Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Antwort zu Drs. 21/2423)
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Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Antwort zu Drs. 21/2423)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2690
21. Wahlperiode 10.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Ulrich von
Zons, Lukas Rehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2423 –
Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Cybersicherheitslage in Deutschland wird von der Bundesregierung und
dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig
als „angespannt bis kritisch“ beschrieben (www.tuev-verband.de/pressemitteil
ungen/angespannt-bis-kritisch-die-cybersicherheitslage-in-deutschland#:~:tex
t=Lagebericht%20des%20BSI:%20Cybersicherheit%20in%20Deutschlan
d%20).
Auch der Bundesrechnungshof warnt vor eklatanten Sicherheitslücken in den
Rechenzentren und Netzen des Bundes (www.spiegel.de/politik/deutschland/c
ybersicherheit-rechnungshof-warnt-vor-mangelndem-schutz-der-bundes-it-a-6
baacfe5-2e6b-4e8b-a64b-e10d9cf2585e). Unter anderem bemängelt der
Bundesrechnungshof, dass weniger als 10 Prozent der mehr als 100
Bundesrechenzentren die Mindeststandards erfüllen, dass die Notstromversorgung in
Krisenlagen vielfach unzureichend ist und dass kritische IT-Dienste oft nicht
georedundant verfügbar sind (s. o.). Nach aktuellen Berichten hat die
Bundesregierung im Bereich IT-Sicherheit Stellen abgebaut (www.security-inside
r.de/bund-reduziert-it-sicherheitsstellen-a-508f57e078fd32fa7cd1a915db00c
76e/).
Die digitale Transformation betrifft zunehmend auch internationale
Entwicklungszusammenarbeit. Projekte in Partnerländern beruhen immer stärker auf
digitalisierten Verwaltungs- und Steuerungssystemen, elektronischen
Datenbanken sowie auf international vernetzten Plattformen. Hierbei werden
sensible Informationen verarbeitet – von personenbezogenen Daten bis hin zu
Finanzierungsflüssen und geopolitisch relevanten Projektinformationen.
Cyberangriffe können Entwicklungsprojekte erheblich beeinträchtigen, indem
sie Daten manipulieren, Finanzströme stören und Kommunikationswege
unterbrechen. Dies kann zu sicherheitspolitisch schweren Beeinträchtigungen der
außenpolitischen Beziehungen führen. Besonders Partnerländer im Globalen
Süden, die oftmals über schwächere Cyberresilienz verfügen, sind anfällig für
Angriffe. Gleichzeitig ist auch die Sicherheit der IT-Infrastruktur im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 10. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
und Entwicklung (BMZ) von zentraler Bedeutung, weil hier Daten über
Projekte, Partnerorganisationen und Fördermittel zusammenlaufen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit
Cybersicherheitsaspekte in den Verantwortungsbereich des BMZ integriert sind
und wie sich die personelle Ausstattung in den letzten Jahren entwickelt hat.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Cyberkriminelle und staatliche Akteure professionalisieren ihre Arbeitsweise.
Sie sind technisch auf dem neuesten Stand und agieren aggressiv. Längst haben
sie Strukturen für ihre kriminellen Dienstleistungen etabliert. Deutschland setzt
der Bedrohung eine tragfähige Cybersicherheitsarchitektur entgegen. Diese
Cybersicherheitsarchitektur muss unbedingt funktionsfähig bleiben.
Das BSI beobachtet die Sicherheitslage in den fünf Dimensionen Bedrohung,
Angriffsfläche, Gefährdung, Schadwirkung und Resilienz, wobei die Resilienz
den vier anderen Dimensionen positiv entgegenwirkt (vgl. www.bsi.bund.de/D
E/Service-Navi/Publikationen/Lagebericht/lagebericht_node.html).
Cyberbedrohungen gingen im vergangenen Jahr von diversen Angreifergruppen
aus. Die APT-Gruppen betrieben beispielsweise Cyberspionage und starteten
Angriffe auf Behörden der auswärtigen Angelegenheiten, der Verteidigung und
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Auch Unternehmen und Institutionen,
die in diesen Bereichen tätig sind, waren betroffen. Darüber hinaus wurde die
arbeitsteilige cyberkriminelle Schattenwirtschaft weiterhin professioneller:
Sogenannte Access Broker handelten mit erbeuteten Zugangsdaten. Andere
Cybercrime-Gruppen nutzten Zero-Day-Schwachstellen (d. h. Schwachstellen, die
dem Hersteller noch nicht bekannt sind) zum Datendiebstahl.
Auch die Angriffsflächen vergrößerten sich mit der weiter fortschreitenden
Digitalisierung.
