Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bzw. dessen zuständigen Bundesministers (Antwort zu Drs. 21/267)
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Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bzw. dessen zuständigen Bundesministers (Antwort zu Drs. 21/267)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/448
21. Wahlperiode 10.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Ulrich von
Zons, René Springer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/267 –
Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen bzw. dessen zuständigen Bundesministers
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bundesministerien sind immer wieder Beteiligte an rechtlichen Verfahren.
Diese Verfahren haben oft erhebliche Bedeutung für die Bürger in diesem
Land. Als nur ein Beispiel sei hier die millionenschwere Niederlage des
Bundesministeriums für Gesundheit angeführt: Das
Bundesgesundheitsministerium war verurteilt worden, Masken, die es in der Corona-Pandemie zu viel
bestellt hatte, zu bezahlen. Insgesamt musste das Bundesgesundheitsministerium
119 Mio. Euro an den Lieferanten zahlen (www.welt.de/politik/deutschland/ar
ticle252613914/Maskenbeschaffung-Gesundheitsministerium-verliert-Million
en-Klage-vor-Gericht.html). Die Höhe der seitens des
Bundesgesundheitsministeriums zu erstattenden Rechtsanwaltskosten sowohl für die eigene
anwaltliche Vertretung sowie für die anwaltliche Vertretung des klagenden
Lieferanten sind nicht bekannt. Die Kosten für diese ministeriale Fehlentscheidung
muss der Steuerzahler finanzieren.
Bundesministerien bzw. die zuständigen Bundesminister lassen aber auch als
Antragsteller und bzw. oder Kläger Gerichtsverfahren initiieren sowie
Strafanträge stellen und Strafanzeigen erstatten. So hat beispielsweise der ehemalige
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck in seiner
Amtszeit bis August 2024 allein 805 Strafanträge gestellt (www.bild.de/politi
k/inland/805-strafantraege-kein-minister-zeigt-so-viele-buerger-an-wie-habec
k-673ef9084df82f515063e1e6).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung weist erneut darauf hin, dass parlamentarische Kontrolle
von Regierung und Verwaltung den Grundsatz der Gewaltenteilung
verwirklicht. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die
Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist
politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 67, 100, 140)). Parlamentarische
Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begren-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 10. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
zung auf ein funktionsverträgliches Maß (BVerfGE 110, 199 219; 137, 185,
250).
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze administrativer Überkontrolle bei
zahlreichen der erfragten Einzelaspekte erreicht. Die Fragen beschränken sich
nicht, wie die Vorbemerkung vermuten lässt, auf die anwaltlichen Kosten von
gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren einschließlich der in der
Vorbemerkung genannten Strafanzeigen und Strafanträgen. Zusätzlich werden bei
fast allen Fragen Aktenzeichen, Namen der Prozessvertreter, Namen der
Antragsgegner, Datum der Einreichung der Klagen et cetera erfragt. Die
Fragesteller stellen die Fragen auch nicht nur zu einem Bundesministerium, sondern
sukzessive zu weiteren Bundesministerien und das über einen Zeitraum
mehrerer Legislaturperioden. Die Fragen umfassen damit Einzeldaten zu einer sehr
großen Anzahl an Verfahren, die die Bundesregierung in den letzten zehn
Jahren geführt hat. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen (BMWSB) selbst kann hier nur Auskunft für die Zeit ab dem
Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 geben. Die erfragten Einzeldaten zum
Aktenzeichen et cetera deuten darauf hin, dass die Fragesteller politische
Kontrolle mit umfassender Fach- und Rechtsaufsicht gleichsetzen. Die
Bundesregierung untersteht als eigenständiges Verfassungsorgan jedoch lediglich der
politischen Kontrolle des Deutschen Bundestages. Die Bundesregierung wird
bis auf die Anzahl der Verfahren und deren Kosten sowie zum Ausgang der
behördlichen Strafanträge und -anzeigen daher keine weiteren Auskünfte zu
den einzelnen Verfahren erteilen.
Bei den Fragen zu Namen der Rechtsanwälte beziehungsweise Kanzleien, zur
Höhe des vereinbarten Stundensatzes und zur Höhe der bereits geleisteten
Kosten et cetera ist zudem der Grundrechtsschutz (insbesondere Artikel 12
Absatz 1 des Grundgesetzes – GG) von der Bundesregierung zu beachten. Die
Fragesteller haben ausweislich der Vorbemerkung ein Aufklärungsinteresse
bezüglich der Kosten für anwaltliche Vertretung und kein inhaltliches Interesse an
den einzelnen Verfahren. Daher misst die Bundesregierung hier bei zahlreichen
Einzelaspekten dem Grundrechtsschutz ein höheres Maß zu als dem ebenfalls
Verfassungsrang zukommenden parlamentarischen Fragerecht.
1. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, die
durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen (BMWSB) bzw. durch den zuständigen Bundesminister als Kläger
bzw. Antragsteller initiiert wurden, sind im ersten Quartal 2025 vor
welchen Gerichten anhängig (bitte nach Datum der Einreichung der Klage
bzw. des Antrages, Name des Rechtsanwalts bzw. dessen Kanzlei, der
bzw. die den Kläger bzw. Antragsteller anwaltlich vertritt, Angabe
juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Beklagten bzw.
Antragsgegners, Gegenstand der Klage bzw. des Verfahrens, Höhe des
Streitwerts, Höhe des vereinbarten Stundensatzes mit dem Klägervertreter,
Namen der Gerichte, bei denen das Verfahren anhängig war bzw. aktuell
ist unter Nennung der Aktenzeichen, Angabe des jeweiligen Tenors der
gerichtlichen Entscheidung für alle Instanzen, Angabe der Höhe der
bereits geleisteten Kosten der Rechtsverfolgung, z. B. Vorschuss für den
Rechtsanwalt, aufschlüsseln)?
2. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, in
denen das BMWSB bzw. dessen zuständiger Bundesminister als
Beklagter bzw. Antragsgegner beteiligt ist, sind im ersten Quartal 2025 vor
welchen Gerichten anhängig (bitte nach Datum der Einreichung der Klage
bzw. des Antrages, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich
des Klägers bzw. Antragstellers, Name des Rechtsanwalts bzw. dessen
Kanzlei, der bzw. die den Beklagten bzw. Antragsteller anwaltlich
vertritt, Gegenstand der Klage bzw. des Verfahrens, Höhe des Streitwerts,
Höhe des vereinbarten Stundensatzes mit dem Beklagtenvertreter,
Namen der Gerichte, bei denen das Verfahren anhängig war bzw. aktuell ist
unter Nennung der Aktenzeichen, Angabe des jeweiligen Tenors der
gerichtlichen Entscheidung für alle Instanzen, Angabe der Höhe der bereits
geleisteten Kosten der Rechtsverfolgung, z. B. Vorschuss für den
Rechtsanwalt, aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Das BMWSB war im ersten Quartal 2025 an vier Verfahren als Beklagte
beteiligt. Bislang sind keine Kosten von Verträgen für gerichtsprozessbezogene
Rechtsberatung und Vertretung entstanden.
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu laufenden
Gerichtsverfahren. Zudem wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur
administrativen Überkontrolle und zum Grundrechtsschutz Dritter verwiesen.
3. Wie viele außergerichtliche Verfahren hat das BMWSB bzw. dessen
zuständiger Bundesminister in den Jahren von 2015 bis heute mit
rechtsanwaltlicher Beratung und Vertretung geführt (bitte nach Datum, Angabe
juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Gegners, Gegenstand
des Verfahrens unter Angabe der Rechtsgrundlage des behaupteten
Anspruchs, Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMWSB bzw. dessen
zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der
Rechtsverfolgung [z. B. Rechtsanwaltskosten], Angabe der Art der
Erledigung des Verfahrens bzw. Angabe, ob das Verfahren noch unerledigt ist
und eine Durchsetzung im Klageverfahren angestrebt ist, aufschlüsseln)?
Es wurden keine außergerichtlichen Verfahren mit rechtsanwaltlicher Beratung
und Vertretung geführt.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur
administrativen Überkontrolle und zum Grundrechtsschutz Dritter verwiesen.
4. Wie viele Strafanträge hat das BMWSB bzw. der zuständige
Bundesminister im ersten Quartal gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige,
Name der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des
Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe
zum Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des
Verfahrens, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm,
Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMWSB bzw. dessen
zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der
Rechtsverfolgung aufseiten des Bundesministeriums, z. B. Rechtsanwaltskosten,
aufschlüsseln)?
5. Wie viele Strafanzeigen hat das BMWSB bzw. dessen zuständiger
Bundesminister im ersten Quartal erstattet (bitte nach Datum der
Strafanzeige, Name der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des
Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe
zum Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des
Verfahrens, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm,
Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMWSB bzw. dessen
zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der
Rechtsverfolgung aufseiten des Bundesministeriums, z. B. Rechtsanwaltskosten,
aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Es wurde ein Strafantrag gestellt. Die Bundesregierung nimmt zu laufenden
Ermittlungsverfahren grundsätzlich keine Stellung.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur
administrativen Überkontrolle und zum Grundrechtsschutz Dritter verwiesen.
