Umsetzung und Nutzung des neuen Kursformats Job-BSK nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes (Antwort zu Drs. 21/879)
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Umsetzung und Nutzung des neuen Kursformats Job-BSK nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes (Antwort zu Drs. 21/879)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1094
21. Wahlperiode 30.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maren Kaminski, Nicole Gohlke,
Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/879 –
Umsetzung und Nutzung des neuen Kursformats Job-BSK nach § 45a des
Aufenthaltsgesetzes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Anfang 2024 bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) im Rahmen der Berufssprachkurse (BSK) das neue Kursformat „Job-
BSK“ an, mit dem Ziel, Betriebe und Beschäftigte beim sogenannten Job-
Turbo der Bundesregierung zu unterstützen. Zu den Job-BSK liegen bisher kaum
öffentlich zugängliche Zahlen oder Evaluationen vor. Gleichzeitig berichten
verschiedene Träger und Unternehmen von erheblichen bürokratischen
Hürden, die eine praktische Umsetzung erschweren.
1. Wie viele Kurse im Format Job-BSK haben seit der Einführung im
Januar 2024 bundesweit stattgefunden (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Seit Einführung des neuen Formats der Job-Berufssprachkurse (Job-BSK)
haben bundesweit 588 Kurse stattgefunden. Hierin sind auch Kurse enthalten, die
noch nicht beendet sind. Die ersten Kurse wurden Ende März 2024 gestartet.
Die Aufschlüsselung nach Bundesländern ist der folgenden Tabelle zu
entnehmen:
Job-BSK nach Bundesländern 2025
2024 2025
Baden-Württemberg 24 37
Bayern 22 40
Berlin 13 20
Brandenburg 2 5
Bremen 3 8
Hamburg 15 15
Hessen 5 16
Mecklenburg-Vorpommern 10 8
Niedersachsen 28 20
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 29. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Job-BSK nach Bundesländern 2025
2024 2025
Nordrhein-Westfalen 74 97
Rheinland-Pfalz 17 13
Saarland 8 6
Sachsen 16 17
Sachsen-Anhalt 7 10
Schleswig-Holstein 5 8
Thüringen 9 10
insgesamt 258 330
konsolidierter Datenstand 2024: 21. März 2025
Datenstand 2025: 11. Juli 2025
2. Wie viele Unterrichtseinheiten wurden im Rahmen der Job-BSK bisher
insgesamt durchgeführt?
Mit Datenstand vom 11. Juli 2025 wurden bisher insgesamt rund 54 200
Unterrichtseinheiten (UE) in den Job-BSK durchgeführt. Davon wurden 257 Job-
BSK (mit insgesamt 32 427 UE) beendet. Weitere 331 Job-BSK mit einem
Gesamtumfang von bis zu 43 600 UE laufen zum aktuellen Zeitpunkt noch bzw.
sind noch nicht beendet.
3. Wie viele Teilnehmende haben einen Job-BSK bereits erfolgreich mit
einer detaillierten Teilnahmebescheinigung abgeschlossen?
Es liegen keine auswertbaren Daten über Teilnehmende der Job-BSK mit einer
detaillierten Teilnahmebescheinigung im Sinne der Fragestellung vor.
Zur näherungsweisen Beantwortung der Frage kann lediglich auf Daten zu
Kursaustritten bei den Job-BSK zurückgegriffen werden. Danach haben seit
Einführung der Job-BSK bisher 1 826 Teilnehmende den Job-BSK absolviert
(Datenstand: 11. Juli 2025; Nacherfassungen möglich).
4. Wie viele Unternehmen haben das Kursformat Job-BSK bisher genutzt,
um die sprachliche Förderung ihrer Mitarbeitenden zu realisieren?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine auswertbaren Daten vor. Die
Berufssprachkurse sind eine teilnehmendenbezogene Leistung. Das gilt auch, wenn
ein Job-BSK in Absprache mit einem oder mehreren Unternehmen initiiert und
in Betriebsstätten durchgeführt wird.
5. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die administrative
Zugänglichkeit und praktische Umsetzbarkeit des Job-BSK für Betriebe
und Kursträger zu verbessern?
Die Job-BSK ergänzen das Angebot der Berufssprachkurse um eine kompakte
und zielgerichtete Unterstützung am Arbeitsplatz. Mit 100 bis 150
Unterrichtseinheiten decken sie sowohl das Interesse des Arbeitgebers an kurzen und
kompakten Kursen mit dem Interesse an einer signifikanten Verbesserung der
arbeitsplatzbezogenen Kommunikationsfähigkeit ab. Die Kursinhalte werden von
der Lehrkraft individuell am Arbeitsplatz ausgerichtet.
Zur Erleichterung der Durchführung für Kursträger, Teilnehmende und
Arbeitgeber wird u. a. auf enge Vorgaben zu Kursinhalten und -organisation
verzichtet. Der Unterricht kann direkt vor Ort beim Arbeitgeber stattfinden oder – wie
andere Berufssprachkurse auch – virtuell. Die Job-BSK können dank der
kleinen Mindestteilnehmendenzahl von drei Personen zügig gestartet werden, die
Unterrichtszeiten werden mit dem Arbeitgeber abgestimmt. Mehraufwände für
die Kursträger werden mit zusätzlichen Pauschalen abgegolten.
Als aufwändig zeigt sich teilweise noch die Initiierung der Kurse, beispielweise
durch die Koordinierung von Kursbedarfen für einzelne Personen bei
verschiedenen Arbeitgebern, aufgrund derer dann bei einem Kursträger ein Angebot
geplant wird. Der große Mehrwert der Job-BSK besteht jedoch gerade in der
passgenauen Planung. Aufgrund der zwischenzeitlich gestiegenen Bekanntheit
und Nachfrage kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aktuell in
Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung und Kursträgern ein einfacheres
Verfahren erproben, bei dem in stark nachgefragten Kursausrichtungen (Pflege,
Hotel- und Gaststättengewerbe) Kursträger vorab ein Angebot mit Starttermin
im Internet veröffentlichen, auf das sich interessierte Arbeitgeber melden oder
Jobcenter Teilnehmende direkt zusteuern können.
Darüber hinaus wird die Digitalisierung der Berufssprachkurse mit höchster
Priorität vorangetrieben. Am 24. März 2025 wurde ein bedeutender
Digitalisierungsschritt erreicht. Durch die Einführung des IT-Systems BerD
(Berufssprachkurse Digital) steht den Kursträgern eine zentrale Plattform zur
Koordinierung, Steuerung, Administration und Abrechnung der Berufssprachkurse zur
Verfügung. Die digitale Abwicklung erleichtert und beschleunigt dabei die
Verwaltung der Berufssprachkurse.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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