Wettbewerbskompass der Europäischen Union und seine Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas
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Wettbewerbskompass der Europäischen Union und seine Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2561
21. Wahlperiode 20.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Micha Fehre, Peter Boehringer, Pierre Lamely, Tobias
Teich, Mathias Moosdorf, Maximilian Krah, Christoph Grimm, Boris Gamanov
und der Fraktion AfD
Wettbewerbskompass der Europäischen Union und seine Bedeutung für die
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas
Die Europäische Kommission hat im Januar 2025 den sogenannten
Wettbewerbskompass vorgestellt. Dieses Instrument soll die Wettbewerbsfähigkeit der
Europäischen Union systematisch anhand von Schlüsselindikatoren wie
Produktivität, Innovationskraft, Investitionstätigkeit, Energieversorgung,
Fachkräfteverfügbarkeit und Integration in globale Märkte erfassen. Ziel ist es laut
Kommission, strukturelle Schwächen frühzeitig zu erkennen und daraus
politische Handlungsempfehlungen abzuleiten, um „die Wettbewerbsfähigkeit der
EU zu stärken“ (vgl. Vertretung der EU-Kommission in Deutschland, 29.
Januar 2025; Tagesschau, 29. Januar 2025; www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-
wettbewerbsfaehigkeit-100.html).
Für Deutschland als exportorientierte und stark in den Binnenmarkt
eingebundene Volkswirtschaft sind die Ergebnisse und politischen Schlussfolgerungen
des Wettbewerbskompasses von besonderer Relevanz (https://germany.represen
tation.ec.europa.eu/news/eu-kommission-stellt-kompass-fur-wettbewerbsfahigk
eit-vor-2025-01-29_de).
Der Ansatz der Endbürokratisierung, welcher durch den EU-
Wettbewerbskompass entstehen soll, könnte bei Betrachten des Vorschlags der
Kommission nicht den erhofften Abbau von Bürokratie fördern. Es besteht die
Gefahr, dass die zunehmende Harmonisierung von Wettbewerbsregeln und die
wirtschaftspolitische Steuerung durch Brüssel die Handlungsspielräume der
Mitgliedstaaten weiter einschränken und insbesondere den mittelständischen
Unternehmenssektor, das Rückgrat der deutschen Wirtschaft,
unverhältnismäßig belasten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Interessen verfolgt die Bundesregierung, wenn sie den
Wettbewerbskompass der EU unterstützt, obwohl dieses Instrument
geeignet ist, nationale Wirtschaftspolitik weiter zu zentralisieren und die
Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten zu schwächen?
2. Inwiefern stimmen die Ziele des Wettbewerbskompasses mit den
wirtschaftlichen Interessen Deutschlands und insbesondere mit denen des
deutschen Mittelstands überein?
3. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung konkret, um
sicherzustellen, dass deutsche Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere
Unternehmen (KMU), nicht durch einseitige Brüsseler Vorgaben in ihrer
internationalen Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt werden?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des
Wettbewerbskompasses auf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im
Vergleich zu Unternehmen anderer EU-Mitgliedstaaten?
5. Welche zusätzlichen bürokratischen oder finanziellen Belastungen
entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung für KMU in Deutschland durch
die Umsetzung der im Wettbewerbskompass enthaltenen Empfehlungen?
6. Hat die Bundesregierung eine Analyse durchgeführt, wie sich die
Harmonisierung von Wettbewerbsregeln auf die Innovationsfähigkeit und
Flexibilität des deutschen Mittelstands auswirkt, wenn ja, welche Ergebnisse
liegen vor, und wenn nein, warum nicht?
7. Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Gefahr, dass der
Wettbewerbskompass zu einem weiteren Verlust nationaler Gestaltungshoheit in der
Wirtschafts-, Energie- und Industriepolitik führt, und welche
Konsequenzen zieht sie daraus?
8. Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, Empfehlungen oder
Vorgaben des Wettbewerbskompasses abzulehnen oder an deutsche Interessen
anzupassen, und wie wurden diese bisher genutzt?
