Internet-Domains des Bundes und deren Bedeutung zur Vermeidung von Desinformation und Betrug
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Internet-Domains des Bundes und deren Bedeutung zur Vermeidung von Desinformation und Betrug
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2439
21. Wahlperiode 28.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Donata Vogtschmidt, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer,
Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan
Köstering, Sonja Lemke, Luigi Pantisano, Bodo Ramelow, David Schliesing,
Aaron Valent, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Internet-Domains des Bundes und deren Bedeutung zur Vermeidung von
Desinformation und Betrug
Betrug und Desinformation sind ständige Risiken im digitalen Raum.
Bürgerinnen und Bürger und Beschäftigte können leicht dazu verleitet werden, sensible
Informationen preiszugeben, betrügerische Dienste aufzurufen oder einer
Desinformationsstrategie anheimzufallen. Die Risiken sind insbesondere dann
schwer erkennbar und folgenschwer, wenn es gelingen kann, die Präsenz einer
Autorität, zu der eine große Abhängigkeit der Bevölkerung besteht,
vorzutäuschen. Das können böswillige Akteure beispielsweise dadurch erreichen, indem
sie Domains registrieren, die den Anschein erwecken, von einer offiziellen
Stelle betrieben zu werden (www.spiegel.de/netzwelt/web/domainstreit-der-kan
zler-bekommt-seine-adresse-zurueck-a-277035.html). Denkbar ist auch die
Zweckentfremdung ehemals von offiziellen Stellen genutzter Domains. Die
Bundesregierung trägt nach Ansicht der Fragestellenden Verantwortung in
besonderer Weise, einen Missbrauch dieser Art zu verhindern. Andernfalls könne
es neben Betrug und Desinformation auch zur einem Vertrauensverlust in den
Staat selbst kommen. Die vertrauenswürdige Präsenz des Staates im digitalen
Raum wird wesentlich über dessen Webauftritt auf eigenen Websites
wahrgenommen. Dieser erfordert dementsprechend ein hohes Schutzniveau vor
Missbrauch. Im Folgenden sollen deshalb die Organisation hinsichtlich der Domains
des Bundes und Strategien gegen Betrug und Desinformation erfragt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele und welche Domains nutzt die Bundesregierung einschließlich
ihrer nachgelagerten Behörden?
a) Seit wann werden diese Domains jeweils genutzt?
b) Welche jährlichen Kosten entstehen für die jeweiligen Domains
(bezogen auf das Jahr 2024), und wie schätzt die Bundesregierung die
Kostenentwicklung ein?
c) Welche Kosten sind 2024 durch die Registrierung von Domains
entstanden, und wie schätzt die Bundesregierung die Kostenentwicklung
diesbezüglich ein?
d) Über welche Dienstleister sind die Domains jeweils wo registriert?
e) Unter welchen dieser Domains sind Websites oder Webanwendungen
öffentlich aufrufbar?
f) Welche Domains sind zur ausschließlich internen Nutzung bestimmt?
2. Welche Domains werden nicht mehr für Webauftritte genutzt, deren Inhaber
aber weiterhin der Bund ist?
3. Welche Vorschriften gibt es für nicht mehr genutzte Domains des Bundes,
um Nachahmung, Missbrauch und Desinformation zu verhindern?
4. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen vormals durch
Bundesbehörden genutzte Domains nach deren Aufgabe von Dritten genutzt
wurden, und wenn ja, welche Fälle sind das, und in wie vielen dieser Fälle fand
oder findet eine aus Sicht der Bundesregierung irreführende oder
missbräuchliche Nutzung statt?
a) In welchen Fällen ist die Bundesregierung gegen missbräuchlich
genutzte Domains vorgegangen und mit jeweils welchem Ergebnis?
b) Welche Motive sieht die Bundesregierung hinter der bereits
aufgetretenen missbräuchlichen Nutzung?
