Auswirkungen und Zielsetzung der geplanten sogenannten Klimazölle der Europäischen Union
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Auswirkungen und Zielsetzung der geplanten sogenannten Klimazölle der Europäischen Union
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4101
21. Wahlperiode 11.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Raimond Scheirich, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Marc
Bernhard, Stefan Henze, Christian Reck, Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt,
Hauke Finger, Torben Braga, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Gerrit Huy, Andreas
Mayer, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor Hemmelgarn, Marcel Queckemeyer und
der Fraktion der AfD
Auswirkungen und Zielsetzung der geplanten sogenannten Klimazölle der
Europäischen Union
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der Europäischen Union
tritt am 1. Januar 2026 nach einer mehrjährigen Übergangsphase in seine
Regelphase ein. Ab diesem Zeitpunkt werden finanzielle Ausgleichsabgaben für
bestimmte emissionsintensive Importgüter fällig. Während mit dem CBAM das
Ziel verfolgt wird, unterschiedliche internationale Klimastandards (Ziele für
Emissionsminderungen) anzugleichen und Carbon Leakage (Erläuterung siehe:
https://energiewende.bundeswirtschaftsministerium.de/EWD/Redaktion/Newsl
etter/2021/11/Meldung/direkt-erklaert.html, 16. Januar 2026) zu verhindern,
bestehen Zweifel aus Sicht der Fragesteller, ob dieser Mechanismus in der Lage
ist, die angestrebten klimapolitischen Wirkungen (Absenkungspfade für CO2-
Emissionen) tatsächlich zu entfalten. Für Deutschland stellt sich insbesondere
die Frage, ob die Einführung der finanziellen Verpflichtungen im Rahmen des
CBAM zu Belastungen für zentrale Industriezweige, Preissteigerungen entlang
wichtiger Wertschöpfungsketten und möglichen Wettbewerbsnachteilen im
internationalen Handel führen könnte. Zudem sind nach Ansicht der
Fragesteller im derzeit sehr volatilen Welthandel Reaktionen bedeutender
Handelspartner sowie Verschiebungen in globalen Lieferketten nicht auszuschließen. Vor
diesem Hintergrund wird um Auskunft zu den erwarteten ökonomischen
Auswirkungen auf Deutschland und zur Bewertung der Bundesregierung
hinsichtlich der Zielerreichung des CBAM gebeten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche gesamtwirtschaftlichen Risiken und möglichen
Wachstumseinbußen für Deutschland erwartet die Bundesregierung durch die Einführung
des CBAM in den Jahren von 2026 bis 2030 (bitte nach zentralen
Indikatoren wie Bruttoinlandsprodukt [BIP], Investitionen und Beschäftigung
aufschlüsseln)?
2. Welche Veränderungen der Importpreise für CBAM-relevante Güter
prognostiziert die Bundesregierung, und in welchem Umfang rechnet sie mit
kostentreibenden Effekten für die deutsche Industrie (bitte nach
Produktgruppen differenzieren)?
3. Wie viele deutsche Unternehmen werden nach Einschätzung der
Bundesregierung unmittelbar und mittelbar negativ durch zusätzliche Kosten,
Berichtspflichten und Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem CBAM
betroffen sein (bitte nach Unternehmensgrößenklassen aufschlüsseln)?
4. Welche Sektoren der deutschen Industrie stuft die Bundesregierung als
besonders gefährdet im Hinblick auf Wettbewerbsnachteile durch CBAM-
bedingte Kostensteigerungen ein, und mit welchen Marktanteilsverlusten
rechnet sie dort?
5. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung ggf. für deutsche
Exporteure, falls Drittstaaten, beispielsweise die USA, als Reaktion auf den
CBAM handelspolitische Gegenmaßnahmen, Zölle oder nichttarifäre
Handelshemmnisse einführen (bitte nach den wichtigsten Handelspartnern
differenzieren), und welche Gegenmaßnahmen strebt die Bundesregierung
bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung die EU in diesem Fall ggf. an?
6. Welche Effekte auf das inländische Preisniveau und die Verbraucherpreise
erwartet die Bundesregierung durch höhere Importkosten bei CBAM-
relevanten Produkten und Vorleistungen (bitte für zentrale Konsum- und
Investitionsgüter darstellen)?
7. Welche makroökonomischen und standortpolitischen Risiken bzw.
Nachteile sieht die Bundesregierung für Deutschland ggf. im Falle von
Lieferkettenanpassungen, Produktionsverlagerungen oder
Investitionszurückhaltung infolge des CBAM?
8. Welche konkreten Gespräche und Abstimmungsprozesse führt die
Bundesregierung ggf. mit zentralen Handelspartnern, um handelspolitische
Konflikte und Gegenmaßnahmen aufgrund des CBAM zu vermeiden, und
mit welchem Ergebnis?
9. a) Hat sich die Bundesregierung zu den Erfolgsaussichten der russischen
Klage vor der Welthandelsorganisation (WTO) gegen den CBAM eine
Auffassung erarbeitet, wenn ja, welche, und welche Maßnahmen
ergreift sie ggf. innerhalb der EU, um den Vorwurf der Diskriminierung
rechtlich zu entkräften?
b) Welche messbaren Zielgrößen nutzt die Bundesregierung ggf., um zu
bewerten, ob der CBAM tatsächlich zu einer Verringerung der
globalen CO2-Emissionen führt, und in welchem Zeitraum hält sie welche
Emissionsminderungen für realistisch?
