Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministers für besondere Aufgaben (Antwort zu Drs. 21/2378)
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Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministers für besondere Aufgaben (Antwort zu Drs. 21/2378)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2528
21. Wahlperiode 04.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Ulrich von
Zons, Lukas Rehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2378 –
Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im
Geschäftsbereich des Bundesministers für besondere Aufgaben
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Cybersicherheitslage in Deutschland wird von der Bundesregierung und
dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig
als „angespannt bis kritisch“ beschrieben (www.tuev-verband.de/pressemitteil
ungen/angespannt-bis-kritisch-die-cybersicherheitslage-in-deutschland#:~:tex
t=Lagebericht%20des%20BSI:%20Cybersicherheit%20in%20Deutschland%2
0 Prozent22angespannt,f%C3 ProzentBCr%20Cyberangriffe%20durch%20Tr
ansparenz%20sch%C3 ProzentA4rfen%20und%20Cyber).
Auch der Bundesrechnungshof warnt vor eklatanten Sicherheitslücken in den
Rechenzentren und Netzen des Bundes (www.spiegel.de/politik/deutschland/c
ybersicherheit-rechnungshof-warnt-vor-mangelndem-schutz-der-bundes-it-a-6
baacfe5-2e6b-4e8b-a64b-e10d9cf2585e). Unter anderem bemängelt der
Bundesrechnungshof, dass weniger als 10 Prozent der mehr als 100
Bundesrechenzentren die Mindeststandards erfüllen, dass die Notstromversorgung in
Krisenlagen vielfach unzureichend ist und dass kritische IT-Dienste oft nicht
georedundant verfügbar sind (ebd.). Nach aktuellen Berichten hat die
Bundesregierung im Bereich IT-Sicherheit Stellen abgebaut (www.security-inside
r.de/bund-reduziert-it-sicherheitsstellen-a-508f57e078fd32fa7cd1a915db00c
76e/).
Das Bundeskanzleramt nimmt als Bundesministerium für besondere Aufgaben
und in der Funktion des Chefs des Bundeskanzleramtes eine Schlüsselrolle in
der Steuerung und Koordinierung der Bundesregierung ein. Besonders in
Krisenlagen – etwa während der COVID-19-Pandemie, im Rahmen der
Energieversorgungskrise oder im Zusammenhang mit sicherheitspolitischen
Herausforderungen wie dem Krieg in der Ukraine – fungiert das Kanzleramt als
zentrale Schaltstelle für Krisenstäbe, ressortübergreifende Koordination und
internationale Abstimmung. Eine besondere Bedeutung kommt dabei dem
Lagezentrum des Bundeskanzleramtes zu, das als zentrale Schnittstelle für
Informationen, Analysen und Kommunikationsprozesse zwischen den Ressorts und
gegenüber internationalen Partnern dient.
Gerade in solchen Ausnahmesituationen kommt der Zuverlässigkeit und
Sicherheit der IT-Systeme und Kommunikationsinfrastrukturen des Kanzleram-
Die Antwort wurde mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 31. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tes eine herausragende Bedeutung zu. Cyberangriffe auf das Kanzleramt
könnten die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung massiv beeinträchtigen – sei
es durch Unterbrechung oder Manipulation von Kommunikationswegen
zwischen Ressorts und Krisenstäben, Einschränkung der internationalen
Abstimmung mit EU- und NATO-Partnern, Verfälschung oder Blockade
krisenrelevanter Daten, Störung interner Entscheidungs- und Informationsprozesse im
Lagezentrum des Kanzleramtes.
Vor diesem Hintergrund ist es für die Fragesteller von besonderem Interesse,
wie das Bundeskanzleramt organisatorisch, personell und technisch aufgestellt
ist, um solchen Bedrohungen wirksam zu begegnen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Cyberkriminelle und staatliche Akteure professionalisieren ihre Arbeitsweise.
Sie sind technisch auf dem neuesten Stand und agieren aggressiv. Längst haben
sie Strukturen für ihre kriminellen Dienstleistungen etabliert. Deutschland setzt
der Bedrohung eine tragfähige Cybersicherheitsarchitektur entgegen. Diese
Cybersicherheitsarchitektur muss unbedingt funktionsfähig bleiben.
Das BSI beobachtet die Sicherheitslage in den fünf Dimensionen Bedrohung,
Angriffsfläche, Gefährdung, Schadwirkung und Resilienz, wobei die Resilienz
den vier anderen Dimensionen positiv entgegenwirkt (vgl. www.bsi.bund.de/D
E/Service-Navi/Publikationen/Lagebericht/lagebericht_node.html).
