Vollzugsdefizite bei der Durchsetzung des Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrechts
Text
Vollzugsdefizite bei der Durchsetzung des Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrechts
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7553
21. Wahlperiode 11.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth,
Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen
Janich, Markus Matzerath, Arne Raue und der Fraktion der AfD
Vollzugsdefizite bei der Durchsetzung des Aufenthalts-, Asyl- und
Staatsangehörigkeitsrechts
Ende Juli 2026 wandte sich die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) mit
einem Schreiben an den Bundeskanzler und forderte gesetzgeberische
Änderungen im Staatsangehörigkeits-, Aufenthalts- und Asylrecht (www.dpolg.de/a
ktuelles/news/dpolg-fordert-novellierung-von-staatsbuergerschafts-
aufenthaltsund-asylrecht-1/). Die DPolG begründete ihre Vorschläge, insbesondere mit
praktischen Erfahrungen der Polizeibehörden bei der Durchsetzung
ausländerrechtlicher Maßnahmen sowie mit aus ihrer Sicht bestehenden
Vollzugsdefiziten bei Rückführungen, Ausweisungen und Widerrufsverfahren. Die
Forderungen wurden unter anderem vom Bundesvorsitzenden der DPolG öffentlich
erläutert und in den Medien aufgegriffen (www.welt.de/politik/deutschland/articl
e6a6a48fbdd06dd5ef2e3ebd0/nach-csd-anschlag-pass-asyl-abschiebungen-poli
zei-schreibt-brief-an-merz-und-nimmt-drei-gesetze-ins-visier.html, https://jung
efreiheit.de/politik/deutschland/2026/nach-csd-anschlag-polizeigewerkschaft-dr
aengt-auf-staatsbuergerschafts-reform/).
Unabhängig von der Bewertung einzelner Reformvorschläge besteht aus Sicht
der Fragesteller ein erhebliches parlamentarisches Interesse daran, zu erfahren,
wie die Bundesregierung die von der Deutschen Polizeigewerkschaft
beschriebenen Vollzugsdefizite bewertet, welche Schlussfolgerungen sie hieraus zieht
und welche organisatorischen, personellen sowie gesetzlichen Maßnahmen sie
zur Verbesserung der Durchsetzung des Aufenthalts-, Asyl- und
Staatsangehörigkeitsrechts ergreift (www.welt.de/politik/deutschland/article6a6a48fbdd06dd
5ef2e3ebd0/nach-csd-anschlag-pass-asyl-abschiebungen-polizei-schreibt-brief-
an-merz-und-nimmt-drei-gesetze-ins-visier.html#:~:text=Nach%20CSD%2DA
nschlag-,Pass%2C%20Asyl%2C%20Abschiebungen%20%E2%80%93%20Pol
izei%20schreibt%20Brief%20an%20Merz%20und,nimmt%20drei%20Gesetze
%20ins%20Visier&text=Nach%20dem%20Anschlag%20in%20Berlin,Anis%2
0Amri%20vor%20zehn%20Jahren.).
Nach Auffassung der Fragesteller setzt die wirksame Durchsetzung bestehender
aufenthaltsrechtlicher Entscheidungen voraus, dass aufenthaltsbeendende
Maßnahmen, insbesondere Abschiebungen, Dublin-Überstellungen sowie sonstige
Rückführungen, ebenso wie Ausweisungen und Widerrufsverfahren effektiv
und zeitnah vollzogen werden können. Erkenntnisse über bestehende
Vollzugshemmnisse sowie deren Ursachen sind daher von erheblicher Bedeutung für die
parlamentarische Kontrolle des Regierungshandelns (www.berliner-zeitung.de/
article/brandbrief-an-friedrich-merz-polizeigewerkschaft-protestiert-gegen-mig
rations-abschiebepolitik-10249520).
Die wirksame Durchsetzung rechtskräftiger Ausreiseentscheidungen und die
konsequente Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Entscheidungen sind
wesentliche Bestandteile eines funktionierenden Rechtsstaats. Vor diesem Hintergrund
besteht in den Augen der Fragesteller ein parlamentarisches Interesse daran,
den Stand der Umsetzung bestehender gesetzlicher Regelungen, die praktischen
Vollzugserfahrungen der zuständigen Bundesbehörden sowie die
Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus den von der Deutschen Polizeigewerkschaft
aufgezeigten Problemlagen zu erfragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den von der
Deutschen Polizeigewerkschaft beschriebenen Vollzugsdefiziten bei der
Durchsetzung des Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrechts, und
welche Konsequenzen beabsichtigt sie hieraus für ihr weiteres
Regierungshandeln zu ziehen?
2. Welche der im Schreiben der Deutschen Polizeigewerkschaft
vorgeschlagenen Reformmaßnahmen wurden innerhalb der Bundesregierung
gegebenenfalls fachlich geprüft, welches Bundesministerium war jeweils
federführend, welchen Bearbeitungsstand haben die jeweiligen Prüfungen, und
zu welchem Ergebnis sind diese gelangt?
