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Ausverkauf der Energieinfrastruktur stoppen - Nationale Sicherheit durch ein Investitionsprüfungsgesetz schützen

dip / drucksache 27.03.2026 · WP 21 · 21/5064 · Antrag · Original ↗

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Ausverkauf der Energieinfrastruktur stoppen - Nationale Sicherheit durch ein Investitionsprüfungsgesetz schützen Deutscher Bundestag Drucksache 21/5064 21. Wahlperiode 27.03.2026 Antrag der Abgeordneten Dr. Sandra Detzer, Michael Kellner, Dr. Alaa Alhamwi, Julian Joswig, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Andreas Audretsch, Chantal Kopf und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ausverkauf der Energieinfrastruktur stoppen – Nationale Sicherheit durch ein Investitionsprüfungsgesetz schützen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die nationale Sicherheit steht mehr denn je auf dem Spiel. Während die Bundesregierung unter Bundeskanzler Merz eine Politik des Appeasements gegenüber der US- Administration verfolgt, verkommt unsere kritische Energieinfrastruktur zur Verhandlungsmasse. Der Verkauf des größten deutschen Tanklagerbetreibers TanQuid an das US-Unternehmen Sunoco LP ist ein energiepolitisches Alarmsignal. Anstatt aus der fatalen Abhängigkeit von russischem Gas zu lernen, begibt sich Deutschland sehenden Auges in eine neue, asymmetrische Abhängigkeit: Mit der Übernahme durch Sunoco – kontrolliert von Kelcy Warren, einem Großspender Donald Trumps – geraten ca. 19 % der deutschen Tanklagerkapazitäten unter den Einfluss von „America First“- Interessen. Die Reaktion des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist unzureichend. Zwar wurde der Rückkauf der militärisch relevanten Anteile an der Fernleitungs-Betriebsgesellschaft (FBG) „zeitnah“ vereinbart, doch die zivile Versorgungssicherheit bleibt schutzlos. In einer Zeit, in der Energieimporte als „geopolitische Waffe“ dienen, ist dieser Deal ein strategisches Risiko. Dieser Fall belegt: Die Investitionsprüfung muss dringend reformiert werden. Dies gilt nicht nur für die Energieinfrastruktur, sondern auch für Sektoren wie Halbleiter, KI oder Biotechnologie. Um Sicherheitsrisiken wie im Fall TanQuid effektiv zu begegnen, muss die rechtliche Grundlage jetzt angepasst werden. Behörden brauchen schärfere Instrumente, um kritische Abhängigkeiten zu verhindern, ohne die generelle Offenheit für Investitionen zu opfern. Der Fall TanQuid droht kein Einzelfall zu bleiben, sondern wichtige Teile der deutschen Infrastruktur stehen zum Verkauf, Raffinerien, Pipelineanteile wie von Opal, Kraftwerke wie Datteln oder ganzen Unternehmen wie Uniper und Sefe. Hier muss die Bundesregierung genau hinschauen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. europäische Infrastruktur in diesen Zeiten in europäischen Händen zu sichern; 2. umgehend den Entwurf für ein eigenständiges Investitionsprüfungsgesetz (IPG) vorzulegen, das die Investitionsprüfung aus dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) herauslöst und als modernes Stammgesetz für wirtschaftliche Sicherheit etabliert, so dass a. auch Erwerbe von ausländischen Unternehmen in Deutschland durch Dritte überprüft werden können; b. Investitionen in Unternehmen aus dem Bereich kritische Infrastruktur (KRI- TIS) im Einklang mit der Niederlassungsfreiheit überprüft werden, unabhängig ob der Erwerber EU/EFTA-Mitglied ist; c. auch der atypische Kontrollerwerb, etwa durch Vetorechte, Lizenzen oder vertragliche Zugriffsrechte auf Technologien und Güter, eine vertiefte Prüfung auslöst; 3. den im Koalitionsvertrag angekündigten Paradigmenwechsel bei Ausfuhrgenehmigungen fallenzulassen und die staatliche Verantwortung für die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit weiterhin zentral beim BAFA bzw. dem BMWE zu belassen, um Unternehmen vor der Notwendigkeit politische Entscheidungen treffen zu müssen zu bewahren und Rechtsunsicherheit zu vermeiden; 4. die Ergebnisse des EU-Trilogs vom Dezember 2025 vollständig umzusetzen, insbesondere die Prüfung von Investitionen durch in der EU ansässige Tochterunternehmen ausländischer Investoren („Xella-Lücke“), um Umgehungstatbestände wirksam zu unterbinden; 5. im Bereich der kritischen Infrastruktur (KRITIS) sicherzustellen, dass systemische Abhängigkeiten bereits ab einer Prüfschwelle von 10 % umfassend geprüft werden, um Fälle wie bei TanQuid (19 % Marktkontrolle) präventiv steuern zu können; 6. den massiven Ausbau heimischer erneuerbarer Energien als „Booster“ für die nationale Sicherheit zu begreifen, anstatt durch neue fossile Deals die Abhängigkeit von unzuverlässigen Partnern zu zementieren; 7. sicherzustellen, dass bei künftigen Übernahmen von KRITIS-Unternehmen das Bundeskartellamt zwingend in die Sicherheitsbewertung des BMWE einbezogen wird, um die Verknüpfung von Marktmacht und Sicherheitsrisiken zu unterbinden; 8. die Prüfpflichten und die zusätzlich entstehende Bürokratie auf das notwendige Minimum zu beschränken, um die Attraktivität der EU für Investitionen nicht unverhältnismäßig zu beeinträchtigen. Berlin, den 27. März 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung In einer geopolitisch volatilen Lage und im Zeitalter der Geoökonomie ist die Investitionsprüfung der zentrale Pfeiler der nationalen und europäischen Sicherheitsarchitektur. Es ist unabdingbar, kritische Infrastrukturen (KRITIS) und technologische Schlüsselbereiche in europäischer Hand zu behalten, um Sicherheitsinteressen proaktiv zu schützen, statt nur reaktiv Krisenmanagement zu betreiben. Der aktuelle Fall der Übernahme des Tanklagerbetreibers TanQuid durch das US-Unternehmen Sunoco LP verdeutlicht die massiven Defizite des bisherigen Rechtsrahmens im Außenwirtschaftsgesetz (AWG). Zwar konnte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) durch Auflagen den Rückkauf der militärisch relevanten Anteile an der Fernleitungs-Betriebsgesellschaft (FBG) erzwingen. Dennoch verbleiben ca. 19 % der bundesweiten zivilen Tanklagerkapazitäten unter der Kontrolle eines geopolitisch exponierten Investors. Das zeigt: Das aktuelle AWG-Regime greift zu kurz, um systemische Abhängigkeiten umfassend zu verhindern. Nach der Einigung im EU-Trilog zur FDI-Screening-Verordnung vom Dezember 2025 ist es zwingend, die Investitionsprüfung aus dem AWG herauszulösen und in ein eigenständiges Investitionsprüfungsgesetz (IPG) als echtes Stammgesetz zu überführen. Nur so können die Lücken geschlossen werden, die der Fall TanQuid offenbart hat: 1. Schließung der Xella-Lücke: Investoren aus Drittstaaten dürfen nationale Prüfmechanismen nicht länger umgehen können, indem sie über in der EU ansässige Tochtergesellschaften investieren. Ein modernes IPG muss die Vorgaben des EU-Trilogs umsetzen und auch solche indirekten Auslandsinvestitionen zwingend erfassen, um Einflussnahme durch die Hintertür zu unterbinden. 2. Kontrolle atypischer Erwerbsvorgänge: Die Prüfung darf sich nicht auf nominale Stimmrechtsanteile beschränken. Wenn ein Investor maßgebliche Einflussmöglichkeiten erhält, ohne eine klassische Mehrheit zu halten, muss der Staat intervenieren können. 3. Systemische Resilienz: Wir dürfen KRITIS-Sektoren nicht länger einem System überlassen, das primär auf den freien Außenwirtschaftsverkehr ausgerichtet ist. Vielmehr muss die Versorgungssicherheit im Mittelpunkt stehen. Während die Bundesregierung beim Schutz der Infrastruktur zögert, plant sie im Koalitionsvertrag einen gefährlichen Paradigmenwechsel in der Exportkontrolle: Die Verlagerung der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit (Stufe 2) auf private Unternehmen ist sicherheitspolitisch unverantwortlich. Die Bewertung von Menschenrechtslagen oder geopolitischer Stabilität ist eine hoheitliche Aufgabe. Sie darf nicht ausgelagert werden. Ein solcher Schritt führt zu massiver Rechtsunsicherheit und erhöht durch notwendige Rückversicherungen beim BAFA die Bürokratie, statt sie abzubauen. Deutschland benötigt eine konsistente Strategie in der Wirtschaftssicherheit: Ein starkes IPG, das europäische Standards präzise umsetzt und Lücken bei KRITIS-Übernahmen schließt, sowie den Erhalt staatlicher Verantwortung in der Exportkontrolle. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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