Vorschläge und öffentliche Unterstützung der Bundesregierung für den Friedensnobelpreis seit 2005
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Vorschläge und öffentliche Unterstützung der Bundesregierung für den Friedensnobelpreis seit 2005
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1964
21. Wahlperiode 02.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Udo Theodor Hemmelgarn, Uwe Schulz,
Heinrich Koch, Dr. Alexander Wolf, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
Vorschläge und öffentliche Unterstützung der Bundesregierung für den
Friedensnobelpreis seit 2005
Der Friedensnobelpreis zählt zu den bedeutendsten internationalen
Auszeichnungen. Nominierungs- und Auswahlverfahren unterliegen einer strikten
Vertraulichkeit: Namen von Nominierten und Nominatoren werden nach den
Statuten der Nobelstiftung grundsätzlich erst 50 Jahre später offengelegt (vgl. www.
nobelpeaceprize.org/nobel-peace-prize/nomination/confidentiality?utm_sourc
e=chatgpt.com).
Vorschlagsberechtigt sind u. a. Mitglieder nationaler Parlamente und
Regierungen souveräner Staaten sowie Staats- und Regierungschefs; eine förmliche
Einladung ist hierfür nicht erforderlich. Die Frist für gültige Nominierungen endet
jeweils am 31. Januar (vgl. www.nobelprize.org/nomination/peace/?utm_sourc
e=chatgpt.com).
Ungeachtet der Vertraulichkeit geben einzelne Nominatoren ihre Vorschläge
gelegentlich öffentlich bekannt. So wurde in den vergangenen Jahren neben
Nominierungen durch Abgeordnete u. a. eine Nominierung des ehemaligen US-
Präsidenten Donald Trump durch den israelischen Premierminister öffentlich
gemacht; auch 2018 würdigte der südkoreanische Präsident Moon Jae-in
öffentlich Donald Trumps Rolle im Korea-Prozess, und 2019 berichtete die
Nachrichtenagentur Reuters von einer von Japans damaligem Premierminister
Shinzō Abe übermittelten Nominierung auf Bitte der US-Regierung. Diese
Fälle illustrieren die Spannweite öffentlicher Positionierungen rund um den Preis
(vgl. https://apnews.com/article/explaining-netanyahu-trump-nobel-prize-nomi
nation-bb3b0338b85226694ab7064b50f978c8, www.reuters.com/article/world/
south-korea-president-says-trump-deserves-nobel-peace-prize-idUSKBN1I10O
D/?utm).
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit Preisentscheidungen
kommentiert und gewürdigt, etwa bei der Verleihung an die Europäische Union 2012,
was die grundsätzliche politische Relevanz des Preises auch für Deutschland
unterstreicht (vgl. www.reuters.com/article/lifestyle/merkel-says-nobel-prize-
apersonal-spur-to-action-on-europe-idUSBRE89B0MO/?utm, www.bundesregie
rung.de/breg-en/service/nobel-peace-prize-for-the-european-union-604944?
utm).
Vor diesem Hintergrund bitten die Fragesteller um umfassende Aufklärung über
Vorschläge, Unterstützungsakte sowie Leitlinien der Bundesregierung im
Kontext des Friedensnobelpreises seit 2005.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wen hat die Bundesregierung seit 2005 offiziell oder inoffiziell für den
Friedensnobelpreis vorgeschlagen (bitte mit Jahr, Name und Begründung
angeben)?
2. In welchen Fällen hat die Bundesregierung Kandidaten durch öffentliche
Statements unterstützt (bitte mit Datum, Kontext und Begründung
angeben)?
3. Aus welchen politischen, diplomatischen oder gesellschaftlichen Gründen
erfolgten diese Vorschläge oder Unterstützungen?
4. Plant die Bundesregierung, bis zum 31. Januar 2026 einen Kandidaten
vorzuschlagen oder öffentlich zu unterstützen, wenn ja, welche Kriterien
legt die Bundesregierung bei der Auswahl zugrunde, welche
Begründungen führt sie an, und wenn nein, warum nicht?
5. Wird die Bundesregierung den Vorschlag der Präsidenten Armeniens und
Aserbaidschans unterstützen (bitte Quelle angeben), US-Präsident Donald
Trump für den Friedensnobelpreis zu nominieren, und wenn nein, aus
welchen Gründen lehnt die Bundesregierung eine Unterstützung ab?
6. Erkennt die Bundesregierung die Beiträge Donald Trumps in seiner ersten
Amtszeit (von 2016 bis 2020) und seiner aktuellen Amtszeit zur
Entschärfung und Lösung internationaler Konflikte an?
