Erkenntnisse der Bundesregierung zu den Aktivitäten der Identitären Bewegung Deutschland in Nordrhein-Westfalen
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Erkenntnisse der Bundesregierung zu den Aktivitäten der Identitären Bewegung Deutschland in Nordrhein-Westfalen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2087
21. Wahlperiode 08.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Köstering, Clara Bünger, Violetta Bock, Anne-Mieke
Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Sonja Lemke, Bodo
Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat
und der Fraktion Die Linke
Erkenntnisse der Bundesregierung zu den Aktivitäten der Identitären Bewegung
Deutschland in Nordrhein-Westfalen
Die „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IBD) ist eine Strömung der extremen
Rechten, die zwar zahlenmäßig nur eine kleine Gruppe darstellt, der durch ihre
weitreichende Vernetzung in die außerparlamentarische und parlamentarische
extreme Rechte jedoch eine wichtige Scharnierfunktion zukommt. Die
Vernetzung der IBD und ihre Bemühung um Einfluss und Durchsetzung ihrer extrem
rechten Ideologie in Deutschland reichen dabei auch weit in den
parlamentarischen Raum. Laut Medienberichterstattung des Bayerischen Rundfunks soll die
AfD in der vergangenen Legislaturperiode allein im Deutschen Bundestag
mehr als 100 als extrem rechts einzustufende Personen beschäftigt haben. Unter
ihnen nach den Recherchen mindestens zehn Personen mit einem Bezug zur
IBD (vgl. www.br.de/presse/inhalt/pressemitteilungen/afd-recherche-bundesta
g-mitarbeitende-rechtsextrem-100.html). Erkenntnisse darüber, ob, und wenn
ja, wie viele Personen mit Verbindungen in die extrem rechte
außerparlamentarische Bewegung und insbesondere zur IBD in der neuen AfD-
Bundestagsfraktion und bzw. oder bei ihren 151 Bundestagsabgeordneten
beschäftigt sind, liegen bisher nicht vor. Nichtsdestotrotz ist in der 21.
Legislaturperiode bereits mindestens drei Mitarbeitenden von AfD-
Bundestagsabgeordneten seitens der Bundestagsverwaltung der Hausausweis
für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages sowie die
Zugangsberechtigung für die IT-Systeme verwehrt worden. Diese könnten laut
Bundestagsverwaltung „zu verfassungsfeindlichen Zwecken missbraucht werden“ (vgl. www.
tagesschau.de/inland/bundestag-hausausweis-verweigerungen-100.html).
Ähnliche Aktivitäten im außerparlamentarischen wie auch parlamentarischen
Raum entfaltet die IBD bereits seit längerem auch auf Ebene der Bundesländer.
Insbesondere werden laut Medienberichten immer wieder Verbindungen
zwischen der IBD und der AfD bekannt, trotz eines formalen
„Unvereinbarkeitsbeschlusses“. So besuchte der ehemalige Bundestagsabgeordnete und damalige
AfD-Landtagsabgeordnete aus Nordrhein-Westfalen (NRW), Roger Beckamp,
im Jahr 2018 ein Hausprojekt der IBD in Halle (Saale). Eine ebenfalls enge
Verbindung weist demnach die derzeitige AfD-Europaabgeordnete Irmhild
Boßdorf aus NRW auf, die im Europaparlament u. a. stellvertretende Leiterin
der AfD-Delegation ist. Ihre Tochter R. B. war lange Zeit Teil der IBD und
gehörte zu den weiblichen Gesichtern der Organisation in Deutschland.
Mittlerweile gehört sie der rechten Frauengruppe „Lukreta“ an, die als
Vorfeldorganisation der IBD gilt (vgl. Nach „Geheimtreffen“: Wie nah sich AfD und
Identitäre in NRW stehen – Nachrichten – WDR).
Aktivitäten aus dem Umfeld der IBD in NRW erlangten auch überregionale
Aufmerksamkeit. So trat der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner
wenige Tage vor dem sogenannten Potsdam-Treffen zweimal in NRW auf. Auf
eine Anfrage der Fraktion der SPD im nordrhein-westfälischen Landtag teilte
das NRW-Innenministerium mit, dass Martin Sellner am 8. November 2023 in
Bielefeld und am 9. November 2023 in Paderborn im Rahmen eines
Lesekreises zu seinem Buch „Regime Change von rechts“ auftrat (vgl. Extremismus:
Rechtsextremist Sellner trat vor Potsdam-Treffen in NRW auf | DIE ZEIT;
www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/afd-correctiv-potsdam-rechtsextremis
mus-identitaere-bewegung-100.html).
