Privatisierung und Versorgungssicherheit bei strategischen Energie- und Treibstoffreserven in Deutschland
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Privatisierung und Versorgungssicherheit bei strategischen Energie- und Treibstoffreserven in Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2005
21. Wahlperiode 20.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Bernd
Schattner, Uwe Schulz, Adam Balten, Christian Reck und der Fraktion der AfD
Privatisierung und Versorgungssicherheit bei strategischen Energie- und
Treibstoffreserven in Deutschland
Die langfristige Sicherstellung der Energieversorgung – insbesondere in
Krisen-, Kriegs- oder Mangellagen – gehört nach Ansicht der Fragesteller zu
den unverzichtbaren Aufgaben staatlicher Daseinsvorsorge. In Deutschland
wird diese Aufgabe zu großen Teilen von privatwirtschaftlich organisierten
Strukturen getragen. Der Erdölbevorratungsverband (EBV), der nach dem
Erdölbevorratungsgesetz (ErdölBevG) als Körperschaft des öffentlichen Rechts
organisiert ist, untersteht zwar staatlicher Aufsicht, agiert jedoch weitgehend
autonom.
Die eigentliche Lagerung, Logistik und Infrastruktur liegt vielfach in der Hand
internationaler Betreiber wie der Tanquid GmbH & Co. KG, die 2024/2025 an
ein US-geführtes Konsortium unter Leitung von Sunoco LP verkauft wurde
(vgl. www.institutional-money.com/news/maerkte/headline/macquarie-verkauf
t-deutschlands-groessten-unabhaengigen-tanklagerbetreiber-241406).
Diese Konstellation wirft bei den Fragestellern erhebliche Fragen hinsichtlich
staatlicher Kontrolle, Transparenz, Sicherheit und Eingriffsrechten auf –
insbesondere mit Blick auf den Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS), die
strategische Reservehaltung und die sicherheitspolitische Einbindung in NATO-
Strukturen wie das Central Europe Pipeline System (CEPS), an dem Tanquid
über Tochtergesellschaften beteiligt ist. Zudem zeigt sich, dass zentrale
Versorgungselemente wie Tanklager, Pipelines oder Energie-Backbones zunehmend
im Besitz von Private-Equity-Fonds, Hedgefonds oder Zweckgesellschaften
mit Sitz in Steueroasen stehen, wodurch eine demokratische Kontrolle
erschwert und eine Reaktion im Krisenfall potenziell behindert wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung der
Erdölbevorratungsverband (EBV) derzeit bei der Sicherstellung der strategischen
Ölreserven Deutschlands, und welche gesetzlichen Eingriffsrechte bestehen
nach Kenntnis der Bundesregierung im Krisenfall gegenüber dem EBV?
2. Welche Mengen strategischer Öl- und Kraftstoffreserven (Rohöl, Diesel,
Benzin, Kerosin) befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell in Deutschland im Besitz oder unter Verwaltung von privaten
Gesellschaften?
3. Welche Speicherstandorte für strategische Mineralölprodukte werden nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit von privaten Betreibern geführt,
und welche davon zählen nach Kenntnis der Bundesregierung zur
kritischen Infrastruktur (KRITIS)?
4. Wie viele dieser Speicherstandorte befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung (direkt oder indirekt) unter Kontrolle ausländischer
Beteiligungsgesellschaften, insbesondere mit Sitz in Steueroasen?
5. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den bereits erfolgten
Verkauf der Tanquid-Gruppe durch die Macquarie Storage Holdings
Limited an das amerikanisch geführte Konsortium unter Führung von Sunoco
LP oder verwandten Gesellschaften vor?
a) Welche Gesellschaften (Name, Sitzland, Rechtsform) gehören nach
Kenntnis der Bundesregierung zum Käuferkonsortium, und welche
Anteile wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an welche
Akteure übertragen?
b) Wurde die Bundesregierung nach Kenntnis ihrer zuständigen Ressorts
im Rahmen der Transaktion gemäß der Außenwirtschaftsverordnung
(AWV) beteiligt, und wenn nein, aus welchen Gründen unterblieb
nach Kenntnis der Bundesregierung eine Investitionsprüfung nach
§§ 55 ff. AWV?
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Kontrolle von über 3,6 Millionen
Kubikmetern Tanklagerkapazität für den Notfall durch ein
nichteuropäisches Konsortium mit Sitz in den USA und/bzw. oder Drittstaaten?
7. Welche konkreten aufsichtsrechtlichen Instrumente stehen dem Bund oder
nach Kenntnis der Bundesregierung den zuständigen Landesbehörden zur
Verfügung, um bei Sicherheitsmängeln, Versorgungsrisiken oder
politischer Einflussnahme auf privat betriebene KRITIS-Tanklager
einzugreifen?
8. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung der
Erdölbevorratungsverband (EBV) in der Lage, bei Ausfällen, Sabotagefällen oder
Zugriffsbeschränkungen auf privat verwaltete Lager sofort Ersatzkapazitäten
sicherzustellen?