10. a) Welche methodischen Ansätze zieht die Bundesregierung ggf. heran,
um mögliche Auswirkungen des CBAM auf Klimaschutzstandards
(Ziele für Emissionsminderungen) in Drittstaaten einzuschätzen, und
welche Position hat sie sich – sofern vorhanden – zu der Frage
erarbeitet, wie reine Produktions- und Handelsverlagerungen zulasten der
deutschen Wirtschaft vermieden werden sollen?
b) Hat sich die Bundesregierung mit der Frage befasst, inwieweit durch
den CBAM tatsächlich zusätzliche Klimaschutzanstrengungen
(Emissionsminderungen) in Drittstaaten ausgelöst werden können; wenn ja,
zu welchen Einschätzungen ist sie dabei gelangt, und welche
Erkenntnisse liegen ihr zu dem Risiko vor, dass es stattdessen zu einer bloßen
Verlagerung von Emissionen kommt?
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis von auf EU-Ebene diskutierten oder
veröffentlichten Schätzungen zu möglichen Einnahmen aus dem CBAM,
wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus im Hinblick auf
finanzielle Belastungen von in Deutschland ansässigen Unternehmen,
welcher Anteil wird aus Sicht der Bundesregierung zulasten deutscher
Importeure und Unternehmen erwirtschaftet, fließen Einnahmen aus dem
CBAM direkt oder indirekt in den Bundeshaushalt, und wenn ja, mit
welchen Einnahmen rechnet die Bundesregierung?
12. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über auf EU-Ebene
diskutierte oder geplante Verwendungszwecke möglicher Einnahmen
aus dem CBAM, und welche Position hat sie sich dazu erarbeitet, wie
diese Einnahmen im Verhältnis zu den wirtschaftlichen Belastungen
von Unternehmen und Verbrauchern in Deutschland einzuordnen
sind?
b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung ggf. die Bürokratiekosten und
den Erfüllungsaufwand für die Verwaltung in Deutschland
(beispielsweise Zollbehörden und andere zuständige Stellen) im
Zusammenhang mit der Umsetzung des CBAM ein, und mit welchen Mehrkosten
für Personal und IT rechnet sie?
13. Wie hoch schätzt die Bundesregierung ggf. die Bürokratiekosten und den
Erfüllungsaufwand für deutsche Unternehmen im Zusammenhang mit der
Umsetzung des CBAM ein, und hat sie sich eine Auffassung erarbeitet zu
diesen Kosten im Verhältnis zum erwarteten Klimanutzen (wenn ja, bitte
ausführen)?
14. Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung mit der
Umsetzung des CBAM ggf. jeweils für die deutsche Stahl-, Aluminium-,
Kupfer‑, Zement-, Düngemittel-, Chemie-, Maschinenbau-, Automobil-
und Elektrizitätswirtschaft im Hinblick auf Wettbewerbsfähigkeit,
Beschäftigung und Investitionsentscheidungen (bitte getrennt darstellen)?
15. Welche flankierenden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem CBAM
hat die Bundesregierung ggf. vorgesehen oder geprüft, um betroffene
Drittstaaten bei der Umstellung auf emissionsärmere Produktionsweisen
zu unterstützen, und wie ordnet sie diese Maßnahmen handelspolitisch
ein, um einer Wahrnehmung des CBAM als protektionistisches Instrument
entgegenzuwirken?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu bereits geplanten
oder in Erwägung gezogenen Produktions- oder Investitionsverlagerungen
deutscher Unternehmen infolge des CBAM vor (bitte nach Branchen und
Regionen differenzieren)?
16. Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung ggf. sichergestellt werden,
dass der CBAM nicht insbesondere kleine und mittelständische
Unternehmen in Deutschland benachteiligt, die in globalen Wertschöpfungsketten
tätig sind, und sind hierfür gezielte Entlastungsmaßnahmen vorgesehen?
17. Welche Bewertungen liegen der Bundesregierung ggf. zu der Frage vor,
ob der CBAM zu einer Verlagerung von Vorproduktionsstufen in Länder
außerhalb des CBAM-Anwendungsbereichs führt, und welche
Maßnahmen hält sie in diesem Falle für erforderlich, um solchen Verlagerungen
und damit verbundenen Wohlstands- und Beschäftigungsverlusten in
Deutschland vorzubeugen?
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. darüber, ob der CBAM
tatsächlich Anreize für technologische Kooperationen zwischen deutschen
Unternehmen und Produzenten in Drittstaaten schafft, oder ob er, im
Gegenteil, eher zu einer Einschränkung solcher Kooperationen führt?
19. Hat sich die Bundesregierung mit der Aussage auseinandergesetzt, der
CBAM könne als Form eines sogenannten grünen Imperialismus bzw.
grünen Neokolonialismus (www.welt.de/wirtschaft/plus247057728/Europ
a-Klima-Gebote-erzuernen-die-Welt-Gruener-Neokolonialismus.html)
verstanden werden, wenn ja, hat sie sich dazu eine Positionierung
erarbeitet (wie lautet diese ggf.) ,und welche Argumente führt sie in diesem Falle
konkret zur Einordnung und Entkräftung dieses Vorwurfs an (bitte unter
Bezugnahme auf die Sicht zentraler Handelspartner begründen)?
Berlin, den 27. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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