Vorschläge und öffentliche Unterstützung der Bundesregierung für den Friedensnobelpreis seit 2005 (Antwort zu Drs. 21/1964)
Text
Vorschläge und öffentliche Unterstützung der Bundesregierung für den Friedensnobelpreis seit 2005 (Antwort zu Drs. 21/1964)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2292
21. Wahlperiode 16.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Udo Theodor
Hemmelgarn, Uwe Schulz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1964 –
Vorschläge und öffentliche Unterstützung der Bundesregierung für den
Friedensnobelpreis seit 2005
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Friedensnobelpreis zählt zu den bedeutendsten internationalen
Auszeichnungen. Nominierungs- und Auswahlverfahren unterliegen einer strikten
Vertraulichkeit: Namen von Nominierten und Nominatoren werden nach den
Statuten der Nobelstiftung grundsätzlich erst 50 Jahre später offengelegt (vgl.
www.nobelpeaceprize.org/nobel-peace-prize/nomination/confidentiality?utm_
source=chatgpt.com).
Vorschlagsberechtigt sind u. a. Mitglieder nationaler Parlamente und
Regierungen souveräner Staaten sowie Staats- und Regierungschefs; eine förmliche
Einladung ist hierfür nicht erforderlich. Die Frist für gültige Nominierungen
endet jeweils am 31. Januar (vgl. www.nobelprize.org/nomination/peace/?ut
m_source=chatgpt.com).
Ungeachtet der Vertraulichkeit geben einzelne Nominatoren ihre Vorschläge
gelegentlich öffentlich bekannt. So wurde in den vergangenen Jahren neben
Nominierungen durch Abgeordnete u. a. eine Nominierung des ehemaligen
US-Präsidenten Donald Trump durch den israelischen Premierminister
öffentlich gemacht; auch 2018 würdigte der südkoreanische Präsident Moon Jae-in
öffentlich Donald Trumps Rolle im Korea-Prozess, und 2019 berichtete die
Nachrichtenagentur Reuters von einer von Japans damaligem Premierminister
Shinzō Abe übermittelten Nominierung auf Bitte der US-Regierung. Diese
Fälle illustrieren die Spannweite öffentlicher Positionierungen rund um den
Preis (vgl. https://apnews.com/article/explaining-netanyahu-trump-nobel-priz
e-nomination-bb3b0338b85226694ab7064b50f978c8, www.reuters.com/articl
e/world/south-korea-president-says-trump-deserves-nobel-peace-prize-idUSK
BN1I10OD/?utm).
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit Preisentscheidungen
kommentiert und gewürdigt, etwa bei der Verleihung an die Europäische Union 2012,
was die grundsätzliche politische Relevanz des Preises auch für Deutschland
unterstreicht (vgl. www.reuters.com/article/lifestyle/merkel-says-nobel-
prizea-personal-spur-to-action-on-europe-idUSBRE89B0MO/?utm, www.bundesre
gierung.de/breg-en/service/nobel-peace-prize-for-the-european-union-604944
?utm).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Vor diesem Hintergrund bitten die Fragesteller um umfassende Aufklärung
über Vorschläge, Unterstützungsakte sowie Leitlinien der Bundesregierung im
Kontext des Friedensnobelpreises seit 2005.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Laut den Statuten der Nobelstiftung ist eine Nominierung für den Nobelpreis
unter anderem durch Mitglieder nationaler Parlamente und
Regierungsmitglieder möglich. Aufgrund dieses individuellen Vorschlagsrechtes und aufgrund
der Diskretion des Prozesses ist es – solange die Vorschläge nicht öffentlich
gemacht werden – nicht möglich nachzuvollziehen, ob jemand aus diesem
Personenkreis eine Kandidatin oder einen Kandidaten für den Friedensnobelpreis
nominiert hat.
Die Bundesregierung als solche hat kein Vorschlagsrecht. Es besteht daher
innerhalb der Bundesregierung kein Verfahren für eine mögliche Nominierung
oder Unterstützung von Nominierungen. Das Nobelpreiskomitee ist eine
nichtstaatliche Institution, die unabhängig handelt. Auf der Internetseite der
Nobelstiftung wird darauf hingewiesen, dass die Nominierungen, wie auch alle
anderen Informationen über den Auswahlprozess, einer Sperrfrist von 50 Jahren
unterliegen. Auf die Veröffentlichung der Wissenschaftlichen Dienste des
Deutschen Bundestages 55/07 wird hingewiesen.
1. Wen hat die Bundesregierung seit 2005 offiziell oder inoffiziell für den
Friedensnobelpreis vorgeschlagen (bitte mit Jahr, Name und Begründung
angeben)?
2. In welchen Fällen hat die Bundesregierung Kandidaten durch öffentliche
Statements unterstützt (bitte mit Datum, Kontext und Begründung
angeben)?