Cyberbedrohungen gingen im vergangenen Jahr von diversen Angreifergruppen
aus. APT-Gruppen betrieben beispielsweise Cyberspionage und starteten
Angriffe auf Behörden der auswärtigen Angelegenheiten, der Verteidigung und der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Auch Unternehmen und Institutionen, die
in diesen Bereichen tätig sind, waren betroffen. Darüber hinaus wurde die
arbeitsteilige cyberkriminelle Schattenwirtschaft weiterhin professioneller:
Sogenannte Access Broker handelten mit erbeuteten Zugangsdaten. Andere
Cybercrime-Gruppen nutzten Zero-Day-Schwachstellen (d. h. Schwachstellen, die
dem Hersteller noch nicht bekannt sind) zum Datendiebstahl.
Auch die Angriffsflächen vergrößerten sich mit der weiter fortschreitenden
Digitalisierung.
Über alle Arten von Cyberbedrohungen nehmen die Gefährdungen stetig weiter
zu. Von einem Ransomware-Angriff auf einen kommunalen IT-Dienstleister
Ende Oktober 2023 waren beispielsweise 72 kommunale Kunden mit rund
20 000 kommunalen Arbeitsplätzen betroffen. Die Folge waren teils
monatelange Ausfallzeiten.
Eine weitere Folge erfolgreicher Cyberangriffe sind exorbitante
„Lösegeldzahlungen“ für durch Ransomware-Angriffe verschlüsselte Daten. Für gestohlene
exfiltrierte Daten wurde dabei im Schnitt fast dreimal so viel gezahlt wie für
erbeutete verschlüsselte Daten.
In allen Dimensionen hat sich die IT-Sicherheitslage deutlich verschärft: Zum
einen führt der russische Angriffskrieg auf die Ukraine zu vermehrten
Angriffen auf Verbündete der Ukraine (u. a. Deutschland) durch russlandfreundliche
Cybergruppierungen oder mutmaßlich staatliche Stellen. Dabei müssen auch
Sekundäreffekte zur Zerstörung von IT-Infrastruktur berücksichtigt werden.
Die stetig wachsende Komplexität der IT-Landschaft mit zunehmender
Vernetzung von Behörden untereinander, mit Unternehmen, Bürgern sowie Cloud-
Diensten erweitert die Wirkungsbreite von Angriffen auf einzelne Institutionen.
Gleichzeitig erwartet die Bevölkerung zu Recht einen auch mit IT
funktionierenden Rechtsstaat und einen Fortschritt der Digitalisierung der öffentlichen
Verwaltung.
Mit der Expertise des BSI, der Strafverfolgungsbehörden und den
Verantwortlichen für Informationssicherheit in der Bundesverwaltung wird der oben
dargestellten Gefährdungslage effektiv entgegengewirkt.
Durch die Veröffentlichung sensibler Informationen wäre die in langjährigen
Prozessen erarbeitete Resilienz der Informationstechnik des Bundes erheblich
gefährdet.
Der Aufbau von Expertise, IT-Sicherheitsinfrastruktur, Prozessen und
Resilienzfaktoren beansprucht umfangreiche Ressourcen und insbesondere Zeit. Der
Wiederaufbau nach einem erfolgreichen Cyberangriff könnte aber einen
solchen Schaden anrichten, dessen Behebung potenziell ein Vielfaches davon
kosten würde.
Mit Blick auf die in kurzen Abständen auftretenden kritischen
Sicherheitslücken, den Zeitbedarf für das Patchen dieser Lücken und vor dem Hintergrund
einer unbekannten Menge an möglichen Zero-Day-Exploits ist jederzeit mit
Angriffen zu rechnen. Sollte mit absehbar verfügbaren Mitteln derzeit kein
Angriff durchführbar sein, führt dies angesichts der schnellen technologischen
Entwicklung zu keiner Reduzierung der Gefährdungslage, denn einmal
veröffentlichte Informationen zur Sicherheitsarchitektur und deren Änderung
lassen sich über die Zeit aggregieren und analysieren und mit zukünftig
verfügbaren technischen Möglichkeiten für einen erfolgreichen Cyberangriff auf die IT
der Bundesverwaltung ausnutzen. Dies bezieht sich auch auf Anzahl, Ort und
Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse technischer
Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe,
zugrundeliegender Bedrohungsanalysen, ergriffener und in Planung befindlicher technischer
und organisatorischer Maßnahmen gegen Cyberangriffe, der Anzahl von
Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung und weiterer
Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben zu internationaler Kooperation
und Krisenlagen. Im Bereich der Informationssicherheit kommt der
strategischen Vorausschau daher eine überragende Bedeutung zu.
