Die Entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission (Antwort zu Drs. 21/7598)
Text
Die Entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission (Antwort zu Drs. 21/7598)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7928
21. Wahlperiode 08.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis
Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7598 –
Die Entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat am 24. Juni 2026 auf Vorschlag der
Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali
Radovan, die Einsetzung einer Entwicklungspolitischen Nord-Süd-
Kommission (ENSK) beschlossen (vgl. www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/
entwicklungspolitische-nord-sued-komission-315910; www.bmz.de/de/theme
n/ensk).
Nach Angaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) soll die Kommission Empfehlungen für eine neue
entwicklungspolitische Kooperation zwischen dem Globalen Norden und dem
Globalen Süden in einer multipolaren Welt erarbeiten. Zu ihren Aufgaben
gehören unter anderem die Entwicklung neuer Partnerschaftsmodelle, Beiträge
zu einer internationalen Entwicklungsagenda nach dem Auslaufen der Agenda
2030 sowie Empfehlungen für die zukünftige Ausrichtung der deutschen
Entwicklungspolitik (a. a. O.).
Den Co-Vorsitz übernehmen die ehemalige Präsidentin Costa Ricas Laura
Chinchilla sowie der ehemalige Bundeskanzler Olaf Scholz. Die Kommission
soll unabhängig arbeiten, aus rund 20 Mitgliedern bestehen und durch einen
strategischen Begleitkreis unterstützt werden. Der Abschlussbericht ist zum
Ende der 21. Legislaturperiode vorgesehen (a. a. O.).
1. Welche konkreten Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse wurden
der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission durch den
Kabinettsbeschluss der Bundesregierung übertragen, und welche rechtliche
Bindungswirkung entfalten ihre Empfehlungen für die Bundesregierung
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
15. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Empfehlungen der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission nach
deren Vorlage in Regierungshandeln zu überführen, und welche Ressorts
sind daran beteiligt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 1 und 15 werden zusammen beantwortet.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 7. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission (ENSK) wurde durch
Kabinettsbeschluss der Bundesregierung als beratendes, nicht
entscheidungsbefugtes Gremium eingesetzt. Die ENSK soll die entwicklungspolitischen
Beziehungen neu bewerten und konkrete, zukunftsorientierte Empfehlungen
entwickeln. Die Arbeit der ENSK soll die entwicklungspolitischen Beziehungen zu
den Ländern des Globalen Südens intensivieren, diversifizieren und zu einem
globalen Netzwerk ausbauen.
2. Welche Gesamtausgaben veranschlagt die Bundesregierung für die
Entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission für die Haushaltsjahre von
2026 bis 2028 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. Aus welchen Einzelplänen, Kapiteln und Haushaltstiteln werden die
Ausgaben für die Entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission
finanziert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.
Die Ausgaben für die ENSK werden aus dem Titel 2301 89603 „Bilaterale
Technische Zusammenarbeit“ finanziert. Die Planungen hierzu sind zum
gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.
4. Welche vertraglichen Vereinbarungen bestehen mit der bzw. dem Co-
Vorsitzenden Laura Chinchilla und Olaf Scholz hinsichtlich ihrer
Tätigkeit, und welche Vergütungen, Honorare, Sitzungsgelder,
Aufwandsentschädigungen, Reisekostenerstattungen oder sonstigen geldwerten
Leistungen erhalten sie jeweils ((vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte
getrennt nach Personen ausweisen)?
Die Übernahme der Aufgabe des Co-Vorsitzes ist ehrenamtlich. Die Co-
Vorsitzenden erhalten keine Vergütungen, Honorare, Sitzungsgelder oder
Aufwandentschädigungen; es werden lediglich die im Zusammenhang mit der
Wahrnehmung der Kommissionssitzungen entstehenden Kosten erstattet.
5. Welche Vergütungen, Sitzungsgelder, Honorare,
Aufwandsentschädigungen oder sonstigen Leistungen erhalten die übrigen Mitglieder der
Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission sowie die Mitglieder
des strategischen Begleitkreises (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller;
bitte nach Art und Höhe der jeweiligen Leistungen aufschlüsseln)?
Für die Kommissionsmitglieder gilt das Gleiche wie für die Co-Vorsitzenden,
sodass auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen wird.
Die Mitglieder des strategischen Begleitkreises erhalten keine Vergütungen,
Sitzungsgelder, Honorare, Aufwandsentschädigungen oder sonstigen
Leistungen für ihre Teilnahme.
6. Welche Personen wurden bislang als Mitglieder der
Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission benannt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller; bitte Name, Funktion, Organisation, Staatsangehörigkeit und Datum
der Berufung angeben)?
7. Welche Personen wurden bislang in den strategischen Begleitkreis
berufen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte Name, Funktion,
Organisation und Datum der Berufung angeben)?
Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet.
Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Daher kann dazu derzeit keine
Auskunft gegeben werden.
8. Nach welchen fachlichen, institutionellen, politischen und sonstigen
Kriterien erfolgte die Auswahl der Mitglieder der
Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission und des strategischen Begleitkreises, und
wer traf die jeweilige Auswahlentscheidung (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Grundlegend für die Auswahl der Kommissionsmitglieder sollen ihre politische
Erfahrung, Analysefähigkeit, regionale Expertise, internationale Netzwerke und
Persönlichkeit sein. Eine angemessene Beteiligung junger Vertreterinnen und
Vertreter, Geschlechterparität sowie eine regionale Balance der Mitglieder des
Globalen Südens aus Afrika, Asien und Lateinamerika sind außerdem
angestrebt. Die Mitglieder sollen zudem Wirtschaft, Gewerkschaften, öffentlichen
Sektor, Wissenschaft, internationale Organisationen und Zivilgesellschaft
spiegeln. Die Kommissionsmitglieder werden unter Leitung der beiden Ko-
Vorsitzenden im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung und unter Beteiligung des Auswärtigen Amts
benannt.