7. Hat sich die Bundesregierung zum Einsatz von US-Präsident Donald
Trump für die Meinungsfreiheit weltweit, insbesondere in Europa und
Deutschland, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet
diese?
8. Sieht die Bundesregierung Beispiele, in denen Donald Trump durch sein
Handeln oder seine Politik die Meinungsfreiheit gefördert oder
eingeschränkt hat, hat sich die Bundesregierung dazu eine eigene
Positionierung erarbeitet, wenn ja, welche ist das, und welche Begründungen führt
sie hierfür ggf. an?
9. In welchen Fällen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit öffentlich
zur Meinungsfreiheit Stellung genommen, wenn sie durch die Politik des
US-Präsidenten betroffen war?
10. Welche diplomatischen Schritte wurden ggf. unternommen, um die
Meinungsfreiheit als Grundwert in transatlantischen Beziehungen zu
schützen?
11. Welche Verfahrensgrundsätze, Zuständigkeiten und internen Leitlinien
(Richtlinien, Erlasse, Handreichungen) bestehen innerhalb der
Bundesregierung für das Einbringen von Nominierungen zum Friedensnobelpreis
bzw. für öffentliche Stellungnahmen hierzu (bitte alle einschlägigen
Dokumente seit 2005 bezeichnen und als Anlage übermitteln)?
12. Welche Ressorts sind in etwaigen Nominierungsüberlegungen
federführend bzw. mitzeichnend (bitte Organigramm bzw. Prozess darstellen)?
13. Welche Rolle kommt den Auslandsvertretungen (insbesondere der
Botschaft in Oslo) zu (Berichtswesen, Kontakte zum Nobelkomitee,
Monitoring)?
14. Welche Vorgaben bestehen zur Einhaltung der Vertraulichkeitsregeln des
Nobelverfahrens (inklusive Fristen, Kommunikationssperren, Umgang mit
Nachfragen von Medien bzw. Parlament)?
15. Welche Personen oder Organisationen hat die Bundesregierung seit 2005
offiziell oder inoffiziell für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen (bitte
tabellarisch mit Jahr, Name, Begründung, beteiligtem Ressort,
Rechtsgrundlage des Vorschlags und ggf. externer Unterstützer darstellen)?
16. In welchen Fällen hat die Bundesregierung seit 2005 ggf. Kandidaturen
öffentlich unterstützt (z. B. Pressemitteilungen, Reden, Social-Media-
Beiträge, Antworten auf Medienanfragen), ohne selbst zu nominieren
(bitte ggf. tabellarisch mit Datum, Anlass, Kommunikationsformat,
verantwortlichem Ressort und Wortlaut- bzw. Link-Nachweis darstellen)?
17. Welche negativen bzw. ablehnenden Positionierungen der
Bundesregierung zu konkreten Kandidaturen gab es seit 2005 ggf. (bitte tabellarisch
mit Datum, Kontext, Begründung und Kommunikationsnachweis
darstellen)?
18. In welchen Fällen hat die Bundesregierung vor der Preisvergabe ggf. aktiv
Gespräche mit Partnerregierungen, Parlamentariern oder
zivilgesellschaftlichen Akteuren geführt, um Unterstützung für bestimmte Kandidaturen
zu werben (bitte tabellarisch mit Akteuren, Zeitraum, Zielsetzung,
Ergebnis, Aktenzeichen darstellen)?
19. Welche der Bundesregierung bekannten öffentlichen Nominierungen oder
Unterstützungsbekundungen ausländischer Staats- und Regierungschefs
oder Parlamentarier für den Friedensnobelpreis 2025 bzw. 2026 liegen vor
(bitte mit Quelle bzw. Link, beispielhaft: öffentlich gemachte
Nominierung Donald Trumps durch Israels Premierminister im Juli 2025,
angeben)?
20. Hat sich die Bundesregierung zu solchen öffentlichen Bekanntgaben im
Spannungsverhältnis zur 50-jährigen Vertraulichkeit des Verfahrens eine
eigene Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
21. Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit öffentlich
kommunizierten Nominierungen (2024 bzw. 2025) diplomatische Rücksprachen
geführt (z. B. über Botschaften, Regierungschefs, Außenministerien), wenn
ja, wann, mit wem, und mit welchem Ergebnis?
22. Welche inhaltlichen Kriterien (z. B. Friedensförderung,
Rüstungsreduktion, Konfliktvermittlung, Menschenrechte bzw. Freiheitsrechte,
nachhaltige Wirksamkeit) legt die Bundesregierung ihren eigenen Nominierungen
bzw. öffentlichen Unterstützungen zugrunde (bitte mit Verweis auf
einschlägige Grundsatzdokumente der Bundesregierung zur Außen- und
Menschenrechtspolitik angeben)?
