Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Agenda für Städte - Wachstum und Wohlstand fördern
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Agenda für Städte - Wachstum und Wohlstand fördern
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ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 13/26 (Beschluss)
29.07.26
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine
EU-Agenda für Städte - Wachstum und Wohlstand fördern
C(2026) 5276 final
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
ALLEMAGNE/DUITSLAND
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, 22.7.2026
C(2026) 5276 final
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu der Mitteilung der
Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Eine EU-Agenda für Städte:
Wachstum und Wohlstand fördern“ {COM(2025) 739 final}.
Die Kommission schätzt, dass der Bundesrat die Mitteilung begrüßt und die Bedeutung
von Städten als Zentren für den Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit Europas
anerkennt. Die EU-Agenda für Städte bietet eine strategische Vision, den politischen
Rahmen und eine Reihe von Maßnahmen für nachhaltige und integrierte
Stadtentwicklung. Ziel ist es, der territorialen und städtischen Dimension der politischen
Strategien der Europäischen Union (EU) einen Rahmen zu geben. Des Weiteren wirbt sie
für mehr Dialog mit den lokalen Behörden in Bezug auf deren Bedarf und Erfahrungen,
um sie in Strategien und Rechtsvorschriften einfließen zu lassen.
Die Kommission betont, dass mit der neu vorgeschlagenen EU-Plattform „Städte“
bestehende EU-Initiativen und Werkzeuge konsolidiert und verschiedene
Unterstützungsformen wie Finanzierungsinstrumente, Kapazitätsaufbau und technische
Hilfe, Wissensressourcen und digitale Instrumente koordiniert und zusammengeführt
werden sollen, um einen vereinfachten Mittelzugang zu ermöglichen. Diese Plattform
wird für die Städte ein Ort der Zusammenarbeit sein, Hilfe bei der Bedarfsanalyse
anhand der neuesten verfügbaren Daten und Instrumente bieten, sowie
Kapazitätsaufbau, strategische Planung und Projektentwicklung unterstützen. Die EU-
Plattform „Städte“, die sich ausschließlich an Städte richtet, wird die im Rahmen des
nächsten mehrjährigen Finanzrahmens vorgeschlagenen Instrumente ergänzen, um den
Zugang zu EU-Mitteln für Begünstigte zu erleichtern. In diesem Zusammenhang wird das
zentrale Zugangstor zum einheitlichen Zugangspunkt für konsolidierte Informationen
über Finanzierungsmöglichkeiten für Projektträger.
Die Präsentation des Kommissionsvorschlags für den nächsten mehrjährigen
Finanzrahmen beim Bundesrat am 8. Oktober 2025 ermöglichte einen wertvollen
Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer zur Rolle der Pläne
zu Drucksache 13/26 (Beschluss)
für nationale und regionale Partnerschaft, der geteilten Mittelverwaltung und der
Einbindung regionaler und lokaler Akteure. Die Pläne werden EU-Mittel kombinieren,
die die Mitgliedstaaten und Regionen in ein kohärentes und maßgeschneidertes
Planungsverfahren einfließen lassen, das auch weiterhin vollständig an den EU-Zielen
des Abbaus wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Ungleichheiten ausgerichtet ist.
Sie werden flexibel sein, damit eine Anpassung an regionale und lokale Bedürfnisse,
auch der Städte und anderer städtischer Gebiete in der EU, erfolgen kann. Mit der
Mitteilung werden die Mitgliedstaaten aufgerufen, ehrgeiziger bei der Ausstattung ihrer
städtischen Strategien zu sein und den Städten die Möglichkeit zu bieten, in ihren Plänen
Reformen und Investitionen passgenau zuzuschneiden, mit denen die eigenen
Herausforderungen und Bedürfnisse angegangen werden, ganz im Sinne der Grundsätze
der Partnerschaft und der Mehrebenen-Governance.
Die Kommission bestätigt, dass die Art der derzeit über die Europäische Stadtinitiative
durchgeführten Tätigkeiten im Rahmen der neu vorgeschlagenen EU-Fazilität und das
Interreg-Programm URBACT im Rahmen des Interreg-Plans weiterhin förderfähig ist.
Zusätzlich zu den Plänen für nationale und regionale Partnerschaft könnten die Städte
vom Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit profitieren, z. B. im Rahmen des
Fensters „Sauberer Wandel und Dekarbonisierung der Industrie“. Über dieses Fenster
sollen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Einsatz sauberer Energie, mit
Dekarbonisierungslösungen und mit der Energiewende unterstützt werden. Auch
mobilitätsorientierte Projekte und nachhaltiger Tourismus in Städten können darüber
gefördert werden. Schließlich kann über das Fenster „Resilienz und Sicherheit,
Verteidigung und Weltraum“ Städten dabei geholfen werden, ihre Krisenvorsorge zu
stärken, kritische Infrastrukturen zu schützen, Verteidigung und Sicherheit zu verbessern
und weltraumgestützte Technologien für Überwachung, Konnektivität und
Notfallmaßnahmen wirksam zu nutzen. Ähnlich soll das Programm „Horizont Europa“
wie vorgeschlagen weiterhin allen förderfähigen Akteuren, auch Städten, offenstehen,
und Exzellenz wird eines der drei Zuschlagskriterien bei der Bewertung der
Projektvorschläge bleiben. Im Rahmen des Programms „Horizont Europa“ werden zwei
EU-Missionen zur Bewältigung der klimabedingten Herausforderungen in den Städten
gefördert: Klimaneutrale und intelligente Städte sowie Anpassung an den Klimawandel.
