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Vorschläge und öffentliche Unterstützung der Bundesregierung für den Friedensnobelpreis seit 2005 (Antwort zu Drs. 21/1964)

dip / drucksache 16.10.2025 · WP 21 · 21/2292 · Antwort · Original ↗

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Vorschläge und öffentliche Unterstützung der Bundesregierung für den Friedensnobelpreis seit 2005 (Antwort zu Drs. 21/1964) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2292 21. Wahlperiode 16.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Udo Theodor Hemmelgarn, Uwe Schulz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1964 – Vorschläge und öffentliche Unterstützung der Bundesregierung für den Friedensnobelpreis seit 2005 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Friedensnobelpreis zählt zu den bedeutendsten internationalen Auszeichnungen. Nominierungs- und Auswahlverfahren unterliegen einer strikten Vertraulichkeit: Namen von Nominierten und Nominatoren werden nach den Statuten der Nobelstiftung grundsätzlich erst 50 Jahre später offengelegt (vgl. www.nobelpeaceprize.org/nobel-peace-prize/nomination/confidentiality?utm_ source=chatgpt.com). Vorschlagsberechtigt sind u. a. Mitglieder nationaler Parlamente und Regierungen souveräner Staaten sowie Staats- und Regierungschefs; eine förmliche Einladung ist hierfür nicht erforderlich. Die Frist für gültige Nominierungen endet jeweils am 31. Januar (vgl. www.nobelprize.org/nomination/peace/?ut m_source=chatgpt.com). Ungeachtet der Vertraulichkeit geben einzelne Nominatoren ihre Vorschläge gelegentlich öffentlich bekannt. So wurde in den vergangenen Jahren neben Nominierungen durch Abgeordnete u. a. eine Nominierung des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump durch den israelischen Premierminister öffentlich gemacht; auch 2018 würdigte der südkoreanische Präsident Moon Jae-in öffentlich Donald Trumps Rolle im Korea-Prozess, und 2019 berichtete die Nachrichtenagentur Reuters von einer von Japans damaligem Premierminister Shinzō Abe übermittelten Nominierung auf Bitte der US-Regierung. Diese Fälle illustrieren die Spannweite öffentlicher Positionierungen rund um den Preis (vgl. https://apnews.com/article/explaining-netanyahu-trump-nobel-priz e-nomination-bb3b0338b85226694ab7064b50f978c8, www.reuters.com/articl e/world/south-korea-president-says-trump-deserves-nobel-peace-prize-idUSK BN1I10OD/?utm). Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit Preisentscheidungen kommentiert und gewürdigt, etwa bei der Verleihung an die Europäische Union 2012, was die grundsätzliche politische Relevanz des Preises auch für Deutschland unterstreicht (vgl. www.reuters.com/article/lifestyle/merkel-says-nobel- prizea-personal-spur-to-action-on-europe-idUSBRE89B0MO/?utm, www.bundesre gierung.de/breg-en/service/nobel-peace-prize-for-the-european-union-604944 ?utm). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vor diesem Hintergrund bitten die Fragesteller um umfassende Aufklärung über Vorschläge, Unterstützungsakte sowie Leitlinien der Bundesregierung im Kontext des Friedensnobelpreises seit 2005. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Laut den Statuten der Nobelstiftung ist eine Nominierung für den Nobelpreis unter anderem durch Mitglieder nationaler Parlamente und Regierungsmitglieder möglich. Aufgrund dieses individuellen Vorschlagsrechtes und aufgrund der Diskretion des Prozesses ist es – solange die Vorschläge nicht öffentlich gemacht werden – nicht möglich nachzuvollziehen, ob jemand aus diesem Personenkreis eine Kandidatin oder einen Kandidaten für den Friedensnobelpreis nominiert hat. Die Bundesregierung als solche hat kein Vorschlagsrecht. Es besteht daher innerhalb der Bundesregierung kein Verfahren für eine mögliche Nominierung oder Unterstützung von Nominierungen. Das Nobelpreiskomitee ist eine nichtstaatliche Institution, die unabhängig handelt. Auf der Internetseite der Nobelstiftung wird darauf hingewiesen, dass die Nominierungen, wie auch alle anderen Informationen über den Auswahlprozess, einer Sperrfrist von 50 Jahren unterliegen. Auf die Veröffentlichung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages 55/07 wird hingewiesen.  1. Wen hat die Bundesregierung seit 2005 offiziell oder inoffiziell für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen (bitte mit Jahr, Name und Begründung angeben)?  