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EU-Finanzierung klimapolitischer Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen gegen Unternehmen - Verwendung deutscher Mittel und Konsequenzen

dip / drucksache 30.06.2025 · WP 21 · 21/710 · Kleine Anfrage · Original ↗

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EU-Finanzierung klimapolitischer Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen gegen Unternehmen - Verwendung deutscher Mittel und Konsequenzen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/710 21. Wahlperiode 30.06.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Moosdorf, Peter Boehringer, Micha Fehre, Pierre Lamely, Dr. Maximilian Krah, Christoph Grimm, Boris Gamanov, Tobias Teich, Kay Gottschalk, Jörn König, Christian Douglas, Hauke Finger, Rainer Groß, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer, Thomas Korell und der Fraktion der AfD EU-Finanzierung klimapolitischer Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen gegen Unternehmen – Verwendung deutscher Mittel und Konsequenzen Gemäß Berichten der „Bild“-Zeitung und der „Welt am Sonntag“ (www.bil d.de/politik/ausland-und-internationales/geheime-vertraege-eu-bezahlte-aktivist en-fuer-klima-lobbyismus-6843e6966e8f4710ff28d490; abgerufen am 11. Juni 2025; www.welt.de/wirtschaft/plus256221718/geheime-vertraege-offengelegt-e u-kommission-bezahlte-aktivisten-fuer-klimalobbyismus.html; abgerufen am 11. Juni 2025) soll die EU-Kommission im Jahr 2022 auf Grundlage vertraulicher Verträge Fördermittel an Umweltorganisationen vergeben haben, mit dem Ziel, Kampagnen gegen bestimmte Unternehmen durchzuführen und die öffentliche Meinung zugunsten der EU-Klimapolitik zu beeinflussen. So erhielt die Nichtregierungsorganisation (NGO) ClientEarth laut Angaben rund 350 000 Euro, um juristische Schritte gegen deutsche Kohlekraftwerke einzuleiten und damit das „finanzielle und rechtliche Risiko“ für deren Betreiber zu erhöhen (www.bild.de/politik/ausland-und-internationales/geheime-vertraege-e u-bezahlte-aktivisten-fuer-klima-lobbyismus-6843e6966e8f4710ff28d490; abgerufen am 11. Juni 2025). Die NGO Friends of the Earth soll beauftragt worden sein, Kampagnen gegen das Mercosur-Freihandelsabkommen durchzuführen. Weitere Organisationen erhielten demnach Mittel für Lobby- Aktivitäten, Social-Media-Aktionen sowie Treffen mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments (www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-kommission-bezahl ung-umweltverbaende-100.html?utm; abgerufen am 11. Juni 2025). Einzelne NGOs sollen bis zu 700 000 Euro erhalten haben; insgesamt seien „Millionenbeträge“ geflossen – teilweise auch unter Mitverwendung deutscher Steuergelder (Tagesschau online, s. o.). In Deutschland waren offenbar insbesondere Betreiber von Kohlekraftwerken betroffen – beispielhaft genannt wird Datteln 4 (brusselssignal.eu/2025/06/ec-f unding-fuelled-green-ngos-litigation-against-european-companies/?utm; abgerufen am 11. Juni 2025). Auch Unternehmen aus dem Agrar- und Chemiehandel sowie Industrieunternehmen seien ins Visier der Kampagnen geraten (www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/klima-klagen-gegen-deutsche-firme n-eu-soll-ngos-bezahlt-haben,UnPrz8O?utm; abgerufen am 11. Juni 2025). Die EU-Kommission hat den Vorwurf geheimer Absprachen zurückgewiesen. Es handle sich um transparente Förderungen im Rahmen des „LIFE“- Programms (www.euronews.com/my-europe/2025/06/07/european-commissio n-goes-on-the-offensive-in-ngo-accusations-case?utm; abgerufen am 11. Juni 2025). Die NGOs agierten unabhängig und legten ihre Arbeitsprogramme selbst fest. Die Kommission prüfe lediglich formal, ob diese mit den Programmbestimmungen im Einklang stünden. Im Januar 2025 räumte Haushaltskommissar Piotr Serafin allerdings ein, dass einzelne Vereinbarungen „unangemessen spezifische“ Lobbytätigkeiten enthalten hätten. Dies sei zwar nicht illegal, aber aus seiner Sicht problematisch (Euronews, s. o.). Trotz der politischen Brisanz und wirtschaftlichen Tragweite dieser Vorgänge hat sich die Bundesregierung bislang weder zur Rolle deutscher Steuergelder noch zur Legitimität der geförderten Maßnahmen öffentlich geäußert (Stand: 12. Juni 2025). Auch bleibt unklar, ob sie betroffene deutsche Unternehmen informiert, unterstützt oder geschützt hat. Ebenso offen ist, ob sie gegenüber der EU-Kommission auf eine Revision der Förderrichtlinien hingewirkt oder entsprechende Reformvorschläge unterbreitet hat. Vor diesem Hintergrund besteht nach Auffassung der Fragesteller ein erhebliches öffentliches Interesse an einer transparenten Aufarbeitung der politischen Haltung und der konkreten Maßnahmen der Bundesregierung in dieser Angelegenheit. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Hat sich die Bundesregierung zu den Medienberichten (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), wonach die EU-Kommission mittels „geheimen Verträgen“ Umwelt-NGOs finanziert haben soll (www.welt.de/wirtschaft/ plus256234338/ngo-affaere-das-steckt-hinter-dem-ablenkungsmanoever-d er-eu-kommission.html; abgerufen am 12. Juni 2025), um gezielt Kampagnen gegen bestimmte Unternehmen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) oder politische Positionen (z. B. Freihandelsabkommen) zu betreiben, eine Meinung gebildet, und wenn ja, welche Meinung hat sich die Bundesregierung dazu gebildet?  2. Hatte die Bundesregierung vor Veröffentlichung der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Medienberichte Kenntnis über Art und Umfang dieser EU-Förderprogramme, und wenn ja, welcher Art waren diese Kenntnisse?  3. Hat die Bundesregierung gegen diese EU-Förderprogramme interveniert bzw. will sie intervenieren, und wenn nein, warum hat die Bundesregierung nicht interveniert?  4. In welcher Höhe werden und wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem Bundeshaushalt über Beiträge zum EU-Haushalt oder direkt Mittel bereitgestellt, die potenziell in diese NGO-Förderungen geflossen sind (bitte ggf. die Mittel, die in die NGO-Förderungen geflossen sind, genau aufstellen)?  5. Hat die Bundesregierung sichergestellt, dass deutsche Steuergelder nicht für Kampagnen gegen deutsche Unternehmen oder demokratisch legitimierte Gesetzgebungsverfahren verwendet werden? a) Wenn ja, welche Maßnahmen genau kommen hier ggf. zum Tragen? b) Wenn nein, warum ist die Bundesregierung hier nicht aktiv geworden?  6. Gibt es Mechanismen zur Ex-ante- oder Ex-post-Prüfung der inhaltlichen Verwendung deutscher Beiträge zum EU-Haushalt durch NGOs? a) Wenn ja, welcher Art sind diese Mechanismen (bitte im Einzelnen darstellen und erläutern)? b) Wenn nein, warum gibt es keine derartigen Mechanismen?  7. Auf welchen Rechtsgrundlagen und Programmlinien der EU basieren die betreffenden Förderungen von NGOs wie das „LIFE“-Programm nach Kenntnis der Bundesregierung (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) (bitte diese Rechtsgrundlagen und Programmlinien der EU im Einzelnen aufführen)?  8. Welche konkreten NGOs mit Sitz oder Tätigkeitsbereich in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren Förderungen aus diesen EU-Programmen erhalten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte mit Förderbetrag und Projektbeschreibung auflisten)?  9. Enthalten die Fördervereinbarungen zwischen der EU und NGOs nach Kenntnis der Bundesregierung Klauseln zur politischen Neutralität bzw. zu parteipolitischer Unabhängigkeit? a) Wenn ja, welche Klauseln sind dies (bitte ausführlich erläutern)? b) Wenn nein, aus welchen Gründen wurde auf derartige Klauseln verzichtet? 10. Hatte die Bundesregierung vor Veröffentlichung der o. g. Medienberichte Kenntnis über den Inhalt von EU-finanzierten NGO-Kampagnen, die sich u. a. gegen deutsche Kohlekraftwerke, Industrieunternehmen oder Freihandelsabkommen richteten (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welcher Art waren diese Kenntnisse (bitte ausführlich darlegen)? 11. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus der in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen indirekt mit deutschen Steuergeldern finanzierten Zielsetzung, durch Drittorganisationen wie NGOs indirekt politische Positionen in nationalen Debatten (z. B. zur Energie- oder Handelspolitik) zu stärken oder zu delegitimieren (bitte die Haltung der Bundesregierung hierzu erläutern)? 12. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung vor der Veröffentlichung der o. g. Medienberichte Hinweise auf koordinierte Aktionen zwischen NGO- Kampagnen und politischen Entscheidungsprozessen innerhalb von EU- Institutionen, und wenn ja, welche Hinweise gab es, und welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus diesen Hinweisen gezogen (bitte diese Konsequenzen erläutern)? 13. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass EU-finanzierte NGO-Projekte im Einklang mit demokratischen Grundprinzipien wie Gewaltenteilung und Neutralität der Verwaltung stehen (bitte darlegen, welche Vorkehrungen die Bundesregierung hier ggf. getroffen hat)? 14. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten zur Verbesserung der Transparenz bei NGO-Finanzierungen auf EU-Ebene, und wenn ja, welche (bitte ggf. auch darlegen, ob die Bundesregierung ggf. Maßnahmen getroffen hat, diesen Möglichkeiten mit entsprechenden Initiativen auf EU-Ebene Nachdruck zu verleihen)? 15. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu den Berichten über die NGO-Finanzierung durch die EU-Kommission durch externe Prüfinstanzen wie den Europäische Rechnungshof, und wenn ja, welche (www.eca.europa.eu/de/news/news-sr-2025-11#:~:text=Zwischen %202021%20und%202023%20hätten,Milliarden%20Euro%20von%20de n%20Mitgliedstaaten; abgerufen am 12. Juni 2025) (bitte die Position der Bundesregierung in dieser Frage erläutern und ggf. auch die Konsequenzen darlegen, die die Bundesregierung in dieser Frage gezogen hat)? 16. Sieht die Bundesregierung mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip und die nationale Souveränität ein Spannungsverhältnis, wenn EU-Gelder für Einflussnahme auf nationale öffentliche Debatten verwendet werden, und wenn ja, inwiefern? a) Wenn die Bundesregierung hier ein Spannungsverhältnis sieht, welche Maßnahmen wurden bisher ggf. ergriffen, um dieses Spannungsverhältnis zu entschärfen (bitte diese Maßnahmen im Einzelnen anführen und erläutern)? b) Wenn die Bundesregierung hier kein Spannungsverhältnis sieht, warum nicht? 17. Hält die Bundesregierung es für vereinbar mit dem Demokratieprinzip, wenn über NGOs indirekt Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren oder wirtschaftliche Tätigkeiten genommen wird, ohne dass diese Organisationen selbst demokratisch legitimiert sind? a) Wenn ja, aus welchen Gründen (bitte darlegen)? b) Wenn nein, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. ergriffen, um dieser Unvereinbarkeit mit dem Demokratieprinzip entgegenzuwirken (bitte diese Maßnahmen im Einzelnen anführen und erläutern)? 18. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung gebildet zu der NGO- Förderpraxis der EU-Kommission im Hinblick auf deren politische Unabhängigkeit, und wenn ja, bitte die Haltung der Bundesregierung in dieser Frage darstellen? 19. Wird sich die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union oder auf anderen Gremienebenen für eine Reform der NGO-Förderpraxis einsetzen? a) Wenn ja, mit welchen konkreten Vorschlägen? b) Wenn nein, warum nicht? 20. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der NGO-Förderpraxis, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die sachorientierte und neutrale Arbeit der EU-Institutionen zu stärken? a) Wenn ja, wie (bitte entsprechende Maßnahmen erläutern)? b) Wenn nein, warum nicht? 21. Plant die Bundesregierung, im Zuge der Medienberichterstattung über die NGO-Förderung durch die EU-Kommission Informationen für den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit bereitzustellen? a) Wenn ja, welcher Art sind diese Informationen? b) Wenn nein, warum wird die Bundesregierung keine Informationen bereitstellen? 22. Gab es innerhalb der Bundesregierung in den verschiedenen Ressorts interne Bewertungen oder Vermerke zur NGO-Förderpraxis der EU, die seit 2022 erstellt wurden, und wenn ja, welcher Art waren diese Bewertungen oder Vermerke zur NGO-Förderpraxis der EU (bitte deren Inhalte darstellen)? 23. Steht die Bundesregierung mit betroffenen Unternehmen oder Interessenvertretungen in Kontakt, die sich durch die EU-geförderten NGO- Kampagnen benachteiligt oder diffamiert sehen? a) Wenn ja, welcher Art ist dieser Kontakt (bitte ausführlich erläutern)? b) Wenn nein, warum steht die Bundesregierung nicht mit betroffenen Unternehmen oder Interessenvertretungen in Kontakt? Berlin, den 27. Juni 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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