Über alle Arten von Cyberbedrohungen nehmen die Gefährdungen stetig weiter
zu. Von einem Ransomware-Angriff auf einen kommunalen IT-Dienstleister
Ende Oktober 2023 waren beispielsweise 72 kommunale Kunden mit rund
20 000 kommunalen Arbeitsplätzen betroffen. Die Folge waren teils
monatelange Ausfallzeiten.
Eine weitere Folge erfolgreicher Cyberangriffe sind exorbitante
„Lösegeldzahlungen“ für durch Ransomware-Angriffe verschlüsselte Daten. Für gestohlene
exfiltrierte Daten wurde dabei im Schnitt fast dreimal so viel gezahlt wie für
erbeutete verschlüsselte Daten.
In allen Dimensionen hat sich die IT-Sicherheitslage deutlich verschärft: Zum
einen führt der russische Angriffskrieg auf die Ukraine zu vermehrten
Angriffen auf Verbündete der Ukraine (u. a. Deutschland) durch russlandfreundliche
Cybergruppierungen oder mutmaßlich staatliche Stellen. Dabei müssen auch
Sekundäreffekte zur Zerstörung von IT-Infrastruktur berücksichtigt werden.
Die stetig wachsende Komplexität der IT-Landschaft mit zunehmender
Vernetzung von Behörden untereinander, mit Unternehmen, Bürgern sowie Cloud-
Diensten erweitert die Wirkungsbreite von Angriffen auf einzelne Institutionen.
Gleichzeitig erwartet die Bevölkerung zu Recht einen auch mit IT
funktionierenden Rechtsstaat und einen Fortschritt der Digitalisierung der öffentlichen
Verwaltung.
Mit der Expertise des BSI, der Strafverfolgungsbehörden und den
Verantwortlichen für Informationssicherheit in der Bundesverwaltung wird der oben
dargestellten Gefährdungslage effektiv entgegengewirkt.
Durch die Veröffentlichung sensibler Informationen wäre die in langjährigen
Prozessen erarbeitete Resilienz der Informationstechnik des Bundes erheblich
gefährdet.
Der Aufbau von Expertise, IT-Sicherheitsinfrastruktur, Prozessen und
Resilienzfaktoren beansprucht umfangreiche Ressourcen und insbesondere Zeit. Der
Wiederaufbau nach einem erfolgreichen Cyberangriff könnte aber einen
solchen Schaden anrichten, dessen Behebung potenziell ein Vielfaches davon
kosten würde.
Mit Blick auf die in kurzen Abständen auftretenden kritischen
Sicherheitslücken, den Zeitbedarf für das Patchen dieser Lücken und vor dem Hintergrund
einer unbekannten Menge an möglichen Zero-Day-Exploits ist jederzeit mit
Angriffen zu rechnen. Sollte mit absehbar verfügbaren Mitteln derzeit kein
Angriff durchführbar sein, führt dies angesichts der schnellen technologischen
Entwicklung zu keiner Reduzierung der Gefährdungslage, denn einmal
veröffentlichte Informationen zur Sicherheitsarchitektur und deren Änderung
lassen sich über die Zeit aggregieren und analysieren und mit zukünftig
verfügbaren technischen Möglichkeiten für einen erfolgreichen Cyberangriff auf die IT
der Bundesverwaltung ausnutzen. Dies bezieht sich auch auf Anzahl, Ort und
Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse technischer
Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe,
zugrundeliegender Bedrohungsanalysen, ergriffener und in Planung befindlicher technischer
und organisatorischer Maßnahmen gegen Cyberangriffe, der Anzahl von
Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung und weiterer
Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben zu internationaler Kooperation
und Krisenlagen. Im Bereich der Informationssicherheit kommt der
strategischen Vorausschau daher eine überragende Bedeutung zu.
Bereits wenige Kenntnisse über mögliche Schwachstellen reichen
Cyberkriminellen oder staatlichen Akteuren aus, um die gesamte IT-Infrastruktur von
Behörden unbrauchbar zu machen (vgl. u. a. oben skizzierte Angriffe auf
Kommunalverwaltungen, Angriff auf Berliner Kammergericht, Hackerangriff auf den
Deutschen Bundestag).
