Strategie der Bundesregierung zur langfristigen Entfernung von Treibhausgasen aus der Atmosphäre
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Strategie der Bundesregierung zur langfristigen Entfernung von Treibhausgasen aus der Atmosphäre
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1783
21. Wahlperiode 23.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Fabian Fahl, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta
Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Ina
Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Sascha Wagner und
der Fraktion Die Linke
Strategie der Bundesregierung zur langfristigen Entfernung von Treibhausgasen
aus der Atmosphäre
Das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) hat spätestens mit
dem Sonderbericht SR15 aus dem Jahr 2018 deutlich gemacht, dass Pfade zur
Begrenzung der Erderhitzung auf 1,5 Grad auf die aktive Entfernung von CO2
aus der Atmosphäre angewiesen sind. Darüber hinaus beschreiben Overshoot-
Szenarien eine vorübergehende Erwärmung über 1,5 Grad hinaus, die nur durch
proaktives Handeln der Staatengemeinschaft auch nach der vollständigen
Dekarbonisierung wieder auf den mit weniger Risiken behafteten Zielwert
abzusenken sei. Mittlerweile sind nicht nur die 1,5-Grad-Szenarien gemäß des
6. Sachstandsberichts (AR6) auf die aktive Entfernung von Kohlenstoff aus der
Atmosphäre angewiesen, sondern auch die Mehrzahl der 2-Grad-Szenarien.
Die Kohlenstoffstrategie der Bundesregierung richtet sich derzeit auf
technologische Lösungen im Rahmen der Carbon-Management-Strategie (CMS), die
vor allem auf Carbon Capture and Storage (CCS) und ihr verwandte Konzepte
setzt und mit dem Kohlendioxidspeichergesetz umgesetzt werden sollen. Diese
Strategie soll sich auf nicht vermeidbare Emissionen richten.
Eine Langfriststrategie für Negativemissionen (LNe), die über die sogenannten
unvermeidbaren Restemissionen hinausgeht, steht unterdessen aus.
Deutschland verfolgt das Ziel, innerhalb der kommenden 20 Jahre klimaneutral zu
werden. Die Planungshorizonte sind angesichts der von der Bundesregierung im
Frühjahr 2024 formulierten Zieljahre für Quoten bei Negativemissionen für
2035, 2040 und 2045 ambitioniert. Deutschland droht es, seine Ziele zur EU-
Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation – ESR) zwischen 2021 und
2030 deutlich zu verfehlen, wobei nicht nur hohe Strafzahlungen und
sprunghaft ansteigende CO2-Preise drohen (www.umweltbundesamt.de/presse/presse
mitteilungen/klimaziele-bis-2030-erreichbar), sondern auch die notwendige
sehr zügige Umsetzung von Klimaschutz verschleppt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern verfolgt die Bundesregierung weiterhin das Ziel der LNe aus
dem Jahr 2024, konkrete Zielwerte für Negativemissionen für 2035, 2040
und 2045 zu definieren?
2. Plant die Bundesregierung, im Rahmen des Carbon Removal Certification
Framework (CRCF) der EU die Zertifizierungen für Negativemissionen in
Deutschland einzuführen, wenn ja, für welche Technologien bzw.
Optionen, und bis wann plant sie deren Umsetzung?
3. Plant die Bundesregierung einen Rechtsrahmen für die Abscheidung und
Speicherung von Emissionen aus Biomasse (BECCS) und
Müllverbrennungsanlagen, wenn ja, bis wann, und was wird dieser grob beinhalten?
4. Plant die Bundesregierung einen Rechtsrahmen für die direkte
Abscheidung von CO2 aus der Atmosphäre und dessen Speicherung (DACCS),
wenn ja, bis wann, und was wird dieser grob beinhalten?
5. Plant die Bundesregierung einen Rechtsrahmen für die Abscheidung und
Weiternutzung von CO2 (CCU), wenn ja, bis wann, und was wird dieser
grob beinhalten?
6. Wie ist die Haftung für Langzeitspeicherung durch CCS geregelt bzw. wie
soll sie geregelt werden?
7. Welche arbeits- und industriepolitischen Effekte erwartet die
Bundesregierung durch CCS?
8. Plant die Bundesregierung einen Rechtsrahmen für Negativemissionen
durch Aufforstung, wenn ja, bis wann, und was wird dieser grob
beinhalten?
9. Plant die Bundesregierung einen Rechtsrahmen für Negativemissionen
aus ökologischem Waldumbau, wenn ja, bis wann, und was wird dieser
grob beinhalten?
10. Plant die Bundesregierung einen Rechtsrahmen für Negativemissionen
aus der Wiedervernässung von Mooren, wenn ja, bis wann, und was wird
dieser grob beinhalten?
11. Plant die Bundesregierung einen Rechtsrahmen für Negativemissionen
aus anderen Maßnahmen zur Stärkung natürlicher Treibhausgassenken,
wenn ja, bis wann, und was wird dieser grob beinhalten?
12. Wie schätzt die Bundesregierung das Potenzial für den Beitrag an
Negativemissionen in Deutschland für CCS, CCU, BECCS, DACCS,
Wiederaufforstung, ökologischen Waldumbau, Wiedervernässung von Mooren,
Algenzucht, Kultivierung von Seegraswiesen und geochemische
Verfahren ein (bitte einzeln aufschlüsseln)?
13. Welche Infrastruktur zum Transport von CO2 plant die Bundesregierung
zur Verbringung in das Ausland und in die ausschließliche
Wirtschaftszone Deutschlands in der Nord- und Ostsee?
14. Hat die Bundesregierung im Rahmen etwaiger Planungen für einen
internationalen CO2-Speichermarkt bereits Gespräche mit Unternehmen oder
Vertreterinnen oder Vertretern anderer Länder geführt, und wenn ja, mit
wem?
15. Sind seitens der Bundesregierung Gespräche geplant, um einen bilateralen
Handel mit CO2 zur Speicherung oder Weiterverwendung vorzubereiten,
wenn ja, mit wem, und wann?
16. Verfolgt die Bundesregierung Bestrebungen, die dazu führen, dass
Negativemissionen im Rahmen des Emissionshandels anrechenbar sein werden,
und wenn ja, welche?
17. Plant die Bundesregierung, Negativemissionen durch CCS oder andere
technische Verfahren zu fördern oder anderweitig zu subventionieren, und
wenn ja, in welchem Umfang?
18. Plant die Bundesregierung, Negativemissionen durch Maßnahmen zur
Stärkung natürlicher Treibhausgassenken zu fördern, und wenn ja, in
welchem Umfang?
19. Verfügt die Bundesregierung über Kostenschätzungen, die durch die
Wiedervernässung von Mooren in Agrarbetrieben anfallen würden, und
erwägt sie, im Falle aktiver Maßnahmen zur Wiedervernässung von
Mooren, Entschädigungsleistungen an die betroffenen landwirtschaftlichen
Unternehmen zu erbringen?
20. Inwieweit plant die Bundesregierung, Beiträge zum Klimaschutz durch
Negativemissionen auf die Klimabilanz Deutschlands anzurechnen,
insbesondere im Hinblick auf einzelne Sektoren?
Berlin, den 18. September 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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