Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministers für besondere Aufgaben
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Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministers für besondere Aufgaben
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2378
21. Wahlperiode 22.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Ulrich von Zons, Lukas Rehm,
Manfred Schiller, Tobias Teich, Gerold Otten, Dr. Rainer Kraft, Jan Wenzel
Schmidt, Thomas Korell, Dr. Paul Schmidt, Robin Jünger, Dr. Malte Kaufmann,
Dr. Daniel Zerbin, Mirko Hanker, Dr. Christina Baum, Reinhard Mixl,
Dr. Dr. Michael Blos, Dr. Maximilian Krah, Carolin Bachmann, Stefan Keuter,
Knuth Meyer-Soltau, Claudia Weiss, Julian Schmidt, Achim Köhler, Edgar Naujok,
Kay-Uwe Ziegler, Joachim Bloch, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Uwe
Schulz, Sascha Lensing, Marc Bernhard, Rocco Kever, Volker Scheurell, Otto
Strauß, Tobias Ebenberger und der Fraktion der AfD
Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im
Geschäftsbereich des Bundesministers für besondere Aufgaben
Die Cybersicherheitslage in Deutschland wird von der Bundesregierung und
dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig als
„angespannt bis kritisch“ beschrieben (www.tuev-verband.de/pressemitteilunge
n/angespannt-bis-kritisch-die-cybersicherheitslage-in-deutschland#:~:text=Lag
ebericht%20des%20BSI:%20Cybersicherheit%20in%20Deutschland%20 Proz
ent22angespannt,f%C3 ProzentBCr%20Cyberangriffe%20durch%20Transpare
nz%20sch%C3 ProzentA4rfen%20und%20Cyber).
Auch der Bundesrechnungshof warnt vor eklatanten Sicherheitslücken in den
Rechenzentren und Netzen des Bundes (www.spiegel.de/politik/deutschland/cy
bersicherheit-rechnungshof-warnt-vor-mangelndem-schutz-der-bundes-it-a-6ba
acfe5-2e6b-4e8b-a64b-e10d9cf2585e). Unter anderem bemängelt der
Bundesrechnungshof, dass weniger als 10 Prozent der mehr als 100
Bundesrechenzentren die Mindeststandards erfüllen, dass die Notstromversorgung in Krisenlagen
vielfach unzureichend ist und dass kritische IT-Dienste oft nicht georedundant
verfügbar sind (ebd.). Nach aktuellen Berichten hat die Bundesregierung im
Bereich IT-Sicherheit Stellen abgebaut (https://www.security-insider.de/bund-
reduziert-it-sicherheitsstellen-a-508f57e078fd32fa7cd1a915db00c76e/).
Das Bundeskanzleramt nimmt als Bundesministerium für besondere Aufgaben
und in der Funktion des Chefs des Bundeskanzleramtes eine Schlüsselrolle in
der Steuerung und Koordinierung der Bundesregierung ein. Besonders in
Krisenlagen – etwa während der COVID-19-Pandemie, im Rahmen der
Energieversorgungskrise oder im Zusammenhang mit sicherheitspolitischen
Herausforderungen wie dem Krieg in der Ukraine – fungiert das Kanzleramt als zentrale
Schaltstelle für Krisenstäbe, ressortübergreifende Koordination und
internationale Abstimmung. Eine besondere Bedeutung kommt dabei dem Lagezentrum
des Bundeskanzleramtes zu, das als zentrale Schnittstelle für Informationen,
Analysen und Kommunikationsprozesse zwischen den Ressorts und gegenüber
internationalen Partnern dient.
