Das Gefahrenpotential der Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter
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Das Gefahrenpotential der Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6538
21. Wahlperiode 18.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Schahina Gambir, Irene Mihalic, Marlene Schönberger,
Marcel Emmerich, Max Lucks, Claudia Müller, Lukas Benner, Lamya Kaddor,
Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Gefahrenpotenzial der Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter
Reichsbürger und Selbstverwalter lehnen die Existenz oder Legitimität der
Bundesrepublik Deutschland fundamental ab und werden aufgrund ihrer
massiven Gefahr für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung seit
Längerem vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet (www.verfassungsschut
z.de/DE/themen/reichsbuerger-und-selbstverwalter/reichsbuerger-und-selbstver
walter_node.html). Im Jahr 2024 gehörten 26 000 Personen der Szene der
Reichsbürger und Selbstverwalter an, und 774 extremistische Straftaten wurden
von ihnen begangen (www.verfassungsschutz.de/DE/themen/reichsbuerger-un
d-selbstverwalter/reichsbuerger-und-selbstverwalter_node.html). Die Region
Ostwestfalen-Lippe in Nordrhein-Westfalen mit dem Kreis Minden-Lübbecke
gilt laut Staatsschutz als Hotspot der Szene (www.nw.de/nachrichten/zwische
n_weser_und_rhein/24157140_OWL-ist-Hotspot-Hunderte-Reichsbuerger-in-d
er-Region-ein-Kreis-sticht-hervor-v1.html).
Seit Mai 2024 findet vor dem Oberlandesgericht Frankfurt der Strafprozess
gegen die Reichsbürgergruppierung „Patriotische Union“ um „Prinz Reuß“
statt, die einen bewaffneten Umsturz des politischen Systems der
Bundesrepublik Deutschland geplant haben soll. Die Anklage beinhaltet den Vorwurf des
Terrorismus und des Hochverrats (https://taz.de/Reichsbuerger-Prozess-um-Pri
nz-Reuss-Vom-Raedelsfuehrer-zum-Trottel/!6172944/).
Erst Mitte April 2026 versammelten sich laut Presseberichten rund 400
Personen aus der Szene in Braunschweig auf einer Demonstration zum „8. großen
Treffen der Bundesstaaten“ (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschw
eig_harz_goettingen/reichsbuerger-ziehen-durch-braunschweig-600-gegendem
onstranten,braunschweig-580.html).
Im Mai 2025 wurde durch den Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt,
das „Königreich Deutschland“ als größte Vereinigung der Reichsbürger- und
Selbstverwalterszene verboten. In dem Zuge wurde ein strafrechtliches
Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung im
Zusammenhang mit dem Betrieb unerlaubter Bank- und Versicherungsgeschäfte durch
Organisationen wie die „Königliche Reichsbank“ oder die „Deutsche
Heilfürsorge“ eingeleitet. Wesensprägend für das „Königreich Deutschland“ sei laut
dem Bundesministerium des Innern (BMI) eine „dezidiert[…] profitorientierte
Ausrichtung“ (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/05/
verbot-koenigreich-deutschland.html).
Es ist davon auszugehen, dass trotz des Verbots des „Königreich Deutschlands“
und der dazugehörigen Bank- und Versicherungsgeschäfte die (finanziellen)
Aktivitäten der Szene nicht beendet sind, sondern auf alternativen Wegen
fortgesetzt werden.
Auch die ideologischen und personellen Verbindungen der Szene der
Reichsbürger bzw. Selbstverwalter zur Alternative für Deutschland (AfD) sind nach
Ansicht der Fragestellenden auffällig (www.tagesspiegel.de/politik/das-
gehortmit-zum-umfeld-so-viel-reich-steckt-in-der-afd-13689874.html). Das „Center
für Monitoring, Analyse und Strategie“ (CeMAS) stellt in einer Publikation aus
dem Jahr 2024 mit dem Titel „Das Verhältnis der AfD zu ‚Reichsbürgern‘:
Zwischen verbaler Distanzierung und Kooperation“ fest: „Die Analysen
verdeutlichen, dass die Partei das ‚Reichsbürger:innen‘-Milieu als Teil ihres
Vorfelds begreift, vereinzelt Behauptungen des Milieus aufgreift und in
Netzwerken kooperiert.“ Die beiden ehemaligen Bundestagsabgeordneten Petr Bystron
(heute Mitglied des Europäischen Parlaments) und Birgit Malsack-Winkemann
sind demnach nur zwei Beispiele hochrangiger Parteimitglieder mit eindeutig
verschwörungsideologisch-souveränistischen Überzeugungen (https://cemas.io/
publikationen/das-verhaeltnis-der-afd-zu-reichsbuergern/2024-08_AfD_und_R
eichsbuerger.pdf). Birgit Malsack-Winkemann ist seit Dezember 2022 in
Untersuchungshaft und im Strafprozess gegen die Reichsbürgergruppierung um
„Prinz Reuß“ mitangeklagt (www.tagesschau.de/inland/reichsbuergerprozess-m
alsack-winkemann-100.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die Financial
Intelligence Unit (FIU) bzw. das Zollkriminalamt (ZKA) seit 2023 im
Zusammenhang mit Gefahrenabwehr-, Beobachtungs- oder
Ermittlungsverfahren gegen Personen oder Organisationen der Szene der Reichsbürger
bzw. Selbstverwalter einbezogen oder hinzugezogen wurden (bitte nach
Datum, Straftatvorwurf, Tatort, Bundesland und gegebenenfalls
Verfahrensausgang aufschlüsseln)?
