Auswirkungen der neuen Statusfeststellung auf Unternehmen und Beschäftigte
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Auswirkungen der neuen Statusfeststellung auf Unternehmen und Beschäftigte
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/846
21. Wahlperiode 10.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thomas Stephan, René Springer, Peter Bohnhof, Gerrit Huy,
Lukas Rehm, Robert Teske und der Fraktion der AfD
Auswirkungen der neuen Statusfeststellung auf Unternehmen und Beschäftigte
Mit Wirkung zum 1. April 2022 hat der Gesetzgeber das
Statusfeststellungsverfahren gemäß § 7a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) grundlegend
reformiert. Ziel dieser Gesetzesänderungen ist es, Auftraggebern,
Auftragnehmern und beteiligten Dritten frühzeitig und verbindlich Rechtssicherheit
darüber zu geben, ob ein Beschäftigungsverhältnis im
sozialversicherungsrechtlichen Sinne vorliegt oder eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. Die
Klärung erfolgt durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund
(DRV). Ergänzend relevant sind die Prüfungsrechte der Einzugsstellen nach
§ 28h SGB IV die Aufgaben der Betriebsprüfung (§ 28p SGB IV) (www.deutsc
he-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/su
mma-summarum/Lexikon/S/statusfeststellungsverfahren_im_expertenlexiko
n.html).
Im Zuge der Reform wurden neue Instrumente geschaffen: Die
Prognoseentscheidung (§ 7a Absatz 4a SGB IV) und die gutachterliche Gruppenfeststellung
(§ 7a Absatz 4b SGB IV) ermöglichen eine frühzeitige und pauschale
Statusklärung. Beide sind zunächst bis zum 30. Juni 2027 befristet. Darüber hinaus
besteht nun ein eigenständiges Antragsrecht für Dritte, insbesondere für
zwischengeschaltete Unternehmen bei Dreiecksverhältnissen. Im
Widerspruchsverfahren ist eine mündliche Anhörung vorgesehen. Die Statusfeststellung
beschränkt sich nun ausschließlich auf die Frage, ob abhängige Beschäftigung
oder Selbstständigkeit gegeben ist. Die Entscheidung, ob eine
Versicherungspflicht besteht, bleibt Aufgabe der jeweiligen Einzugsstellen wie den
zuständigen Krankenkassen (www.handwerk-magazin.de/abhaengig-beschaeftigt-
oderselbststaendig-deutsche-rentenversicherung-bund-entscheidet-nur-noch-ueber-s
tatus-nicht-mehr-ueber-sozialversicherungspflicht-257256/).
Vor dem Hintergrund dieser Neuregelungen entstehen neue praktische und
rechtliche Herausforderungen. Dies betrifft die Dauer und Effizienz der
Verfahren, die Bindungswirkung und Durchsetzung der Feststellungsbescheide,
mögliche Nachzahlungen sowie die Handhabung in komplexen Vertragsstrukturen.
Zu prüfen ist in den Augen der Fragesteller auch, wie praxistauglich die
parallelen Verfahren der Krankenkassen zur Feststellung der Versicherungspflicht
und die nunmehr geforderte unverzügliche Änderungsmitteilung umgesetzt
werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Statusfeststellungsverfahren hat die Clearingstelle der
Deutschen Rentenversicherung Bund seit 2015 durchgeführt, und bei wie
vielen wurde eine selbstständige Tätigkeit oder eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung festgestellt (bitte jährlich aufschlüsseln)?
2. Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitung eines
Statusfeststellungsverfahrens gemäß § 7a Absatz 1 Satz 1 und 2 SGB IV?
3. Wie haben sich die durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten in den
verschiedenen Typen von Statusfeststellungsverfahren seit Inkrafttreten der
Reform zum 1. April 2022 entwickelt?
4. Gibt es regionale Unterschiede im Antragsaufkommen oder in der
Bearbeitungsdauer (bitte nach Bundesland oder DRV-Regionalträgern
aufschlüsseln)?
5. Wie viele Widersprüche gab es gegen die Entscheidungen der
Clearingstelle, und wie viele gingen zugunsten, zuungunsten des
Widerspruchsführers aus oder wurden zurückgezogen (bitte seit 2015 jährlich
aufschlüsseln)?
6. Wie viele Anhörungen gab es in Statusfeststellungsverfahren der
Clearingstelle (bitte seit 2015 jährlich aufschlüsseln)?
7. Wie viele Gutachten wurden zur Statusfeststellung von der Clearingstelle
in Auftrag gegeben (bitte seit 2015 jährlich aufschlüsseln)?
8. Wie häufig wurden Statusfeststellungen von öffentlichen Auftraggebern,
die dem Bund unterstehen, beantragt, und bei wie vielen wurde eine
selbstständige Tätigkeit oder eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung festgestellt (bitte seit 2015 jährlich aufschlüsseln)?
9. Wie viele Gutachter beschäftigt die DRV?
10. Wie viele externe Gutachter hat die DRV beauftragt, wie viele dieser
externen Gutachter mussten sich einem Statusfeststellungsverfahren
unterziehen, und wie viele Gutachter wurden als sozialversicherungspflichtig
eingestuft (bitte seit 2015 jährlich aufschlüsseln)?
11. Wie viele Klagen gab es gegen ergangene Feststellungsbescheide (bitte
2015 jährlich aufschlüsseln)?
12. Bei wie vielen Klagen wurde gegen die Feststellungsbescheide
entschieden (bitte seit 2015 jährlich aufschlüsseln)?
13. Was sind die zehn häufigsten Berufsstände, Branchen oder
Personengruppen, bei denen die Clearingstelle Statusfeststellungsverfahren
durchgeführt hat (bitte seit 2015 jährlich aufschlüsseln)?
14. Wie viele Statusfeststellungsverfahren gab es bei ehrenamtlichen
Tätigkeiten, und wie wurden diese entschieden (bitte seit 2015 jährlich
aufschlüsseln)?
15. Welches Datum trägt die aktuelle Version des Berufsgruppenkatalogs,
welcher zur Statusfeststellung von Erwerbstätigen dient?
16. Sind im Zuge der Reform neue Verwaltungskosten für die DRV
entstanden, und wenn ja, in welcher Größenordnung?
17. Wurden im Zuge der Reform neue Stellen bei der DRV geschaffen, und
wenn ja, wie viele Stellen, und wie viele wurden davon bisher besetzt
(bitte nach Fachbereichen aufschlüsseln)?
18. Welche branchentypischen Unterschiede gibt es beim Verfahren der
Gruppenfeststellung?
19. Welche Aspekte der Reform haben nach Einschätzung der
Bundesregierung bislang nicht planmäßig ihren Zweck vollständig erfüllt?
20. Wann ist die nächste umfassende Evaluierung des
Statusfeststellungsverfahrens geplant?
21. Gibt es Indikatoren für eine erhöhte Zahl von Statuswechseln (Wechsel
von Selbstständigkeit in Beschäftigung oder umgekehrt) durch die
Reform?
22. Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass das neue Verfahren zu
einer Verlagerung von Berufstätigkeiten ins Ausland geführt hat, und
wenn ja, welche Berufsstände, Branchen oder Personengruppen betrifft
dies (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
23. Wie werden Statusfeststellungsverfahren bei grenzüberschreitenden
Tätigkeiten (EU bzw. Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) bzw. Drittstaaten)
behandelt?
Berlin, den 8. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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