Geplante Übernahme eines Betreibers kritischer Energieinfrastruktur in Deutschland durch das US-Unternehmen Sunoco LP
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Geplante Übernahme eines Betreibers kritischer Energieinfrastruktur in Deutschland durch das US-Unternehmen Sunoco LP
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/746
21. Wahlperiode 03.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Michael Kellner, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Julian
Joswig, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Dr. Konstantin von Notz, Stefan Schmidt und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Geplante Übernahme eines Betreibers kritischer Energieinfrastruktur in
Deutschland durch das US-Unternehmen Sunoco LP
Als Betreiber von Tanklagern für Öl und chemische Produkte, die vor allem
von der petrochemischen Industrie genutzt werden, spielt die TanQuid GmbH
& Co. KG eine zentrale Rolle in der deutschen Energieversorgung. Derzeit
befindet sie sich im Eigentum der australischen Investmentgesellschaft Macquarie
Group Limited, die einen Verkauf vorbereitet. Als potenzieller Käufer hat sich
das US-amerikanische Unternehmen Sunoco LP positioniert, ein im Ölhandel
tätiger Konzern und Tochterunternehmen von Energy Transfer. Der Gründer
und CEO (Chief Executive Officer) von Energy Transfer, Kelcy Warren, gilt als
enger Vertrauter des US-Präsidenten Donald Trump (www.bloomberg.com/new
s/articles/2020-06-11/trump-s-dallas-fundraiser-hosted-by-energy-executive-wa
rren).
Darüber hinaus sind von Energy Transfer mehrfach sogenannte SLAPP-Klagen
(SLAPP = Strategic Lawsuits Against Public Participation) gegen
zivilgesellschaftliche Akteure dokumentiert (siehe z. B. www.business-humanrights.org/e
n/latest-news/krystal-two-bulls/).
TanQuid ist einer der landesweit größten Betreiber von Tanklagern für Öl und
chemische Produkte. Der geplante Erwerb der TanQuid durch die Sunoco LP
wirft daher Fragen zur Rolle des Unternehmens im Gesamtsystem der
deutschen Energieversorgung sowie zu den rechtlichen Prüf- und
Eingriffsmöglichkeiten der Bundesregierung auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welcher Anteil der in Deutschland verfügbaren Tanklagerkapazitäten wird
nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit von dem Unternehmen Tan-
Quid GmbH & Co. KG kontrolliert?
2. An welchen Standorten ist TanQuid GmbH & Co. KG derzeit nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland aktiv, und in welcher Weise sind
diese Standorte in Raffinerien, Anlagen der chemischen Industrie oder
Kraftwerke eingebunden bzw. mit diesen verknüpft?
3. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Unternehmen TanQuid
GmbH & Co. KG im Hinblick auf die Versorgungssicherheit und
kritischen Infrastrukturen der Bundesrepublik Deutschland bei?
4. Welche Einrichtungen der TanQuid GmbH & Co. KG sind nach Kenntnis
der Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt als kritische
Infrastruktur im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der
Kritis-Verordnung des Bundesamts für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) definiert?
5. Geht die Bundesregierung davon aus, dass im Zuge der Novellierung der
Kritis-Gesetzgebung in Deutschland durch die Umsetzung der NIS-II-
(NIS = Netzwerk- und Informationssicherheit) und der CER-Richtlinien
(CER = Critical Entities Resilience) der Europäischen Union in nationales
Recht und der Schaffung eines Kritis-Dachgesetzes, in deren Zuge unter
anderem bestehende Schwellenwerte abgesenkt werden sollen, zukünftig
weitere Anlagen der TanQuid GmbH & Co. KG als kritische Infrastruktur
im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der Kritis-
Verordnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik
definiert werden, und ist, sollte dies der Fall sein, schon absehbar, wie viele
zusätzliche Anlagen dies voraussichtlich beträfe und welche konkret?
6. Sieht die Bundesregierung Risiken darin, dass ein Unternehmen, das
selbst im Ölhandel tätig ist, zugleich die Kontrolle über relevante
Tanklagerkapazitäten in Deutschland oder Europa erlangt, wenn ja, welche, und
wenn nein, warum nicht?
7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Eigentümerstruktur von Sunoco LP und aus deren potenziellen Auswirkungen auf
die europäische Energieversorgungssicherheit, insbesondere vor dem
Hintergrund öffentlich gewordener politischer Nähe der
Unternehmensführung von Energy Transfer zum derzeitigen US-amerikanischen
Präsidenten Donald Trump (www.bloomberg.com/news/articles/2020-06-11/trum
p-s-dallas-fundraiser-hosted-by-energy-executive-warren)?