2. In welchen Fällen hat die Bundesregierung Kandidaten durch öffentliche Statements unterstützt (bitte mit Datum, Kontext und Begründung angeben)?  3. Aus welchen politischen, diplomatischen oder gesellschaftlichen Gründen erfolgten diese Vorschläge oder Unterstützungen?  4. Plant die Bundesregierung, bis zum 31. Januar 2026 einen Kandidaten vorzuschlagen oder öffentlich zu unterstützen, wenn ja, welche Kriterien legt die Bundesregierung bei der Auswahl zugrunde, welche Begründungen führt sie an, und wenn nein, warum nicht?  5. Wird die Bundesregierung den Vorschlag der Präsidenten Armeniens und Aserbaidschans unterstützen (bitte Quelle angeben), US-Präsident Donald Trump für den Friedensnobelpreis zu nominieren, und wenn nein, aus welchen Gründen lehnt die Bundesregierung eine Unterstützung ab? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  6. Erkennt die Bundesregierung die Beiträge Donald Trumps in seiner ersten Amtszeit (von 2016 bis 2020) und seiner aktuellen Amtszeit zur Entschärfung und Lösung internationaler Konflikte an? Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich Bemühungen zur friedlichen Lösung internationaler Konflikte. Das Gelingen eines Waffenstillstandes nach über zwei Jahren Krieg in Gaza ist maßgeblich auch auf erfolgreiche Vermittlungsbemühungen der US-amerikanischen Regierung zurückzuführen. Diesbezüglich sprach die Bundesregierung Präsident Trump ihren Dank für seine Friedensinitiative aus.  7. Hat sich die Bundesregierung zum Einsatz von US-Präsident Donald Trump für die Meinungsfreiheit weltweit, insbesondere in Europa und Deutschland, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese? Die Bundesregierung begrüßt internationale Bemühungen zum Schutz der Meinungsfreiheit. Das Recht auf Meinungsfreiheit ist in Deutschland durch das Grundgesetz gewährleistet.  8. Sieht die Bundesregierung Beispiele, in denen Donald Trump durch sein Handeln oder seine Politik die Meinungsfreiheit gefördert oder eingeschränkt hat, hat sich die Bundesregierung dazu eine eigene Positionierung erarbeitet, wenn ja, welche ist das, und welche Begründungen führt sie hierfür ggf. an?  9. In welchen Fällen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit öffentlich zur Meinungsfreiheit Stellung genommen, wenn sie durch die Politik des US-Präsidenten betroffen war? 10. Welche diplomatischen Schritte wurden ggf. unternommen, um die Meinungsfreiheit als Grundwert in transatlantischen Beziehungen zu schützen? Die Fragen 8 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung vertritt die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Grundrechte, darunter auch das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dies tut sie auch in ihrem Wirken nach außen. Die Bundesregierung bezieht öffentlich Stellung, wenn sie demokratische Freiheiten weltweit betroffen sieht. Eine abschließende Liste dieser Stellungnahmen liegt nicht vor. 11. Welche Verfahrensgrundsätze, Zuständigkeiten und internen Leitlinien (Richtlinien, Erlasse, Handreichungen) bestehen innerhalb der Bundesregierung für das Einbringen von Nominierungen zum Friedensnobelpreis bzw. für öffentliche Stellungnahmen hierzu (bitte alle einschlägigen Dokumente seit 2005 bezeichnen und als Anlage übermitteln)? 12. Welche Ressorts sind in etwaigen Nominierungsüberlegungen federführend bzw. mitzeichnend (bitte Organigramm bzw. Prozess darstellen)? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 13. Welche Rolle kommt den Auslandsvertretungen (insbesondere der Botschaft in Oslo) zu (Berichtswesen, Kontakte zum Nobelkomitee, Monitoring)? Die Auslandsvertretungen haben keine Rolle im Nominierungs- und Auswahlprozess. Das diplomatische Corps in Oslo wird üblicherweise zur Verleihung eingeladen. 14. Welche Vorgaben bestehen zur Einhaltung der Vertraulichkeitsregeln des Nobelverfahrens (inklusive Fristen, Kommunikationssperren, Umgang mit Nachfragen von Medien bzw. Parlament)? Der Bundesregierung liegen, neben der in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Sperrfrist, keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 15. Welche Personen oder Organisationen hat die Bundesregierung seit 2005 offiziell oder inoffiziell für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen (bitte tabellarisch mit Jahr, Name, Begründung, beteiligtem Ressort, Rechtsgrundlage des Vorschlags und ggf. externer Unterstützer darstellen)? 