5. Wie bewertet die Bundesregierung Fälle, bei denen es sich nicht um vom
Bund früher oder aktuell genutzte Domains handelt, die jedoch zur
offensichtlich missbräuchlichen Suggestion eines Webauftritts des Bundes
genutzt wurden oder werden?
a) Wie hat sich die Anzahl derartiger der Bundesregierung bekannt
gewordenen Fälle in den vergangenen Jahren entwickelt?
b) Mit welcher Strategie eignet sich die Bundesregierung zur möglichen
Desinformation durch Dritte geeignete Domains präventiv selbst an
oder erwirbt diese, und welche Bundesbehörde ist zuständig dafür?
c) In wie vielen Fällen gelingt es der Bundesregierung derzeit nicht, in den
Besitz einer Domain zu gelangen, obwohl sie dies anstrebt, und in wie
vielen Fällen davon ist das vordergründige Motiv des geplanten
Erwerbs die Prävention vor Missbrauch und Desinformation?
d) Welche Kosten sind 2024 durch den Erwerb von solchen Domains
entstanden, die vordergründig gekauft wurden, um eine mögliche Nutzung
zur Desinformation oder Betrug durch Dritte zu verhindern?
6. Welche Merkmale der digitalen Dachmarke (vgl. www.digitale-verwaltun
g.de/Webs/DV/DE/aktuelles-service/digitale_dachmarke/digitale_dachmark
e-node.html) setzen die Websites des Bundes auf den entsprechenden
Domains um (bitte aufgeschlüsselt nach Ressort einschließlich
Bundeskanzleramt und nachgelagerter Behörden jeweils die Anzahl der für die
Öffentlichkeit bestimmten Websites angeben, die das jeweilige Merkmal der
Dachmarke (Kopfzeile, Domainname, Bildzeichen und bzw. oder Designsystem)
umgesetzt beziehungsweise nicht umgesetzt haben)?
a) Welche Webangebote des Bundes sind bereits als Subdomain von
gov.de erreichbar?
b) Wie bewertet die Bundesregierung den erreichten Ist-Zustand einer
Einheitlichkeit des Webauftritt des Bundes mit dem der Länder und
Kommunen, und bezogen auf welche Bundesländer ist eine vergleichsweise
große Uneinheitlichkeit mit dem Webauftritt des Bundes festzustellen?
c) Wie wird einer missbräuchlichen Verwendung der digitalen Dachmarke
entgegengewirkt?
d) Ist geplant, die digitale Dachmarke auf die Domain-Namen von E-Mail-
Adressen zu erweitern, und welche Rolle spielt dabei noch die De-
Mail?
7. Aus welchen Regelungen leiten sich nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit Anforderungen und Empfehlungen ab zur Nutzung von Internet-
Domains durch die Bundesregierung hinsichtlich des Schutzes vor
Missbrauch und Desinformation?
a) Welche an die Bundesregierung gerichteten verbindlichen
Anforderungen sind der Bundesregierung diesbezüglich bekannt?
b) Welche an die Bundesregierung gerichteten Empfehlungen außer der
digitalen Dachmarke sind der Bundesregierung diesbezüglich bekannt?
c) Könnte nach Ansicht der Bundesregierung eine Erfassung aller
Bundesbehörden von der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie den Schutz der
Bürgerinnen und Bürger vor betrügerischen Websites und Desinformation
erhöhen, und wenn ja, warum sind dem Entwurf des NIS-2-
Umsetzungsgesetzes nach (Bundestagsdrucksache 21/1501) zahlreiche
Ausnahmen für Bundesbehörden geplant?
8. a) Schließt die Bundesregierung aus, dass sie Domains nutzt, die den
Eindruck erwecken, der Bundesregierung zugehörig zu sein, jedoch Teil
einer Verschleierungs- beziehungsweise Desinformationsstrategie der
Bundesregierung sind, beispielsweise hinsichtlich getarnter
Dienststellen von Geheimdiensten, und wenn nein, wie viele Domains zu
derartigen Zwecken nutzt die Bundesregierung (bitte auch für von Web-Apps
genutzte Domains beantworten)?
b) Schließt die Bundesregierung aus, dass sie Domains nutzt, die nicht den
Eindruck erwecken, der Bundesregierung zugehörig zu sein, und Teil
einer Verschleierungs- beziehungsweise Desinformationsstrategie der
Bundesregierung sind, und wenn nein, wie viele Domains zu derartigen
Zwecken nutzt die Bundesregierung (bitte auch für von Web-Apps
genutzte Domains beantworten)?
Berlin, den 27. Oktober 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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