2. In welchem Umfang wurden der Bundesregierung seit 2023 jährlich
Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) übermittelt, bei
denen ein Bezug zu Straftaten aus dem Themenfeld der Reichsbürger bzw.
Selbstverwalter bestand oder festgestellt wurde (bitte nach Datum,
Bundesland, Straftatvorwürfen sowie der jeweiligen Höhe der Finanzmittel
aufschlüsseln)?
3. In welchem Umfang wurden der Bundesregierung seit 2023
Verdachtsmeldungen nach dem GwG übermittelt, bei denen ein Bezug zu Personen
oder Organisationen bestand, die der Szene der Reichsbürger bzw.
Selbstverwalter zugerechnet werden (bitte nach Datum, Bundesland sowie der
jeweiligen Höhe der betroffenen Finanzmittel aufschlüsseln)?
4. In welchem Umfang wurden der Bundesregierung seit 2023
Verdachtsmeldungen nach dem GwG übermittelt, bei denen eine mögliche
Umgehung von Sanktionsregelungen der Europäischen Union durch Personen
aus der Szene der Reichsbürger bzw. Selbstverwalter bestand oder
festgestellt wurde (bitte nach Datum und Bundesland aufschlüsseln)?
5. In welchem Umfang wurden der Bundesregierung seit 2023
Verdachtsmeldungen nach dem GwG übermittelt, bei denen ein Bezug zu
Immobilien- bzw. Versicherungsgeschäften unter Beteiligung von
Personen aus der Szene der Reichsbürger bzw. Selbstverwalter bestand oder
festgestellt wurde (bitte nach Datum, dem Bundesland der jeweils
betroffenen Immobilie sowie der Höhe der betroffenen Finanzmittel
aufschlüsseln)?
6. In welchem Umfang wurden der Bundesregierung seit 2023
Verdachtsmeldungen nach dem GwG übermittelt, bei denen ein Bezug zum Handel
oder Vertrieb von Waffen, Sprengstoff oder Munition sowie zugleich zu
Personen aus der Szene der Reichsbürger bzw. Selbstverwalter bestand
oder festgestellt wurde (bitte nach Datum, Bundesland sowie der Höhe der
betroffenen Finanzmittel aufschlüsseln)?
7. In welchem Umfang wurden seit 2023 Ersuchen anderer Staaten um
Rechtshilfe im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren wegen
Geldwäsche an Deutschland gerichtet, die einen Bezug zur Szene der
Reichsbürger bzw. Selbstverwalter aufweisen (bitte nach Herkunftsländern und
Datum aufschlüsseln)?
8. In welchem Umfang hat Deutschland seit 2023 im Zusammenhang mit
Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche Informationen über Personen, die
der Szene der Reichsbürger bzw. Selbstverwalter zugerechnet werden, an
ausländische Stellen übermittelt (bitte nach Datum und Empfängerstaaten
aufschlüsseln)?
9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Schaden
für die öffentlichen Kassen und Haushalte seit 2023 durch Immobilien-,
Finanz- und Versicherungsprodukte, welche von Personen oder
Organisationen aus der Szene der Reichsbürger bzw. Selbstverwalter vertrieben
und vermarktet werden (bitte jährlich unter Angabe der jeweils ermittelten
oder geschätzten Steuermindereinnahmen für Gemeinschafts-, Bundes-,
Landes- und Gemeindesteuern auflisten)?
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Nachfolgebestrebungen
bzw. Ersatzorganisationen im Anschluss an das Verbot der Vereinigung
„Königreich Deutschland“ im Mai 2025 durch den Bundesinnenminister?
11. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu den aktuellen
Besitzverhältnissen der Immobilien der Mitglieder des im Jahr 2025 verbotenen
„Königreichs Deutschland“ beziehungsweise zu einer eventuellen
Weiternutzung durch ehemalige Mitglieder anschließend an das Verbot der
Gruppierung?