6. Wie viele Strafverfahren, in denen das BMWSB bzw. dessen zuständiger
Bundesminister in den Jahren von 2015 bis heute Strafantrag gestellt
bzw. Strafanzeige erstattet hat, sind im ersten Quartal rechtskräftig
abgeschlossen worden (bitte nach Datum der Anklageerhebung, Datum der
gerichtlichen Entscheidungen, Datum des Eintritts der Rechtskraft,
Namen aller Gerichte, die über das Verfahren entschieden haben und
Nennung der jeweiligen Aktenzeichen, Benennung des Tatvorwurfs unter
Angabe der Strafnorm, Angabe des Ausgangs des Verfahrens sowie der
Höhe des Strafmaßes bzw. bei Einstellung unter Auflagen, um welche
Auflage es sich handelt, aufschlüsseln)?
Es wurde kein Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen.
7. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen hat das BMWSB bzw. dessen
zuständiger Bundesminister gegen Beamte des BMWSB in den Jahren
von 2015 bis heute gestellt bzw. erstattet (bitte nach Datum der
Strafanzeige bzw. des Strafantrages, Besoldungsgruppe des betroffenen
Beamten, Gegenstand des Vorwurfs, Name der Staatsanwaltschaft unter
Nennung des Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des
Aktenzeichens, Verfahrensstand, Angabe des Tenors der instanzgerichtlichen
Entscheidungen, der endgültigen gerichtlichen Entscheidung sowie bei
Einstellung des Verfahrens Angabe des Datums der Einstellung sowie
Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung aufschlüsseln)?
Es wurden keine Strafanträge beziehungsweise Strafanzeigen gestellt.
8. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen haben Beamte des BMWSB
gegen ihren Dienstherrn bzw. andere Beamte des BMWSB in den Jahren
von 2015 bis heute wegen Straftaten im Zusammenhang mit der
Amtsausübung gestellt bzw. erstattet (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw.
des Strafantrags, Angabe der Besoldungsgruppe des Strafantragstellers
bzw. des Strafanzeigenerstatters, Angabe der Besoldungsgruppe und
Funktion des Beamten, gegen den Strafantrag gestellt bzw. Strafanzeige
erstattet worden ist, Gegenstand des Vorwurfs unter Nennung der
Strafnorm, Name der Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens,
Namen der Gerichte unter Nennung der Aktenzeichen, Ausgang des
Verfahrens aufschlüsseln)?
Es sind keine Strafanträge beziehungsweise Strafanzeigen von Beamten des
BMWSB gegen den Dienstherrn beziehungsweise andere Beamte des BMWSB
bekannt.
9. Wie viele Strafanzeigen bzw. Strafanträge wurden in den Jahren von
2015 bis heute gegen den jeweils zuständigen Bundesbauminister
erstattet bzw. gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des
Strafantrages, Gegenstand des Strafantrages bzw. der Strafanzeige, Angabe, ob der
Anzeigenerstatter bzw. der Strafantragsteller eine Privatperson oder eine
juristische Person ist, Ausgang des Verfahrens, Datum der Entscheidung
über den Ausgang des Verfahrens, Name der Staatsanwaltschaft unter
Nennung des Aktenzeichens aufschlüsseln)?
Es wurden nach Kenntnis des BMWSB keine Strafanträge beziehungsweise
Strafanzeigen gestellt.
10. In wie vielen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren hat sich das
BMWSB bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren von
2015 bis heute von eigenen Beamten mit der Befähigung zum
Richteramt vertreten lassen (bitte nach Jahren, Angabe außergerichtliches oder
gerichtliches Verfahren, Gegenstand des Verfahrens, Name des Gerichts
unter Nennung des Aktenzeichens aufschlüsseln)?
Das BMWSB beziehungsweise die Bundesministerin wurde in keinem
außergerichtlichen sowie in acht gerichtlichen Verfahren durch Beamte des BMWSB
mit Befähigung zum Richteramt vertreten.
11. Wie viele Beamte, die die Befähigung zum Richteramt haben, sind beim
BMWSB seit 2015 bis heute beschäftigt (bitte nach Jahren, Anzahl der
Beamten und Angabe der Besoldungsgruppe aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/11197 verwiesen. Es wird darauf
hingewiesen, dass Ausbildungsabschlüsse als Datensätze nicht standardisiert
erfasst werden und daher nur teilweise vorliegen. Über die in der Drucksache
20/11197 genannten Zahlen hinaus sind keine entsprechenden Daten
vorhanden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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