Seit 2022 schon war ein Strategiewechsel im Sinne einer
„Verschleierungstaktik“ zu beobachten. Anstelle von IBD-Ortsgruppen, die eine Zugehörigkeit zur
IBD erkennen lassen haben, gründeten sich vermehrt autonom agierende
Regional- und Ortsgruppen, deren Bezeichnungen, zumindest auf den ersten
Blick, den Eindruck erweckten, in keinem direkten Bezug zur IBD zu stehen.
Zudem wurde weitgehend auf bekannte Symbole, wie das Lambda-Symbol,
verzichtet. Seit kürzerem tritt die IBD jedoch wieder vermehrt als bundesweit
agierende Organisation in Erscheinung, wie zuletzt im Rahmen einer Flyer-
Kampagne, in deren Zusammenhang bundesweit im Umfeld von Schulen
rechtsextremistisches Material verteilt und Aktionen durchgeführt wurden (vgl.
www.verfassungsschutz-bw.de/,Lde/Startseite/Meldungen+und+Archiv/Flyer-
Aktion+der+IB+an+Schulen).
Die Zugehörigkeit und das Bekenntnis der Regional- und Ortsgruppen zur
Identitären Bewegung wird auch in den sozialen Netzwerken wieder vermehrt
offen und deutlich zur Schau gestellt (vgl. https://x.com/lederhosenrev/status/1
815707287295529101; https://x.com/lederhosenrev/status/195566640550166
9383; https://x.com/sachsengarde/status/1950279890181509501).
Auch in NRW setzte die IBD zunächst auf „Verschleierungstaktik“. Diese
Entwicklung sollte die Organisation langfristig flexibler machen und nach
Angaben des NRW-Innenministeriums insbesondere vor sogenannten
Outingaktionen und vor staatlichen Maßnahmen schützen. Relevante Regional- und
Ortsgruppen der IBD in NRW sind bzw. waren u. a. die Gruppen „Westfalens
Eichensöhne“, „Lukreta“ und „Revolte Rheinland“. Nach Informationen des
Innenministeriums NRW liegt das Personenpotenzial der IBD in NRW bei
20 Mitgliedern und 20 aktionsorientierten Sympathisanten (Stand: März 2024).
Das Landeskriminalamt NRW nutzt dabei das Gemeinsame Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-
terrorismus (GETZ-R) zum kontinuierlichen Austausch mit allen relevanten
Akteuren der Sicherheitsbehörden über die IBD (vgl. Landtag Nordrhein-
Westfalen, 18. Wahlperiode, Landtagsdrucksache 18/8381).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Personen
der Identitären Bewegung in Nordrhein-Westfalen zugerechnet werden
können?
2. Wie viele Sachverhalte aus dem Phänomenbereich Politisch motivierte
Kriminalität-rechts (PMK-rechts), die im Zusammenhang mit der
Identitären Bewegung in Nordrhein-Westfalen stehen, wurden im Gemeinsamen
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus/-terrorismus in den Jahren 2023, 2024 und 2025
thematisiert?
3. Welche Orts- bzw. Regionalgruppen der „Identitären Bewegung
Deutschland“ existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Nordrhein-
Westfalen zurzeit (bitte nach Gruppe, Ort bzw. Region und Anzahl der
Mitglieder bzw. Anhänger auflisten)?
4. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele und welche
Immobilien (Häuser, Wohneinheiten, Veranstaltungsräume, Gewerberäume,
Grundstücke etc.), bei denen Rechtsextremisten über eine
uneingeschränkte grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit verfügen, etwa in Form von
Eigentum, Miete, Pacht (d. h. Eigentums- oder Besitzverhältnis) oder
durch ein Kenn- und Vertrauensverhältnis zum Objektverantwortlichen, zu
Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder Gewerben, die der
Identitären Bewegung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet werden, mit
Stand September 2025 zugerechnet werden können (bitte nach Ort,
Zeitpunkt des Erwerbs, derzeitiger Nutzung, Besitzer und Betreiber auflisten)?
