Mögliche Belastung des 50-Herz-Stromnetzes durch Wind- und Solarenergie (Antwort zu Drs. 21/3388)
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Mögliche Belastung des 50-Herz-Stromnetzes durch Wind- und Solarenergie (Antwort zu Drs. 21/3388)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3698
21. Wahlperiode 16.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Adam Balten, Dr. Malte Kaufmann, Marc
Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3388 –
Mögliche Belastung des 50-Herz-Stromnetzes durch Wind- und Solarenergie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die sogenannte Energiewende stellt einen zentralen Pfeiler der
Bundesregierung dar und wird mit hohen Investitionen in den Ausbau erneuerbarer
Energien vorangetrieben. Im ersten Halbjahr 2025 deckten Wind- und Solarenergie
etwa 54 Prozent des Stromverbrauchs ab (www.cleanenergywire.org/news/ren
ewables-share-slightly-down-germany-first-half-2025-wind-expansion-gains-s
team), wobei die Photovoltaik mit 16 Gigawatt (GW; www.agora-energiewen
de.de/fileadmin/Projekte/2025/2024-18_DE_JAW24/A-EW_351_JAW24_W
EB.pdf) einen Ausbaurekord erreichte und die Windenergie an Land rund
49 Milliarden Kilowattstunden (kWh; www.fachagentur-wind-solar.de/filead
min/Veroeffentlichungen/Wind/Daten/FA_Wind_Solar_Status_des_Windener
gieausbaus_an_Land_Halbjahr_2025.pdf) erzeugte. Dennoch kann die
wetterabhängige und schwankungsintensive Natur dieser Energieträger zu
erheblichen Belastungen des 50Herz(Hz)-Stromnetzes führen, insbesondere durch
Frequenzabweichungen, die die Systemstabilität gefährden.
Vor dem Hintergrund der steigenden geopolitischen Abhängigkeit von stabiler
Energieversorgung ist die Fähigkeit, das Netz vor Instabilitäten und
Externalitäten zu schützen, von zentraler Bedeutung. Die Nationale Sicherheitsstrategie
hebt die kritische Rolle der Energieinfrastruktur hervor. Besonders
alarmierend ist in den Augen der Fragesteller ein Vorfall am 19. und 20. März 2025,
bei dem es zu beispiellosen Schwankungen der Netzfrequenz kam, nämlich zu
Abweichungen auf unter 49,90 Hz, die massive Eingriffe der Netzbetreiber
erforderten, welche einen Blackout nur knapp verhinderten (www.windkraft-jou
rnal.de/2025/08/16/die-juengsten-ereignisse-im-deutschen-stromnetz-haben-ei
ne-deutliche-warnung-ausgesprochen/215262). Solche Ereignisse
unterstreichen nach Auffassung der Fragesteller die Risiken der rasanten
Transformation ohne ausreichende gleichzeitige Stabilisierungsmaßnahmen und führen zu
höheren Strompreisen für Industrie und Privathaushalte durch Abregelungen
von Anlagen (www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/strompreise-ne
tzentgelt-windrad-stromnetz-128.html).
Die Bundesregierung hat in ihrer Roadmap Systemstabilität die
Notwendigkeit betont, den Netzbetrieb bei vollständiger Erzeugung aus erneuerbaren
Energien zu sichern, doch der Systemstabilitätsbericht 2025 (https://data.bund
esnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiet
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
15. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
e/Energie/Unternehmen_Institutionen/NEP/Strom/Systemstabilitaet/2025.pdf)
warnt vor anhaltenden Herausforderungen durch fehlende Trägheit
konventioneller Kraftwerke. Angesichts der hohen Investitionen, der Netzausbau allein
kostet Milliarden, und der steigenden strategischen Relevanz stellt sich den
Fragestellern die Frage nach einer effizienten Nutzung und nach den
Synergien zwischen erneuerbaren und stabilisierenden Systemen.
