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Internet-Domains des Bundes und deren Bedeutung zur Vermeidung von Desinformation und Betrug (Antwort zu Drs. 21/2439)

dip / drucksache 28.11.2025 · WP 21 · 21/3003 · Antwort · Original ↗

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Internet-Domains des Bundes und deren Bedeutung zur Vermeidung von Desinformation und Betrug (Antwort zu Drs. 21/2439) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3003 21. Wahlperiode 28.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Donata Vogtschmidt, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/2439 – Internet-Domains des Bundes und deren Bedeutung zur Vermeidung von Desinformation und Betrug V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Betrug und Desinformation sind ständige Risiken im digitalen Raum. Bürgerinnen und Bürger und Beschäftigte können leicht dazu verleitet werden, sensible Informationen preiszugeben, betrügerische Dienste aufzurufen oder einer Desinformationsstrategie anheimzufallen. Die Risiken sind insbesondere dann schwer erkennbar und folgenschwer, wenn es gelingen kann, die Präsenz einer Autorität, zu der eine große Abhängigkeit der Bevölkerung besteht, vorzutäuschen. Das können böswillige Akteure beispielsweise dadurch erreichen, indem sie Domains registrieren, die den Anschein erwecken, von einer offiziellen Stelle betrieben zu werden (www.spiegel.de/netzwelt/web/domainstreit-de r-kanzler-bekommt-seine-adresse-zurueck-a-277035.html). Denkbar ist auch die Zweckentfremdung ehemals von offiziellen Stellen genutzter Domains. Die Bundesregierung trägt nach Ansicht der Fragestellenden Verantwortung in besonderer Weise, einen Missbrauch dieser Art zu verhindern. Andernfalls könne es neben Betrug und Desinformation auch zur einem Vertrauensverlust in den Staat selbst kommen. Die vertrauenswürdige Präsenz des Staates im digitalen Raum wird wesentlich über dessen Webauftritt auf eigenen Websites wahrgenommen. Dieser erfordert dementsprechend ein hohes Schutzniveau vor Missbrauch. Im Folgenden sollen deshalb die Organisation hinsichtlich der Domains des Bundes und Strategien gegen Betrug und Desinformation erfragt werden. 1. Wie viele und welche Domains nutzt die Bundesregierung einschließlich ihrer nachgelagerten Behörden? a) Seit wann werden diese Domains jeweils genutzt? b) Welche jährlichen Kosten entstehen für die jeweiligen Domains (bezogen auf das Jahr 2024), und wie schätzt die Bundesregierung die Kostenentwicklung ein? c) Welche Kosten sind 2024 durch die Registrierung von Domains entstanden, und wie schätzt die Bundesregierung die Kostenentwicklung diesbezüglich ein? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. d) Über welche Dienstleister sind die Domains jeweils wo registriert? e) Unter welchen dieser Domains sind Websites oder Webanwendungen öffentlich aufrufbar? f) Welche Domains sind zur ausschließlich internen Nutzung bestimmt? 2. Welche Domains werden nicht mehr für Webauftritte genutzt, deren Inhaber aber weiterhin der Bund ist? Die Beantwortung der Fragen 1 bis 2 sind mit der folgenden Begründung als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft und als gesonderte Anlage* versandt. Die in der Gesamtliste aufgeführten Informationen sind VS-NfD eingestuft, da diese geeignet sind, gezielte Angriffe wie z. B. DDOS-Attacken, DNS- Poisoning/DNS-Spoofing oder Typosquatting durchzuführen. Eine Veröffentlichung dieser konzentrierten Liste würde somit zur Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland führen und könnte im Angriffsfall erhebliche Schäden verursachen sowie die Funktionsfähigkeit der Bundesregierung und nachgeordneten Behörden stören. Darüber hinaus waren bereits einzelne Zulieferungen durch das jeweilige Ressort eingestuft worden, was insgesamt zur Einstufung der Gesamtliste führte. 3. Welche Vorschriften gibt es für nicht mehr genutzte Domains des Bundes, um Nachahmung, Missbrauch und Desinformation zu verhindern? Es sind keine entsprechenden Vorschriften bekannt. 4. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen vormals durch Bundesbehörden genutzte Domains nach deren Aufgabe von Dritten genutzt wurden, und wenn ja, welche Fälle sind das, und in wie vielen dieser Fälle fand oder findet eine aus Sicht der Bundesregierung irreführende oder missbräuchliche Nutzung statt? a) In welchen Fällen ist die Bundesregierung gegen missbräuchlich genutzte Domains vorgegangen und mit jeweils welchem Ergebnis? Die Fragen 4 und 4a werden gemeinsam beantwortet. Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH): Die ehemals von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) gekaufte Domain energiepflanzen.info wurde am 27. Januar 2020 gekündigt und seitdem nicht mehr von der FNR für das BMLEH betrieben. Unter dieser Domain fanden sich seitdem u. a. Verweise auf Kryptowährungen etc., die IP-Adresse wies seit 2022 in die USA. Aktuell verlinkt die Domain auf eine missbräuchliche abgewandelte Abbildung der damaligen FNR-Webseite, BMLEH und FNR sind hieran nicht beteiligt. Hiergegen konnte bislang nicht erfolgreich vorgegangen werden. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Antwort des Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) (bezogen auf den Zeitraum ab 2024). 25 Domains wurden nach Aufgabe/ Kündigung durch das BIÖG im Zeitraum Juni bis Oktober 2025 durch Dritte erneut registriert: bist-du-staerker-als-alkohol.de blutplasma.de bundeswettbewerb-alkoholpraevention.de bzga-avmedien.de bzga-ernaehrung.de bzga-kinderuebergewicht.de bzga-rat.de dasimpfbuch.de deutscher-praeventionspreis.de food4kids.de frühehilfen.de frühe-hilfen.de grosse-freiheit.de idriss.de kinderliedertour.de knp-forschung.de organpaten.de plasmaspende.de pnd-online.de prevnet.de rarha-good-practice.eu rauchfrei-kampagne.de schwanger-info.de tutmirgut.net zeigschleife.de fünf Domains von den o. g. können als irreführend oder missbräuchlich verwendet angesehen werden: kinderliedertour.de bist-du-staerker-als-alkohol.de bzga-kinderuebergewicht.de dasimpfbuch.de schwanger-info.de Die Domain kinderliedertour.de wird durch die Netze des Bundes (NdB) blockiert, da diese Domain offenbar auf eine Seite weiterleitet, die Schadcode verbreitet. Die anderen vier Domains führen auf optisch und inhaltlich gleichartige Seiten, die möglicherweise illegale Inhalte zu Online-Glücksspiel enthalten. Zwei dieser Seiten geben vor, dass die ehemalige BZgA die Inhalte anbietet (Copyrightvermerk © 2025 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bzw. vollständige Kontaktdaten der ehemaligen BZgA unter dem Menüpunkt „Kontakt“). Diese fünf Domains werden nun dem Justiziariat (Z 5) des BIÖG zur Prüfung rechtlicher Schritte gemeldet. Die übrigen Domains lassen keine irreführende oder missbräuchliche Nutzung mit Bezug auf die vorherige Verwendung durch die BZgA/das BIÖG erkennen. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Es ist nicht auszuschließen, dass vom BMAS dauerhaft nicht mehr genutzte und aufgegebene Domains später von Dritten erneut registriert werden. Missbräuchliche Nutzungen früherer BMAS-Domains sind nicht bekannt. Die übrigen Ressorts haben zu dieser Frage Fehlanzeige gemeldet. b) Welche Motive sieht die Bundesregierung hinter der bereits aufgetretenen missbräuchlichen Nutzung? Zu möglichen Motiven hinter der bereits aufgetretenen missbräuchlichen Nutzung kann die Bundesregierung keine Aussage treffen. 5. Wie bewertet die Bundesregierung Fälle, bei denen es sich nicht um vom Bund früher oder aktuell genutzte Domains handelt, die jedoch zur offensichtlich missbräuchlichen Suggestion eines Webauftritts des Bundes genutzt wurden oder werden? Bei sog. Vertipper-Domains besteht das Risiko des Datenabflusses. Bei nachgewiesenem Missbrauch sollte daher die Übernahme der Domain auf dem Rechtsweg verfolgt werden. a) Wie hat sich die Anzahl derartiger der Bundesregierung bekannt gewordenen Fälle in den vergangenen Jahren entwickelt? Es findet keine systematische Erfassung statt. Einzelne Fälle wurden bearbeitet, die jedoch keine Trendaussage ermöglichen. b) Mit welcher Strategie eignet sich die Bundesregierung zur möglichen Desinformation durch Dritte geeignete Domains präventiv selbst an oder erwirbt diese, und welche Bundesbehörde ist zuständig dafür? Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Behörde. c) In wie vielen Fällen gelingt es der Bundesregierung derzeit nicht, in den Besitz einer Domain zu gelangen, obwohl sie dies anstrebt, und in wie vielen Fällen davon ist das vordergründige Motiv des geplanten Erwerbs die Prävention vor Missbrauch und Desinformation? Es liegen keine Erkenntnisse vor. d) Welche Kosten sind 2024 durch den Erwerb von solchen Domains entstanden, die vordergründig gekauft wurden, um eine mögliche Nutzung zur Desinformation oder Betrug durch Dritte zu verhindern? Es wurden Kosten im dreistelligen Bereich (< 1.000 Euro) gemeldet. 6. Welche Merkmale der digitalen Dachmarke (vgl. www.digitale-verwaltun g.de/Webs/DV/DE/aktuelles-service/digitale_dachmarke/digitale_dachmar ke-node.html) setzen die Websites des Bundes auf den entsprechenden Domains um (bitte aufgeschlüsselt nach Ressort einschließlich Bundeskanzleramt und nachgelagerter Behörden jeweils die Anzahl der für die Öffentlichkeit bestimmten Websites angeben, die das jeweilige Merkmal der Dachmarke (Kopfzeile, Domainname, Bildzeichen und bzw. oder Designsystem) umgesetzt beziehungsweise nicht umgesetzt haben)? a) Welche Webangebote des Bundes sind bereits als Subdomain von gov.de erreichbar? Die Fragen 6 und 6a werden gemeinsam beantwortet. Folgende Webangebote des Bundes und weiterer öffentlicher Akteure sind derzeit als Subdomain von gov.de erreichbar: Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS): • feedback.gov.de • deutschland-stack.gov.de • nationale-it-architekturrichtlinie.gov.de • servicestandard.gov.de. Bundesministerium der Verteidigung (BMVg): • nationaler-veteranentag.gov.de • veteranentag.gov.de. IT-Planungsrat & FITKO: • data.gov.de • foederale-it-architekturrichtlinie.gov.de • docs.gov.de • noots.gov.de. Länder (Beispiel Freie und Hansestadt Hamburg, im Kontext der EfA- Services): • wohnsitzanmeldung.gov.de • widerspruch-einlegen.gov.de. Darüber hinaus wurden folgende Domains vergeben: • bsi.gov.de • bundid.gov.de • deutschlandid.gov.de • eudi-wallet.gov.de • foerderdatenbank.gov.de • foerderzentrale.gov.de • förderzentrale.gov.de • förderzentraledeutschland.gov.de • foerderzentraledeutschland.gov.de • förderzentrale-deutschland.gov.de • foerderzentrale-deutschland.gov.de • fzd.gov.de • dienstelandkarte.gov.de • veteranentag.gov.de • pin-ruecksetzbrief-bestellen.gov.de. Für den Inhalt und den Ausbau der Webseiten ist der jeweilige Inhaber der Domain verantwortlich. b) Wie bewertet die Bundesregierung den erreichten Ist-Zustand einer Einheitlichkeit des Webauftritt des Bundes mit dem der Länder und Kommunen, und bezogen auf welche Bundesländer ist eine vergleichsweise große Uneinheitlichkeit mit dem Webauftritt des Bundes festzustellen? Mit dem Beschluss 2024/04 des IT-Planungsrats vom 20. März 2024 wurde die „Digitale Dachmarke“ als gemeinsames Vorhaben von Bund, Ländern und Kommunen verabschiedet. Seit Dezember 2024 befindet sich das Projekt in der Pilotierung. Einzelne Bundesbehörden sowie Länder und Kommunen erproben aktuell die Nutzung der Kennzeichnungselemente. Für die Domains, die die Dachmarke verwenden, wird die Einheitlichkeit des Webauftritt derzeit als gut bewertet. Mit der fortschreitenden Pilotierung und dem geplanten Roll-out ab dem Jahr 2026 wird eine zunehmende Harmonisierung erwartet. c) Wie wird einer missbräuchlichen Verwendung der digitalen Dachmarke entgegengewirkt? Die Digitale Dachmarke besteht aus vier Elementen: 1. der Kopfzeile, 2. der Bildwortmarke, 3. der Domain „gov.de“ und 4. dem Designsystem („KERN UX Standard“). Die Nutzung des Designsystems ist frei zugänglich (Open Source, EUPL- Lizenz) und kann auch unabhängig von der Digitalen Dachmarke genutzt werden. Für die drei weiteren