Afrikanische Schweinepest - Aktueller Stand zu Infektionsgeschehen, Bekämpfungsmaßnahmen, Koordinierung und Hilfe (Antwort zu Drs. 21/5708)
Text
Afrikanische Schweinepest - Aktueller Stand zu Infektionsgeschehen, Bekämpfungsmaßnahmen, Koordinierung und Hilfe (Antwort zu Drs. 21/5708)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6202
21. Wahlperiode 28.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Reck, Stephan Protscka,
Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5708 –
Afrikanische Schweinepest – Aktueller Stand zu Infektionsgeschehen,
Bekämpfungsmaßnahmen, Koordinierung und Hilfe
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 31. März 2026 wurde in der Nähe der Königshainer Berge (Landkreis
Görlitz) ein verendetes Wildschwein aufgefunden, bei dem das Virus der
Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen werden konnte (www.agrarheut
e.com/markt/tiere/asp-deutschland-faelle-ueberblick-572954). Die zuständigen
Behörden haben daraufhin unmittelbar die notwendigen Schritte zur
Seuchenbekämpfung eingeleitet. Es wurden umgehend zwei Sperrzonen eingerichtet,
und auch der bereits begonnene Rückbau der ASP-Zäune in dieser Region
wurde gestoppt (www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1096152).
Derzeit sind neben Sachsen auch noch die Bundesländer Hessen, Nordrhein-
Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg von der ASP betroffen
(www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/kart
en-zur-afrikanischen-schweinepest/), und es ist mit einer weiteren Ausbreitung
zu rechnen.
Bei der Bekämpfung der ASP liegt zwar die primäre Zuständigkeit für die
operative Durchführung der Maßnahmen bei den Bundesländern, die
Bundesregierung jedoch gibt den rechtlichen Rahmen vor und nimmt vor allem eine
koordinierende, beratende und unterstützende Rolle ein.
1. Welche koordinierenden Maßnahmen zur Eindämmung oder Bekämpfung
der Afrikanischen Schweinepest setzt die Bundesregierung
beziehungsweise setzen die nachgeordneten Behörden aktuell um (bitte die einzelnen
Maßnahmen, die jeweilige geografische Verortung, die vorbereitende
Planungsdauer bis zum Umsetzungsbeginn, die jeweiligen Kosten und die
jeweils mit der unmittelbaren Umsetzung betraute Verwaltungseinheit
detailliert angeben)?
Die Zuständigkeit für die Tierseuchenbekämpfung liegt bei den zuständigen
Behörden der Länder. Die Bundesregierung übernimmt insbesondere
koordinierende, beratende und unterstützende Aufgaben. Aktuell setzt die
Bundesregierung und ihre nachgeordneten Behörden folgende Maßnahmen um: Die
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 27. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Bundesregierung unterstützt die Länder bei Abstimmungen und Verhandlungen
mit der Europäischen Kommission zu Maßnahmen in den Sperrzonen sowie
ihrer Ausweitung und Verkleinerung. Auch werden Fragen zu sowie
Änderungen und Verbesserungsvorschläge von EU-Recht bei der Europäischen
Kommission eingereicht, um die Tierseuchenbekämpfung zu verbessern und die
Umsetzung von Maßnahmen praxistauglich zu gestalten.
Die Länder stimmen sich bei gemeinsamen ASP-Sperrzonen miteinander und
mit der Bundesregierung ab. Die Bundesregierung berät die Länder bei der
ASP-Bekämpfung und entsendet auf Nachfrage eines Landes Expertinnen und
Experten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) zur Unterstützung bei
epidemiologischen Fragestellungen. Das FLI unterstützt die Länder bei der ASP-
Diagnostik und speziellen Fragestellungen zur Bewertung von Risiken im
Zusammenhang mit dem Virus der ASP.
Das FLI hält aktuelle Informationen bereit und erstellt Karten zur ASP, aus
denen die Gebietsbetroffenheit in Deutschland hervorgeht. Nähere
Informationen sind unter dem Link www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikani
sche-schweinepest/ abrufbar. Zudem können aktuelle Fallzahlen im Tier
SeuchenInformationsSystem (TSIS) des FLI unter dem Link https://tsis.fli.de/cade
nza/ abgerufen werden.
Mit Auftreten der ASP bei Wildschweinen setzen die betroffenen Länder
umgehend die nach EU-Recht und nationalem Recht geforderten Maßnahmen zur
Bekämpfung der ASP um, welche nach Seuchensituation, natürlichen und
künstlichen Barrieren, Wildschweindichte und topographischen Gegebenheiten
variieren können sowie kontinuierlich bewertet und angepasst werden.