Bei Ersterer arbeiten 100 Städte in der EU mittels Klimaverträgen mit Städten auf
Klimaneutralität bis 2030 hin. Die EU-Missionen werden den Städten dabei helfen,
Maßnahmen in Bezug auf Klimawandel und -resilienz zu bewerten, zu planen und
durchzuführen, auch mittels integrierter Strategien für die Stadtentwicklung. Zwar
übernehmen EU-Missions-Städte eine Vorreiterrolle bei innovativen Lösungen, doch
wird der EU-Bürgermeisterkonvent es anderen lokalen Behörden ermöglichen, sich
anzuschließen und ehrgeizige Klima- und Energieziele zu verfolgen. Die Förderung
naturbasierter Lösungen, dezentraler Energiesysteme und lokaler
Energiegemeinschaften ist auch fester Bestandteil der Unterstützung der Kommission.
Die Kommission schließt sich dem Standpunkt des Bundesrates an, dass Städte als
Knotenpunkte für den Fern- und Überlandverkehr dienen, und betont schon seit Langem,
wie eine Verkehrsüberlastung in Städten die Wirksamkeit des breiter angelegten EU-
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Verkehrsnetzes untergraben kann. In dem 2021 angenommenen EU-Rahmen für urbane
Mobilität ist der öffentliche Verkehr als Eckpfeiler der urbanen Mobilität vorgesehen.
Durch die Priorisierung und Integration von Formen wie Schienenverkehr, öffentlichem
Verkehr und Lösungen für aktive und gemeinsame Mobilität in ein nahtloses
multimodales System kann die EU Überlastungen entgegenwirken und gleichzeitig die
Lebensqualität in der Stadt steigern. Die Kommission unterstützt die Bitte des
Bundesrates, bei der Ausgestaltung städtischer Mobilität die soziale Dimension
systematisch zu berücksichtigen, und regt die Weiterentwicklung der europäischen
digitalen und interoperablen Informationssysteme an, um durch den Einsatz des
Eisenbahnverkehrsleitsystems den Schienenverkehr zu digitalisieren und den
Eisenbahnbetrieb zu modernisieren und zu harmonisieren.
Wie aus der Mitteilung ersichtlich, stimmt die Kommission mit dem Bundesrat überein,
dass der Mangel an bezahlbarem, nachhaltigem, inklusivem und hochwertigem
Wohnraum die Städte vor eine Herausforderung stellt. Im Dezember 2025 nahm die
Kommission den Europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum an, in dem konkrete
Maßnahmen dargelegt werden, mit denen die EU nationale und lokale Bemühungen zur
Bewältigung der Wohnraumkrise unterstützen kann. Die Kommission wird 2026 einen
Rechtsakt zu erschwinglichem Wohnraum und 2027 ein Vereinfachungspaket
vorschlagen. Darüber hinaus nahmen nationale und regionale Behörden bei der
Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik im Anschluss an die legislativen Änderungen
vom September 2025 die Gelegenheit wahr, in ihren Förderprogrammen
Wohnraummaßnahmen mit einer Finanzspritze von 3,3 Mrd. EUR zu verstärken. Sie
werden aufgerufen, weitere Investitionen in diesem Bereich im Rahmen der
Kohäsionspolitik zu erwägen.
In der Stellungnahme des Bundesrates werden wichtige Herausforderungen
angesprochen – Klimawandel, Mobilität, Wohnraummangel und soziale Inklusion –, die
auch auf deutsche Städte zutreffen. Die Kohäsionspolitik unterstützt die nachhaltige
Stadtentwicklung in Deutschland im Zeitraum 2021-2027 mit 938 Mio. EUR für eine
breit gefächerte Palette an Prioritäten der Stadtentwicklung, darunter soziale
Infrastruktur, Energieeffizienz, Umweltschutz, nachhaltige Mobilität und die Sanierung
öffentlicher Räume. Darüber hinaus unterstützt die Kommission deutsche Städte bei
ihren Bestrebungen zu Klimaneutralität durch Instrumente wie den EU-
Bürgermeisterkonvent oder die EU-Mission „Klimaneutrale und intelligente Städte“. Die
Kommission begrüßt die Aufforderung des Bundesrates, den deutschen Klimasozialplan
zeitnah vorzulegen, um sicherzustellen, dass Energieeffizienz, Dekarbonisierung und
Transportunterstützung für schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen bereits vor dem
Beginn des anstehenden Emissionshandelssystems für den Gebäude- und Verkehrssektor
anlaufen.
Die Kommission führt derzeit die Maßnahmen durch, die sie in der Mitteilung zugesagt
hat, darunter die Organisation eines Dialogs auf hoher Ebene und gezielte
Konsultationen auf fachlicher Ebene. Ziele sind die bessere Integration des Bedarfs der
Städte in die Rechtsvorschriften der Europäischen Union, die Verringerung des
Verwaltungsaufwands sowie die Verbesserung der Effizienz der Umsetzung politischer
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Maßnahmen, der Ausarbeitung der Berichte über den Zustand der europäischen Städte,
der Einrichtung des EU-Internetportals „Städte“ und des „Städte-Helpdesks“.
Höhepunkt dieser Maßnahmen wird 2028 die Einrichtung der EU-Plattform „Städte“.
Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den
vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des
politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Raffaele Fitto Maroš Šefčovič
Exekutiv-Vizepräsident Mitglied der Kommission
zu Drucksache 13/26 (Beschluss) - 4 -
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