Elemente – Kopfzeile, Bildzeichen und Domain – gilt hingegen ein formales Prüf- und Vergabeverfahren. Die Nutzung ist ausschließlich öffentlichen Stellen vorbehalten Die Prüfung und Vergabe erfolgt auf Grundlage festgelegter Kriterien. Darüber hinaus wird jede Vergabe dokumentiert, um Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Schutz vor missbräuchlicher Verwendung sicherzustellen. Mit nicht genehmigter Nutzung der Kopfzeile und der Bildwortmarke wird eine rote Linie überschritten, die eindeutig nicht mehr im grauen Bereich ist bei sich die Nutzer des missbrauch bewusst sind. Die Bildwortmarke soll zudem als Hoheitszeichen eingetragen werden. Dadurch wäre dann ein Missbrauch strafbewährt. d) Ist geplant, die digitale Dachmarke auf die Domain-Namen von E-Mail-Adressen zu erweitern, und welche Rolle spielt dabei noch die De-Mail? Die Digitale Dachmarke befindet sich derzeit in der Pilotierungsphase, in der ihre Elemente erprobt und Prozesse zur Vergabe und Nutzung weiterentwickelt werden. In diesem Zusammenhang werden auch Erweiterungsszenarien diskutiert – etwa, inwieweit die Dachmarke künftig über Webauftritte hinaus in weiteren digitalen Kommunikationskanälen Anwendung finden könnte. Eine Entscheidung über die Einbeziehung dienstlicher E-Mail-Domains ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen. Der Fokus der laufenden Pilotierung liegt auf der Harmonisierung und Wiedererkennbarkeit staatlicher Webauftritte. Die De- Mail bleibt davon unberührt; sie ist ein eigenständiges, gesetzlich geregeltes Angebot für die sichere elektronische Kommunikation mit Behörden und nicht Bestandteil der Digitalen Dachmarke. 7. Aus welchen Regelungen leiten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Anforderungen und Empfehlungen ab zur Nutzung von Internet- Domains durch die Bundesregierung hinsichtlich des Schutzes vor Missbrauch und Desinformation? Aktuell gibt es keine entsprechenden Regelungen. a) Welche an die Bundesregierung gerichteten verbindlichen Anforderungen sind der Bundesregierung diesbezüglich bekannt? Keine. b) Welche an die Bundesregierung gerichteten Empfehlungen außer der digitalen Dachmarke sind der Bundesregierung diesbezüglich bekannt? Keine. c) Könnte nach Ansicht der Bundesregierung eine Erfassung aller Bundesbehörden von der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor betrügerischen Websites und Desinformation erhöhen, und wenn ja, warum sind dem Entwurf des NIS-2- Umsetzungsgesetzes nach (Bundestagsdrucksache 21/1501) zahlreiche Ausnahmen für Bundesbehörden geplant? Der Bundestag hat das Netzwerk- und Informationssystem-Sicherheit (NIS)-2 Umsetzungsgesetz am 14. November 2025 beschlossen (der Bundesrat am 21. November 2025). Gemäß § 29 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) – neu – sind keine Ausnahmen in der Bundesverwaltung vom Regelungskreis mehr vorgesehen. Damit hat sich diese Frage aus Sicht der Bundesregierung überholt. 8. a) Schließt die Bundesregierung aus, dass sie Domains nutzt, die den Eindruck erwecken, der Bundesregierung zugehörig zu sein, jedoch Teil einer Verschleierungs- beziehungsweise Desinformationsstrategie der Bundesregierung sind, beispielsweise hinsichtlich getarnter Dienststellen von Geheimdiensten, und wenn nein, wie viele Domains zu derartigen Zwecken nutzt die Bundesregierung (bitte auch für von Web-Apps genutzte Domains beantworten)? b) Schließt die Bundesregierung aus, dass sie Domains nutzt, die nicht den Eindruck erwecken, der Bundesregierung zugehörig zu sein, und Teil einer Verschleierungs- beziehungsweise Desinformationsstrategie der Bundesregierung sind, und wenn nein, wie viele Domains zu derartigen Zwecken nutzt die Bundesregierung (bitte auch für von Web- Apps genutzte Domains beantworten)? Die Fragen 8a und 8b werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung verfolgt keine Verschleierungs- bzw. Desinformationsstrategie. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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