Die Maßnahmen bei Wildschweinen umfassen in den Sperrzonen insbesondere
• die Suche nach Wildschweinkadavern mit Hunden, Drohnen und Menschen,
• die Bergung, Beprobung und Untersuchung aller Wildschweine (tot
gefunden, krank erlegt, verunfallt, gesund erlegt),
• die unschädliche Beseitigung aller Kadaver von Wildschweinen,
• den Bau, die Kontrolle und Wartung von mobilen elektrischen und festen
Zäunen,
• die Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen, Personen und Hunden, die
z. B. bei der Suche nach oder der Bergung von Kadavern im Einsatz waren,
• Jagdverbote und die intensive Bejagung der Wildschweine,
• grundsätzliche Verbringungsverbote für Wildschweine und deren
Erzeugnisse,
• Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit für die Maßnahmen sowie die
Awareness der beteiligten Personengruppen auf allen Verwaltungsebenen.
Die Maßnahmen bei gehaltenen Schweinen umfassen in den Sperrzonen
insbesondere
• die Einhaltung, kontinuierliche Überprüfung und ggf. Verbesserung der
Biosicherheitsmaßnahmen,
• Maßnahmen zur Früherkennung der ASP in Betrieben,
• grundsätzliche Verbringungsverbote für gehaltene Schweine und deren
Erzeugnisse.
Der Bundesregierung liegen zu der detaillierten Umsetzung vor Ort, Kosten
und Zuständigkeiten bei Maßnahmen in den Ländern keine Informationen vor.
2. Welche weiteren koordinierenden Maßnahmen zur Eindämmung oder
Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest plant die Bundesregierung
aktuell ggf. (bitte die einzelnen Maßnahmen, die jeweilige geografische
Verortung, die bisherige Planungsdauer, den voraussichtlichen
Umsetzungszeitpunkt, die jeweiligen Kosten und die jeweils mit der
unmittelbaren Umsetzung betraute Verwaltungseinheit detailliert angeben)?
Die Bundesregierung führt die vorhandenen koordinierenden Maßnahmen zur
Eindämmung oder Bekämpfung der ASP fort und plant derzeit keine neuen
koordinierenden Maßnahmen.
3. Wenn aktuell seitens der Bundesregierung keine koordinierenden
Maßnahmen zur Eindämmung bzw. Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest
mit den Bundesländern in Umsetzung begriffen sein sollten, warum ist das
so (bitte detailliert begründen)?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
4. Wenn aktuell seitens der Bundesregierung keine weiteren koordinierenden
Maßnahmen zur Eindämmung oder Bekämpfung der Afrikanischen
Schweinepest mit den Bundesländern in Planung sein sollten, warum wird
auf die sich wieder ausbreitende Seuchensituation nicht reagiert (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller, bitte detailliert begründen)?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
Das Bundesland Sachsen hat in eigener Zuständigkeit unmittelbar auf den
neuen ASP-Nachweis bei einem Wildschwein reagiert und die nach geltendem
Recht erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Aufgrund der kontinuierlichen
Überwachungstätigkeit in Sachsen ist der Neueintrag des ASP-Virus früh
erkannt worden, was für die Bekämpfung eine günstige Ausgangslage darstellt.
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die bisherigen Kosten (Stand:
31. März 2026) zur Errichtung aller ASP-Zäune seit erstmaligem
Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland gesamt oder in
einzelnen Bundesländern (bitte je Bundesland, getrennt nach Material- und
Personalkosten aufstellen, falls möglich)?
Die zuständigen Behörden der Länder informieren vereinzelt zu Kosten bei der
Planung, dem Bau, der Kontrolle und Wartung von Zäunen. Der
Bundesregierung liegen jedoch zu den Kosten der Zäune, aufgrund der Zuständigkeit der
Länder, keine aktuellen, umfassenden oder vollständigen Informationen vor.
6. Zieht die Bundesregierung im Rahmen der Schweinepest-Verordnung eine
Schwerpunktverschiebung, weg vom Zaunbau, hin zu anderen möglichen
Sicherungskonzepten (z. B. diverse Biosicherheitsmaßnahmen wie den
verpflichtenden Ausbau von Hygieneschleusen, Fahrzeug- und
Gerätedesinfektion, Zutrittskontrollen, o. Ä.) für Schweinehalterbetriebe in
Betracht?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen wären das, und in welcher Form
könnten die einzelnen Maßnahmen umgesetzt beziehungsweise die
Schweinehalterbetriebe unterstützt werden (bitte entsprechend auflisten)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Für schweinehaltende Betriebe gelten grundsätzlich die Vorgaben der
Schweinehaltungshygieneverordnung, der Schweinepest-Verordnung (sofern nicht
vom EU-Recht überlagert) und des EU-Tiergesundheitsrechts. In ASP-
Sperrzonen gelten zusätzliche, höhere Biosicherheitsvorgaben und Vorgaben zur
Früherkennung als in freien Gebieten. Sofern diese sorgfältig und vollständig
eingehalten werden, ist das Risiko eines Eintrags der ASP in einen Betrieb gering.