3. Aus welchen politischen, diplomatischen oder gesellschaftlichen
Gründen erfolgten diese Vorschläge oder Unterstützungen?
4. Plant die Bundesregierung, bis zum 31. Januar 2026 einen Kandidaten
vorzuschlagen oder öffentlich zu unterstützen, wenn ja, welche Kriterien
legt die Bundesregierung bei der Auswahl zugrunde, welche
Begründungen führt sie an, und wenn nein, warum nicht?
5. Wird die Bundesregierung den Vorschlag der Präsidenten Armeniens und
Aserbaidschans unterstützen (bitte Quelle angeben), US-Präsident
Donald Trump für den Friedensnobelpreis zu nominieren, und wenn nein,
aus welchen Gründen lehnt die Bundesregierung eine Unterstützung ab?
Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
6. Erkennt die Bundesregierung die Beiträge Donald Trumps in seiner
ersten Amtszeit (von 2016 bis 2020) und seiner aktuellen Amtszeit zur
Entschärfung und Lösung internationaler Konflikte an?
Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich Bemühungen zur friedlichen
Lösung internationaler Konflikte. Das Gelingen eines Waffenstillstandes nach
über zwei Jahren Krieg in Gaza ist maßgeblich auch auf erfolgreiche
Vermittlungsbemühungen der US-amerikanischen Regierung zurückzuführen.
Diesbezüglich sprach die Bundesregierung Präsident Trump ihren Dank für seine
Friedensinitiative aus.
7. Hat sich die Bundesregierung zum Einsatz von US-Präsident Donald
Trump für die Meinungsfreiheit weltweit, insbesondere in Europa und
Deutschland, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet
diese?
Die Bundesregierung begrüßt internationale Bemühungen zum Schutz der
Meinungsfreiheit. Das Recht auf Meinungsfreiheit ist in Deutschland durch das
Grundgesetz gewährleistet.
8. Sieht die Bundesregierung Beispiele, in denen Donald Trump durch sein
Handeln oder seine Politik die Meinungsfreiheit gefördert oder
eingeschränkt hat, hat sich die Bundesregierung dazu eine eigene
Positionierung erarbeitet, wenn ja, welche ist das, und welche Begründungen führt
sie hierfür ggf. an?
9. In welchen Fällen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit
öffentlich zur Meinungsfreiheit Stellung genommen, wenn sie durch die Politik
des US-Präsidenten betroffen war?
10. Welche diplomatischen Schritte wurden ggf. unternommen, um die
Meinungsfreiheit als Grundwert in transatlantischen Beziehungen zu
schützen?
Die Fragen 8 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung vertritt die im Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland verankerten Grundrechte, darunter auch das Recht auf freie
Meinungsäußerung. Dies tut sie auch in ihrem Wirken nach außen. Die Bundesregierung
bezieht öffentlich Stellung, wenn sie demokratische Freiheiten weltweit
betroffen sieht. Eine abschließende Liste dieser Stellungnahmen liegt nicht vor.
11. Welche Verfahrensgrundsätze, Zuständigkeiten und internen Leitlinien
(Richtlinien, Erlasse, Handreichungen) bestehen innerhalb der
Bundesregierung für das Einbringen von Nominierungen zum
Friedensnobelpreis bzw. für öffentliche Stellungnahmen hierzu (bitte alle einschlägigen
Dokumente seit 2005 bezeichnen und als Anlage übermitteln)?
12. Welche Ressorts sind in etwaigen Nominierungsüberlegungen
federführend bzw. mitzeichnend (bitte Organigramm bzw. Prozess darstellen)?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
13. Welche Rolle kommt den Auslandsvertretungen (insbesondere der
Botschaft in Oslo) zu (Berichtswesen, Kontakte zum Nobelkomitee,
Monitoring)?
Die Auslandsvertretungen haben keine Rolle im Nominierungs- und
Auswahlprozess. Das diplomatische Corps in Oslo wird üblicherweise zur Verleihung
eingeladen.
14. Welche Vorgaben bestehen zur Einhaltung der Vertraulichkeitsregeln des
Nobelverfahrens (inklusive Fristen, Kommunikationssperren, Umgang
mit Nachfragen von Medien bzw. Parlament)?
Der Bundesregierung liegen, neben der in der Vorbemerkung der
Bundesregierung genannten Sperrfrist, keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
15. Welche Personen oder Organisationen hat die Bundesregierung seit 2005
offiziell oder inoffiziell für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen (bitte
tabellarisch mit Jahr, Name, Begründung, beteiligtem Ressort,
Rechtsgrundlage des Vorschlags und ggf. externer Unterstützer darstellen)?
