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Folgen der Afrikanischen Schweinepest (Antwort zu Drs. 21/1325)

dip / drucksache 17.09.2025 · WP 21 · 21/1691 · Antwort · Original ↗

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Folgen der Afrikanischen Schweinepest (Antwort zu Drs. 21/1325) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1691 21. Wahlperiode 17.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1325 – Folgen der Afrikanischen Schweinepest V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist seit mehreren Jahren eine zentrale Herausforderung für die landwirtschaftliche Tierhaltung und den Wildbestand in Deutschland. Besonders betroffen sind Haus- und Wildschweinbestände in zahlreichen Regionen, von deren Gesundheit und Schutz erhebliche wirtschaftliche Existenzen wie auch die biologische Vielfalt abhängen. Während die Seuche für den Menschen ungefährlich ist, verläuft sie für Schweine nahezu immer tödlich und hat bereits zu massiven Verlusten in der Tierhaltung sowie zu wirtschaftlichen Schäden in der Lebensmittelproduktion geführt (www. bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/asp.html). Diverse Bundesländer haben in Reaktion auf die immer wieder auftretenden Ausbrüche teils umfassende Eindämmungsmaßnahmen umgesetzt. Dazu gehören neben der Errichtung kilometerlanger Schutzzäune gegen die Verbreitung der Krankheit insbesondere auch der verstärkte Einsatz von Jagd sowie umfassende Hygienemaßnahmen in der Landwirtschaft. Trotz aller Anstrengungen kommt es immer wieder zu neuen Ausbrüchen, zuletzt im Juli 2025 im Kreis Olpe, die zeigen, dass das Risiko einer weiteren Ausbreitung nach wie vor besteht (www.land.nrw/pressemitteilung/verdachtsfall-der-afrikanisch en-schweinepest-asp-im-kreis-olpe). Die Auswirkungen der ASP umfassen nicht nur den Tierschutz und die Existenz von Landwirten, sondern auch Folgekosten für Tierseuchenbekämpfung, öffentliche Hand und Versicherungen. Hinzu kommen Herausforderungen bei der Aufrechterhaltung der Lebensmittelsicherheit und im Bereich der Wildbestandsregulierung. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 16. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Kilometer an Schutzzäunen gegen die Afrikanische Schweinepest seit dem ersten Auftreten der ASP in Deutschland bislang errichtet wurden, und wenn ja, wie viele Kilometer sind dies (https://mleuv.brandenburg.de/ml euv/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~26-05-2025-asp-aufhebun g-weiterer-sperrzonen)? Mit Nachweis der ASP bei Wildschweinen haben die betroffenen Länder umgehend begonnen, entsprechende Wildschutzzäune zu errichten. Diese sollen die Wanderbewegungen der Wildschweine einschränken und dadurch die Verbreitung des ASP-Virus verhindern. Der Bau der Zäune korreliert mit dem jeweiligen ASP-Geschehen und ist ein dynamischer Prozess. Bei Vergrößerung einer Sperrzone werden in der Regel weitere Zaunabschnitte gebaut, bei Verkleinerung oder Auflösung einer Sperrzone konnten Zäune bereits rückgebaut werden. Die Zuständigkeit für die Tierseuchenbekämpfung liegt bei den zuständigen Behörden der Länder. Der Bundesregierung liegen zu den Längenausdehnungen der Zäune deshalb keine Informationen vor.  2. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Schäden durch Vandalismus an ASP-Schutzzäunen seit 2020 bekannt wurden, wenn ja, wie viele Kilometer sind dies, und gibt es besonders betroffene Regionen (www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ludwigshafen/vandali smus-schutzzaeune-gegen-afrikanische-schweinepest-100.html#:~:text= Die%20Tierseuche%20Afrikanische%20Schweinepest%20(ASP,an%20 Teilen%20der%20der%20B9)? Die von der ASP betroffenen Länder berichten regelmäßig über Vandalismus an, sowie Diebstahl von Zäunen und dazugehörigem Equipment (Stromgeräte, Tore etc.). Das Ausmaß der Schäden ist der Bundesregierung nicht bekannt und auch nicht, ob gewisse Regionen besonders stark betroffen sind.  3. Bei wie vielen Tieren wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 die ASP in Deutschland