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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Agenda für Städte - Wachstum und Wohlstand fördern

dip / drucksache 29.07.2026 · WP 21 · zu13/26(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Agenda für Städte - Wachstum und Wohlstand fördern Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat zu Drucksache 13/26 (Beschluss) 29.07.26 Unterrichtung durch die Europäische Kommission Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Agenda für Städte - Wachstum und Wohlstand fördern C(2026) 5276 final Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Leipziger Straße 3-4 10117 Berlin ALLEMAGNE/DUITSLAND EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 22.7.2026 C(2026) 5276 final Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Eine EU-Agenda für Städte: Wachstum und Wohlstand fördern“ {COM(2025) 739 final}. Die Kommission schätzt, dass der Bundesrat die Mitteilung begrüßt und die Bedeutung von Städten als Zentren für den Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit Europas anerkennt. Die EU-Agenda für Städte bietet eine strategische Vision, den politischen Rahmen und eine Reihe von Maßnahmen für nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung. Ziel ist es, der territorialen und städtischen Dimension der politischen Strategien der Europäischen Union (EU) einen Rahmen zu geben. Des Weiteren wirbt sie für mehr Dialog mit den lokalen Behörden in Bezug auf deren Bedarf und Erfahrungen, um sie in Strategien und Rechtsvorschriften einfließen zu lassen. Die Kommission betont, dass mit der neu vorgeschlagenen EU-Plattform „Städte“ bestehende EU-Initiativen und Werkzeuge konsolidiert und verschiedene Unterstützungsformen wie Finanzierungsinstrumente, Kapazitätsaufbau und technische Hilfe, Wissensressourcen und digitale Instrumente koordiniert und zusammengeführt werden sollen, um einen vereinfachten Mittelzugang zu ermöglichen. Diese Plattform wird für die Städte ein Ort der Zusammenarbeit sein, Hilfe bei der Bedarfsanalyse anhand der neuesten verfügbaren Daten und Instrumente bieten, sowie Kapazitätsaufbau, strategische Planung und Projektentwicklung unterstützen. Die EU- Plattform „Städte“, die sich ausschließlich an Städte richtet, wird die im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens vorgeschlagenen Instrumente ergänzen, um den Zugang zu EU-Mitteln für Begünstigte zu erleichtern. In diesem Zusammenhang wird das zentrale Zugangstor zum einheitlichen Zugangspunkt für konsolidierte Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten für Projektträger. Die Präsentation des Kommissionsvorschlags für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen beim Bundesrat am 8. Oktober 2025 ermöglichte einen wertvollen Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer zur Rolle der Pläne zu Drucksache 13/26 (Beschluss) für nationale und regionale Partnerschaft, der geteilten Mittelverwaltung und der Einbindung regionaler und lokaler Akteure. Die Pläne werden EU-Mittel kombinieren, die die Mitgliedstaaten und Regionen in ein kohärentes und maßgeschneidertes Planungsverfahren einfließen lassen, das auch weiterhin vollständig an den EU-Zielen des Abbaus wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Ungleichheiten ausgerichtet ist. Sie werden flexibel sein, damit eine Anpassung an regionale und lokale Bedürfnisse, auch der Städte und anderer städtischer Gebiete in der EU, erfolgen kann. Mit der Mitteilung werden die Mitgliedstaaten aufgerufen, ehrgeiziger bei der Ausstattung ihrer städtischen Strategien zu sein und den Städten die Möglichkeit zu bieten, in ihren Plänen Reformen und Investitionen passgenau zuzuschneiden, mit denen die eigenen Herausforderungen und Bedürfnisse angegangen werden, ganz im Sinne der Grundsätze der Partnerschaft und der Mehrebenen-Governance. Die Kommission bestätigt, dass die Art der derzeit über die Europäische Stadtinitiative durchgeführten Tätigkeiten im Rahmen der neu vorgeschlagenen EU-Fazilität und das Interreg-Programm URBACT im Rahmen des Interreg-Plans weiterhin förderfähig ist. Zusätzlich zu den Plänen für nationale und regionale Partnerschaft könnten die Städte vom Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit profitieren, z. B. im Rahmen des Fensters „Sauberer Wandel und Dekarbonisierung der Industrie“. Über dieses Fenster sollen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Einsatz sauberer Energie, mit Dekarbonisierungslösungen und mit der Energiewende unterstützt werden. Auch mobilitätsorientierte Projekte und nachhaltiger Tourismus in Städten können darüber gefördert werden. Schließlich kann über das Fenster „Resilienz und Sicherheit, Verteidigung und Weltraum“ Städten dabei geholfen werden, ihre Krisenvorsorge zu stärken, kritische Infrastrukturen zu schützen, Verteidigung und Sicherheit zu verbessern und weltraumgestützte Technologien für Überwachung, Konnektivität und Notfallmaßnahmen wirksam zu nutzen. Ähnlich soll das Programm „Horizont Europa“ wie vorgeschlagen weiterhin allen förderfähigen Akteuren, auch Städten, offenstehen, und Exzellenz