Bereits wenige Kenntnisse über mögliche Schwachstellen reichen
Cyberkriminellen oder staatlichen Akteuren aus, um die gesamte IT-Infrastruktur von
Behörden unbrauchbar zu machen (vgl. u. a. oben skizzierte Angriffe auf
Kommunalverwaltungen, Angriff auf Berliner Kammergericht, Hackerangriff auf den
Deutschen Bundestag).
Darüber hinaus spielen bedeutende technische Entwicklungen auch bösartigen
Akteuren im digitalen Raum in die Karten. Beispielsweise kann heute in einer
noch vor kurzer Zeit kaum absehbaren Qualität künstliche Intelligenz genutzt
werden, um aus der (auch aggregierten) Darstellung von Sicherheitsprodukten,
Angaben zu Investitionen, konkreten Ergebnissen aus technischen
Sicherheitsüberprüfungen konkrete Angriffsvektoren abzuleiten. Dies gilt auch für die
Offenlegung von Softwareentwicklungen. In der Folge würde sich die Lage in
allen vier Dimensionen Bedrohung, Angriffsfläche, Gefährdung und
Schadwirkung dramatisch verschlechtern.
Die Sicherstellung der Staats- und Regierungsfunktion wäre massiv gefährdet.
Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen
Fragerechts angefragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag
grundsätzlich öffentlich, transparent und vollständig, um dem verfassungsrechtlich
verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen
Bundestages zu entsprechen. Soweit erfragte Informationen Umstände betreffen, die
aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die
Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit
mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden
kann, und gegebenenfalls alternative Formen der Informationsvermittlung zu
suchen, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung der
berechtigen Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen (BVerfGE 124,
161,193).
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung
gelangt, dass die Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht durchgängig
vollständig erfolgen kann.
Die Fragen 1, 3, in Teilen 5, 10 bis 12 und 14 bis 16, 18 und 19 können nach
sorgfältiger Prüfung und Abwägung auch in eingestufter Form nicht
beantwortet werden.
Die IT-Infrastruktur der Bundesregierung ist jeden Tag einer Vielzahl
unterschiedlicher Angriffe ausgesetzt. Zur Aufrechterhaltung der Staats- und
Regierungsfunktion ist diese Infrastruktur angemessen zu schützen. Eine
Beeinträchtigung oder sogar ein Ausfall aufgrund erfolgreicher Cyberangriffe muss auch
in der Zukunft bestmöglich verhindert werden.
Informationen zu sämtlichen im Bundeskanzleramt eingesetzten IT-
Sicherheitsprodukten, Anzahl, Ort und Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse
technischer Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle oder
Cyberangriffe, zugrundeliegender Bedrohungsanalysen, ergriffener und in
Planung befindlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen gegen
Cyberangriffe, der Anzahl von Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung
und weiterer Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben
zu internationaler Kooperation und Krisenlagen und Softwareentwicklungen
beziehen sich unmittelbar auf die Fähigkeiten der Abwehr von
Cybergefährdungen der Bundesbehörden. Ein Bekanntwerden der detaillierten Information
würde das Staatswohl gefährden, denn damit würde es etwaigen Angreifern
ermöglicht, konkrete Hinweise zu den im Bundeskanzleramt eingesetzten
Schutzmaßnahmen zu erhalten.
Unter Kenntnis der durch das Bundeskanzleramt eingesetzten Produkte
könnten Angreifer Schwachstellen ausmachen und diese gezielt ausnutzen. Vor
allem in der Zusammenschau mit den Antworten der Bundesregierung auf die
Kleinen Anfragen der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksachen
20/8707 und 20/14887 ließe sich durch Aggregation und direkten Vergleich
detaillierte Erkenntnisse ableiten, die die Entwicklung des Einsatzes und der
Beschaffung von IT-Sicherheitsprodukten und der zukünftigen konkreten IT-
Sicherheitsstrategie in der Bundesverwaltung und im Bundeskanzleramt zeigen.
