Ausverkauf der Energieinfrastruktur stoppen - Nationale Sicherheit durch ein Investitionsprüfungsgesetz schützen
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Ausverkauf der Energieinfrastruktur stoppen - Nationale Sicherheit durch ein Investitionsprüfungsgesetz schützen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5064
21. Wahlperiode 27.03.2026
Antrag
der Abgeordneten Dr. Sandra Detzer, Michael Kellner, Dr. Alaa Alhamwi,
Julian Joswig, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Andreas Audretsch, Chantal Kopf
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ausverkauf der Energieinfrastruktur stoppen – Nationale Sicherheit durch ein
Investitionsprüfungsgesetz schützen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die nationale Sicherheit steht mehr denn je auf dem Spiel. Während die
Bundesregierung unter Bundeskanzler Merz eine Politik des Appeasements gegenüber der US-
Administration verfolgt, verkommt unsere kritische Energieinfrastruktur zur
Verhandlungsmasse. Der Verkauf des größten deutschen Tanklagerbetreibers TanQuid an das
US-Unternehmen Sunoco LP ist ein energiepolitisches Alarmsignal. Anstatt aus der
fatalen Abhängigkeit von russischem Gas zu lernen, begibt sich Deutschland sehenden
Auges in eine neue, asymmetrische Abhängigkeit: Mit der Übernahme durch Sunoco
– kontrolliert von Kelcy Warren, einem Großspender Donald Trumps – geraten ca.
19 % der deutschen Tanklagerkapazitäten unter den Einfluss von „America First“-
Interessen.
Die Reaktion des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist
unzureichend. Zwar wurde der Rückkauf der militärisch relevanten Anteile an der
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft (FBG) „zeitnah“ vereinbart, doch die zivile
Versorgungssicherheit bleibt schutzlos. In einer Zeit, in der Energieimporte als „geopolitische
Waffe“ dienen, ist dieser Deal ein strategisches Risiko.
Dieser Fall belegt: Die Investitionsprüfung muss dringend reformiert werden. Dies gilt
nicht nur für die Energieinfrastruktur, sondern auch für Sektoren wie Halbleiter, KI
oder Biotechnologie. Um Sicherheitsrisiken wie im Fall TanQuid effektiv zu
begegnen, muss die rechtliche Grundlage jetzt angepasst werden. Behörden brauchen
schärfere Instrumente, um kritische Abhängigkeiten zu verhindern, ohne die generelle
Offenheit für Investitionen zu opfern. Der Fall TanQuid droht kein Einzelfall zu bleiben,
sondern wichtige Teile der deutschen Infrastruktur stehen zum Verkauf, Raffinerien,
Pipelineanteile wie von Opal, Kraftwerke wie Datteln oder ganzen Unternehmen wie
Uniper und Sefe. Hier muss die Bundesregierung genau hinschauen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. europäische Infrastruktur in diesen Zeiten in europäischen Händen zu sichern;
2. umgehend den Entwurf für ein eigenständiges Investitionsprüfungsgesetz (IPG)
vorzulegen, das die Investitionsprüfung aus dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
herauslöst und als modernes Stammgesetz für wirtschaftliche Sicherheit etabliert,
so dass
a. auch Erwerbe von ausländischen Unternehmen in Deutschland durch Dritte
überprüft werden können;
b. Investitionen in Unternehmen aus dem Bereich kritische Infrastruktur (KRI-
TIS) im Einklang mit der Niederlassungsfreiheit überprüft werden,
unabhängig ob der Erwerber EU/EFTA-Mitglied ist;
c. auch der atypische Kontrollerwerb, etwa durch Vetorechte, Lizenzen oder
vertragliche Zugriffsrechte auf Technologien und Güter, eine vertiefte
Prüfung auslöst;
3. den im Koalitionsvertrag angekündigten Paradigmenwechsel bei
Ausfuhrgenehmigungen fallenzulassen und die staatliche Verantwortung für die Prüfung der
Genehmigungsfähigkeit weiterhin zentral beim BAFA bzw. dem BMWE zu
belassen, um Unternehmen vor der Notwendigkeit politische Entscheidungen
treffen zu müssen zu bewahren und Rechtsunsicherheit zu vermeiden;
4. die Ergebnisse des EU-Trilogs vom Dezember 2025 vollständig umzusetzen,
insbesondere die Prüfung von Investitionen durch in der EU ansässige
Tochterunternehmen ausländischer Investoren („Xella-Lücke“), um Umgehungstatbestände
wirksam zu unterbinden;
5. im Bereich der kritischen Infrastruktur (KRITIS) sicherzustellen, dass
systemische Abhängigkeiten bereits ab einer Prüfschwelle von 10 % umfassend geprüft
werden, um Fälle wie bei TanQuid (19 % Marktkontrolle) präventiv steuern zu
können;
6. den massiven Ausbau heimischer erneuerbarer Energien als „Booster“ für die
nationale Sicherheit zu begreifen, anstatt durch neue fossile Deals die Abhängigkeit
von unzuverlässigen Partnern zu zementieren;
7. sicherzustellen, dass bei künftigen Übernahmen von KRITIS-Unternehmen das
Bundeskartellamt zwingend in die Sicherheitsbewertung des BMWE einbezogen
wird, um die Verknüpfung von Marktmacht und Sicherheitsrisiken zu
unterbinden;
8. die Prüfpflichten und die zusätzlich entstehende Bürokratie auf das notwendige
Minimum zu beschränken, um die Attraktivität der EU für Investitionen nicht
unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.