16. In welchen Fällen hat die Bundesregierung seit 2005 ggf. Kandidaturen
öffentlich unterstützt (z. B. Pressemitteilungen, Reden, Social-Media-
Beiträge, Antworten auf Medienanfragen), ohne selbst zu nominieren
(bitte ggf. tabellarisch mit Datum, Anlass, Kommunikationsformat,
verantwortlichem Ressort und Wortlaut- bzw. Link-Nachweis darstellen)?
17. Welche negativen bzw. ablehnenden Positionierungen der
Bundesregierung zu konkreten Kandidaturen gab es seit 2005 ggf. (bitte tabellarisch
mit Datum, Kontext, Begründung und Kommunikationsnachweis
darstellen)?
18. In welchen Fällen hat die Bundesregierung vor der Preisvergabe ggf.
aktiv Gespräche mit Partnerregierungen, Parlamentariern oder
zivilgesellschaftlichen Akteuren geführt, um Unterstützung für bestimmte
Kandidaturen zu werben (bitte tabellarisch mit Akteuren, Zeitraum,
Zielsetzung, Ergebnis, Aktenzeichen darstellen)?
19. Welche der Bundesregierung bekannten öffentlichen Nominierungen
oder Unterstützungsbekundungen ausländischer Staats- und
Regierungschefs oder Parlamentarier für den Friedensnobelpreis 2025 bzw. 2026
liegen vor (bitte mit Quelle bzw. Link, beispielhaft: öffentlich gemachte
Nominierung Donald Trumps durch Israels Premierminister im Juli 2025,
angeben)?
Die Fragen 15 bis 19 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
20. Hat sich die Bundesregierung zu solchen öffentlichen Bekanntgaben im
Spannungsverhältnis zur 50-jährigen Vertraulichkeit des Verfahrens eine
eigene Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
Nein. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
21. Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit öffentlich
kommunizierten Nominierungen (2024 bzw. 2025) diplomatische Rücksprachen
geführt (z. B. über Botschaften, Regierungschefs, Außenministerien),
wenn ja, wann, mit wem, und mit welchem Ergebnis?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung, insbesondere die Unabhängigkeit
des Nobelkomitees, wird verwiesen.
22. Welche inhaltlichen Kriterien (z. B. Friedensförderung,
Rüstungsreduktion, Konfliktvermittlung, Menschenrechte bzw. Freiheitsrechte,
nachhaltige Wirksamkeit) legt die Bundesregierung ihren eigenen Nominierungen
bzw. öffentlichen Unterstützungen zugrunde (bitte mit Verweis auf
einschlägige Grundsatzdokumente der Bundesregierung zur Außen- und
Menschenrechtspolitik angeben)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
23. Inwieweit fließen ggf. Risikoabwägungen (z. B. Auswirkungen auf
bilaterale Beziehungen, Neutralitätswahrung, Erwartungen an das
Nobelkomitee) in Entscheidungen über Nominierungen bzw. Unterstützungen
ein?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
24. Welche Kriterien oder „roten Linien“ sprechen allgemein gegen eine
Nominierung bzw. Unterstützung durch die Bundesregierung?
25. Hat die Bundesregierung bis einschließlich des Stichtags 31. Januar 2026
eine Person bzw. Organisation für den Friedensnobelpreis nominiert oder
plant sie dies, wenn ja, nach welchen Kriterien und mit welcher
Begründung (bitte Ressortbeteiligung und Zeitplan angeben), und wenn nein,
warum nicht (bitte Gründe nennen)?
Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
26. Welche Medienanfragen zum Thema Nominierungen bzw.
Unterstützungen zum Friedensnobelpreis seit 2005 sind der Bundesregierung bekannt,
und wie wurden sie durch die Bundesregierung beantwortet (bitte
Übersicht mit Datum, Fragesteller, Kurzinhalt, Antwort beifügen)?
Nach sorgfältiger Abwägung der Informationsansprüche der Abgeordneten mit
dem grundrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteresse Dritter ist die
Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der Frage 26
nicht in vollem Umfang öffentlich erfolgen kann. Denn eine öffentliche
Beantwortung sämtlicher erfragter Details würde das journalistische
Recherchegeheimnis des betroffenen Mediums verletzen, da dadurch Rückschlüsse darauf
möglich wären, zu welchen Themen das jeweilige Medium recherchiert hatte
und auf welche Art und Weise es Veröffentlichungen vorbereitet hatte.
Mitgeteilt werden kann, dass am 20. August 2025 ein Medium anfragte, ob
Bundeskanzler Merz glaube, dass der Präsident der USA, Donald Trump, den
Friedensnobelpreis verdiene. Am 21. August 2025 wurde auf diese Frage
geantwortet, dass dies nicht kommentiert werde.
