Leistungsfähigkeit und Einsatzpraxis der Autobahnmeistereien bei der Absicherung von Gefahrenstellen auf Bundesautobahnen
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Leistungsfähigkeit und Einsatzpraxis der Autobahnmeistereien bei der Absicherung von Gefahrenstellen auf Bundesautobahnen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1921
21. Wahlperiode 01.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Henze, Wolfgang Wiehle, Peter Boehringer, René
Bochmann, Alexis L. Giersch, Lars Haise, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons,
Carsten Becker, Hans-Jürgen Goßner, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Andreas
Mayer, Volker Scheurell, Otto Strauß und der Fraktion der AfD
Leistungsfähigkeit und Einsatzpraxis der Autobahnmeistereien bei der
Absicherung von Gefahrenstellen auf Bundesautobahnen
Der Autobahn GmbH des Bundes obliegt als zuständiger
Straßenverkehrsbehörde gemäß den §§ 44, 44a der Straßenverkehrsordnung originär – über die
jeweils zuständigen Autobahnmeistereien – die Gefahrenabwehr auf
Bundesautobahnen. Die Polizei greift lediglich im Rahmen ihrer Eilzuständigkeit
kurzfristig ein, um den Verkehr vorläufig zu sichern (vgl. Antwort der
Landesregierung Niedersachsen auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung auf
Landtagsdrucksache 19/8023 „Absicherung von Gefahrenstellen auf
niedersächsischen Autobahnen“, www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucks
achen_19_10000/08001-08500/19-08023.pdf).
Vor dem Hintergrund, dass in Sachsen-Anhalt jüngst Kritik seitens der
Deutschen Polizeigewerkschaft an zu seltenem Tätigwerden der Autobahn GmbH
bei Unfällen und Pannen laut wurde (www.mz.de/mitteldeutschland/sachsen-an
halt/polizei-gewerkschaft-und-autobahn-gmbh-streiten-uber-absicherung-von-g
efahrenstellen-4069404), stellt sich den Fragestellern die Frage, ob bundesweit
die Autobahnmeistereien personell, technisch und organisatorisch so
ausgestattet sind, dass sie Gefahrenstellen schnell und wirksam absichern können.
So gäbe es allein bei der Autobahnpolizei in Halle zwischen fünf und zehn
Fälle, in denen die lokale Autobahnmeisterei die Absperrung einer
Gefahrensituation abgelehnt hätte. Derartige Ablehnungen würde es erst seit Anfang des
Jahres geben. Das Bundesministerium für Verkehr hat laut Anfrage einer Zeitung
angekündigt, diese Fälle zu prüfen (www.presseportal.de/pm/47409/6058912).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Autobahnmeistereien gibt es in Deutschland, und für welchen
Bereich sind sie zuständig (bitte tabellarisch aufschlüsseln und Standort,
Zuständigkeitsbereich in Kilometern und Bundesland auflisten)?
2. Welche organisatorischen Abläufe bestehen innerhalb der Autobahn
GmbH, um bei Gefahrensituationen unverzüglich Maßnahmen durch die
Autobahnmeistereien einzuleiten?
3. Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden die Autobahnmeistereien in
Gefahrensituationen mit einbezogen?
4. Wie viele Mitarbeiter sind aktuell in den einzelnen Autobahnmeistereien
tätig (bitte insgesamt und getrennt für die jeweilige Autobahnmeisterei
nach Vollzeit, Teilzeit, Funktionsbereich und Qualifikation
aufschlüsseln)?
5. Wie viele Fahrzeuge und welche technischen Ausstattungen (z. B.
Absperrmaterial, Warntafeln, Sicherungsanhänger, LED-Warnsysteme)
stehen für die Gefahrenstellenabsicherung bereit (bitte insgesamt und
getrennt für die jeweilige Autobahnmeisterei listen)?
6. Gibt es Vorgaben oder Zielwerte für die Personalstärke pro zu betreuender
Autobahnkilometeranzahl?
7. Wie lange ist die durchschnittliche Reaktionszeit der Autobahnmeistereien
vom Eingang einer Gefahrenmeldung bis zum Eintreffen vor Ort (bitte
insgesamt und getrennt für die jeweilige Autobahnmeisterei listen), und
inwieweit haben Sparmaßnahmen in der Vergangenheit ggf. zu den in
Berichten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) geschilderten aktuellen
Problemen beigetragen (bitte konkrete Beispiele und Zeiträume nennen)?
8. In wie vielen Fällen seit 2020 musste nach Kenntnis der Bundesregierung
die Polizei oder eine andere Stelle Gefahrenstellen absichern, weil die
Autobahnmeisterei nicht rechtzeitig verfügbar war (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller; bitte nach Jahr, Bundesland und Grund der Verzögerung
aufschlüsseln)?
9. Welches Ergebnis hat die Prüfung des Bundesverkehrsministeriums der in
der Vorbemerkung der Fragesteller angeführten Fälle ergeben?
10. Welche Maßnahmen werden ggf. ergriffen, um diese Reaktionszeiten zu
verkürzen (vgl. Frage 8)?
11. Welches jährliche Budget steht den Autobahnmeistereien bundesweit und
pro Standort für Personal, Fahrzeuge und Sicherheitsausrüstung zur
Verfügung?
12. Welche Mittel wurden seit 2020 für Modernisierung, Digitalisierung und
Fahrzeugbeschaffung in den Autobahnmeistereien bereitgestellt?
13. Gibt es interne oder externe Audits zur Überprüfung der
Leistungsfähigkeit der Autobahnmeistereien (wenn ja, bitte ausführen, wie oft diese
durchgeführt werden, und die Ergebnisse listen)?
14. Welche Schulungen oder Fortbildungsprogramme zur
Gefahrenstellenabsicherung werden für das Personal der Autobahnmeistereien angeboten?
15. Plant die Bundesregierung Änderungen an der Einsatz- oder
Organisationsstruktur, um die Gefahrenabwehr auf Autobahnen zu verbessern?
Berlin, den 16. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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