9. Welche verbindlichen Meldepflichten und Prüfverfahren bestehen für
Eigentümerwechsel, Beteiligungsveränderungen oder Betriebsübergaben bei
Unternehmen, die als KRITIS-Betreiber eingestuft sind?
10. Sieht die Bundesregierung Reformbedarf hinsichtlich der
Kontrollbefugnisse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) im Bereich
strategischer Energieinfrastruktur in privater Hand, und wenn ja, welche?
11. Welche politisch oder wirtschaftlich motivierten Gründe lagen der
Entscheidung zugrunde, zentrale Teile der deutschen Treibstoffbevorratung
und Treibstofflogistik bereits ab 2005 vollständig zu privatisieren?
12. Welche Bundes- oder nach Kenntnis der Bundesregierung
Landesbeteiligungen an Infrastrukturgesellschaften im Bereich Energiebevorratung
wurden seit 1990 ganz oder teilweise veräußert, und an welche
Gesellschaften?
13. Wurde die Bundesregierung beim Verkauf der Tanquid-Gruppe durch
Macquarie im Jahr 2024/2025 vorab informiert oder einbezogen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, inwiefern, und welche
Prüfprozesse fanden ggf. statt?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die strategischen Risiken, die sich aus
der Abhängigkeit von internationalen Hedgefonds, Infrastrukturfonds oder
Staatsfonds bei der Lagerung und Verteilung von Treibstoff ergeben?
15. Welche Schutzmaßnahmen gegen Sabotage, Spionage oder terroristische
Angriffe bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell an den
Tanklagern der Tanquid-Gruppe sowie am CEPS-Pipeline-System der
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH?
16. Welche baulichen, digitalen oder personellen Anforderungen bestehen
nach Kenntnis der Bundesregierung für private Betreiber von NATO-
integrierten Infrastrukturkomponenten wie dem CEPS, insbesondere unter
dem Aspekt der nationalen Sicherheitsvorsorge?
17. Welche Möglichkeiten hat der Bund, den Betrieb, Zugriff oder die
Eigentümerstruktur von Anlagen mit NATO-Relevanz zu beeinflussen, wenn
diese mehrheitlich oder vollständig in ausländischer Hand sind?
18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche
Sabotageabsichten oder Sabotageaktivitäten ausländischer Staatskonzerne (z. B.
Gazprom, Transneft) im Zusammenhang mit der deutschen Gasinfrastruktur,
insbesondere im Zeitraum seit Beginn des russischen Angriffskrieges
gegen die Ukraine?
19. Welche konkreten sicherheitsrelevanten Vorfälle, Unregelmäßigkeiten
oder IT-Angriffe im Zusammenhang mit der deutschen Gasversorgung
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Februar 2022 registriert,
und inwieweit werden diese ausländischen Akteuren zugerechnet?
20. Welche Pipeline-, Speicher- oder Verteilanlagen in Deutschland befanden
sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2022 ganz oder teilweise im
Eigentum, unter Kontrolle oder technischem Zugriff von Unternehmen,
die mit ausländischen Staatskonzernen verbunden sind oder waren?
21. Welche Schritte wurden seit 2022 unternommen, um ehemalige
Beteiligungen von Gazprom oder deren Tochtergesellschaften an deutschen
Gasspeichern, Verteilnetzen oder Großhandelsplattformen rückgängig zu
machen oder unter staatliche Kontrolle zu stellen?
22. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus den Sabotageversuchen an
den Nord-Stream-Pipelines oder deutschen Frachthäfen für den Schutz
anderer kritischer Infrastruktur im Bereich der Energieversorgung,
insbesondere mit Blick auf physische Sicherheit, Cyberabwehr und
Frühwarnsysteme?
23. Welche konkreten Sicherheitsanforderungen (z. B. baulich, digital,
personell) gelten derzeit für Betreiber von LNG(Liquefied Natural Gas)-
Terminals, Gasspeichern und Gaspipelines im Hinblick auf
Sabotageprävention und geopolitisch motivierte Einflussnahme?
24. Welche Behörden sind federführend zuständig für die
Sicherheitsüberprüfung von Unternehmen mit Zugang zu kritischer Gastechnik, kritischen
Gasdaten oder Gassteuerungssystemen, und in wie vielen Fällen wurde
seit 2022 eine sicherheitsrechtliche Ablehnung ausgesprochen?
25. Wie bewertet die Bundesregierung die ggf. verbleibenden Risiken durch
russische Einflussnahme auf nicht direkt in Russland befindliche
Gasinfrastruktur, etwa durch Strohmänner, Holdingstrukturen, politische
Amtsträger oder Zulieferketten?
26. Sieht die Bundesregierung weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf
zur Abwehr von Sabotage- oder Einflussrisiken durch ausländische
Akteure mit strategischem Interesse an der deutschen Energieversorgung,
und wenn ja, inwiefern?
Berlin, den 16. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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