Ergänzend weist die Bundesregierung darauf hin, dass Medienanfragen
grundsätzlich. beantwortet werden, aber innerhalb der Bundesregierung keine
statistische Erfassung von Medienanfragen erfolgt. Deshalb kann für die
Beantwortung der Frage mit einem Abfragezeitrum ab dem Jahr 2005 kein Anspruch auf
Vollständigkeit gewährleistet werden.
Die Angabe des Mediums, das die vorgenannte Frage am 20. August 2025
gestellt hatte, kann nach Abwägung des Informationsinteresses mit den
entgegenstehenden Grundrechten Dritter nicht öffentlich erfolgen. Die Angabe ist daher
als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft.*
27. Welche Maßnahmen zur proaktiven Transparenz (z. B. Veröffentlichung
allgemeiner Leitlinien, jährlicher Hinweis zu Verfahrensgrundsätzen,
Fristen) erwägt die Bundesregierung, ohne die Nobel-Vertraulichkeit zu
verletzen (Nominierungsfrist: 31. Januar)?
Keine. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
28. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu öffentlichen
Nominierungen Donald Trumps (u. a. 2018 bzw. 2020 durch skandinavische
Abgeordnete; 2019 Berichte zur Rolle der US-Regierung bei einer
Nominierungsbitte; 2024 bzw. 2025 erneute Meldungen) vor (bitte tabellarisch
mit Quelle bzw. Link und Kurzbewertung darstellen)?
Die Bundesregierung ist über Medienberichte über Nominierungen informiert.
Eine systematische Erfassung erfolgt nicht, es ist auch nicht Aufgabe der
Bundesregierung, öffentlich verfügbar Informationen anschaulich aufzubereiten. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
29. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu den
von ausländischen Staats- und Regierungschefs öffentlich vorgebrachten
Unterstützungen bzw. Nominierungen von Donald Trump vor dem
Hintergrund der Nobel-Statuten (Vertraulichkeit, Fristen, Zuständigkeiten),
und wenn ja, wie lautet diese?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
30. Welche Beiträge Donald Trumps in seiner ersten Amtszeit (von 2017 bis
2021) sowie seit 2024 bzw. 2025 (z. B. im Kontext Nahost, Abrüstung,
Konfliktdeeskalation) sieht die Bundesregierung als nachweislich
friedensfördernd, welche als kontraproduktiv an (bitte jeweils konkrete
Vorgänge, Zeitraum, Quellen nennen)?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
31. Hat sich die Bundesregierung bezogen auf die Freiheitsrechte eine
Positionierung erarbeitet zu Donald Trumps öffentlich zugeschriebener Rolle
(pro bzw. contra) im internationalen Kontext, insbesondere in Europa
und Deutschland, und wenn ja, welche (bitte ggf. Beispiele, Bewertung
und Quellen nennen)?
Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich internationale Bemühungen zur
Wahrung von Freiheitsrechten. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7
verwiesen.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
32. Welche Vorgaben bestehen für das Bundespresseamt und die Ressort-
Pressestellen, um Spekulationen über angebliche Nobel-Favoriten zu
kommentieren oder nicht zu kommentieren (inklusive Verweis auf die
50-Jahre-Regel)?
Das Bundespresseamt und die Pressestellen der Ressorts beteiligen sich
grundsätzlich nicht an Spekulationen.
33. Welche internen Compliance-Regeln gelten für
Bundesregierungsmitglieder und bzw. oder Bedienstete im Umgang mit Anfragen Dritter, die
um Unterstützung oder Nominierung für den Friedensnobelpreis werben?
34. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Social-Media-
Kommunikation von Bundesregierungsmitgliedern nicht als De-facto-
Unterstützungsakt für spezifische Kandidaturen fehlinterpretiert wird?
35. Wurden seit 2005 Verstöße gegen interne Vorgaben im Zusammenhang
mit Nominierungen bzw. öffentlichen Unterstützungen festgestellt, und
wenn ja, mit welchen Konsequenzen?
Die Fragen 33 bis 35 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
36. Wie begründet die Bundesregierung ihre damaligen öffentlichen
Bewertungen zur Verleihung des Friedensnobelpreises an die Europäische
Union (2012), und welche Rückschlüsse zieht sie daraus für künftige
kommunikative Zurückhaltung oder Unterstützung (bitte Nachweise
bzw. Links beifügen)?
Die Verleihung des Friedensnobelpreises an die Europäische Union wurde von
der Bundesregierung begrüßt und die schon damals über 60 Jahre währende
europäische Integration als Friedensprojekt gewürdigt. An dieser Bewertung
hat sich nichts geändert.
37. Welche „Best Practices“ anderer Regierungen im Umgang mit Nobel-
Nominierungen oder Kandidaturen sind der Bundesregierung ggf.
bekannt und wurden geprüft und bzw. oder übernommen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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