Folgen der Afrikanischen Schweinepest (Antwort zu Drs. 21/1325)
Text
Folgen der Afrikanischen Schweinepest (Antwort zu Drs. 21/1325)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1691
21. Wahlperiode 17.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka,
Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1325 –
Folgen der Afrikanischen Schweinepest
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist seit mehreren Jahren eine zentrale
Herausforderung für die landwirtschaftliche Tierhaltung und den Wildbestand
in Deutschland. Besonders betroffen sind Haus- und Wildschweinbestände in
zahlreichen Regionen, von deren Gesundheit und Schutz erhebliche
wirtschaftliche Existenzen wie auch die biologische Vielfalt abhängen. Während
die Seuche für den Menschen ungefährlich ist, verläuft sie für Schweine
nahezu immer tödlich und hat bereits zu massiven Verlusten in der Tierhaltung
sowie zu wirtschaftlichen Schäden in der Lebensmittelproduktion geführt (www.
bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/asp.html).
Diverse Bundesländer haben in Reaktion auf die immer wieder auftretenden
Ausbrüche teils umfassende Eindämmungsmaßnahmen umgesetzt. Dazu
gehören neben der Errichtung kilometerlanger Schutzzäune gegen die
Verbreitung der Krankheit insbesondere auch der verstärkte Einsatz von Jagd sowie
umfassende Hygienemaßnahmen in der Landwirtschaft. Trotz aller
Anstrengungen kommt es immer wieder zu neuen Ausbrüchen, zuletzt im Juli 2025
im Kreis Olpe, die zeigen, dass das Risiko einer weiteren Ausbreitung nach
wie vor besteht (www.land.nrw/pressemitteilung/verdachtsfall-der-afrikanisch
en-schweinepest-asp-im-kreis-olpe).
Die Auswirkungen der ASP umfassen nicht nur den Tierschutz und die
Existenz von Landwirten, sondern auch Folgekosten für Tierseuchenbekämpfung,
öffentliche Hand und Versicherungen. Hinzu kommen Herausforderungen bei
der Aufrechterhaltung der Lebensmittelsicherheit und im Bereich der
Wildbestandsregulierung.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 16. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele
Kilometer an Schutzzäunen gegen die Afrikanische Schweinepest seit dem
ersten Auftreten der ASP in Deutschland bislang errichtet wurden, und
wenn ja, wie viele Kilometer sind dies (https://mleuv.brandenburg.de/ml
euv/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~26-05-2025-asp-aufhebun
g-weiterer-sperrzonen)?
Mit Nachweis der ASP bei Wildschweinen haben die betroffenen Länder
umgehend begonnen, entsprechende Wildschutzzäune zu errichten. Diese sollen die
Wanderbewegungen der Wildschweine einschränken und dadurch die
Verbreitung des ASP-Virus verhindern. Der Bau der Zäune korreliert mit dem
jeweiligen ASP-Geschehen und ist ein dynamischer Prozess. Bei Vergrößerung einer
Sperrzone werden in der Regel weitere Zaunabschnitte gebaut, bei
Verkleinerung oder Auflösung einer Sperrzone konnten Zäune bereits rückgebaut
werden. Die Zuständigkeit für die Tierseuchenbekämpfung liegt bei den
zuständigen Behörden der Länder. Der Bundesregierung liegen zu den
Längenausdehnungen der Zäune deshalb keine Informationen vor.
2. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Schäden
durch Vandalismus an ASP-Schutzzäunen seit 2020 bekannt wurden,
wenn ja, wie viele Kilometer sind dies, und gibt es besonders betroffene
Regionen (www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ludwigshafen/vandali
smus-schutzzaeune-gegen-afrikanische-schweinepest-100.html#:~:text=
Die%20Tierseuche%20Afrikanische%20Schweinepest%20(ASP,an%20
Teilen%20der%20der%20B9)?
Die von der ASP betroffenen Länder berichten regelmäßig über Vandalismus
an, sowie Diebstahl von Zäunen und dazugehörigem Equipment (Stromgeräte,
Tore etc.). Das Ausmaß der Schäden ist der Bundesregierung nicht bekannt und
auch nicht, ob gewisse Regionen besonders stark betroffen sind.