Mit der Beantwortung würde offengelegt, wie sich das Bundeskanzleramt vor
Cyberangriffen schützt. Dies würde potenziellen Angreifern wichtige Hinweise
für etwaige Angriffe liefern. Dies gefährdet die Arbeitsfähigkeit und damit
unmittelbar die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags. Aufgrund der Vernetzung des
Bundeskanzleramts mit anderen Behörden hätte ein solche Ausnutzung einer
Schwachstelle potenziell erhebliche Auswirkungen auf die
Informationssicherheit der gesamten Bundesverwaltung und könnte unmittelbar die
Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Bundesverwaltung gefährden.
Es muss deshalb potentiellen Angreifern verborgen bleiben, welche IT-
Sicherheitsprodukte, Anzahl, Ort und Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse
technischer Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle
oder Cyberangriffe, zugrundeliegender Bedrohungsanalysen, ergriffener und in
Planung befindlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen gegen
Cyberangriffe, der Anzahl von Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung
und weiterer Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben
zu internationaler Kooperation und Krisenlagen im Bundeskanzleramt zum
Schutz der IKT-Infrastrukturen und darin verarbeiteten Daten aktuell eingesetzt
werden bzw. der Arbeit zugrunde liegen.
Die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Informationen ist sorgfältig abgewogen
worden, eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen
Brisanz im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung des Bundeskanzleramts nicht
ausreichend Rechnung tragen, weil insoweit auch ein geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann (vgl.
BVerfGE 124, 78 [139]). Schon die Angabe, wie das Bundeskanzleramt den
Cybergefahren begegnet, welche Angriffe es erkannt hat, wie viele Personen
welche IT-Sicherheitsaufgaben ausführen, welche Bedrohungsszenarien es
betrachtet und welche internationalen Kooperationen bestehen oder nicht
bestehen, könnte zu einer Analyse der Verwundbarkeiten und Änderung des
Angriffsverhaltens führen, die eine weitere Abwehr der Cybergefahren unmöglich
machen würde. In diesem Fall wäre ein Ersatz durch andere Instrumente nicht
möglich.
Würden potenzielle Angreifer detaillierte Kenntnis über vorgenannte
Informationen erhalten, wäre ein Angriff auf das Bundeskanzleramt deutlich einfacher
zu gestalten und mit höherer Erfolgsaussicht verbunden.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss
ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber der Pflicht zur
Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion der Bundesrepublik
Deutschland zurückstehen.
1. Über wie viele Rechenzentren verfügt das Bundesministerium für
besondere Aufgaben bzw. das Bundeskanzleramt aktuell, und wie viele davon
erfüllen nachweislich die geltenden Mindeststandards für IT-Sicherheit?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
2. Welche dieser Rechenzentren verfügen über eine funktionsfähige
Notstromversorgung, die auch längerfristige (über mehrere Stunden oder
Tage) Krisenlagen abdecken kann?
Alle Rechenzentren verfügen über eine funktionsfähige Notstromversorgung.
3. An welchen Standorten des Bundesministeriums für besondere Aufgaben
bzw. des Bundeskanzleramtes sind kritische IT-Dienste georedundant
verfügbar, und wie wird die Ausfallsicherheit regelmäßig überprüft?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
4. Welche Investitionen hat das Bundesministerium für besondere
Aufgaben bzw. das Bundeskanzleramt in den Jahren 2020 bis 2025 konkret
für den Ausbau und die Absicherung seiner IT-Infrastruktur
(einschließlich Rechenzentren, Netze, Cloudlösungen) getätigt?
IT-Sicherheit ist IT-Betriebsziel, sodass alle Investitionen in den IT-Betrieb
grundsätzlich in den Ausbau und die Absicherung der IT-Infrastruktur fließen.
5. In welchem Umfang hat das Bundesministerium für besondere Aufgaben
bzw. das Bundeskanzleramt in den vergangenen fünf Jahren
Sicherheitsüberprüfungen (z. B. durch das BSI oder unabhängige Dienstleister)
durchführen lassen, und mit welchen Ergebnissen?
Es findet eine regelmäßige Beratung mit dem BSI auf Basis seiner
Zuständigkeiten für die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik
des Bundes gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BSIG sowie im Speziellen
für die Durchführung von technischen Prüfungen zum Schutz amtlich geheim
gehaltener Informationen nach § 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes gegen
die Kenntnisnahme durch Unbefugte gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 9
BSIG statt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen, nach der die Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann, weil die
erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen
berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen
Informationsrecht überwiegt.