3. Welche der von der Deutschen Polizeigewerkschaft vorgeschlagenen
Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls bis zum
31. Dezember 2026 umzusetzen?
4. Welche der vorgeschlagenen Maßnahmen lehnt die Bundesregierung
gegebenenfalls ab, und aus welchen rechtlichen oder fachlichen Gründen
(bitte einzeln nach rechtlichen und fachlichen Gründen aufschlüsseln)?
5. Welche der von der Deutschen Polizeigewerkschaft vorgeschlagenen
Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts hält die Bundesregierung
gegebenenfalls für fachlich geboten, und welche lehnt sie aus welchen
Gründen ab?
6. Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf bei den §§ 53 bis 56 des
Aufenthaltsgesetzes hinsichtlich der Ausweisung ausländischer Straftäter und
Gefährder, und wenn ja, welchen?
7. Wie bewertet die Bundesregierung die praktische Anwendung des § 73b
Absatz 1a des Asylgesetzes seit dessen Inkrafttreten, insbesondere im
Hinblick auf die Zahl der aufgrund von Heimatreisen eingeleiteten
Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren, und sieht sie insoweit weiteren
gesetzgeberischen oder organisatorischen Handlungsbedarf?
8. Welche Änderungen des Aufenthaltsgesetzes, des Asylgesetzes oder des
Staatsangehörigkeitsgesetzes werden derzeit gegebenenfalls vorbereitet,
geprüft oder befinden sich bereits in der Ressortabstimmung?
9. Welche Vollzugsdefizite bei Rückführungen, Ausweisungen und
Widerrufsverfahren sieht die Bundesregierung unabhängig vom Schreiben der
Deutschen Polizeigewerkschaft gegebenenfalls selbst, wodurch werden
diese nach Auffassung der Bundesregierung verursacht, und welche dieser
Defizite könnten nach Auffassung der Bundesregierung durch
gesetzgeberische Maßnahmen beseitigt werden?
10. Wie viele zum Stichtag 30. Juni 2026 vollziehbar ausreisepflichtige
Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung
a) rechtskräftig strafrechtlich verurteilt,
b) als Gefährder eingestuft,
c) als sogenannte relevante Personen geführt,
d) wegen eines Verbrechens im Sinne des § 12 Absatz 1 des
Strafgesetzbuches rechtskräftig verurteilt?
11. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen befanden sich zum
Stichtag 30. Juni 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung in Strafhaft
oder Untersuchungshaft, und in wie vielen dieser Fälle war eine
Aufenthaltsbeendigung nach der Haftentlassung vorgesehen (bitte als Tabelle
darstellen)?
12. Beabsichtigt die Bundesregierung, künftig bundeseinheitliche Statistiken
über die Abschiebung ausländischer Straftäter, Gefährder und sogenannter
relevanter Personen zu führen, und wenn nein, aus welchen Gründen
nicht?
13. Wie lange verging im Durchschnitt zwischen Eintritt der Vollziehbarkeit
der Ausreisepflicht und der tatsächlichen Aufenthaltsbeendigung, soweit
entsprechende Erkenntnisse vorliegen?
14. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4403 ergriffen, um die dort
benannten häufigsten Ursachen gescheiterter aufenthaltsbeendender
Maßnahmen zu beseitigen, und welche konkreten Ergebnisse wurden
hierdurch erzielt?
15. Welche der in der Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 21/4403 benannten Vollzugshindernisse bewertet die
Bundesregierung als durch gesetzgeberische Änderungen lösbar, welche durch
organisatorische oder personelle Maßnahmen, und welche nach ihrer Auffassung
derzeit nicht oder nur eingeschränkt beeinflussbar?
16. Wie viele aufenthaltsbeendende Maßnahmen scheiterten aufgrund
fehlender oder nicht rechtzeitig beschaffter Passersatzpapiere, soweit
entsprechende statistische Erkenntnisse vorliegen?
17. Wie viele aufenthaltsbeendende Maßnahmen scheiterten aufgrund
ungeklärter Identität der betroffenen Person beziehungsweise aufgrund
gerichtlicher Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz?
18. Welche organisatorischen, rechtlichen oder tatsächlichen
Vollzugshemmnisse bewertet die Bundesregierung derzeit als die fünf wesentlichsten
Ursachen dafür, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht oder nur mit
erheblicher Verzögerung durchgeführt werden können?
19. Wie lange dauerten Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren nach § 73 des
Asylgesetzes in den Jahren 2023, 2024, 2025 und im ersten Halbjahr 2026
jeweils im arithmetischen Mittel und im Median, und welche
durchschnittliche Bearbeitungsdauer entfiel hierbei auf das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge, soweit entsprechende Erkenntnisse vorliegen?
