EU-Finanzierung klimapolitischer Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen gegen Unternehmen - Verwendung deutscher Mittel und Konsequenzen
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EU-Finanzierung klimapolitischer Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen gegen Unternehmen - Verwendung deutscher Mittel und Konsequenzen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/710
21. Wahlperiode 30.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Moosdorf, Peter Boehringer, Micha Fehre, Pierre
Lamely, Dr. Maximilian Krah, Christoph Grimm, Boris Gamanov, Tobias Teich, Kay
Gottschalk, Jörn König, Christian Douglas, Hauke Finger, Rainer Groß, Reinhard
Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer, Thomas Korell und der Fraktion der AfD
EU-Finanzierung klimapolitischer Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen
gegen Unternehmen – Verwendung deutscher Mittel und Konsequenzen
Gemäß Berichten der „Bild“-Zeitung und der „Welt am Sonntag“ (www.bil
d.de/politik/ausland-und-internationales/geheime-vertraege-eu-bezahlte-aktivist
en-fuer-klima-lobbyismus-6843e6966e8f4710ff28d490; abgerufen am 11. Juni
2025; www.welt.de/wirtschaft/plus256221718/geheime-vertraege-offengelegt-e
u-kommission-bezahlte-aktivisten-fuer-klimalobbyismus.html; abgerufen am
11. Juni 2025) soll die EU-Kommission im Jahr 2022 auf Grundlage
vertraulicher Verträge Fördermittel an Umweltorganisationen vergeben haben, mit
dem Ziel, Kampagnen gegen bestimmte Unternehmen durchzuführen und die
öffentliche Meinung zugunsten der EU-Klimapolitik zu beeinflussen. So erhielt
die Nichtregierungsorganisation (NGO) ClientEarth laut Angaben rund
350 000 Euro, um juristische Schritte gegen deutsche Kohlekraftwerke
einzuleiten und damit das „finanzielle und rechtliche Risiko“ für deren Betreiber zu
erhöhen (www.bild.de/politik/ausland-und-internationales/geheime-vertraege-e
u-bezahlte-aktivisten-fuer-klima-lobbyismus-6843e6966e8f4710ff28d490;
abgerufen am 11. Juni 2025). Die NGO Friends of the Earth soll beauftragt
worden sein, Kampagnen gegen das Mercosur-Freihandelsabkommen
durchzuführen. Weitere Organisationen erhielten demnach Mittel für Lobby-
Aktivitäten, Social-Media-Aktionen sowie Treffen mit Mitgliedern des
Europäischen Parlaments (www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-kommission-bezahl
ung-umweltverbaende-100.html?utm; abgerufen am 11. Juni 2025). Einzelne
NGOs sollen bis zu 700 000 Euro erhalten haben; insgesamt seien
„Millionenbeträge“ geflossen – teilweise auch unter Mitverwendung deutscher
Steuergelder (Tagesschau online, s. o.).
In Deutschland waren offenbar insbesondere Betreiber von Kohlekraftwerken
betroffen – beispielhaft genannt wird Datteln 4 (brusselssignal.eu/2025/06/ec-f
unding-fuelled-green-ngos-litigation-against-european-companies/?utm;
abgerufen am 11. Juni 2025). Auch Unternehmen aus dem Agrar- und
Chemiehandel sowie Industrieunternehmen seien ins Visier der Kampagnen geraten
(www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/klima-klagen-gegen-deutsche-firme
n-eu-soll-ngos-bezahlt-haben,UnPrz8O?utm; abgerufen am 11. Juni 2025).
Die EU-Kommission hat den Vorwurf geheimer Absprachen zurückgewiesen.
Es handle sich um transparente Förderungen im Rahmen des „LIFE“-
Programms (www.euronews.com/my-europe/2025/06/07/european-commissio
n-goes-on-the-offensive-in-ngo-accusations-case?utm; abgerufen am 11. Juni
2025). Die NGOs agierten unabhängig und legten ihre Arbeitsprogramme
selbst fest. Die Kommission prüfe lediglich formal, ob diese mit den
Programmbestimmungen im Einklang stünden. Im Januar 2025 räumte
Haushaltskommissar Piotr Serafin allerdings ein, dass einzelne Vereinbarungen
„unangemessen spezifische“ Lobbytätigkeiten enthalten hätten. Dies sei zwar nicht
illegal, aber aus seiner Sicht problematisch (Euronews, s. o.).