Die Abschirmung (durch Schutzzäune, Mauern, Tore etc.) von
schweinehaltenden Betrieben gegenüber Dritten und Wildtieren stellt eine wichtige Maßnahme
der Prävention dar.
Der Bau von elektrischen und festen Zäunen ist ein bewährtes Instrument, die
Wanderbewegungen der Wildschweine einzuschränken und dadurch die
Verbreitung des ASP-Virus – v. a. auch in freien Regionen – zu verhindern. Der
Bau von Kompartimenten durch Zäune kann die Bekämpfung erleichtern. Die
Zäune können auch einen Schutz für Betriebe mit gehaltenen Schweinen
darstellen, jedoch dienen sie primär dazu, die Virusausbreitung bei Wildschweinen
durch Wanderbewegungen zu reduzieren.
Schweinehaltenden Betrieben stehen alle Maßnahmen offen, die eigene
Biosicherheit durch Abschirmung des Betriebs nach außen zu erhöhen. Die
vorhandenen rechtlichen Maßnahmen sind umfangreich und aus Sicht der
Bundesregierung nach aktuellem Stand ausreichend. Zur Selbsteinschätzung der
Biosicherheit in schweinehaltenden Betrieben kann z. B. die ASP-Risikoampel
verwendet werden, welche unter dem Link https://risikoampel.uni-vechta.de/
abgerufen werden kann.
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Migrationswegen
des die Afrikanische Schweinepest auslösenden Virus beziehungsweise
der übertragenden Wirtstiere (bitte die hauptsächlichen
Zuwanderungswege bzw. Herkunftsländer in den einzelnen Bundesländern auflisten)?
In allen drei von der ASP betroffenen Regionen in Deutschland wurden
unterschiedliche ASP-Virusstämme nachgewiesen. Von einer Virus-Verschleppung
innerhalb Deutschlands ist daher nicht auszugehen. In Sachsen wurde ein
Virusstamm mit höchster Übereinstimmung aus Osteuropa festgestellt, im
Dreiländereck Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg ein Virusstamm mit
Übereinstimmungen aus Südosteuropa und in Nordrhein-Westfalen ein
Virusstamm mit großer Übereinstimmung aus Südeuropa. Da jedoch nicht aus allen
ASP-betroffenen Gebieten in Europa und der Welt ASP-Viren zum Abgleich
der Übereinstimmung vorhanden sind, kann auch nicht mit Sicherheit gesagt
werden, ob die Viren tatsächlich aus diesen Regionen stammen; es kann
lediglich festgestellt werden, dass sie dort auch aufgetreten sind.
8. Ist die Bundesregierung in enger Abstimmung auf europäischer Ebene mit
anderen derzeit betroffenen Ländern, und
a) wenn ja, wie ist der aktuelle Sachstand dieser Abstimmung,
b) wenn nein, warum erfolgt diese internationale Abstimmung nicht
(bitte detailliert begründen)?
Die von der ASP betroffenen Mitgliedstaaten, einschließlich der
Bundesrepublik Deutschland, tauschen sich in der Regel monatlich zu der Seuchensituation
und den getroffenen Maßnahmen im Rahmen des Ständigen
Veterinärausschusses der Europäischen Kommission aus. Die aktuellen Berichte können unter
dem Link https://food.ec.europa.eu/horizontal-topics/committees/paff-committe
es/animal-health-and-welfare_en abgerufen werden.
9. Sind mit den gegebenenfalls in der Antwort zu Frage 8 genannten Ländern
bzw. Nachbarländern bereits gemeinsame Anstrengungen gegen eine
weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Umsetzung
beziehungsweise in Planung (bitte die Maßnahmen je Land auflisten
beziehungsweise um begründen, warum bisher keine Maßnahmen getroffen
wurden oder in Planung sind)?
Die von der ASP betroffenen Mitgliedstaaten ergreifen die nach dem
Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union vorgegebenen Maßnahmen,
insbesondere nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen
(„Tiergesundheitsrecht“), der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 zur Ergänzung der
Verordnung (EU) 2016/429 hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und
Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen sowie der Durchführungsverordnung (EU)
2023/594 mit besonderen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in Bezug auf die
ASP. Die Mitgliedstaaten ergreifen in ihrem Hoheitsgebiet entsprechende
Maßnahmen, wie in Frage 1 beschrieben, um eine Ausbreitung der ASP bei
Wildschweinen und den Eintrag des Virus in hausschweinehaltende Betriebe zu
verhindern. Insbesondere bei grenznahen oder grenzüberschreitenden
Seuchengeschehen geschieht das in enger Abstimmung mit den Veterinärbehörden des
benachbarten Mitgliedstaates.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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