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur gemeinsamen
Teilnahme an Aktionen, Veranstaltungen, Demonstrationen oder
anderweitigen Versammlungen von Mitgliedern der Identitären Bewegung in
Nordrhein-Westfalen seit 2022 (bitte nach Art, Ort, Datum sowie Anlass
der Veranstaltung aufschlüsseln)?
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele und
welche Veranstaltungen, Aktionen, Kundgebungen und anderweitige
Versammlungen von Mitgliedern und bzw. oder Anhängern der Identitären
Bewegung in Nordrhein-Westfalen angemeldet wurden (bitte nach
Anzahl, Ort, Anlass und Teilnehmerzahl aufschlüsseln)?
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche
Mitgliedschaften von Mitgliedern der Identitären Bewegung in Nordrhein-
Westfalen in der AfD-NRW (bitte nach Anzahl der
Doppelzugehörigkeiten aufschlüsseln)?
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche
Verbindungen oder Mitgliedschaften von Mitgliedern oder Anhängern der
Identitären Bewegung in Nordrhein-Westfalen in der in Berichten als rechts
bezeichneten „Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks zu Bonn“?
9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu möglichen
Veranstaltungen der Identitären Bewegung in Nordrhein-Westfalen oder ihr
nahestehenden Gruppen, welche in der Liegenschaft der „Alten Breslauer
Burschenschaft der Raczeks zu Bonn“ stattgefunden haben (bitte nach Datum,
Art, Anlass und Teilnehmerzahl aufschlüsseln)?
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche ehemalige
Mitgliedschaften von Mitgliedern der Identitären Bewegung in Nordrhein-
Westfalen in der mittlerweile aufgelösten Jungen Alternative Nordrhein-
Westfalen, der Jugendorganisation der AfD (bitte nach Anzahl der
Doppelzugehörigkeiten aufschlüsseln)?
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu möglichen
anderweitigen Verbindungen von Mitgliedern oder Anhängern der Identitären
Bewegung in Nordrhein-Westfalen zur AfD-NRW oder zur ehemaligen JA-
NRW (JA = Junge Alternative; bitte einzeln angeben sowie nach
Auftritten, gemeinsamer Teilnahme an Veranstaltungen, wie beispielsweise
Parteitage und Demonstrationen, aufschlüsseln)?
12. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung bundesdeutsche
Ermittlungsbehörden den Strafverfolgungsbehörden in Frankreich seit 2022
Informationen über die Identitäre Bewegung und deren Anhänger übermittelt?
a) Wenn ja, in welchen Jahren, und wie oft wurden diesbezügliche
Informationen übermittelt?
b) Wurden in Bezug auf Ermittlungen gegen die Identitäre Bewegung
und deren Anhänger in der Vergangenheit Amtshilfeersuchen von
französischen an deutsche Ermittlungsbehörden gestellt?
c) Wurden in Bezug auf Ermittlungen gegen die Identitäre Bewegung
und deren Anhänger in der Vergangenheit Amtshilfeersuchen von
deutschen an französische Ermittlungsbehörden gestellt?
d) Haben bundesdeutsche Sicherheitsbehörden in der Vergangenheit von
französischen Ermittlungsbehörden Informationen über die IBD und
deren Anhänger erhalten?
13. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung bundesdeutsche
Ermittlungsbehörden den Strafverfolgungsbehörden in Belgien seit 2022
Informationen über die Identitäre Bewegung und deren Anhänger übermittelt?
a) Wenn ja, in welchen Jahren, und wie oft wurden diesbezügliche
Informationen übermittelt?
b) Wurden in Bezug auf Ermittlungen gegen die Identitäre Bewegung
und deren Anhänger in der Vergangenheit Amtshilfeersuchen von
belgischen an deutsche Ermittlungsbehörden gestellt?
c) Wurden in Bezug auf Ermittlungen gegen die Identitäre Bewegung
und deren Anhänger in der Vergangenheit Amtshilfeersuchen von
deutschen an belgische Ermittlungsbehörden gestellt?
d) Haben bundesdeutsche Ermittlungsbehörden in der Vergangenheit von
belgischen Sicherheitsbehörden Informationen über die IBD und deren
Anhänger erhalten?
14. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung bundesdeutsche
Ermittlungsbehörden den Strafverfolgungsbehörden in den Niederlanden seit 2022
Informationen über die Identitäre Bewegung und deren Anhänger
übermittelt?
a) Wenn ja, in welchen Jahren, und wie oft wurden diesbezügliche
Informationen übermittelt?
b) Wurden in Bezug auf Ermittlungen gegen die Identitäre Bewegung
und deren Anhänger in der Vergangenheit Amtshilfeersuchen von
niederländischen an deutsche Ermittlungsbehörden gestellt?
c) Wurden in Bezug auf Ermittlungen gegen die Identitäre Bewegung
und deren Anhänger in der Vergangenheit Amtshilfeersuchen von
deutschen an niederländische Ermittlungsbehörden gestellt?
d) Haben bundesdeutsche Sicherheitsbehörden in der Vergangenheit von
niederländische Ermittlungsbehörden Informationen über die IBD und
deren Anhänger erhalten?
15. Bestehen oder bestanden nach Kenntnis der Bundesregierung Maßnahmen
der §§ 30 ff. des Bundespolizeigesetzes (BPolG) gegen Mitglieder,
Unterstützer und bzw. oder Sympathisanten der Identitären Bewegung in
Nordrhein-Westfalen, wenn ja, welche, seit wann, und aus welchen
Gründen?
16. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Mitglieder der
IBD in den Jahren 2023, 2024, 2025 bei einer Einreise in die
Bundesrepublik Deutschland über Nordrhein-Westfalen an der Grenze durch die
Bundespolizei kontrolliert wurden (bitte einzeln nach Jahr und Anzahl der
kontrollierten Personen aufschlüsseln)?
17. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Mitglieder der
IBD-NRW in den Jahren 2023, 2024, 2025 an rechtsextremen
Veranstaltungen im Ausland teilgenommen haben (bitte einzeln nach Jahr und Land
aufschlüsseln)?
18. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen
zwischen Mitgliedern oder Anhängern der IBD-NRW und der
rechtsextremen Schweizer Gruppierung „Junge Tat“ bestehen?
19. Wie viele Mitglieder oder mutmaßliche Unterstützer der Identitären
Bewegung in Nordrhein-Westfalen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung eine waffenrechtliche Erlaubnis inne (bitte getrennt nach
Sportschützen und Jägern aufschlüsseln)?
20. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob, und wenn ja,
wie viele Mitglieder oder mutmaßliche Unterstützer der IBD-NRW derzeit
über einen Hausausweis für die Liegenschaften des Deutschen
Bundestages verfügen, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor,
ob Mitgliedern oder mutmaßlichen Unterstützern der IBD-NRW in der 20.
und bzw. oder 21. Wahlperiode ein Hausausweis für die Liegenschaften
des Deutschen Bundestages durch die Bundestagsverwaltung entzogen
und bzw. oder verweigert wurde (bitte nach Anzahl der Entziehungen und
bzw. oder Verweigerungen und jeweiliger Begründung aufschlüsseln)?
21. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob, und wenn ja, wie
viele Mitglieder oder mutmaßliche Unterstützer der Identitären Bewegung
Deutschlands derzeit über einen Hausausweis für die Liegenschaften des
Deutschen Bundestages verfügen, und liegen der Bundesregierung
Erkenntnisse darüber vor, ob Mitgliedern oder mutmaßlichen Unterstützern
der Identitären Bewegung Deutschlands in der 20. und bzw. oder
21. Wahlperiode ein Hausausweis für die Liegenschaften des Deutschen
Bundestages durch die Bundestagsverwaltung entzogen und bzw. oder
verweigert wurde (bitte nach Anzahl der Entziehungen und bzw. oder
Verweigerungen und jeweiliger Begründung aufschlüsseln)?
22. Liegen nach Erkenntnis der Bundesregierung derzeit offene, d. h. nicht
vollstreckte, nationale Haftbefehle gegen Personen vor, die Mitglied in der
IBD-NRW sind?
Berlin, den 24. September 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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