Darüber hinaus spielen bedeutende technische Entwicklungen auch bösartigen
Akteuren im digitalen Raum in die Karten. Beispielsweise kann heute in einer
noch vor kurzer Zeit kaum absehbaren Qualität künstliche Intelligenz genutzt
werden, um aus der (auch aggregierten) Darstellung von Sicherheitsprodukten,
Angaben zu Investitionen, konkreten Ergebnissen aus technischen
Sicherheitsüberprüfungen konkrete Angriffsvektoren abzuleiten. Dies gilt auch für die
Offenlegung von Softwareentwicklungen. In der Folge würde sich die Lage in
allen vier Dimensionen Bedrohung, Angriffsfläche, Gefährdung und
Schadwirkung dramatisch verschlechtern.
Die Sicherstellung der Staats- und Regierungsfunktion wäre massiv gefährdet.
Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen
Fragerechts angefragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag
grundsätzlich öffentlich, transparent und vollständig, um dem verfassungsrechtlich
verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen
Bundestages zu entsprechen. Soweit erfragte Informationen Umstände betreffen, die
aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die
Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit
mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden
kann, und gegebenenfalls alternative Formen der Informationsvermittlung zu
suchen, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung der
berechtigen Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen (BVerfGE 124,
161,193).
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung
gelangt, dass die Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht durchgängig
vollständig erfolgen kann.
Die Fragen 1, 3, in Teilen 5, 9 bis 14, 16 und 17 können nach sorgfältiger
Prüfung und Abwägung auch in eingestufter Form nicht beantwortet werden.
Die IT-Infrastruktur der Bundesregierung ist jeden Tag einer Vielzahl
unterschiedlicher Angriffe ausgesetzt. Zur Aufrechterhaltung der Staats- und
Regierungsfunktion ist diese Infrastruktur angemessen zu schützen. Eine
Beeinträchtigung oder sogar ein Ausfall aufgrund erfolgreicher Cyberangriffe muss auch
in der Zukunft bestmöglich verhindert werden.
Informationen zu sämtlichen im BMZ eingesetzten IT-Sicherheitsprodukten,
Anzahl, Ort und Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse technischer
Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle oder
Cyberangriffe, zugrundeliegender Bedrohungsanalysen, ergriffener und in Planung
befindlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen gegen Cyberangriffe,
der Anzahl von Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung und
weiterer Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben zu
internationaler Kooperation und Krisenlagen und Softwareentwicklungen beziehen
sich unmittelbar auf die Fähigkeiten der Abwehr von Cybergefährdungen der
Bundesbehörden. Ein Bekanntwerden der detaillierten Information würde das
Staatswohl gefährden, denn damit würde es etwaigen Angreifern ermöglicht,
konkrete Hinweise zu den im BMZ eingesetzten Schutzmaßnahmen zu
erhalten.
Unter Kenntnis der durch das BMZ eingesetzten Produkte könnten Angreifer
Schwachstellen ausmachen und diese gezielt ausnutzen. Vor allem in der
Zusammenschau mit den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen
Anfragen der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksachen 20/8707 und
20/14887 ließe sich durch Aggregation und direkten Vergleich detaillierte
Erkenntnisse ableiten, die die Entwicklung des Einsatzes und der Beschaffung
von IT-Sicherheitsprodukten und der zukünftigen konkreten IT-
Sicherheitsstrategie in der Bundesverwaltung und im BMZ zeigen.
Mit der Beantwortung würde offengelegt, wie sich das BMZ vor
Cyberangriffen schützt. Dies würde potenziellen Angreifern wichtige Hinweise für etwaige
Angriffe liefern. Dies gefährdet die Arbeitsfähigkeit und damit unmittelbar die
Erfüllung des gesetzlichen Auftrags. Aufgrund der Vernetzung des BMZ mit
anderen Behörden hätte ein solche Ausnutzung einer Schwachstelle potenziell
erhebliche Auswirkungen auf die Informationssicherheit der gesamten
Bundesverwaltung und könnte unmittelbar die Gewährleistung der Handlungsfähigkeit
der Bundesverwaltung gefährden.
Es muss deshalb potentiellen Angreifern verborgen bleiben, welche IT-
Sicherheitsprodukte, Anzahl, Ort und Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse
technischer Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle
oder Cyberangriffe, zugrundeliegender Bedrohungsanalysen, ergriffener und in
Planung befindlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen gegen
Cyberangriffe, der Anzahl von Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung
und weiterer Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben
zu internationaler Kooperation und Krisenlagen im BMZ zum Schutz der IKT-
Infrastrukturen und darin verarbeiteten Daten aktuell eingesetzt werden bzw.
der Arbeit zugrunde liegen.