12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Schaden
für die öffentlichen Kassen und Haushalte seit 2021 durch Immobilien-,
Finanz- und Versicherungsprodukte, welche von Personen oder
Organisationen aus der Szene der Reichsbürger bzw. Selbstverwalter aus Minden-
Lübbecke vertrieben und vermarktet werden (bitte jährlich unter Angabe
der jeweils ermittelten oder geschätzten Steuermindereinnahmen für
Gemeinschafts-, Bundes-, Landes- und Gemeindesteuern auflisten)?
13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Ermittlungsverfahren
gegen und Straftaten von Reichsbürgern bzw. Selbstverwaltern aus
Minden-Lübbecke seit 2021 (bitte nach Datum, Straftatvorwurf, Tatort
und gegebenenfalls Verfahrensausgang aufschlüsseln)?
14. Wie schätzt die Bundesregierung hinsichtlich der ideologischen
Wesensverwandtschaft von Reichsbürgern bzw. Selbstverwaltern und
Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten (laut Verfassungsschutzbericht 2024
besteht diese Wesensverwandtschaft durch geteilten rechtsextremistischen
Gebiets- und Geschichtsrevisionismus, völkisches und
nationalsozialistisches Gedankengut und antisemitische Denkmuster) die Trennung der
Phänomenbereiche durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) der
Reichsbürger bzw. Selbstverwalter und Rechtsextremismus ein, bzw. was
sind die Gründe, an dieser Trennung festzuhalten?
15. Zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der ideologischen
Wesensverwandtschaft zwischen Reichsbürgern bzw. Selbstverwaltern und
Rechtsextremisten eine strukturelle Reform der
Phänomenbereichskategorisierung des Bundesamts für Verfassungsschutz in Betracht, und wenn
nein, aus welchen Gründen hält sie an der bestehenden Trennung fest?
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie
Personen, Gruppierungen und Netzwerke, die bislang dem Phänomenbereich
„verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zugeordnet
wurden, seit der Einstellung dieser Beobachtungskategorie durch die
Verfassungsschutzbehörden erfasst und bewertet werden, und inwieweit
werden hierbei Gruppierungen mit bekannten Bezügen zur Reichsbürger- und
Selbstverwalter-Szene, insbesondere „Querdenken“-Strukturen, nun
anderen Phänomenbereichen wie „Reichsbürger und Selbstverwalter“,
Rechtsextremismus oder Verschwörungsideologien zugeordnet?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung des Online-Aktivismus
der Szene der Reichsbürger bzw. Selbstverwalter, insbesondere mit Blick
auf reichweitenstarke Einzelpersonen, Kanäle und sogenannte Influencer,
und welche Erkenntnisse liegen ihr darüber vor, in welchem Umfang
Akteure dieses Milieus über soziale Netzwerke, Videoplattformen,
Messengerdienste oder alternative Medien Desinformation,
Verschwörungserzählungen und staatsdelegitimierende Narrative verbreiten?
18. Welche Organisationen, Ideologien und Zusammenschlüsse zählt die
Bundesregierung zum Phänomenbereich Reichsbürger bzw. Selbstverwalter,
und fällt darunter auch die sogenannte Anastasia-Bewegung?
19. Welche Organisationen, Ideologien und Zusammenschlüsse zählt die
Bundesregierung zum Phänomenbereich Rechtsextremismus, und fällt
darunter auch die sogenannte Anastasia-Bewegung?
20. Wie schätzt die Bundesregierung das Gefahrenpotenzial der Reichsbürger
bzw. Selbstverwalter hinsichtlich bereits vereitelter und zukünftig zu
erwartender bewaffneter Umsturzversuche ein?
21. Wie viele Personen gehören nach Kenntnis der Bundesregierung den fünf
größten Gruppierungen der Szene der Reichsbürger bzw. Selbstverwalter
(„Bismarcks Erben/Vaterländischer Hilfsdienst“, „Indigenes Volk/
Germaniten“, „Staatenbund Deutsches Reich“, „Verband Deutscher
Wahlkommissionen“ und „Internationale Organisation Völkerrecht“) an (bitte
jeweils nach Organisation und Personenanzahl sowie Bundesland
aufschlüsseln)?
22. Wie schätzt die Bundesregierung das jeweilige Gefahrenpotenzial der fünf
größten Gruppierung der Reichsbürger bzw. Selbstverwalter – „Bismarcks
Erben/Vaterländischer Hilfsdienst“, „Indigenes Volk/Germaniten“,
„Staatenbund Deutsches Reich“, „Verband Deutscher Wahlkommissionen“ und
„Internationale Organisation Völkerrecht“ – ein?