23. Inwieweit fließen ggf. Risikoabwägungen (z. B. Auswirkungen auf
bilaterale Beziehungen, Neutralitätswahrung, Erwartungen an das
Nobelkomitee) in Entscheidungen über Nominierungen bzw. Unterstützungen ein?
24. Welche Kriterien oder „roten Linien“ sprechen allgemein gegen eine
Nominierung bzw. Unterstützung durch die Bundesregierung?
25. Hat die Bundesregierung bis einschließlich des Stichtags 31. Januar 2026
eine Person bzw. Organisation für den Friedensnobelpreis nominiert oder
plant sie dies, wenn ja, nach welchen Kriterien und mit welcher
Begründung (bitte Ressortbeteiligung und Zeitplan angeben), und wenn nein,
warum nicht (bitte Gründe nennen)?
26. Welche Medienanfragen zum Thema Nominierungen bzw.
Unterstützungen zum Friedensnobelpreis seit 2005 sind der Bundesregierung bekannt,
und wie wurden sie durch die Bundesregierung beantwortet (bitte
Übersicht mit Datum, Fragesteller, Kurzinhalt, Antwort beifügen)?
27. Welche Maßnahmen zur proaktiven Transparenz (z. B. Veröffentlichung
allgemeiner Leitlinien, jährlicher Hinweis zu Verfahrensgrundsätzen,
Fristen) erwägt die Bundesregierung, ohne die Nobel-Vertraulichkeit zu
verletzen (Nominierungsfrist: 31. Januar)?
28. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu öffentlichen
Nominierungen Donald Trumps (u. a. 2018 bzw. 2020 durch skandinavische
Abgeordnete; 2019 Berichte zur Rolle der US-Regierung bei einer
Nominierungsbitte; 2024 bzw. 2025 erneute Meldungen) vor (bitte tabellarisch mit
Quelle bzw. Link und Kurzbewertung darstellen)?
29. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu den von
ausländischen Staats- und Regierungschefs öffentlich vorgebrachten
Unterstützungen bzw. Nominierungen von Donald Trump vor dem
Hintergrund der Nobel-Statuten (Vertraulichkeit, Fristen, Zuständigkeiten), und
wenn ja, wie lautet diese?
30. Welche Beiträge Donald Trumps in seiner ersten Amtszeit (von 2017 bis
2021) sowie seit 2024 bzw. 2025 (z. B. im Kontext Nahost, Abrüstung,
Konfliktdeeskalation) sieht die Bundesregierung als nachweislich
friedensfördernd, welche als kontraproduktiv an (bitte jeweils konkrete
Vorgänge, Zeitraum, Quellen nennen)?
31. Hat sich die Bundesregierung bezogen auf die Freiheitsrechte eine
Positionierung erarbeitet zu Donald Trumps öffentlich zugeschriebener Rolle
(pro bzw. contra) im internationalen Kontext, insbesondere in Europa und
Deutschland, und wenn ja, welche (bitte ggf. Beispiele, Bewertung und
Quellen nennen)?
32. Welche Vorgaben bestehen für das Bundespresseamt und die Ressort-
Pressestellen, um Spekulationen über angebliche Nobel-Favoriten zu
kommentieren oder nicht zu kommentieren (inklusive Verweis auf die 50-
Jahre-Regel)?
33. Welche internen Compliance-Regeln gelten für
Bundesregierungsmitglieder und bzw. oder Bedienstete im Umgang mit Anfragen Dritter, die um
Unterstützung oder Nominierung für den Friedensnobelpreis werben?
34. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Social-Media-Kommunikation
von Bundesregierungsmitgliedern nicht als De-facto-Unterstützungsakt
für spezifische Kandidaturen fehlinterpretiert wird?
35. Wurden seit 2005 Verstöße gegen interne Vorgaben im Zusammenhang
mit Nominierungen bzw. öffentlichen Unterstützungen festgestellt, und
wenn ja, mit welchen Konsequenzen?
36. Wie begründet die Bundesregierung ihre damaligen öffentlichen
Bewertungen zur Verleihung des Friedensnobelpreises an die Europäische Union
(2012), und welche Rückschlüsse zieht sie daraus für künftige
kommunikative Zurückhaltung oder Unterstützung (bitte Nachweise bzw. Links
beifügen)?
37. Welche „Best Practices“ anderer Regierungen im Umgang mit Nobel-
Nominierungen oder Kandidaturen sind der Bundesregierung ggf. bekannt
und wurden geprüft und bzw. oder übernommen?
Berlin, den 30. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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