Die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Informationen ist sorgfältig abgewogen
worden, eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen
Brisanz im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung des BMZ nicht ausreichend
Rechnung tragen, weil insoweit auch ein geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann (vgl. BVerfGE 124,
78 [139]). Schon die Angabe, wie das BMZ den Cybergefahren begegnet,
welche Angriffe es erkannt hat, wie viele Personen welche IT-
Sicherheitsaufgaben ausführen, welche Bedrohungsszenarien es betrachtet und welche
internationalen Kooperationen bestehen oder nicht bestehen, könnte zu einer
Analyse der Verwundbarkeiten und Änderung des Angriffsverhaltens führen, die eine
weitere Abwehr der Cybergefahren unmöglich machen würde. In diesem Fall
wäre ein Ersatz durch andere Instrumente nicht möglich.
Würden potenzielle Angreifer detaillierte Kenntnis über vorgenannte
Informationen erhalten, wäre ein Angriff auf das BMZ deutlich einfacher zu gestalten
und mit höherer Erfolgsaussicht verbunden.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss
ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber der Pflicht zur
Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion der Bundesrepublik
Deutschland zurückstehen.
1. Über wie viele Rechenzentren verfügt das BMZ aktuell, und wie viele
davon erfüllen nachweislich die geltenden Mindeststandards für IT-
Sicherheit?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
2. Welche dieser Rechenzentren verfügen über eine funktionsfähige
Notstromversorgung, die auch längerfristige (über mehrere Stunden oder
Tage) Krisenlagen abdecken kann?
Alle Rechenzentren verfügen über eine funktionsfähige Notstromversorgung.
3. An welchen Standorten des BMZ sind kritische IT-Dienste georedundant
verfügbar, und wie wird die Ausfallsicherheit regelmäßig überprüft?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
4. Welche Investitionen hat das BMZ in den Jahren von 2020 bis 2025
konkret für den Ausbau und die Absicherung seiner IT-Infrastruktur
(einschließlich Rechenzentren, Netze, Cloudlösungen) getätigt?
IT-Sicherheit ist IT-Betriebsziel, sodass alle Investitionen in den IT-Betrieb
grundsätzlich in den Ausbau und die Absicherung der IT-Infrastruktur fließen.
5. In welchem Umfang hat das BMZ in den vergangenen fünf Jahren
Sicherheitsüberprüfungen (z. B. durch das BSI oder durch unabhängige
Dienstleister) durchführen lassen, und mit welchen Ergebnissen?
Es findet eine regelmäßige Beratung mit dem BSI auf Basis seiner
Zuständigkeiten für die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik
des Bundes gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Gesetzes über das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) sowie im Speziellen
für die Durchführung von technischen Prüfungen zum Schutz amtlich geheim
gehaltener Informationen nach § 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes gegen
die Kenntnisnahme durch Unbefugte gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 9
BSIG statt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen, nach der die Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann, weil die
erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen
berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen
Informationsrecht überwiegt.
6. Welche organisatorischen Zuständigkeiten für Cybersicherheit bestehen
innerhalb des BMZ (z. B. eigenes Computer Emergency Response Team
[CERT], IT-Sicherheitsreferate, Zusammenarbeit mit dem BSI)?
Organisatorische Zuständigkeiten sind dem Organigramm des BMZ zu
entnehmen.
7. Welche spezifischen Zuständigkeiten bestehen im Geschäftsbereich des
BMZ für den Schutz sensibler Projektdaten, Finanzinformationen und
Datenbanken im Kontext der Entwicklungszusammenarbeit?
Organisatorische Zuständigkeiten sind dem Organigramm des BMZ zu
entnehmen.
8. Welche Maßnahmen hat das BMZ seit 2020 ergriffen, um auf die
Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes im Bereich IT-Sicherheit zu
reagieren?
Das IT-Sicherheitsniveau im BMZ wird durch einen kontinuierlichen
Verbesserungsprozess aufrechterhalten. Die Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes
werden in diesem Prozess berücksichtigt.
9. Wie viele Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe wurden in den letzten
fünf Jahren im Zuständigkeitsbereich des BMZ registriert, und wie
wurde jeweils darauf reagiert (bitte nach Jahr und Anzahl der Zwischenfälle
aufschlüsseln)?
10. Welche Bedrohungsanalysen zu Cyberangriffen auf BMZ-interne
Systeme liegen derzeit vor, und wie werden diese in die IT-Sicherheitsstrategie
integriert?
11. Welche Bedrohungsanalysen liegen derzeit zu Cyberangriffen auf
digitale Systeme und Dateninfrastrukturen von Partnerländern oder
Entwicklungsprojekten vor?
12. Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen wurden seit 2018
ergriffen, um BMZ-interne Daten, Finanzflüsse in der
Entwicklungszusammenarbeit, Projektdatenbanken und digitale Plattformen gegen
Cyberangriffe abzusichern?