9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass deutsche Interessen bei der
Weiterentwicklung des Wettbewerbskompasses ausreichend berücksichtigt
werden, und welche konkreten Positionen vertritt sie in den laufenden
Verhandlungen auf EU-Ebene?
10. Wie transparent ist der Prozess der Datenerhebung und Bewertung im
Rahmen des Wettbewerbskompasses, und welche Einflussmöglichkeiten
haben deutsche Unternehmen, Branchenverbände und Länderregierungen,
um ihre Positionen und Bedenken einzubringen?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass der
Wettbewerbskompass die EU weiter von marktwirtschaftlichen Prinzipien entfernt und im
globalen Vergleich gegenüber innovationsfreundlicheren
Wirtschaftsräumen wie den USA oder Asien ins Hintertreffen gerät?
12. Hat die Bundesregierung alternative Modelle zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit geprüft, die weniger zentralistisch angelegt sind und
stärker auf die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten setzen, wenn ja,
welche, und wenn nein, warum nicht?
13. Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung, um zu verhindern, dass
der Wettbewerbskompass zu einer weiteren Kompetenzübertragung an die
EU führt und damit die wirtschaftspolitischen Handlungsspielräume
Deutschlands weiter einschränkt?
14. Hat die Bundesregierung Berechnungen vorgelegt, wie hoch die
Mehrkosten für deutsche Unternehmen durch die Umsetzung der im
Wettbewerbskompass vorgesehenen Dekarbonisierungsmaßnahmen bis 2030 sein
werden?
15. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung konkret vor, um die im
Wettbewerbskompass vorgesehene Dekarbonisierung mit international
wettbewerbsfähigen Energiepreisen in Einklang zu bringen?
16. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Fokussierung auf
Dekarbonisierung im Wettbewerbskompass nicht zulasten von
Schlüsselindustrien geht, die für Beschäftigung und Exporterfolge Deutschlands
entscheidend sind (z. B. Chemie, Stahl, Automobilindustrie)?
17. Wie rechtfertigt die Bundesregierung massive Eingriffe in die nationale
Wirtschaftspolitik im Rahmen des Wettbewerbskompasses angesichts der
Tatsache, dass die EU weltweit nur rund 7 Prozent der CO2-Emissionen
verursacht und die Maßnahmen somit kaum globale Wirkung entfalten
können, aber erhebliche Kosten für deutsche Unternehmen verursachen?
18. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung dazu, ob die Kosten der
Dekarbonisierung sozial ausgewogen verteilt werden können, ohne die
Mittelschicht und kleine Unternehmen überproportional zu belasten?
19. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass der geplante CO₂-
Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) keine Kompensation für
Exportwaren vorsieht und damit EU-Produkte im internationalen Wettbewerb
strukturell verteuert, und welche Maßnahmen plant sie, um eine drohende
Verlagerung von Produktion und Wertschöpfungsketten ins Ausland
(Carbon Leakage) zu verhindern?
20. Welche Kosten entstehen der deutschen Wirtschaft insgesamt durch die
Umsetzung der EU-Vorgaben im Rahmen des Wettbewerbskompasses,
und wie rechtfertigt die Bundesregierung diese gegenüber Steuerzahlern
und Unternehmen?
21. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass der
Wettbewerbskompass nicht auf einer direkten demokratischen Legitimierung durch das
Europäische Parlament beruht, sondern maßgeblich durch die Europäische
Kommission entwickelt wurde, und wie wird die parlamentarische
Kontrolle über diesen Prozess sichergestellt?
22. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die
Arbeitsplatzsicherheit in energieintensiven Branchen (z. B. Stahl, Chemie,
Automobil), wenn die Vorgaben des Wettbewerbskompasses vollständig
umgesetzt werden?
23. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die Umsetzung des
Wettbewerbskompasses zu einer weiteren Deindustrialisierung Deutschlands
führt, und wenn nein, worauf stützt sie diese Einschätzung?
24. Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der EU-
Kommission, wenn deutsche Interessen – insbesondere im Bereich
Energiepreise, Steuerpolitik und Bürokratieabbau – im Wettbewerbskompass
unzureichend berücksichtigt werden?
Berlin, den 31. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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