Überprüfung zivilgesellschaftlicher Organisationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2201)
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Überprüfung zivilgesellschaftlicher Organisationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2201)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2816
21. Wahlperiode 13.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Hess, Matthias Rentzsch, Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd
Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Steffen Janich, Sascha Lensing,
Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Überprüfung zivilgesellschaftlicher Organisationen durch das Bundesamt für
Verfassungsschutz
(Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2201)
Die Nachfragen beziehen sich auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2201 mit dem Titel
„Überprüfungen zivilgesellschaftlicher Organisationen durch das Bundesamt für
Verfassungsschutz im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens seit 2020“.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen Gründen hat das Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) seit 2020 nur eine sehr niedrige
Anzahl von Ersuchen zur Prüfung von Projektträgern, die von
Bundesprogrammen gefördert wurden oder Förderanträge gestellt haben, an das
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gestellt, obwohl es insbesondere für
die administrative Umsetzung des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ verantwortlich ist und es sich dabei um das größte Förderprogramm
dieser Art in Europa handelt (siehe dazu Antwort zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 21/2201 und www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/
allemeldungen/100-projekte-fuer-ein-vielfaeltiges-und-demokratisches-land-2
22148)?
2. Wie viele Ersuchen hat das BMBFSFJ in Bezug auf Projektträger seit
2017 bis zum 1. November 2025 jeweils jährlich an das BfV in Bezug auf
welches Bundesförderprogramm gestellt (bitte notfalls händisch
auswerten)?
3. In wie vielen der in Frage 2 erfragten Fällen hat das BfV seit 2017 bis
zum 1. November 2025 verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse in Bezug
auf die zu überprüfenden Projektträger an das BMBFSFJ gemeldet (bitte
jeweils jährlich in absoluten Zahlen sowie jeweils nach
Phänomenbereichen aufschlüsseln und ggf. in Bezug auf die
Phänomenbereichszuordnung eine händische Auswertung vornehmen)?
4. In wie vielen der in Frage 3 erfragten Fälle hat das BMBFSFJ vom BfV
anschließend weitergehende Informationen erbeten (bitte notfalls händisch
nach Jahreszeiträumen auswerten)?
5. Wie viele Projektträger von Bundesprogrammen wurden von 2015 bis
2020 auf Veranlassung des BMBFSFJ durch das BfV überprüft (bitte
entsprechend den Fragen 2 bis 4 jährlich aufschlüsseln und notfalls händisch
auswerten)?
6. Wie viele natürliche Personen, die im Rahmen von Programmen des
Bundes gefördert wurden oder Förderanträge gestellt haben, wurden auf
Ersuchen des BMBFSFJ seit 2017 bis zum 20. Oktober 2025 durch das BfV
überprüft (bitte nach Anzahl, Bundeförderprogramm sowie jeweiligem
Jahr aufschlüsseln und notfalls eine händische Auswertung vornehmen)?
7. In wie vielen der in Frage 6 erfragten Fälle hat das BfV
verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse in Bezug auf die zu überprüfen natürlichen
Personen an das BMBFSFJ gemeldet (bitte in absoluten Zahlen nach
Bundesförderprogrammen sowie jeweils nach Phänomenbereichen
aufschlüsseln und falls eine solche Aufschlüsselung nicht möglich sein sollte, bitte
eine händische Auswertung vornehmen)?
8. In wie vielen der in Frage 7 erfragten Fälle hat das BMBFSFJ seit 2017
bis zum 20. Oktober 2025 vom BfV weitergehende Informationen erbeten
(bitte notfalls händisch auswerten)?
9. Wie viele natürliche Personen, die im Rahmen von Programmen des
Bundes gefördert wurden oder Förderanträge gestellt haben, wurden auf
Ersuchen des BMBFSFJ von 2015 bis 2020 durch das BfV überprüft (bitte
entsprechend den Fragen 6 bis 8 jährlich aufschlüsseln und notfalls
händisch auswerten)?
10. Hat das BfV auch aus eigener Initiative, also ohne ein Ersuchen des
BMBFSFJ, Erkenntnisse seit 2015 bis zum 1. November 2025 zu
Projektträgern, die von Bundesprogrammen in dessen Geschäftsbereich gefördert
wurden oder Förderanträge gestellt haben, oder Erkenntnisse zu
natürlichen Personen, die im Rahmen von Programmen des Bundes über das
BMBFSFJ gefördert wurden oder Förderanträge gestellt haben, an das
BMBFSFJ gemeldet (bitte in absoluten Zahlen nach Jahr, ob es sich um
einen Projektträger oder eine natürliche Person handelt, nach
Bundesprogramm und Phänomenbereich aufschlüsseln und notfalls händisch
auswerten)?
Berlin, den 13. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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