13. Welche besonderen Vorkehrungen bestehen für Krisen- und Notlagen
(z. B. Angriffe auf IT-Systeme in Partnerländern, Manipulation von
Projektdaten)?
Die Fragen 9 bis 13 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
14. Welche konkreten Schritte plant das BMZ ggf., um bis spätestens 2030
die vollständige Einhaltung der vom Bundesrechnungshof geforderten
Mindeststandards (inklusive Notstromversorgung und georedundanter
Systeme) sicherzustellen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
15. Wie viele Stellen im Bereich IT-Sicherheit existieren derzeit im
Geschäftsbereich des BMZ (bitte nach Behörden und Besoldungs- bzw.
Entgeltgruppen aufschlüsseln)?
Alle Stellen im IT-Betrieb haben auch das Ziel IT-Sicherheit.
16. Wie hat sich die Zahl der IT-Sicherheitsstellen im BMZ seit 2018
entwickelt (bitte jährlich angeben und nach Behörden differenzieren sowie
nach Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
17. Wurden in den Jahren von 2020 bis 2024 Stellen im Bereich IT-
Sicherheit im Geschäftsbereich des BMZ abgebaut, umgewidmet oder neu
geschaffen, und wenn ja, in welchem Umfang?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
18. Welche konkreten Aufgabenbereiche decken die IT-Sicherheitsstellen im
BMZ ab (z. B. Netzwerksicherheit, Kryptografie, Incident Response,
Schutz kritischer Infrastrukturen, IT-Forensik)?
Alle für den grundsätzlich sicheren IT-Betrieb notwendigen Aufgaben werden
abgedeckt.
19. Wie viele dieser Stellen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) sind
derzeit unbesetzt, und wie lange bleiben offene Stellen im Durchschnitt
vakant?
Keine Stelle ist derzeit unbesetzt, offene Stellen bleiben wenige Wochen
vakant.
20. Welche spezifischen Qualifikationen (z. B. IT-Sicherheit, Datenschutz,
internationale Cybersicherheitskooperationen) werden bei der Besetzung
von Stellen mit Blick auf die Versorgungsketten- und
Infrastruktursicherheit gefordert oder bevorzugt berücksichtigt?
Spezifische Qualifikationen sind in Stellenausschreibungen öffentlich
einsehbar.
21. Welche Schulungen und Fortbildungen wurden für Beschäftigte des
BMZ und seiner nachgeordneten Behörden im Bereich IT-Sicherheit seit
2018 durchgeführt (bitte nach Jahr und Art der Fortbildung
aufschlüsseln)?
Die Beschäftigten des BMZ nehmen regelmäßig Angebote für Schulungen und
Fortbildungen wahr.
22. Welche Kooperationen bestehen mit anderen Ressorts, insbesondere dem
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, sowie mit
europäischen und internationalen Organisationen (z. B. United Nations [UN],
Weltbank, Organization for Economic Co-operation and Development-
Development Assistance Committee [OECD-DAC]) zur Stärkung der
Resilienz gegen Cyberangriffe?
Das BMZ steht im Rahmen seiner Aufgaben im regelmäßigen nationalen und
internationalen Austausch zu sicherheitspolitischen Themen.
23. Welche Maßnahmen ergreift das BMZ, um die Resilienz seiner
besonders sensiblen Systeme trotz möglicher Personalknappheit im Bereich IT-
Sicherheit sicherzustellen?
Es ist bekannt, dass die IT-Konsolidierung begonnen wurde. Maßnahmen
ergeben sich aus dem Kabinettbeschluss zur IT-Konsolidierung und sind
veröffentlicht. Im Übrigen gilt die Gemeinsame Geschäftsordnung der
Bundesministerien.
24. Plant die Bundesregierung, die IT-Sicherheitskapazitäten im BMZ
mittelfristig auszubauen, und mit welchem zeitlichen Horizont?
Nein.
25. In welchem Umfang und in welcher Höhe unterstützt das BMZ seit 2018
Partnerländer beim Aufbau eigener Kapazitäten im Bereich
Cybersicherheit, um die Resilienz von Projekten und lokalen Infrastrukturen zu
stärken?
Stärkung und Schutz der digitalen Sicherheit ist eine wichtige Zukunftsaufgabe
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Cybersicherheit wird bereits als
Querschnittsaufgabe in allen digitalen Projekten der
Entwicklungszusammenarbeit mitgedacht.
Diese bestehen aus bilateralen Projekten sowie darüber hinaus aus einzelnen
Projekten im multilateralen Rahmen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]