6. Welche organisatorischen Zuständigkeiten für Cybersicherheit bestehen
innerhalb des Bundesministeriums für besondere Aufgaben bzw. des
Bundeskanzleramtes (z. B. eigenes CERT (Community Emergency
Response Team), IT-Sicherheitsreferate, Zusammenarbeit mit dem BSI)?
Organisatorische Zuständigkeiten sind dem Organigramm des
Bundeskanzleramtes zu entnehmen.
7. Welche organisatorischen Schnittstellen bestehen zum Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie zu den
Nachrichtendiensten (Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV), Militärischer Abschirmdienst (MAD)), um die
Cybersicherheit des Kanzleramtes in Krisenlagen sicherzustellen?
Die Koordination der Nachrichtendienste des Bundes gehört zu den Aufgaben
des Bundeskanzleramtes. Schnittstellen zu den genannten Behörden bestehen
insbesondere in den für die Koordinierung der Nachrichtendienste des Bundes
sowie für die Innen- und Rechtspolitik zuständigen Fachabteilungen im
Bundeskanzleramt.
8. In welchem Umfang ist das Bundesministerium für besondere Aufgaben
bzw. das Bundeskanzleramt in die ressortübergreifende Steuerung der
nationalen Cybersicherheitsstrategie eingebunden, insbesondere mit
Blick auf Krisenbewältigung?
Bei der Nationalen Cybersicherheitsstrategie handelt es sich um eine Strategie
der Bundesregierung, die unter Beteiligung aller Ressorts in Federführung des
Bundesministeriums des Innern erarbeitet wurde. Die Strategie wurde im
August dieses Jahres evaluiert. Derzeit wird an der Weiterentwicklung
gearbeitet. Auch das Bundeskanzleramt ist daran im Rahmen seiner ihm in der
Kompetenzordnung des Grundgesetzes zugewiesenen Aufgaben und Funktionen
eingebunden.
9. Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium für besondere Aufgaben
bzw. das Bundeskanzleramt seit 2020 ergriffen, um auf die Kritikpunkte
des Bundesrechnungshofes im Bereich IT-Sicherheit zu reagieren?
Das IT-Sicherheitsniveau im Bundeskanzleramt wird durch einen
kontinuierlichen Verbesserungsprozess aufrechterhalten. Die Kritikpunkte des
Bundesrechnungshofes werden in diesem Prozess berücksichtigt.
10. Wie viele Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe wurden in den letzten
fünf Jahren im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für
besondere Aufgaben bzw. des Bundeskanzleramtes registriert, und wie wurde
jeweils darauf reagiert (bitte nach Jahr, Anzahl der Zwischenfälle
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
11. Welche Bedrohungsanalysen liegen dem Bundesministerium für
besondere Aufgaben bzw. dem Bundeskanzleramt hinsichtlich gezielter
Cyberangriffe auf seine Systeme in Krisenlagen vor?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
12. Welche Bedrohungsanalysen liegen dem Bundesministerium für
besondere Aufgaben bzw. dem Bundeskanzleramt hinsichtlich gezielter
Cyberangriffe auf das Lagezentrum und die Kommunikationssysteme vor?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
13. Welche Gefahren sieht die Bundesregierung für die Funktionsfähigkeit
des Kanzleramtes, wenn zentrale IT-Systeme oder
Kommunikationsinfrastrukturen während einer Krise durch Cyberangriffe gestört werden?
In einer Krise durch Cyberangriffe können Gefahren entstehen, die zu einem
Ausfall von Systemen oder deren Teilen führen kann. Falls zentrale oder alle
IT-Systeme oder Kommunikationsinfrastrukturen ausfallen, stehen diese nicht
mehr zur Verfügung, was eine Gefahr für die Funktionsfähigkeit des
Bundeskanzleramtes darstellt. Die für diese Fälle vorgesehenen redundanten Systeme
sichern jedoch die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des
Bundeskanzleramtes.
14. Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen wurden seit 2018
ergriffen, um das Lagezentrum und die IT-Infrastruktur des
Bundesministeriums für besondere Aufgaben bzw. des Bundeskanzleramtes mit
Blick auf Krisenstäbe und internationale Koordination abzusichern?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
15. Welche zusätzlichen Maßnahmen sind in Planung, um die
Widerstandsfähigkeit des Bundesministeriums für besondere Aufgaben bzw. des
Bundeskanzleramtes gegen Cyberangriffe in künftigen Krisenlagen zu
erhöhen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
16. Welche konkreten Schritte plant das Bundesministerium für besondere
Aufgaben bzw. das Bundeskanzleramt, um bis spätestens 2030 die
vollständige Einhaltung der vom Bundesrechnungshof geforderten
Mindeststandards (inklusive Notstromversorgung und georedundanten Systemen)
sicherzustellen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
17. Wie viele Stellen im Bereich IT-Sicherheit existieren derzeit im
Bundesministerium für besondere Aufgaben bzw. im Bundeskanzleramt (bitte
nach Behörden und Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen aufschlüsseln)?
