben für eine ordnungsgemäße behördliche Aktenführung beachtet. Eine spezifische Dokumentation von Anfragen an das BfV, dessen Rückmeldungen und eventuell weiteren mit den Anfragen in Zusammenhang stehenden Informationen findet nicht statt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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