23. Wie schätzt die Bundesregierung das Gefahrenpotenzial durch die
Waffenaffinität der Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter ein, und wie
viele laufende Verfahren gibt es aktuell wegen Waffenbesitzes
beziehungsweise Entzuges der Waffenberechtigung gegen Personen aus der
Szene der Reichsbürger bzw. Selbstverwalter (bitte nach Bundesland
aufschlüsseln)?
24. Mit welchen Hürden bei Rechts- und Tatsachen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung die Waffenbehörden konfrontiert, wenn sie
Reichsbürgern bzw. Selbstverwaltern die waffenrechtliche oder
sprengstoffrechtliche Erlaubnis entziehen oder verwehren wollen?
25. An welcher Stelle sieht die Bundesregierung weiteren Handlungsbedarf
hinsichtlich waffenrechtlicher Beschränkungen für Szeneangehörige?
26. Plant die Bundesregierung Änderungen des Waffengesetzes oder
Sprengstoffgesetzes, um Reichsbürgern bzw. Selbstverwaltern die
waffenrechtliche oder sprengstoffrechtliche Erlaubnis besser entziehen oder verwehren
zu können?
a) Wenn ja, welche, und wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
27. Wie viele Personen aus dem Phänomenbereich der Reichsbürger bzw.
Selbstverwalter waren zum Stichtag 1. Dezember 2025 im Besitz einer
waffenrechtlichen und bzw. oder sprengstoffrechtlichen Erlaubnis (bitte
nach Bundesländern aufgeschlüsselt angeben)?
28. Welche Beratungs- und Ausstiegsprogramme, die sich spezifisch an
Personen aus der Szene der Reichsbürger bzw. Selbstverwalter richten,
werden durch den Bund gefördert, und in welchem Umfang wurden diese seit
2023 finanziell unterstützt (bitte nach Programm, Träger, Bundesland und
jährlichen Fördermitteln aufschlüsseln)?
29. Plant die Bundesregierung, bestehende Präventions- und
Ausstiegsprogramme im Bereich Reichsbürger bzw. Selbstverwalter auszubauen oder
neue Programme aufzulegen, und wenn ja, in welchem Zeitrahmen, und
mit welchen Mitteln?
30. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich einer
Internationalisierung der Szene der Reichsbürger bzw. Selbstverwalter bzw. eines
Ideenaustausches, beispielsweise mit den sogenannten „sovereign
citizens“ aus Nordamerika, vor, und besteht davon ausgehend ein
Informationsaustausch deutscher Behörden mit betroffenen ausländischen
Regierungen bzw. Behörden?
31. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich einer
Internationalisierung der Szene der Reichsbürger bzw. Selbstverwalter bzw. eines
Ideenaustausches, beispielsweise mit der sogenannten Anastasia-
Bewegung aus Russland, vor?
32. Wie viele Personen, die dem Phänomenbereich der Reichsbürger bzw.
Selbstverwalter zugerechnet werden, sind nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit im öffentlichen Dienst des Bundes tätig, insbesondere in
Behörden mit Sicherheitsaufgaben wie Polizei, Bundeswehr,
Verfassungsschutz, Zoll oder Justiz (bitte nach Behörde und Bundesland
aufschlüsseln)?
33. In wie vielen Fällen wurden seit 2023 Disziplinar- oder
Entlassungsverfahren gegen Bundesbedienstete eingeleitet, bei denen eine Zugehörigkeit
zur oder Sympathie mit der Szene der Reichsbürger bzw. Selbstverwalter
festgestellt wurde, und wie viele dieser Verfahren wurden mit einer
Entlassung abgeschlossen (bitte nach Jahr, Behörde und Bundesland
aufschlüsseln)?
34. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich Personen
aus dem Phänomenbereich der Reichsbürger bzw. Selbstverwalter vor, die
versuchen in Deutschland eigene Schulen zu gründen oder bestehende
Schulen „zu unterwandern“?
35. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich personeller
Überschneidungen von Angehörigen der Szene der Reichsbürger bzw.
Selbstverwalter und AfD-Mitgliedern vor?
36. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Kooperationen
oder gemeinsame Veranstaltungen zwischen AfD-Mitgliedern und
Angehörigen der Szene der Reichsbürger bzw. Selbstverwalter vor (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
37. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen
Mitglieder oder Funktionsträger der AfD Ermittlungen im Zusammenhang
mit der Szene der Reichsbürger bzw. Selbstverwalter geführt (bitte nach
Jahr, Delikt, Bundesland und Stand des Verfahrens aufschlüsseln)?
38. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen
zwischen der Szene der Reichsbürger bzw. Selbstverwalter und AfD-nahen
Organisationen, Stiftungen, Medienplattformen oder
Vorfeldorganisationen vor?
Berlin, den 10. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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