3. Bei wie vielen Tieren wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2021 die ASP in Deutschland nachgewiesen (www.bmel.de/SharedDocs/
FAQs/DE/faq-ASP/FAQ-ASP_List.html9; bitte nach Wild- und
Hausschweinen sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die ASP wurde in Deutschland erstmals im September 2020 bei
Wildschweinen festgestellt. Aus der nachfolgenden Tabelle ergeben sich die Zahl der
seitdem aufgetretenen Fälle bei Wildschweinen sowie bei gehaltenen Schweinen
(Stand: 9. September 2025). Länder, die in der Tabelle nicht genannt werden,
waren bisher nicht von der ASP betroffen.
Tabelle 1: In der Tabelle wird die Zahl der der positiven Wildschweine und die
der Ausbrüche bei gehaltenen Schweinen nach Bundesländern aufgeschlüsselt
dargestellt.
Land Zahl der positiven
Wildschweine
Zahl der Ausbrüche bei
gehaltenen Schweinen
Baden-Württemberg 27 1
Brandenburg 3 455 5
Hessen 2 245 10*
Mecklenburg-Vorpommern 47 2
Niedersachsen 0 1
Nordrhein-Westfalen 153 0
Rheinland-Pfalz 76 1
Land Zahl der positiven
Wildschweine
Zahl der Ausbrüche bei
gehaltenen Schweinen
Sachsen 2 399 0
Summe 8 402 20*
(* davon ein Ausbruch bei gehaltenen Wildschweinen in einem Tierpark)
Aktuelle Fallzahlen können im TierSeuchenInformationsSystem (TSIS) des
Friedrich-Loeffler-Instituts unter dem Link https://tsis.fli.de/cadenza/ abgerufen
werden.
4. Wie viele schweinehaltende Betriebe mussten nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2021 aufgrund von ASP-Ausbrüchen in ihrem Bezirk
ihre Produktion einstellen oder einschränken (www.lbv-brandenburg.de/
8-aktuelles/369-schweinehalter-im-stich-gelassen)?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie viele schweinehaltende Betriebe
seit dem Jahr 2021 in Deutschland ihre Produktion aufgrund von ASP-
Ausbrüchen einschränken oder einstellen mussten. Die Zahl der schweinehaltenden
Betriebe in Deutschland hat während der letzten 10 Jahre um 25 Prozent
abgenommen. Ob dieser Prozess durch den Ausbruch der ASP beschleunigt wurde,
ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Für Betriebe, die aufgrund der ASP in eine finanzielle Schieflage gekommen
sind, hat die Landwirtschaftliche Rentenbank ihr
Liquiditätssicherungsprogramm für von der ASP betroffene Betriebe geöffnet. Landwirtschaftliche
Betriebe, die ihren Betriebssitz oder Flächen in einer Sperrzone haben und einen
Umsatz- oder Ergebnisrückgang in Höhe von mindestens 30 Prozent
nachweisen können, können bei ihrer Hausbank ein zinsgünstiges
Liquiditätssicherungsdarlehen beantragen. Das Darlehen kann zur Finanzierung von
Betriebsmitteln und anderen notwendigen betrieblichen Ausgaben, einschließlich dem
Kapitaldienst für bereits bestehende Darlehen, verwendet werden.
5. Haben die betroffenen Betriebe (vgl. Frage 4) nach Kenntnis der
Bundesregierung Ausgleichszahlungen für die Einstellung beziehungsweise
Einschränkung der Produktion erhalten, und in welcher Höhe wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung diese Ausgleichszahlungen bislang
geleistet (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, inwieweit schweinehaltende Betriebe in
Deutschland für die Einstellung beziehungsweise für die Einschränkung der
Produktion Ausgleichszahlungen erhalten haben. Das Bundesministerium für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat keine entsprechenden
Ausgleichszahlungen vorgenommen.
6. Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem ASP-Ausbruch im
Juli 2025 im Kreis Olpe Maßnahmen veranlasst oder unterstützt, und gibt
es neue nationale oder regionale Strategien im Umgang mit den jüngsten
ASP-Fällen (www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/olpe-afrikanisch
e-schweinepest-100.html)?
Die Bundesregierung berät die Länder bei der ASP-Bekämpfung und entsendet
auf Nachfrage eines Landes Expertinnen und Experten des Friedrich-Loeffler-
Instituts zur Unterstützung bei epidemiologischen Fragestellungen, so auch
aktuell in Nordrhein-Westfalen. Die Strategie der ASP-Bekämpfung wird
immer auf die regionale Topographie, Verkehrswege und sonstige Gegebenheiten
angepasst. Für die Durchführung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen liegt die
Zuständigkeit bei den jeweiligen Behörden der Länder.
7. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, in welchen
Bundesländern Verträge mit ASP-Vorsorgegesellschaften abgeschlossen
wurden, wenn ja, welche Bundesländer sind dies, und welche Kosten sind
nach Kenntnis der Bundesregierung mit diesen Verträgen bislang jeweils
entstanden (www.ml.niedersachsen.de/presse/pressemitteilungen/afrikani
sche-schweinepest-vertrag-mit-vorsorgegesellschaft-geschlossen-24319
7.html)?
Dem BMLEH wurde vereinzelt über Vertragsabschlüsse der Länder mit ASP-
Vorsorgegesellschaften berichtet. Dem BMLEH liegen jedoch keine
vollständigen und validen Informationen vor, welche Länder entsprechende Verträge mit
Gesellschaften oder Firmen zur ASP-Vorsorge abgeschlossen haben und ob
diese immer noch gültig sind. Die Höhe der Kosten für Verträge mit ASP-
Vorsorgegesellschaften ist der Bundesregierung nicht bekannt.
8. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie hoch in den
letzten fünf Jahren die Instandhaltungskosten für ASP-Schutzzäune in
Deutschland waren, und wenn ja, auf welche Summe beliefen diese sich
(https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/aktuelles/presseinformationen/d
etail/~26-05-2025-asp-aufhebung-weiterer-sperrzonen; bitte ggf. jeweils
nach Bundesland aufschlüsseln)?
Die Höhe der Instandhaltungskosten für ASP-Schutzzäune ist der
Bundesregierung nicht bekannt. Sie müsste bei den für die Tierseuchenbekämpfung
zuständigen Behörden der Länder erfragt werden.
9. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie hoch aktuell
die Abschussprämien für Schwarzwild im Zusammenhang mit der ASP-
Bekämpfung in Deutschland sind (www.pirsch.de/news/asp-bekaempfun
g-jaeger-erhalten-abschusspraemie-fuer-wildschweine-40812; wenn ja,
bitte nach Bundesland auflisten)?
Nach dem BMLEH vorliegenden Informationen werden aktuell lediglich in den
Bundesländern Bayern (100 Euro in ASP-Grenzgebieten bzw. 70 Euro in
anderen Gebieten), Hessen (100 bis 200 Euro in ASP-Gebieten), Niedersachsen
(30 Euro in ASP-Grenzgebieten), Rheinland-Pfalz (100 bis 150 Euro; nur
einzelne Landkreise), Sachsen-Anhalt (65 Euro) und Thüringen (35 Euro)
Abschussprämien/Aufwandsentschädigungen pro erlegtem Stück Schwarzwild im
Zusammenhang mit der ASP-Bekämpfung durch das Land und/oder die
Landkreise gezahlt.
10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der bisher entstandene
finanzielle Gesamtschaden durch die Afrikanische Schweinepest in
Deutschland seit 2021 (www.schweine.net/news/asp-isn-fordert-finanziel
le-hilfen-fuer-betriebe-i.html; bitte nach Bundesländern, wenn möglich,
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über den finanziellen Gesamtschaden,
der in Deutschland durch das Auftreten der ASP seit dem Jahr 2021 entstanden
ist.
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
ausgestellten Jagdscheine in Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt,
und hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie die durchschnittliche
Kostenentwicklung für den Erwerb des Jagdscheins im gleichen
Zeitraum verlaufen ist (www.jagdverband.de/zahlen-fakten/zahlen-zu-jagd-u
nd-jaegern; bitte ggf. ausführen)?
Die Zahl der durch die Länder ausgestellten Jagdscheine hat sich in
Deutschland in den letzten zehn Jahren um 23,3 Prozent erhöht. Näheres dazu kann der
Grafik unter dem Link www.jagdverband.de/sites/default/files/2025-02/2025-0
2_Infografik_Jagdscheininhaber_Deutschland_2024.jpg entnommen werden.
Die Erteilung der Jagdscheine und Gebührenerhebung fällt in die Zuständigkeit
der Länder. In den letzten fünf Jahren ist es laut Infografik des Deutschen
Jagdverbandes nur vereinzelt und nur zu geringen Erhöhungen der
Jagdscheingebühren gekommen. Weiteres dazu kann aus den Grafiken unter den Links
www.jagdverband.de/sites/default/files/2021-01/2021-01_Infografik_Jagdschei
ngebuehren_2020.jpg sowie www.jagdverband.de/sites/default/files/2025-02/2
025-02_Infografik_Jagdscheingebuehren_2024.jpg entnommen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Folgen der Afrikanischen Schweinepest (Antwort)