Berlin, den 27. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
In einer geopolitisch volatilen Lage und im Zeitalter der Geoökonomie ist die Investitionsprüfung der zentrale
Pfeiler der nationalen und europäischen Sicherheitsarchitektur. Es ist unabdingbar, kritische Infrastrukturen
(KRITIS) und technologische Schlüsselbereiche in europäischer Hand zu behalten, um Sicherheitsinteressen
proaktiv zu schützen, statt nur reaktiv Krisenmanagement zu betreiben.
Der aktuelle Fall der Übernahme des Tanklagerbetreibers TanQuid durch das US-Unternehmen Sunoco LP
verdeutlicht die massiven Defizite des bisherigen Rechtsrahmens im Außenwirtschaftsgesetz (AWG). Zwar konnte
das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) durch Auflagen den Rückkauf der militärisch
relevanten Anteile an der Fernleitungs-Betriebsgesellschaft (FBG) erzwingen. Dennoch verbleiben ca. 19 % der
bundesweiten zivilen Tanklagerkapazitäten unter der Kontrolle eines geopolitisch exponierten Investors. Das
zeigt: Das aktuelle AWG-Regime greift zu kurz, um systemische Abhängigkeiten umfassend zu verhindern.
Nach der Einigung im EU-Trilog zur FDI-Screening-Verordnung vom Dezember 2025 ist es zwingend, die
Investitionsprüfung aus dem AWG herauszulösen und in ein eigenständiges Investitionsprüfungsgesetz (IPG) als
echtes Stammgesetz zu überführen. Nur so können die Lücken geschlossen werden, die der Fall TanQuid
offenbart hat:
1. Schließung der Xella-Lücke: Investoren aus Drittstaaten dürfen nationale Prüfmechanismen nicht länger
umgehen können, indem sie über in der EU ansässige Tochtergesellschaften investieren. Ein modernes IPG
muss die Vorgaben des EU-Trilogs umsetzen und auch solche indirekten Auslandsinvestitionen zwingend
erfassen, um Einflussnahme durch die Hintertür zu unterbinden.
2. Kontrolle atypischer Erwerbsvorgänge: Die Prüfung darf sich nicht auf nominale Stimmrechtsanteile
beschränken. Wenn ein Investor maßgebliche Einflussmöglichkeiten erhält, ohne eine klassische Mehrheit zu
halten, muss der Staat intervenieren können.
3. Systemische Resilienz: Wir dürfen KRITIS-Sektoren nicht länger einem System überlassen, das primär auf
den freien Außenwirtschaftsverkehr ausgerichtet ist. Vielmehr muss die Versorgungssicherheit im
Mittelpunkt stehen.
Während die Bundesregierung beim Schutz der Infrastruktur zögert, plant sie im Koalitionsvertrag einen
gefährlichen Paradigmenwechsel in der Exportkontrolle: Die Verlagerung der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit
(Stufe 2) auf private Unternehmen ist sicherheitspolitisch unverantwortlich. Die Bewertung von
Menschenrechtslagen oder geopolitischer Stabilität ist eine hoheitliche Aufgabe. Sie darf nicht ausgelagert werden. Ein solcher
Schritt führt zu massiver Rechtsunsicherheit und erhöht durch notwendige Rückversicherungen beim BAFA die
Bürokratie, statt sie abzubauen.
Deutschland benötigt eine konsistente Strategie in der Wirtschaftssicherheit: Ein starkes IPG, das europäische
Standards präzise umsetzt und Lücken bei KRITIS-Übernahmen schließt, sowie den Erhalt staatlicher
Verantwortung in der Exportkontrolle.
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ISSN 0722-8333
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