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Die Entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission

dip / drucksache 17.08.2026 · WP 21 · 21/7598 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Die Entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission Deutscher Bundestag Drucksache 21/7598 21. Wahlperiode 17.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli, Johann Martel, Martina Uhr, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD Die Entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission Die Bundesregierung hat am 24. Juni 2026 auf Vorschlag der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan, die Einsetzung einer Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission (ENSK) beschlossen (vgl. www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/entwicklungsp olitische-nord-sued-komission-315910; www.bmz.de/de/themen/ensk). Nach Angaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) soll die Kommission Empfehlungen für eine neue entwicklungspolitische Kooperation zwischen dem Globalen Norden und dem Globalen Süden in einer multipolaren Welt erarbeiten. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Entwicklung neuer Partnerschaftsmodelle, Beiträge zu einer internationalen Entwicklungsagenda nach dem Auslaufen der Agenda 2030 sowie Empfehlungen für die zukünftige Ausrichtung der deutschen Entwicklungspolitik (a. a. O.). Den Co-Vorsitz übernehmen die ehemalige Präsidentin Costa Ricas Laura Chinchilla sowie der ehemalige Bundeskanzler Olaf Scholz. Die Kommission soll unabhängig arbeiten, aus rund 20 Mitgliedern bestehen und durch einen strategischen Begleitkreis unterstützt werden. Der Abschlussbericht ist zum Ende der 21. Legislaturperiode vorgesehen (a. a. O.). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche konkreten Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse wurden der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission durch den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung übertragen, und welche rechtliche Bindungswirkung entfalten ihre Empfehlungen für die Bundesregierung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  2. Welche Gesamtausgaben veranschlagt die Bundesregierung für die Entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission für die Haushaltsjahre von 2026 bis 2028 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  3. Aus welchen Einzelplänen, Kapiteln und Haushaltstiteln werden die Ausgaben für die Entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission finanziert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  4. Welche vertraglichen Vereinbarungen bestehen mit der bzw. dem Co- Vorsitzenden Laura Chinchilla und Olaf Scholz hinsichtlich ihrer Tätigkeit, und welche Vergütungen, Honorare, Sitzungsgelder, Aufwandsentschädigungen, Reisekostenerstattungen oder sonstigen geldwerten Leistungen erhalten sie jeweils ((vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte getrennt nach Personen ausweisen)?  5. Welche Vergütungen, Sitzungsgelder, Honorare, Aufwandsentschädigungen oder sonstigen Leistungen erhalten die übrigen Mitglieder der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission sowie die Mitglieder des strategischen Begleitkreises (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach Art und Höhe der jeweiligen Leistungen aufschlüsseln)?  6. Welche Personen wurden bislang als Mitglieder der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission benannt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte Name, Funktion, Organisation, Staatsangehörigkeit und Datum der Berufung angeben)?  7. Welche Personen wurden bislang in den strategischen Begleitkreis berufen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte Name, Funktion, Organisation und Datum der Berufung angeben)?  8. Nach welchen fachlichen, institutionellen, politischen und sonstigen Kriterien erfolgte die Auswahl der Mitglieder der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission und des strategischen Begleitkreises, und wer traf die jeweilige Auswahlentscheidung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  9. Welche Beschäftigten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie anderer Bundesministerien oder Bundesbehörden sind derzeit mit der organisatorischen, fachlichen und administrativen Unterstützung der Entwicklungspolitischen Nord-Süd- Kommission befasst (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach Behörde, Organisationseinheit, Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe und Vollzeitäquivalenten aufschlüsseln)? 10. Welche externen Beratungs-, Forschungs-, Kommunikations-, Veranstaltungs-, Übersetzungs- oder sonstigen Dienstleistungen wurden bislang im Zusammenhang mit der Entwicklungspolitischen Nord-Süd- Kommission vergeben oder beauftragt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte Auftragnehmer, Auftragsgegenstand, Vergabeart, Vertragswert und Vertragslaufzeit angeben)? 11. Welche Sitzungen der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission sind bis zum Abschluss des Jahres 2026 vorgesehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte Datum, Ort und voraussichtliche Kosten je Sitzung angeben)? 12. Welche konkreten Arbeitsaufträge, Themenfelder und Berichtspflichten wurden der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission bislang durch die Bundesregierung oder das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vorgegeben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 13. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um mögliche Interessenkonflikte der Mitglieder der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission und des strategischen Begleitkreises offenzulegen und auszuschließen, und bestehen verbindliche Compliance- oder Offenlegungspflichten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 14. Welche bestehenden nationalen, europäischen und internationalen Gremien befassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung bereits mit vergleichbaren Fragestellungen der Entwicklungszusammenarbeit, und aus welchen Gründen hält die Bundesregierung die Einrichtung der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission dennoch für erforderlich (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 15. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Empfehlungen der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission nach deren Vorlage in Regierungshandeln zu überführen, und welche Ressorts sind daran beteiligt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 16. Beabsichtigt die Bundesregierung bereits jetzt eine institutionelle Verstetigung oder Fortführung der Entwicklungspolitischen Nord-Süd- Kommission oder vergleichbarer Strukturen nach Abschluss ihrer Tätigkeit, und wenn ja, aus welchen Gründen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Berlin, den 13. August 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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