Gerade in solchen Ausnahmesituationen kommt der Zuverlässigkeit und
Sicherheit der IT-Systeme und Kommunikationsinfrastrukturen des Kanzleramtes
eine herausragende Bedeutung zu. Cyberangriffe auf das Kanzleramt könnten
die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung massiv beeinträchtigen – sei es
durch Unterbrechung oder Manipulation von Kommunikationswegen zwischen
Ressorts und Krisenstäben, Einschränkung der internationalen Abstimmung mit
EU- und NATO-Partnern, Verfälschung oder Blockade krisenrelevanter Daten,
Störung interner Entscheidungs- und Informationsprozesse im Lagezentrum des
Kanzleramtes.
Vor diesem Hintergrund ist es für die Fragesteller von besonderem Interesse,
wie das Bundeskanzleramt organisatorisch, personell und technisch aufgestellt
ist, um solchen Bedrohungen wirksam zu begegnen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Über wie viele Rechenzentren verfügt das Bundesministerium für
besondere Aufgaben bzw. das Bundeskanzleramt aktuell, und wie viele davon
erfüllen nachweislich die geltenden Mindeststandards für IT-Sicherheit?
2. Welche dieser Rechenzentren verfügen über eine funktionsfähige
Notstromversorgung, die auch längerfristige (über mehrere Stunden oder
Tage) Krisenlagen abdecken kann?
3. An welchen Standorten des Bundesministeriums für besondere Aufgaben
bzw. des Bundeskanzleramtes sind kritische IT-Dienste georedundant
verfügbar, und wie wird die Ausfallsicherheit regelmäßig überprüft?
4. Welche Investitionen hat das Bundesministerium für besondere Aufgaben
bzw. das Bundeskanzleramt in den Jahren 2020 bis 2025 konkret für den
Ausbau und die Absicherung seiner IT-Infrastruktur (einschließlich
Rechenzentren, Netze, Cloudlösungen) getätigt?
5. In welchem Umfang hat das Bundesministerium für besondere Aufgaben
bzw. das Bundeskanzleramt in den vergangenen fünf Jahren
Sicherheitsüberprüfungen (z. B. durch das BSI oder unabhängige Dienstleister)
durchführen lassen, und mit welchen Ergebnissen?
6. Welche organisatorischen Zuständigkeiten für Cybersicherheit bestehen
innerhalb des Bundesministeriums für besondere Aufgaben bzw. des
Bundeskanzleramtes (z. B. eigenes CERT (Community Emergency Response
Team), IT-Sicherheitsreferate, Zusammenarbeit mit dem BSI)?
7. Welche organisatorischen Schnittstellen bestehen zum Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie zu den
Nachrichtendiensten (Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz
(BfV), Militärischer Abschirmdienst (MAD)), um die Cybersicherheit des
Kanzleramtes in Krisenlagen sicherzustellen?
8. In welchem Umfang ist das Bundesministerium für besondere Aufgaben
bzw. das Bundeskanzleramt in die ressortübergreifende Steuerung der
nationalen Cybersicherheitsstrategie eingebunden, insbesondere mit Blick
auf Krisenbewältigung?
9. Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium für besondere Aufgaben
bzw. das Bundeskanzleramt seit 2020 ergriffen, um auf die Kritikpunkte
des Bundesrechnungshofes im Bereich IT-Sicherheit zu reagieren?
10. Wie viele Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe wurden in den letzten
fünf Jahren im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für
besondere Aufgaben bzw. des Bundeskanzleramtes registriert, und wie wurde
jeweils darauf reagiert (bitte nach Jahr, Anzahl der Zwischenfälle
aufschlüsseln)?
11. Welche Bedrohungsanalysen liegen dem Bundesministerium für
besondere Aufgaben bzw. dem Bundeskanzleramt hinsichtlich gezielter
Cyberangriffe auf seine Systeme in Krisenlagen vor?
12. Welche Bedrohungsanalysen liegen dem Bundesministerium für
besondere Aufgaben bzw. dem Bundeskanzleramt hinsichtlich gezielter
Cyberangriffe auf das Lagezentrum und die Kommunikationssysteme vor?