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, dass bei
geopolitischen Spannungen der Zugriff deutscher Unternehmen auf benötigte
Tanklager durch einen US-Konzern eingeschränkt werden könnte?
a) Sieht die Bundesregierung die Gefahr von Abhängigkeiten von der
US-Gesetzgebung (z. B. Exportrestriktionen, Sanktionen,
extraterritoriale Rechtsdurchsetzung), falls die TanQuid GmbH & Co. KG durch
das Unternehmen Sunoco/Energy Transfer erworben werden sollte,
und wenn ja, welche Gefahren ergeben sich aus Sicht der
Bundesregierung konkret und durch welche US-Gesetze oder Entwicklungen?
b) Sieht die Bundesregierung durch einen möglichen Eigentümerwechsel
der TanQuid GmbH die Möglichkeit einer Gefährdung der
Energiesicherheit, der Versorgungssicherheit der potenziell betroffenen
Unternehmen oder der Versorgungssicherheit Deutschlands in Bezug auf die
von diesen Unternehmen hergestellten chemischen Produkte, und
wenn ja, welche Gefahren ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung
konkret wodurch genau?
9. Plant die Bundesregierung – auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen
der vergangenen Jahre –, zu verhindern, dass kritische
Energieinfrastruktur dieses Landes von Eigentümern und Investoren kontrolliert wird, die
ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben, und wenn ja, wie?
10. Welche Vorabprüfungen, Schutzmaßnahmen oder Vorkaufsrechte bestehen
für den Fall, dass kritische Infrastruktur an ein außereuropäisches
Unternehmen verkauft wird, reichen diese aus Sicht der Bundesregierung aus,
gibt es bereits Überlegungen, einzelne Maßnahmen im Fall der TanQuid
GmbH & Co. KG zu ergreifen, und wenn ja, welche davon konkret?
11. Wird die Bundesregierung den geplanten Erwerb des Unternehmens Tan-
Quid durch den US-amerikanischen Konzern Sunoco LP prüfen, und
wenn ja, in welcher Form und auf welcher rechtlichen Grundlage?
a) Wurde oder wird eine außenwirtschaftsrechtliche Investitionsprüfung
gemäß dem § 55 ff. der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) durch
das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
durchgeführt?
b) Wenn Frage 11 bejaht wird, zieht die Bundesregierung in Erwägung,
den geplanten Erwerb von TanQuid durch Sunoco LP zu untersagen,
und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
c) Wenn Frage 11 bejaht wird, zieht die Bundesregierung in Erwägung,
den Erwerb des Unternehmens TanQuid durch den US-
amerikanischen Konzern Sunoco LP nur unter Auflagen zu
genehmigen, etwa in Form von Verpflichtungen zu Standorterhalt o. Ä.?
12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass der Mutterkonzern der Sunoco LP, Energy Transfer, durch
sogenannte SLAPP-Klagen gegen zivilgesellschaftliche Organisationen aufgefallen
ist (www.business-humanrights.org/en/latest-news/krystal-two-bulls/)?
13. Sind nach Ansicht der Bundesregierung Unternehmen, die nach von den
Fragestellenden geteilter Auffassung von Nichtregierungsorganisationen
(NGOs) durch systematische Einschüchterungsklagen gegen NGOs
auffallen, geeignete Betreiber von kritischer Infrastruktur in Deutschland?
14. Inwiefern bezieht die Bundesregierung Faktoren wie das dokumentierte
Vorgehen eines Unternehmens gegen zivilgesellschaftliche Organisationen
und die Freiheit öffentlicher Meinungsäußerung in von ihr durchgeführte
Investitionsprüfungen mit ein?
15. Bestehen aus Sicht der Bundesregierung Regelungslücken in der
Investitionskontrolle, wenn es um den Schutz demokratischer Grundwerte geht,
und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung, dem Abhilfe zu schaffen?
16. Verfolgt oder plant die Bundesregierung Initiativen auf nationaler und
europäischer Ebene, um missbräuchliche Klagen gegen
zivilgesellschaftliche Organisationen (ähnlich den US-amerikanischen SLAPPs) in
Deutschland und der EU zu unterbinden, und wenn ja, welche?
17. Hat die Bundesregierung Kontakt mit anderen europäischen Ländern
aufgenommen, um mögliche Beteiligungen der Sunoco LP an deren
kritischer Infrastruktur zu überprüfen?
18. Hat die Bundesregierung geprüft, ob das Unternehmen Sunoco LP in
anderen europäischen Ländern ebenfalls Unternehmen oder
Unternehmensbeteiligungen erworben hat oder dies plant?
Berlin, den 24. Juni 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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