Intelligente Messsysteme (sog. Smart Meter) werden häufig als unverzichtbare
Infrastruktur für eine stärkere Digitalisierung und Steuerung des
Stromver-brauchs dargestellt. Der TAB-Endarbeitsbericht zum Thema
„Moderne Stromnetze als Schlüsselelement einer nachhaltigen
Energieversorgung“ nimmt für Deutschland eine kritische Kosten-Nutzen-
Bewertung vor und identifiziert zentrale Voraussetzungen, die für eine
erfolgreiche und von der Bevölkerung akzeptierte Einführung erfüllt sein
müssen (https://publikationen.bibliothek.kit.edu/1000102257). Die für
Deutschland im Jahr 2013 vorgelegte offizielle Kosten-Nutzen-
Analyse (KNA) kam zu dem Ergebnis, dass ein flächendeckender Rollout
von Smart Metern gemäß dem EU-Szenario weder gesamt- noch
einzelwirtschaftlich vor-teilhaft ist. Der Bericht unterstreicht die Sensitivität
solcher Analysen gegen-über den zugrundeliegenden Annahmen, indem er
das Beispiel Österreichs an-führt, wo zwei separate KNA trotz identischer
Ausgangslage zu diametral ent-gegengesetzten Schlussfolgerungen
hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit eines Rollouts kamen.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Situation bezüglich
Frequenzstabilität im 50-Hz-Netz im Kontext der möglichen Belastungen
durch den Ausbau von Wind- und Solarenergie, wie sie im Blackout auf
der Iberischen Halbinsel am 28. April 2025 exemplarisch zutage traten,
bei dem ein plötzlicher Verlust von 15 Gigawatt zu massiven
Frequenzinstabilitäten und einem flächendeckenden Ausfall führte (www.entsoe.eu/pu
blications/blackout/28-april-2025-iberian-blackout/#:~:text=The%20report
%20highlights%20the%20exceptional,steps%20of%20the%20restoration
%20phase), sowie unter Berücksichtigung vergleichbarer Risiken im
deutschen Stromnetz?
Bei der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass mit dem Begriff
„50-Hz-Netz“ nicht nur die Regelzone des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz
gemeint ist, sondern das gesamte deutsche Stromnetz. Die Frequenzstabilität ist
gegeben. Es stehen in ausreichendem Maße Möglichkeiten zur Verfügung, die
Frequenzstabilität aufrechtzuerhalten. Dies geschieht im europäischen
Verbundnetz unter anderem durch Momentanreserve und Regelleistung
(sogenannte Systemdienstleistungen). Damit wird die Frequenz im Normalbereich,
zwischen 49,80 und 50,20 Hz, stabil gehalten. Auch an den von den Fragestellern
angesprochenen Tagen, 19. und 20. März 2025, lag die Frequenz in diesem
Bereich. Entgegen der Einschätzung der Fragesteller, welche auf die Website des
Windkraft-Journals verweisen, gab es keine Situation, bei dem ein „Blackout
nur knapp“ verhindert wurde.
Zusätzlich zu den Maßnahmen, um die Netzfrequenz im Normalbereich zu
halten, haben die Übertragungsnetzbetreiber den sogenannten gemeinsamen
Systemschutzplan entwickelt, um auch in kritischen Situationen die Netz- und
Systemsicherheit aufrechtzuhalten. Dieser beschreibt einen Rahmen mit einer
Übersicht der Notfallmaßnahmen und deren Notwendigkeit. Er ist einsehbar
unter www.netztransparenz.de/xspproxy/api/staticfiles/ntp-relaunch/dokument
e/strommarktdesign/er-verordnung/ver%C3 ProzentB6ffentlichung-systemschu
tzplan/20240620_systemschutzplan_der_%C3 ProzentBCnb_2024.pdf.
Grundlage für die beschriebenen Maßnahmen ist § 13 des Energiewirtschaftsgesetzes
(EnWG).
Im Rahmen der Veränderungen bei der Stromversorgung, die mit der
Energiewende einhergehen, verändert sich auch der Betrieb des Stromnetzes in
Deutschland. Netzbetriebskonzepte und technische Eigenschaften von
Anlagen werden weiterentwickelt. Für diese Zwecke hat die Bundesregierung im
Dezember 2023 die Roadmap Systemstabilität beschlossen. Diese zeigt einen
Fahrplan zur Gewährleistung eines sicheren und robusten Stromsystembetriebs
auf, egal bei welcher Zusammensetzung der Einspeiser und Verbraucher in der
jeweiligen Situation. Sie widmet sich u. a. der Erbringung von
Systemdienstleistungen sowie weiteren erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der
Stabilität des Stromsystems für einen sicheren Betrieb des Stromnetzes.
Bezüglich der Frequenzstabilität ist insbesondere auf Abschnitt 5.2.1 („Frequenz“)
der Roadmap Systemstabilität zu verweisen. Dort werden die Prozesse
beschrieben, die im Zuge der Erarbeitung der Roadmap zur Sicherstellung der
Frequenzstabilität identifiziert wurden. Die Roadmap Systemstabilität ist
abrufbar unter www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/
Energie/20231204-roadmap-systemstabilitaet.pdf?__blob=publicationFile&
v=14. Auch das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN), der
technische Regelsetzer für die Stromnetze in Deutschland, entwickelt seine Regeln
mit dem Ziel eines sicheren Betriebs des Stromnetzes, u. a. auch zum Thema
Frequenzstabilität, permanent weiter.
2. Welche Kriterien wendet die Bundesregierung an, um mögliche
Belastungen des Netzes durch erneuerbare Energien zu definieren und zu messen,
und welche primären Gründe sieht die Bundesregierung für diese
Belastungen?