20. Wie viele Ausweisungsverfügungen wurden in den Jahren 2023, 2024,
2025 sowie im ersten Halbjahr 2026 erlassen (bitte nach
Regelausweisungen, besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteressen und sonstigen
Ausweisungen aufschlüsseln, soweit entsprechende Daten vorliegen)?
21. In wie vielen Fällen wurden die in den Jahren 2023, 2024, 2025 sowie im
ersten Halbjahr 2026 erlassenen Ausweisungsverfügungen durch
Verwaltungsgerichte ganz oder teilweise aufgehoben oder ihre Vollziehung
ausgesetzt, und welche fünf rechtlichen Gründe führten hierbei am häufigsten
zu den gerichtlichen Entscheidungen (bitte jeweils die maßgeblichen
Rechtsgrundlagen angeben)?
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche
tatsächlichen oder rechtlichen Hindernisse einer konsequenteren
Ausweisung ausländischer Straftäter und Gefährder derzeit entgegenstehen?
23. Wie lange dauerten Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren nach § 73 des
Asylgesetzes in den Jahren 2023, 2024, 2025 und im ersten Halbjahr 2026
jeweils im arithmetischen Mittel und im Median, welche durchschnittliche
Bearbeitungsdauer entfiel hierbei jeweils auf das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge sowie auf die jeweils zuständigen
Ausländerbehörden, soweit entsprechende Erkenntnisse vorliegen?
24. In wie vielen Fällen wurden Schutzberechtigte nach Kenntnis der
Bundesregierung bei Reisen in ihren Herkunftsstaat festgestellt, in wie vielen
Fällen wurde daraufhin ein Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren eingeleitet,
und in wie vielen Fällen führte dies letztlich zum Widerruf oder zur
Rücknahme des Schutzstatus?
25. Welche Bundesbehörden und nach Kenntnis der Bundesregierung welche
Landesbehörden sind an der Feststellung, Dokumentation und
Übermittlung von Erkenntnissen über Heimatreisen international
Schutzberechtigter beteiligt, wie erfolgt hierbei der Informationsaustausch, und welche
Verbesserungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung?
26. Welche konkreten gesetzlichen Änderungen hält die Bundesregierung für
erforderlich, um Widerrufs- und Rücknahmeverfahren insbesondere nach
Heimatreisen international Schutzberechtigter zu beschleunigen und
rechtssicher auszugestalten?
27. Wie lange dauerte die Beschaffung von Passersatzpapieren im
arithmetischen Mittel und im Median (bitte zusätzlich nach den zehn wichtigsten
Herkunftsstaaten aufschlüsseln)?
28. Welche Herkunftsstaaten verweigerten oder verzögerten nach Kenntnis
der Bundesregierung im Zeitraum 2023 bis zum 30. Juni 2026 am
häufigsten die Rücknahme eigener Staatsangehöriger oder die Ausstellung von
Heimreisedokumenten, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung
hiergegen jeweils ergriffen (bitte jeweils einzeln aufschlüsseln)?
29. Welche Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2023 zur Verbesserung der
Identitätsfeststellung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen eingeführt
oder erweitert, welche Ergebnisse wurden hierdurch erzielt, und welche
weiteren Maßnahmen sind bis Ende des Jahres 2026 geplant?
30. Welche bilateralen oder multilateralen Maßnahmen hat die
Bundesregierung seit dem Jahr 2023 ergriffen, um die Zusammenarbeit mit
Herkunftsstaaten bei Rückführungen zu verbessern, welche konkreten Ergebnisse
wurden hierdurch erzielt, und in welchen Staaten sieht die
Bundesregierung weiterhin den größten Handlungsbedarf?
31. Welche organisatorischen oder rechtlichen Defizite bei der
Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der
Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt, den zuständigen Landesbehörden
sowie den kommunalen Ausländerbehörden hat die Bundesregierung seit
dem Jahr 2023 identifiziert und welche Maßnahmen wurden hieraus
abgeleitet?
32. Welche Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2023 ergriffen, um
Identitätstäuschungen oder Mehrfachidentitäten im Aufenthalts-, Asyl- und
Rückführungsverfahren wirksamer zu erkennen und zu verhindern, und welche
Erfolge konnten hierbei erzielt werden?
33. Welche konkreten organisatorischen, personellen, technischen und
haushalterischen Maßnahmen einschließlich der hierfür vorgesehenen
Haushaltsmittel plant die Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2026
gegebenenfalls zur Verbesserung des Vollzugs von Rückführungen,
Ausweisungen und Widerrufsverfahren?
34. Welche Gesetzesänderungen beabsichtigt die Bundesregierung bis zum
31. Dezember 2026 gegebenenfalls in den Bereichen Aufenthalts-, Asyl-
und Staatsangehörigkeitsrecht vorzulegen, um bestehende
Vollzugsdefizite zu verringern, mit welchem Zeitplan sollen diese umgesetzt werden,
und wann ist jeweils mit einem Inkrafttreten zu rechnen?
Berlin, den 10. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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