nachgewiesen (www.bmel.de/SharedDocs/ FAQs/DE/faq-ASP/FAQ-ASP_List.html9; bitte nach Wild- und Hausschweinen sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die ASP wurde in Deutschland erstmals im September 2020 bei Wildschweinen festgestellt. Aus der nachfolgenden Tabelle ergeben sich die Zahl der seitdem aufgetretenen Fälle bei Wildschweinen sowie bei gehaltenen Schweinen (Stand: 9. September 2025). Länder, die in der Tabelle nicht genannt werden, waren bisher nicht von der ASP betroffen. Tabelle 1: In der Tabelle wird die Zahl der der positiven Wildschweine und die der Ausbrüche bei gehaltenen Schweinen nach Bundesländern aufgeschlüsselt dargestellt. Land Zahl der positiven Wildschweine Zahl der Ausbrüche bei gehaltenen Schweinen Baden-Württemberg 27 1 Brandenburg 3 455 5 Hessen 2 245 10* Mecklenburg-Vorpommern 47 2 Niedersachsen 0 1 Nordrhein-Westfalen 153 0 Rheinland-Pfalz 76 1 Land Zahl der positiven Wildschweine Zahl der Ausbrüche bei gehaltenen Schweinen Sachsen 2 399 0 Summe 8 402 20* (* davon ein Ausbruch bei gehaltenen Wildschweinen in einem Tierpark) Aktuelle Fallzahlen können im TierSeuchenInformationsSystem (TSIS) des Friedrich-Loeffler-Instituts unter dem Link https://tsis.fli.de/cadenza/ abgerufen werden.  4. Wie viele schweinehaltende Betriebe mussten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 aufgrund von ASP-Ausbrüchen in ihrem Bezirk ihre Produktion einstellen oder einschränken (www.lbv-brandenburg.de/ 8-aktuelles/369-schweinehalter-im-stich-gelassen)? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie viele schweinehaltende Betriebe seit dem Jahr 2021 in Deutschland ihre Produktion aufgrund von ASP- Ausbrüchen einschränken oder einstellen mussten. Die Zahl der schweinehaltenden Betriebe in Deutschland hat während der letzten 10 Jahre um 25 Prozent abgenommen. Ob dieser Prozess durch den Ausbruch der ASP beschleunigt wurde, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Für Betriebe, die aufgrund der ASP in eine finanzielle Schieflage gekommen sind, hat die Landwirtschaftliche Rentenbank ihr Liquiditätssicherungsprogramm für von der ASP betroffene Betriebe geöffnet. Landwirtschaftliche Betriebe, die ihren Betriebssitz oder Flächen in einer Sperrzone haben und einen Umsatz- oder Ergebnisrückgang in Höhe von mindestens 30 Prozent nachweisen können, können bei ihrer Hausbank ein zinsgünstiges Liquiditätssicherungsdarlehen beantragen. Das Darlehen kann zur Finanzierung von Betriebsmitteln und anderen notwendigen betrieblichen Ausgaben, einschließlich dem Kapitaldienst für bereits bestehende Darlehen, verwendet werden.  5. Haben die betroffenen Betriebe (vgl. Frage 4) nach Kenntnis der Bundesregierung Ausgleichszahlungen für die Einstellung beziehungsweise Einschränkung der Produktion erhalten, und in welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung diese Ausgleichszahlungen bislang geleistet (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, inwieweit schweinehaltende Betriebe in Deutschland für die Einstellung beziehungsweise für die Einschränkung der Produktion Ausgleichszahlungen erhalten haben. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat keine entsprechenden Ausgleichszahlungen vorgenommen.  6. Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem ASP-Ausbruch im Juli 2025 im Kreis Olpe Maßnahmen veranlasst oder unterstützt, und gibt es neue nationale oder regionale Strategien im Umgang mit den jüngsten ASP-Fällen (www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/olpe-afrikanisch e-schweinepest-100.html)? Die Bundesregierung berät die Länder bei der ASP-Bekämpfung und entsendet auf Nachfrage eines Landes Expertinnen und Experten des Friedrich-Loeffler- Instituts zur Unterstützung bei epidemiologischen Fragestellungen, so auch aktuell in Nordrhein-Westfalen. Die Strategie der ASP-Bekämpfung wird immer auf die regionale Topographie, Verkehrswege und sonstige Gegebenheiten angepasst. Für die Durchführung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen liegt die Zuständigkeit bei den jeweiligen Behörden der Länder.  7. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, in welchen Bundesländern Verträge mit ASP-Vorsorgegesellschaften abgeschlossen wurden, wenn ja, welche Bundesländer sind dies, und welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit diesen Verträgen bislang jeweils entstanden (www.ml.niedersachsen.de/presse/pressemitteilungen/afrikani sche-schweinepest-vertrag-mit-vorsorgegesellschaft-geschlossen-24319 7.html)? Dem BMLEH wurde vereinzelt über Vertragsabschlüsse der Länder mit ASP- Vorsorgegesellschaften berichtet. Dem BMLEH liegen jedoch keine vollständigen und validen Informationen vor, welche Länder entsprechende Verträge mit Gesellschaften oder Firmen zur ASP-Vorsorge abgeschlossen haben und ob diese immer noch gültig sind. Die Höhe der Kosten für Verträge mit ASP- Vorsorgegesellschaften ist der Bundesregierung nicht bekannt.  8. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie hoch in den letzten fünf Jahren die Instandhaltungskosten für ASP-Schutzzäune in Deutschland waren, und wenn ja, auf welche Summe beliefen diese sich (https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/aktuelles/presseinformationen/d etail/~26-05-2025-asp-aufhebung-weiterer-sperrzonen; bitte ggf. jeweils nach Bundesland aufschlüsseln)? Die Höhe der Instandhaltungskosten für ASP-Schutzzäune ist der Bundesregierung nicht bekannt. Sie müsste bei den für die Tierseuchenbekämpfung zuständigen Behörden der Länder erfragt werden.  9. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie hoch aktuell die Abschussprämien für Schwarzwild im Zusammenhang mit der ASP- Bekämpfung in Deutschland sind (www.pirsch.de/news/asp-bekaempfun g-jaeger-erhalten-abschusspraemie-fuer-wildschweine-40812; wenn ja, bitte nach Bundesland auflisten)? Nach dem BMLEH vorliegenden Informationen werden aktuell lediglich in den Bundesländern Bayern (100 Euro in ASP-Grenzgebieten bzw. 70 Euro in anderen Gebieten), Hessen (100 bis 200 Euro in ASP-Gebieten), Niedersachsen (30 Euro in ASP-Grenzgebieten), Rheinland-Pfalz (100 bis 150 Euro; nur einzelne Landkreise), Sachsen-Anhalt (65 Euro) und Thüringen (35 Euro) Abschussprämien/Aufwandsentschädigungen pro erlegtem Stück Schwarzwild im Zusammenhang mit der ASP-Bekämpfung durch das Land und/oder die Landkreise gezahlt. 10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der bisher entstandene finanzielle Gesamtschaden durch die Afrikanische Schweinepest in Deutschland seit 2021 (www.schweine.net/news/asp-isn-fordert-finanziel le-hilfen-fuer-betriebe-i.html; bitte nach Bundesländern, wenn möglich, aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über den finanziellen Gesamtschaden, der in Deutschland durch das Auftreten der ASP seit dem Jahr 2021 entstanden ist. 11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der ausgestellten Jagdscheine in Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt, und hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie die durchschnittliche Kostenentwicklung für den Erwerb des Jagdscheins im gleichen Zeitraum verlaufen ist (www.jagdverband.de/zahlen-fakten/zahlen-zu-jagd-u nd-jaegern; bitte ggf. ausführen)? Die Zahl der durch die Länder ausgestellten Jagdscheine hat sich in Deutschland in den letzten zehn Jahren um 23,3 Prozent erhöht. Näheres dazu kann der Grafik unter dem Link www.jagdverband.de/sites/default/files/2025-02/2025-0 2_Infografik_Jagdscheininhaber_Deutschland_2024.jpg entnommen werden. Die Erteilung der Jagdscheine und Gebührenerhebung fällt in die Zuständigkeit der Länder. In den letzten fünf Jahren ist es laut Infografik des Deutschen Jagdverbandes nur vereinzelt und nur zu geringen Erhöhungen der Jagdscheingebühren gekommen. Weiteres dazu kann aus den Grafiken unter den Links www.jagdverband.de/sites/default/files/2021-01/2021-01_Infografik_Jagdschei ngebuehren_2020.jpg sowie www.jagdverband.de/sites/default/files/2025-02/2 025-02_Infografik_Jagdscheingebuehren_2024.jpg entnommen werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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