Die ENSK wird einen strategischen Begleitkreis erhalten, der Vertreterinnen
und Vertreter aus Parlament, Bundesministerien, Privatwirtschaft,
Gewerkschaften, Wissenschaft, Politischen Stiftungen, Zivilgesellschaft,
Organisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und der Jugend
zusammenbringen soll. Die Berufung der Mitglieder des Begleitgremiums wird im
Einvernehmen mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung und dem Auswärtigen Amt vorgenommen.
9. Welche Beschäftigten des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung sowie anderer Bundesministerien oder
Bundesbehörden sind derzeit mit der organisatorischen, fachlichen und
administrativen Unterstützung der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-
Kommission befasst (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach
Behörde, Organisationseinheit, Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe und
Vollzeitäquivalenten aufschlüsseln)?
Im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
sind derzeit sechs Personen mit der entwicklungspolitischen Nord-Süd-
Kommission befasst (Stab Neue Global Partnerschaften). Angaben zur
Besoldungsbzw. Entgeltgruppe und Vollzeitäquivalenten wären aufgrund der geringen
Personenanzahl und mangels einer dahingehenden Einwilligung mit einer
Offenbarung von Informationen verbunden, die einen Eingriff in das Grundrecht der
Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten würde. Einer
weiterreichenden Beantwortung der Frage steht daher das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1
des Grundgesetzes) entgegen, das im Ergebnis einer sorgfältigen
Güterabwägung dem parlamentarischen Informationsanspruch vorgehen muss. Da der
Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auch bei
eingestufter Übermittlung der erbetenen Aufschlüsselung eintreten würde, kommt
auch keine eingestufte Beantwortung in Betracht.
10. Welche externen Beratungs-, Forschungs-, Kommunikations-,
Veranstaltungs-, Übersetzungs- oder sonstigen Dienstleistungen wurden bislang
im Zusammenhang mit der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-
Kommission vergeben oder beauftragt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte
Auftragnehmer, Auftragsgegenstand, Vergabeart, Vertragswert und
Vertragslaufzeit angeben)?
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
wurde als externer Beratungsdienstleister beauftragt. Auftragsgegenstand ist die
Unterstützung des Sekretariates der ENSK bei organisatorischen,
prozessbezogenen und fachlichen Aufgaben. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD
in Bundestagsdrucksache 19/21800 verwiesen.
11. Welche Sitzungen der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission
sind bis zum Abschluss des Jahres 2026 vorgesehen (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller; bitte Datum, Ort und voraussichtliche Kosten je Sitzung
angeben)?
Die Kommission wird erstmals im Oktober 2026 am Rande der Jahrestagung
der Weltbankgruppe und des Internationalen Währungsfonds (IWF) in
Thailand, Bangkok, zusammentreten. Angaben zu Kosten können erst nach
Abschluss erfolgen.
12. Welche konkreten Arbeitsaufträge, Themenfelder und Berichtspflichten
wurden der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission bislang
durch die Bundesregierung oder das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vorgegeben (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Die ENSK wird ihre konkreten Themenfelder selbst festlegen, dazu wird
insbesondere die erste Sitzung dienen.
13. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um mögliche Interessenkonflikte
der Mitglieder der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission und
des strategischen Begleitkreises offenzulegen und auszuschließen, und
bestehen verbindliche Compliance- oder Offenlegungspflichten (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Kommissionsmitglieder sind laut den internen Richtlinien verpflichtet,
mögliche Interessenskonflikte zu Beginn und im Verlauf der Mitgliedschaft
offenzulegen. Der strategische Begleitkreis ist ein Konsultations- und
Beratungsgremium ohne Entscheidungsbefugnis und ohne besondere Informationsrechte.
Daher besteht keine Compliance-Problematik.
14. Welche bestehenden nationalen, europäischen und internationalen
Gremien befassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung bereits mit
vergleichbaren Fragestellungen der Entwicklungszusammenarbeit, und aus
welchen Gründen hält die Bundesregierung die Einrichtung der
Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission dennoch für erforderlich (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene bestehen Gremien, die
sich mit entwicklungspolitischen Fragen befassen, darunter insbesondere der
Deutsche Bundestag (Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung), die einschlägigen EU-Institutionen, Gremien der Vereinten
Nationen, Organe der multilateralen Entwicklungsbanken sowie Foren wie G7, G20
und OECD DAC (OECD Development Assistance Committee, OECD-
Entwicklungsausschuss).
Die Bundesregierung hält die Einrichtung der ENSK gleichwohl für
erforderlich, weil sie ein unabhängiges, auf den strategischen Dialog mit Partnern des
Globalen Südens ausgerichtetes Beratungsgremium schafft. Die ENSK arbeitet
bewusst im Kontext nationaler und internationaler Reformprozesse. Sie soll
nationale und internationale Diskussionsstränge bündeln sowie eine mittel- und
langfristige Perspektive für die Weiterentwicklung von Entwicklungspolitik
eröffnen.
16. Beabsichtigt die Bundesregierung bereits jetzt eine institutionelle
Verstetigung oder Fortführung der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-
Kommission oder vergleichbarer Strukturen nach Abschluss ihrer Tätigkeit,
und wenn ja, aus welchen Gründen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Nein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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