Trotz der politischen Brisanz und wirtschaftlichen Tragweite dieser Vorgänge
hat sich die Bundesregierung bislang weder zur Rolle deutscher Steuergelder
noch zur Legitimität der geförderten Maßnahmen öffentlich geäußert (Stand:
12. Juni 2025). Auch bleibt unklar, ob sie betroffene deutsche Unternehmen
informiert, unterstützt oder geschützt hat. Ebenso offen ist, ob sie gegenüber der
EU-Kommission auf eine Revision der Förderrichtlinien hingewirkt oder
entsprechende Reformvorschläge unterbreitet hat.
Vor diesem Hintergrund besteht nach Auffassung der Fragesteller ein
erhebliches öffentliches Interesse an einer transparenten Aufarbeitung der politischen
Haltung und der konkreten Maßnahmen der Bundesregierung in dieser
Angelegenheit.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat sich die Bundesregierung zu den Medienberichten (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller), wonach die EU-Kommission mittels „geheimen
Verträgen“ Umwelt-NGOs finanziert haben soll (www.welt.de/wirtschaft/
plus256234338/ngo-affaere-das-steckt-hinter-dem-ablenkungsmanoever-d
er-eu-kommission.html; abgerufen am 12. Juni 2025), um gezielt
Kampagnen gegen bestimmte Unternehmen (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller) oder politische Positionen (z. B. Freihandelsabkommen) zu
betreiben, eine Meinung gebildet, und wenn ja, welche Meinung hat sich die
Bundesregierung dazu gebildet?
2. Hatte die Bundesregierung vor Veröffentlichung der in der Vorbemerkung
der Fragesteller genannten Medienberichte Kenntnis über Art und Umfang
dieser EU-Förderprogramme, und wenn ja, welcher Art waren diese
Kenntnisse?
3. Hat die Bundesregierung gegen diese EU-Förderprogramme interveniert
bzw. will sie intervenieren, und wenn nein, warum hat die
Bundesregierung nicht interveniert?
4. In welcher Höhe werden und wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
aus dem Bundeshaushalt über Beiträge zum EU-Haushalt oder direkt
Mittel bereitgestellt, die potenziell in diese NGO-Förderungen geflossen sind
(bitte ggf. die Mittel, die in die NGO-Förderungen geflossen sind, genau
aufstellen)?
5. Hat die Bundesregierung sichergestellt, dass deutsche Steuergelder nicht
für Kampagnen gegen deutsche Unternehmen oder demokratisch
legitimierte Gesetzgebungsverfahren verwendet werden?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen genau kommen hier ggf. zum Tragen?
b) Wenn nein, warum ist die Bundesregierung hier nicht aktiv geworden?
6. Gibt es Mechanismen zur Ex-ante- oder Ex-post-Prüfung der inhaltlichen
Verwendung deutscher Beiträge zum EU-Haushalt durch NGOs?
a) Wenn ja, welcher Art sind diese Mechanismen (bitte im Einzelnen
darstellen und erläutern)?
b) Wenn nein, warum gibt es keine derartigen Mechanismen?
7. Auf welchen Rechtsgrundlagen und Programmlinien der EU basieren die
betreffenden Förderungen von NGOs wie das „LIFE“-Programm nach
Kenntnis der Bundesregierung (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)
(bitte diese Rechtsgrundlagen und Programmlinien der EU im Einzelnen
aufführen)?
8. Welche konkreten NGOs mit Sitz oder Tätigkeitsbereich in Deutschland
haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren
Förderungen aus diesen EU-Programmen erhalten (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller, bitte mit Förderbetrag und Projektbeschreibung auflisten)?
9. Enthalten die Fördervereinbarungen zwischen der EU und NGOs nach
Kenntnis der Bundesregierung Klauseln zur politischen Neutralität bzw.
zu parteipolitischer Unabhängigkeit?
a) Wenn ja, welche Klauseln sind dies (bitte ausführlich erläutern)?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen wurde auf derartige Klauseln
verzichtet?
10. Hatte die Bundesregierung vor Veröffentlichung der o. g. Medienberichte
Kenntnis über den Inhalt von EU-finanzierten NGO-Kampagnen, die sich
u. a. gegen deutsche Kohlekraftwerke, Industrieunternehmen oder
Freihandelsabkommen richteten (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und
wenn ja, welcher Art waren diese Kenntnisse (bitte ausführlich darlegen)?
11. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die
Bundesregierung aus der in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen
indirekt mit deutschen Steuergeldern finanzierten Zielsetzung, durch
Drittorganisationen wie NGOs indirekt politische Positionen in nationalen
Debatten (z. B. zur Energie- oder Handelspolitik) zu stärken oder zu
delegitimieren (bitte die Haltung der Bundesregierung hierzu erläutern)?
12. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung vor der Veröffentlichung der
o. g. Medienberichte Hinweise auf koordinierte Aktionen zwischen NGO-
Kampagnen und politischen Entscheidungsprozessen innerhalb von EU-
Institutionen, und wenn ja, welche Hinweise gab es, und welche
Konsequenzen hat die Bundesregierung aus diesen Hinweisen gezogen (bitte
diese Konsequenzen erläutern)?
13. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass EU-finanzierte NGO-Projekte
im Einklang mit demokratischen Grundprinzipien wie Gewaltenteilung
und Neutralität der Verwaltung stehen (bitte darlegen, welche
Vorkehrungen die Bundesregierung hier ggf. getroffen hat)?
14. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten zur Verbesserung der
Transparenz bei NGO-Finanzierungen auf EU-Ebene, und wenn ja, welche (bitte
ggf. auch darlegen, ob die Bundesregierung ggf. Maßnahmen getroffen
hat, diesen Möglichkeiten mit entsprechenden Initiativen auf EU-Ebene
Nachdruck zu verleihen)?
15. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu den
Berichten über die NGO-Finanzierung durch die EU-Kommission durch
externe Prüfinstanzen wie den Europäische Rechnungshof, und wenn ja,
welche (www.eca.europa.eu/de/news/news-sr-2025-11#:~:text=Zwischen
%202021%20und%202023%20hätten,Milliarden%20Euro%20von%20de
n%20Mitgliedstaaten; abgerufen am 12. Juni 2025) (bitte die Position der
Bundesregierung in dieser Frage erläutern und ggf. auch die
Konsequenzen darlegen, die die Bundesregierung in dieser Frage gezogen hat)?
16. Sieht die Bundesregierung mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip und die
nationale Souveränität ein Spannungsverhältnis, wenn EU-Gelder für
Einflussnahme auf nationale öffentliche Debatten verwendet werden, und
wenn ja, inwiefern?
a) Wenn die Bundesregierung hier ein Spannungsverhältnis sieht, welche
Maßnahmen wurden bisher ggf. ergriffen, um dieses
Spannungsverhältnis zu entschärfen (bitte diese Maßnahmen im Einzelnen anführen
und erläutern)?
b) Wenn die Bundesregierung hier kein Spannungsverhältnis sieht,
warum nicht?
17. Hält die Bundesregierung es für vereinbar mit dem Demokratieprinzip,
wenn über NGOs indirekt Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren oder
wirtschaftliche Tätigkeiten genommen wird, ohne dass diese Organisationen
selbst demokratisch legitimiert sind?
a) Wenn ja, aus welchen Gründen (bitte darlegen)?
b) Wenn nein, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf.
ergriffen, um dieser Unvereinbarkeit mit dem Demokratieprinzip
entgegenzuwirken (bitte diese Maßnahmen im Einzelnen anführen und
erläutern)?
18. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung gebildet zu der NGO-
Förderpraxis der EU-Kommission im Hinblick auf deren politische
Unabhängigkeit, und wenn ja, bitte die Haltung der Bundesregierung in dieser
Frage darstellen?
19. Wird sich die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union oder auf
anderen Gremienebenen für eine Reform der NGO-Förderpraxis
einsetzen?
a) Wenn ja, mit welchen konkreten Vorschlägen?
b) Wenn nein, warum nicht?
20. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der NGO-Förderpraxis,
das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die sachorientierte und
neutrale Arbeit der EU-Institutionen zu stärken?
a) Wenn ja, wie (bitte entsprechende Maßnahmen erläutern)?
b) Wenn nein, warum nicht?
21. Plant die Bundesregierung, im Zuge der Medienberichterstattung über die
NGO-Förderung durch die EU-Kommission Informationen für den
Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit bereitzustellen?
a) Wenn ja, welcher Art sind diese Informationen?
b) Wenn nein, warum wird die Bundesregierung keine Informationen
bereitstellen?
22. Gab es innerhalb der Bundesregierung in den verschiedenen Ressorts
interne Bewertungen oder Vermerke zur NGO-Förderpraxis der EU, die seit
2022 erstellt wurden, und wenn ja, welcher Art waren diese Bewertungen
oder Vermerke zur NGO-Förderpraxis der EU (bitte deren Inhalte
darstellen)?
23. Steht die Bundesregierung mit betroffenen Unternehmen oder
Interessenvertretungen in Kontakt, die sich durch die EU-geförderten NGO-
Kampagnen benachteiligt oder diffamiert sehen?
a) Wenn ja, welcher Art ist dieser Kontakt (bitte ausführlich erläutern)?
b) Wenn nein, warum steht die Bundesregierung nicht mit betroffenen
Unternehmen oder Interessenvertretungen in Kontakt?
Berlin, den 27. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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