Die Bundesregierung misst keine spezifischen „Belastungen“ des Stromnetzes
durch einzelne Anlagen. Jede Stromerzeugung hat Einfluss auf den Betrieb
eines Stromnetzes. Erneuerbare Energien stützen bereits heute das Stromnetz,
z. B. durch Spannungshaltung. Zukünftig werden sie noch mehr zur Stabilität
des Stromsystems beitragen (siehe Frage 3).
3. Hat die Bundesregierung Schlüsselkomponenten und Schlüsselindustrien
identifiziert, die für die Stabilisierung des 50-Hz-Netzes von
grundlegender Bedeutung sind?
Für den stabilen Betrieb eines Wechselstromnetzes sind netzbildende
Anlagen essenziell. Bislang waren dies vor allem Synchrongeneratoren
konventioneller Kraftwerke. Zukünftig werden dies insbesondere netzbildende
Stromrichter von Batterien und EE-Anlagen sein. Dementsprechend identifiziert die
Roadmap Systemstabilität des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
(BMWE) netzbildende Stromrichter als Schlüsseltechnologie.
Insoweit wird auch auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2399 zum Thema
„Sicherung der Stromversorgung in Deutschland“ verwiesen.
4. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss auf die Stabilität unseres
ohnehin schon in den Spitzenzeiten überlasteten Stromnetzes im Hinblick
auf den massiven Ausbau von zusätzlichen Windkraft- und
Photovoltaikanlagen?
Windenergie- und Photovoltaikanlagen stützen bereits heute das Stromnetz,
z. B. durch Spannungshaltung. Zukünftig werden sie noch mehr zur Stabilität
des Stromsystems beitragen (siehe auch die Antwort zu Frage 3).
Bezüglich der Auswirkungen von Wind- und Solaranlagen liegt der Frage
möglicherweise ein technisches Missverständnis zugrunde. Diese Anlagen sind über
Stromrichter (leistungselektronische Komponenten) an das Stromnetz
angeschlossen. Diese Stromrichter können grundsätzlich Systemdienstleistungen –
wie Spannungs- und Frequenzstabilisierung – bereitstellen und machen dies
heute auch schon auf Basis der aktuellen technischen Anforderungen.
Zukünftig werden diese Anlagen mehr Systemdienstleistungen bereitstellen.
Stromrichter können prinzipiell die benötigten Systemdienstleistungen bereitstellen.
Hierfür wurden und werden bspw. im Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE
(FNN) die dementsprechenden Regelwerke weiterentwickelt.
5. Welche Szenarien und Abläufe sieht die Bundesregierung im Falle eines
kontrollierten oder unkontrollierten Lastabwurfs vor, um einen
flächendeckenden Blackout zu verhindern, und nach welchen Kriterien erfolgt die
Priorisierung der Lastabwürfe?
Die Verpflichtung, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Netz zu
betreiben, obliegt nach § 11 EnWG den Netzbetreibern. Ein Lastabwurf stellt nur
eine Möglichkeit der Netzbetreiber dar, um auf eine Gefährdung des
Stromnetzes zu reagieren. Gemäß § 13 EnWG zählen dazu auch noch weitere
verschiedene Maßnahmen. Für diese sieht das Gesetz eine gestufte Reihenfolge – nach
dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – vor. Ein Lastabwurf darf erst bei
Ausschöpfung aller eingriffsmilderen Maßnahmen (z. B. Einsatz von
Regelenergie und Reservekraftwerken) durchgeführt werden darf. Auf die Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 147 des Abgeordneten Jan
Feser auf Bundestagsdrucksache 21/2142 wird verwiesen.
6. In welchen Gebieten oder Regionen Deutschlands besteht bei einem
drohenden Netzzusammenbruch die besondere Gefahr, als erste vom Netz
genommen zu werden?
Es lassen sich keine Gebiete oder Regionen Deutschlands identifizieren, für die
eine besondere Gefahr besteht, als erste vom Netz getrennt zu werden.
Vielmehr kommt es auf die spezifische konkrete Situation an, insbesondere Ort und
Ursache der Störung.
7. Welchen aktuellen Stand haben die damals angekündigten zentralen
Verordnungen (insbesondere die Messsystemverordnung und die Rollout-
Verordnung: www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Textsam
mlungen/Energie/smart-meter.html), die die technischen
Mindestanforderungen und die Einbauverpflichtungen sowie deren zeitliche Organisation
festlegen sollten?
Die genannten Verordnungen wurden vollständig durch das 2016 in Kraft
getretene Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in
intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz – MsbG) ersetzt. Das
Gesetz wurde seitdem mehrfach novelliert, zuletzt mit dem am 23. Dezember
2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur
Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich. Vorgaben zu den
technischen Mindestanforderungen und den zeitlich gestaffelten
Einbauverpflichtungen finden sich in den §§ 19 – 45 MsbG.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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