13. Welche Gefahren sieht die Bundesregierung für die Funktionsfähigkeit
des Kanzleramtes, wenn zentrale IT-Systeme oder
Kommunikationsinfrastrukturen während einer Krise durch Cyberangriffe gestört werden?
14. Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen wurden seit 2018
ergriffen, um das Lagezentrum und die IT-Infrastruktur des
Bundesministeriums für besondere Aufgaben bzw. des Bundeskanzleramtes mit Blick
auf Krisenstäbe und internationale Koordination abzusichern?
15. Welche zusätzlichen Maßnahmen sind in Planung, um die
Widerstandsfähigkeit des Bundesministeriums für besondere Aufgaben bzw. des
Bundeskanzleramtes gegen Cyberangriffe in künftigen Krisenlagen zu
erhöhen?
16. Welche konkreten Schritte plant das Bundesministerium für besondere
Aufgaben bzw. das Bundeskanzleramt, um bis spätestens 2030 die
vollständige Einhaltung der vom Bundesrechnungshof geforderten
Mindeststandards (inklusive Notstromversorgung und georedundanten Systemen)
sicherzustellen?
17. Wie viele Stellen im Bereich IT-Sicherheit existieren derzeit im
Bundesministerium für besondere Aufgaben bzw. im Bundeskanzleramt (bitte
nach Behörden und Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen aufschlüsseln)?
18. Wie hat sich die Zahl der IT-Sicherheitsstellen im Bundesministerium für
besondere Aufgaben bzw. im Bundeskanzleramt seit 2018 entwickelt
(bitte jährlich angeben und nach Behörden differenzieren sowie nach
Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe aufschlüsseln)?
19. Wurden in den Jahren 2020 bis 2024 Stellen im Bereich IT-Sicherheit im
Bundesministerium für besondere Aufgaben bzw. im Bundeskanzleramt
abgebaut, umgewidmet oder neu geschaffen, und wenn ja, in welchem
Umfang?
20. Welche konkreten Aufgabenbereiche decken die IT-Sicherheitsstellen im
Bundesministerium für besondere Aufgaben bzw. im Bundeskanzleramt
ab (z. B. Netzwerksicherheit, Kryptografie, Incident Response, Schutz
kritischer Infrastrukturen (KRITIS), IT-Forensik)?
21. Wie viele dieser Stellen sind derzeit unbesetzt, und wie lange bleiben
offene Stellen im Durchschnitt vakant?
22. Welche spezifischen Qualifikationen (z. B. Krisen-IT,
Kommunikationssicherheit, Schutz kritischer Infrastrukturen) werden bei der Besetzung von
Stellen gefordert oder bevorzugt berücksichtigt?
23. Welche Schulungen und Fortbildungen wurden für Beschäftigte des
Bundesministeriums für besondere Aufgaben bzw. des Bundeskanzleramtes
und seiner nachgeordneten Behörden im Bereich IT-Sicherheit seit 2018
durchgeführt (bitte nach Jahr und Art der Fortbildung aufschlüsseln)?
24. Welche Kooperationen bestehen mit internationalen Partnern,
insbesondere im Rahmen von EU und NATO, zur Stärkung der Resilienz gegen
Cyberangriffe?
25. Welche Maßnahmen ergreift das Bundesministerium für besondere
Aufgaben bzw. das Bundeskanzleramt, um die Resilienz seiner besonders
sensiblen Systeme trotz möglicher Personalknappheit im Bereich IT-
Sicherheit sicherzustellen?
26. Plant die Bundesregierung, die IT-Sicherheitskapazitäten im
Bundesministerium für besondere Aufgaben bzw. des Bundeskanzleramtes mittelfristig
auszubauen, mit welchem zeitlichen Horizont?
27. Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, die IT-Systeme
und Kommunikationsinfrastrukturen des Bundesministeriums für
besondere Aufgaben bzw. des Bundeskanzleramtes im Sinne der KRITIS-Logik
des IT-Sicherheitsgesetzes besonders zu schützen?
Berlin, den 30. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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