wird eines der drei Zuschlagskriterien bei der Bewertung der Projektvorschläge bleiben. Im Rahmen des Programms „Horizont Europa“ werden zwei EU-Missionen zur Bewältigung der klimabedingten Herausforderungen in den Städten gefördert: Klimaneutrale und intelligente Städte sowie Anpassung an den Klimawandel. Bei Ersterer arbeiten 100 Städte in der EU mittels Klimaverträgen mit Städten auf Klimaneutralität bis 2030 hin. Die EU-Missionen werden den Städten dabei helfen, Maßnahmen in Bezug auf Klimawandel und -resilienz zu bewerten, zu planen und durchzuführen, auch mittels integrierter Strategien für die Stadtentwicklung. Zwar übernehmen EU-Missions-Städte eine Vorreiterrolle bei innovativen Lösungen, doch wird der EU-Bürgermeisterkonvent es anderen lokalen Behörden ermöglichen, sich anzuschließen und ehrgeizige Klima- und Energieziele zu verfolgen. Die Förderung naturbasierter Lösungen, dezentraler Energiesysteme und lokaler Energiegemeinschaften ist auch fester Bestandteil der Unterstützung der Kommission. Die Kommission schließt sich dem Standpunkt des Bundesrates an, dass Städte als Knotenpunkte für den Fern- und Überlandverkehr dienen, und betont schon seit Langem, wie eine Verkehrsüberlastung in Städten die Wirksamkeit des breiter angelegten EU- 3 Verkehrsnetzes untergraben kann. In dem 2021 angenommenen EU-Rahmen für urbane Mobilität ist der öffentliche Verkehr als Eckpfeiler der urbanen Mobilität vorgesehen. Durch die Priorisierung und Integration von Formen wie Schienenverkehr, öffentlichem Verkehr und Lösungen für aktive und gemeinsame Mobilität in ein nahtloses multimodales System kann die EU Überlastungen entgegenwirken und gleichzeitig die Lebensqualität in der Stadt steigern. Die Kommission unterstützt die Bitte des Bundesrates, bei der Ausgestaltung städtischer Mobilität die soziale Dimension systematisch zu berücksichtigen, und regt die Weiterentwicklung der europäischen digitalen und interoperablen Informationssysteme an, um durch den Einsatz des Eisenbahnverkehrsleitsystems den Schienenverkehr zu digitalisieren und den Eisenbahnbetrieb zu modernisieren und zu harmonisieren. Wie aus der Mitteilung ersichtlich, stimmt die Kommission mit dem Bundesrat überein, dass der Mangel an bezahlbarem, nachhaltigem, inklusivem und hochwertigem Wohnraum die Städte vor eine Herausforderung stellt. Im Dezember 2025 nahm die Kommission den Europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum an, in dem konkrete Maßnahmen dargelegt werden, mit denen die EU nationale und lokale Bemühungen zur Bewältigung der Wohnraumkrise unterstützen kann. Die Kommission wird 2026 einen Rechtsakt zu erschwinglichem Wohnraum und 2027 ein Vereinfachungspaket vorschlagen. Darüber hinaus nahmen nationale und regionale Behörden bei der Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik im Anschluss an die legislativen Änderungen vom September 2025 die Gelegenheit wahr, in ihren Förderprogrammen Wohnraummaßnahmen mit einer Finanzspritze von 3,3 Mrd. EUR zu verstärken. Sie werden aufgerufen, weitere Investitionen in diesem Bereich im Rahmen der Kohäsionspolitik zu erwägen. In der Stellungnahme des Bundesrates werden wichtige Herausforderungen angesprochen – Klimawandel, Mobilität, Wohnraummangel und soziale Inklusion –, die auch auf deutsche Städte zutreffen. Die Kohäsionspolitik unterstützt die nachhaltige Stadtentwicklung in Deutschland im Zeitraum 2021-2027 mit 938 Mio. EUR für eine breit gefächerte Palette an Prioritäten der Stadtentwicklung, darunter soziale Infrastruktur, Energieeffizienz, Umweltschutz, nachhaltige Mobilität und die Sanierung öffentlicher Räume. Darüber hinaus unterstützt die Kommission deutsche Städte bei ihren Bestrebungen zu Klimaneutralität durch Instrumente wie den EU- Bürgermeisterkonvent oder die EU-Mission „Klimaneutrale und intelligente Städte“. Die Kommission begrüßt die Aufforderung des Bundesrates, den deutschen Klimasozialplan zeitnah vorzulegen, um sicherzustellen, dass Energieeffizienz, Dekarbonisierung und Transportunterstützung für schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen bereits vor dem Beginn des anstehenden Emissionshandelssystems für den Gebäude- und Verkehrssektor anlaufen. Die Kommission führt derzeit die Maßnahmen durch, die sie in der Mitteilung zugesagt hat, darunter die Organisation eines Dialogs auf hoher Ebene und gezielte Konsultationen auf fachlicher Ebene. Ziele sind die bessere Integration des Bedarfs der Städte in die Rechtsvorschriften der Europäischen Union, die Verringerung des Verwaltungsaufwands sowie die Verbesserung der Effizienz der Umsetzung politischer 4 Maßnahmen, der Ausarbeitung der Berichte über den Zustand der europäischen Städte, der Einrichtung des EU-Internetportals „Städte“ und des „Städte-Helpdesks“. Höhepunkt dieser Maßnahmen wird 2028 die Einrichtung der EU-Plattform „Städte“. Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen. Mit vorzüglicher Hochachtung Raffaele Fitto Maroš Šefčovič Exekutiv-Vizepräsident Mitglied der Kommission zu Drucksache 13/26 (Beschluss) - 4 -

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