16. In welchen Fällen hat die Bundesregierung seit 2005 ggf. Kandidaturen öffentlich unterstützt (z. B. Pressemitteilungen, Reden, Social-Media- Beiträge, Antworten auf Medienanfragen), ohne selbst zu nominieren (bitte ggf. tabellarisch mit Datum, Anlass, Kommunikationsformat, verantwortlichem Ressort und Wortlaut- bzw. Link-Nachweis darstellen)? 17. Welche negativen bzw. ablehnenden Positionierungen der Bundesregierung zu konkreten Kandidaturen gab es seit 2005 ggf. (bitte tabellarisch mit Datum, Kontext, Begründung und Kommunikationsnachweis darstellen)? 18. In welchen Fällen hat die Bundesregierung vor der Preisvergabe ggf. aktiv Gespräche mit Partnerregierungen, Parlamentariern oder zivilgesellschaftlichen Akteuren geführt, um Unterstützung für bestimmte Kandidaturen zu werben (bitte tabellarisch mit Akteuren, Zeitraum, Zielsetzung, Ergebnis, Aktenzeichen darstellen)? 19. Welche der Bundesregierung bekannten öffentlichen Nominierungen oder Unterstützungsbekundungen ausländischer Staats- und Regierungschefs oder Parlamentarier für den Friedensnobelpreis 2025 bzw. 2026 liegen vor (bitte mit Quelle bzw. Link, beispielhaft: öffentlich gemachte Nominierung Donald Trumps durch Israels Premierminister im Juli 2025, angeben)? Die Fragen 15 bis 19 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 20. Hat sich die Bundesregierung zu solchen öffentlichen Bekanntgaben im Spannungsverhältnis zur 50-jährigen Vertraulichkeit des Verfahrens eine eigene Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese? Nein. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 21. Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit öffentlich kommunizierten Nominierungen (2024 bzw. 2025) diplomatische Rücksprachen geführt (z. B. über Botschaften, Regierungschefs, Außenministerien), wenn ja, wann, mit wem, und mit welchem Ergebnis? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung, insbesondere die Unabhängigkeit des Nobelkomitees, wird verwiesen. 22. Welche inhaltlichen Kriterien (z. B. Friedensförderung, Rüstungsreduktion, Konfliktvermittlung, Menschenrechte bzw. Freiheitsrechte, nachhaltige Wirksamkeit) legt die Bundesregierung ihren eigenen Nominierungen bzw. öffentlichen Unterstützungen zugrunde (bitte mit Verweis auf einschlägige Grundsatzdokumente der Bundesregierung zur Außen- und Menschenrechtspolitik angeben)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 23. Inwieweit fließen ggf. Risikoabwägungen (z. B. Auswirkungen auf bilaterale Beziehungen, Neutralitätswahrung, Erwartungen an das Nobelkomitee) in Entscheidungen über Nominierungen bzw. Unterstützungen ein? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 24. Welche Kriterien oder „roten Linien“ sprechen allgemein gegen eine Nominierung bzw. Unterstützung durch die Bundesregierung? 25. Hat die Bundesregierung bis einschließlich des Stichtags 31. Januar 2026 eine Person bzw. Organisation für den Friedensnobelpreis nominiert oder plant sie dies, wenn ja, nach welchen Kriterien und mit welcher Begründung (bitte Ressortbeteiligung und Zeitplan angeben), und wenn nein, warum nicht (bitte Gründe nennen)? Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 26. Welche Medienanfragen zum Thema Nominierungen bzw. Unterstützungen zum Friedensnobelpreis seit 2005 sind der Bundesregierung bekannt, und wie wurden sie durch die Bundesregierung beantwortet (bitte Übersicht mit Datum, Fragesteller, Kurzinhalt, Antwort beifügen)? Nach sorgfältiger Abwägung der Informationsansprüche der Abgeordneten mit dem grundrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteresse Dritter ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der Frage 26 nicht in vollem Umfang öffentlich erfolgen kann. Denn eine öffentliche Beantwortung sämtlicher erfragter Details würde das journalistische Recherchegeheimnis des betroffenen Mediums verletzen, da dadurch Rückschlüsse darauf möglich wären, zu welchen Themen das jeweilige Medium recherchiert hatte und auf welche Art und Weise es Veröffentlichungen vorbereitet hatte. Mitgeteilt werden kann, dass am 20. August 2025 ein Medium anfragte, ob Bundeskanzler Merz glaube, dass der Präsident der USA, Donald Trump, den Friedensnobelpreis verdiene. Am 21. August 2025 wurde auf diese Frage geantwortet, dass dies nicht kommentiert werde. Ergänzend weist die Bundesregierung darauf hin, dass Medienanfragen grundsätzlich. beantwortet werden, aber innerhalb der Bundesregierung keine statistische