Alle Stellen im IT-Betrieb haben auch das Ziel IT-Sicherheit.
18. Wie hat sich die Zahl der IT-Sicherheitsstellen im Bundesministerium für
besondere Aufgaben bzw. im Bundeskanzleramt seit 2018 entwickelt
(bitte jährlich angeben und nach Behörden differenzieren sowie nach
Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
19. Wurden in den Jahren 2020 bis 2024 Stellen im Bereich IT-Sicherheit im
Bundesministerium für besondere Aufgaben bzw. im Bundeskanzleramt
abgebaut, umgewidmet oder neu geschaffen, und wenn ja, in welchem
Umfang?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
20. Welche konkreten Aufgabenbereiche decken die IT-Sicherheitsstellen im
Bundesministerium für besondere Aufgaben bzw. im Bundeskanzleramt
ab (z. B. Netzwerksicherheit, Kryptografie, Incident Response, Schutz
kritischer Infrastrukturen (KRITIS), IT-Forensik)?
Alle für den grundsätzlich sicheren IT-Betrieb notwendigen Aufgaben werden
abgedeckt.
21. Wie viele dieser Stellen sind derzeit unbesetzt, und wie lange bleiben
offene Stellen im Durchschnitt vakant?
Keine Stelle ist derzeit unbesetzt, offene Stellen bleiben wenige Wochen
vakant.
22. Welche spezifischen Qualifikationen (z. B. Krisen-IT,
Kommunikationssicherheit, Schutz kritischer Infrastrukturen) werden bei der Besetzung
von Stellen gefordert oder bevorzugt berücksichtigt?
Spezifische Qualifikationen sind in Stellenausschreibungen öffentlich
einsehbar.
23. Welche Schulungen und Fortbildungen wurden für Beschäftigte des
Bundesministeriums für besondere Aufgaben bzw. des Bundeskanzleramtes
und seiner nachgeordneten Behörden im Bereich IT-Sicherheit seit 2018
durchgeführt (bitte nach Jahr und Art der Fortbildung aufschlüsseln)?
Die Beschäftigten des Bundeskanzleramtes und dessen Geschäftsbereich
nehmen regelmäßig Angebote für Schulungen und Fortbildungen wahr.
24. Welche Kooperationen bestehen mit internationalen Partnern,
insbesondere im Rahmen von EU und NATO, zur Stärkung der Resilienz gegen
Cyberangriffe?
Das Bundeskanzleramt steht im Rahmen seiner Aufgaben im regelmäßigen
Austausch mit ausländischen Dienststellen zu verschiedenen
sicherheitspolitischen Themen.
25. Welche Maßnahmen ergreift das Bundesministerium für besondere
Aufgaben bzw. das Bundeskanzleramt, um die Resilienz seiner besonders
sensiblen Systeme trotz möglicher Personalknappheit im Bereich IT-
Sicherheit sicherzustellen?
Es ist bekannt, dass die IT-Konsolidierung begonnen wurde. Maßnahmen
ergeben sich aus dem Kabinettbeschluss zur IT-Konsolidierung und sind
veröffentlicht. Im Übrigen gilt die GGO.
26. Plant die Bundesregierung, die IT-Sicherheitskapazitäten im
Bundesministerium für besondere Aufgaben bzw. des Bundeskanzleramtes
mittelfristig auszubauen, mit welchem zeitlichen Horizont?
Nein.
27. Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, die IT-Systeme
und Kommunikationsinfrastrukturen des Bundesministeriums für
besondere Aufgaben bzw. des Bundeskanzleramtes im Sinne der KRITIS-
Logik des IT-Sicherheitsgesetzes besonders zu schützen?
Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit, die IT-Systeme und
Kommunikationsinfrastrukturen des Bundeskanzleramtes besonders zu schützen. Daher
sieht unter anderem im Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-
Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des
Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung der Anwendungsbereich der
öffentlichen Verwaltung das Bundeskanzleramt und die Bundesministerien vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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