Die Entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission
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Die Entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7598
21. Wahlperiode 17.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli, Johann Martel,
Martina Uhr, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Die Entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission
Die Bundesregierung hat am 24. Juni 2026 auf Vorschlag der Bundesministerin
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan,
die Einsetzung einer Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission (ENSK)
beschlossen (vgl. www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/entwicklungsp
olitische-nord-sued-komission-315910; www.bmz.de/de/themen/ensk).
Nach Angaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) soll die Kommission Empfehlungen für eine neue
entwicklungspolitische Kooperation zwischen dem Globalen Norden und dem
Globalen Süden in einer multipolaren Welt erarbeiten. Zu ihren Aufgaben
gehören unter anderem die Entwicklung neuer Partnerschaftsmodelle, Beiträge zu
einer internationalen Entwicklungsagenda nach dem Auslaufen der Agenda
2030 sowie Empfehlungen für die zukünftige Ausrichtung der deutschen
Entwicklungspolitik (a. a. O.).
Den Co-Vorsitz übernehmen die ehemalige Präsidentin Costa Ricas Laura
Chinchilla sowie der ehemalige Bundeskanzler Olaf Scholz. Die Kommission
soll unabhängig arbeiten, aus rund 20 Mitgliedern bestehen und durch einen
strategischen Begleitkreis unterstützt werden. Der Abschlussbericht ist zum
Ende der 21. Legislaturperiode vorgesehen (a. a. O.).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse wurden der
Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission durch den
Kabinettsbeschluss der Bundesregierung übertragen, und welche rechtliche
Bindungswirkung entfalten ihre Empfehlungen für die Bundesregierung (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Welche Gesamtausgaben veranschlagt die Bundesregierung für die
Entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission für die Haushaltsjahre von
2026 bis 2028 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. Aus welchen Einzelplänen, Kapiteln und Haushaltstiteln werden die
Ausgaben für die Entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission finanziert
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
4. Welche vertraglichen Vereinbarungen bestehen mit der bzw. dem Co-
Vorsitzenden Laura Chinchilla und Olaf Scholz hinsichtlich ihrer
Tätigkeit, und welche Vergütungen, Honorare, Sitzungsgelder,
Aufwandsentschädigungen, Reisekostenerstattungen oder sonstigen geldwerten
Leistungen erhalten sie jeweils ((vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte
getrennt nach Personen ausweisen)?
5. Welche Vergütungen, Sitzungsgelder, Honorare,
Aufwandsentschädigungen oder sonstigen Leistungen erhalten die übrigen Mitglieder der
Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission sowie die Mitglieder des
strategischen Begleitkreises (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte
nach Art und Höhe der jeweiligen Leistungen aufschlüsseln)?
6. Welche Personen wurden bislang als Mitglieder der
Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission benannt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller; bitte Name, Funktion, Organisation, Staatsangehörigkeit und Datum
der Berufung angeben)?
7. Welche Personen wurden bislang in den strategischen Begleitkreis berufen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte Name, Funktion, Organisation
und Datum der Berufung angeben)?
8. Nach welchen fachlichen, institutionellen, politischen und sonstigen
Kriterien erfolgte die Auswahl der Mitglieder der
Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission und des strategischen Begleitkreises, und
wer traf die jeweilige Auswahlentscheidung (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
9. Welche Beschäftigten des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung sowie anderer Bundesministerien oder
Bundesbehörden sind derzeit mit der organisatorischen, fachlichen und
administrativen Unterstützung der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-
Kommission befasst (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach
Behörde, Organisationseinheit, Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe und
Vollzeitäquivalenten aufschlüsseln)?
10. Welche externen Beratungs-, Forschungs-, Kommunikations-,
Veranstaltungs-, Übersetzungs- oder sonstigen Dienstleistungen wurden
bislang im Zusammenhang mit der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-
Kommission vergeben oder beauftragt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller; bitte Auftragnehmer, Auftragsgegenstand, Vergabeart, Vertragswert
und Vertragslaufzeit angeben)?
11. Welche Sitzungen der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission
sind bis zum Abschluss des Jahres 2026 vorgesehen (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller; bitte Datum, Ort und voraussichtliche Kosten je Sitzung
angeben)?
12. Welche konkreten Arbeitsaufträge, Themenfelder und Berichtspflichten
wurden der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission bislang
durch die Bundesregierung oder das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vorgegeben (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
13. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um mögliche Interessenkonflikte
der Mitglieder der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission und
des strategischen Begleitkreises offenzulegen und auszuschließen, und
bestehen verbindliche Compliance- oder Offenlegungspflichten (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
14. Welche bestehenden nationalen, europäischen und internationalen
Gremien befassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung bereits mit
vergleichbaren Fragestellungen der Entwicklungszusammenarbeit, und aus welchen
Gründen hält die Bundesregierung die Einrichtung der
Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission dennoch für erforderlich (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
15. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Empfehlungen der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission nach
deren Vorlage in Regierungshandeln zu überführen, und welche Ressorts
sind daran beteiligt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
16. Beabsichtigt die Bundesregierung bereits jetzt eine institutionelle
Verstetigung oder Fortführung der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-
Kommission oder vergleichbarer Strukturen nach Abschluss ihrer
Tätigkeit, und wenn ja, aus welchen Gründen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Berlin, den 13. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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