Erfassung von Medienanfragen erfolgt. Deshalb kann für die Beantwortung der Frage mit einem Abfragezeitrum ab dem Jahr 2005 kein Anspruch auf Vollständigkeit gewährleistet werden. Die Angabe des Mediums, das die vorgenannte Frage am 20. August 2025 gestellt hatte, kann nach Abwägung des Informationsinteresses mit den entgegenstehenden Grundrechten Dritter nicht öffentlich erfolgen. Die Angabe ist daher als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* 27. Welche Maßnahmen zur proaktiven Transparenz (z. B. Veröffentlichung allgemeiner Leitlinien, jährlicher Hinweis zu Verfahrensgrundsätzen, Fristen) erwägt die Bundesregierung, ohne die Nobel-Vertraulichkeit zu verletzen (Nominierungsfrist: 31. Januar)? Keine. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 28. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu öffentlichen Nominierungen Donald Trumps (u. a. 2018 bzw. 2020 durch skandinavische Abgeordnete; 2019 Berichte zur Rolle der US-Regierung bei einer Nominierungsbitte; 2024 bzw. 2025 erneute Meldungen) vor (bitte tabellarisch mit Quelle bzw. Link und Kurzbewertung darstellen)? Die Bundesregierung ist über Medienberichte über Nominierungen informiert. Eine systematische Erfassung erfolgt nicht, es ist auch nicht Aufgabe der Bundesregierung, öffentlich verfügbar Informationen anschaulich aufzubereiten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 29. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu den von ausländischen Staats- und Regierungschefs öffentlich vorgebrachten Unterstützungen bzw. Nominierungen von Donald Trump vor dem Hintergrund der Nobel-Statuten (Vertraulichkeit, Fristen, Zuständigkeiten), und wenn ja, wie lautet diese? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 30. Welche Beiträge Donald Trumps in seiner ersten Amtszeit (von 2017 bis 2021) sowie seit 2024 bzw. 2025 (z. B. im Kontext Nahost, Abrüstung, Konfliktdeeskalation) sieht die Bundesregierung als nachweislich friedensfördernd, welche als kontraproduktiv an (bitte jeweils konkrete Vorgänge, Zeitraum, Quellen nennen)? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 31. Hat sich die Bundesregierung bezogen auf die Freiheitsrechte eine Positionierung erarbeitet zu Donald Trumps öffentlich zugeschriebener Rolle (pro bzw. contra) im internationalen Kontext, insbesondere in Europa und Deutschland, und wenn ja, welche (bitte ggf. Beispiele, Bewertung und Quellen nennen)? Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich internationale Bemühungen zur Wahrung von Freiheitsrechten. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 32. Welche Vorgaben bestehen für das Bundespresseamt und die Ressort- Pressestellen, um Spekulationen über angebliche Nobel-Favoriten zu kommentieren oder nicht zu kommentieren (inklusive Verweis auf die 50-Jahre-Regel)? Das Bundespresseamt und die Pressestellen der Ressorts beteiligen sich grundsätzlich nicht an Spekulationen. 33. Welche internen Compliance-Regeln gelten für Bundesregierungsmitglieder und bzw. oder Bedienstete im Umgang mit Anfragen Dritter, die um Unterstützung oder Nominierung für den Friedensnobelpreis werben? 34. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Social-Media- Kommunikation von Bundesregierungsmitgliedern nicht als De-facto- Unterstützungsakt für spezifische Kandidaturen fehlinterpretiert wird? 35. Wurden seit 2005 Verstöße gegen interne Vorgaben im Zusammenhang mit Nominierungen bzw. öffentlichen Unterstützungen festgestellt, und wenn ja, mit welchen Konsequenzen? Die Fragen 33 bis 35 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 36. Wie begründet die Bundesregierung ihre damaligen öffentlichen Bewertungen zur Verleihung des Friedensnobelpreises an die Europäische Union (2012), und welche Rückschlüsse zieht sie daraus für künftige kommunikative Zurückhaltung oder Unterstützung (bitte Nachweise bzw. Links beifügen)? Die Verleihung des Friedensnobelpreises an die Europäische Union wurde von der Bundesregierung begrüßt und die schon damals über 60 Jahre währende europäische Integration als Friedensprojekt gewürdigt. An dieser Bewertung hat sich nichts geändert. 37. Welche „Best Practices“ anderer Regierungen im Umgang mit Nobel- Nominierungen oder Kandidaturen sind der Bundesregierung ggf. bekannt und wurden geprüft und bzw. oder übernommen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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