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Schuldenerlasse der Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten seit dem Jahr 2000 - Stand: 31. Dezember 2024 (Antwort zu Drs. 21/76)

dip / drucksache 10.06.2025 · WP 21 · 21/451 · Antwort · Original ↗

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Schuldenerlasse der Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten seit dem Jahr 2000 - Stand: 31. Dezember 2024 (Antwort zu Drs. 21/76) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/451 21. Wahlperiode 10.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Kay Gottschalk, Jörn König, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/76 – Schuldenerlasse der Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten seit dem Jahr 2000 – Stand: 31. Dezember 2024 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Kleinen Anfrage „Schuldenerlasse der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Staaten seit dem Jahr 2000 – Stand: 31. Dezember 2023“ (Bundestagsdrucksache 20/11732) wurde unter anderem erfragt, gegenüber welchen Staaten die Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahr 2000 Schulden in jeweils welcher Höhe erlassen hat. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Daten aktualisiert werden. 1. Welchen Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2024 Schulden in jeweils welcher Höhe aus welchem Grund erlassen, und waren die erlassenen Schulden abgesichert? Die folgende Tabelle beinhaltet die Staaten, denen Deutschland seit dem Jahr 2000 Schulden erlassen hat – jeweils mit dem Erlassbetrag. Im Jahre 2024 gab es keinen Erlass, sodass der zuletzt gemeldete Stand Ende 2023 weiterhin aktuell ist. Land HIPC-Land Schuldenerlasse (in Mio. Euro) Schuldenumwandlung1) Ägypten 363,35 x Äthiopien x 71,95 Afghanistan x 78,56 Angola 132,35 Benin x 2,85 Bolivien x 381,01 x Bosnien und Herzegowina 60,45 x Côte d'Ivoire x 479,89 x Dominikanische Republik 5,55 x Ecuador 30,48 x El Salvador 20,00 x Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Land HIPC-Land Schuldenerlasse (in Mio. Euro) Schuldenumwandlung1) Georgien 1,51 x Ghana x 260,69 Guatemala 4,52 x Guinea x 6,40 Guinea-Bissau x 3,48 Guyana x 13,66 Honduras x 108,10 x Indonesien 211,15 x Irak 4 701,52 Jordanien 259,51 x Kamerun x 1 426,75 Kenia 3,40 x Kirgisistan 20,17 x Kongo DR x 1 026,76 Kongo Rep. x 197,89 Liberia x 359,88 Madagaskar x 76,08 Malawi x 0,49 Mauretanien x 0,00 Montenegro 63,33 x Mosambik x 0,00 Myanmar 546,33 Nicaragua x 473,55 x Nigeria 2 403,91 Pakistan 174,12 x Peru 165,58 x Philippinen 7,36 x Sambia x 515,83 Sao Tomé und Principe x 12,85 Senegal x 118,36 Serbien 501,16 x Sierra Leone x 20,74 Sri Lanka 14,36 x Syrien 70,62 x Tansania x 51,26 Togo x 30,07 Tonga x 1,59 x Tschad x 0,38 Tunesien 30,00 x Vietnam 48,25 x Zentralafrikanische Republik x 3,46 Gesamt 15 561,51 1) In den gekennzeichneten Ländern wurden auch Erlasse durch Schuldenumwandlungen nach Haushaltsvermerk zu den Titeln Titel 2301 166 01 bzw. Titel 2301 186 01 im Bundeshaushaltsplan vereinbart. Die Bundesregierung hat mit diesen Staaten jeweils ein Regierungsabkommen abgeschlossen, mit dem der Erlass geregelt wurde. Dies ist in den meisten Fällen auf der Grundlage einer multilateralen Vereinbarung im Pariser Club geschehen. Die Schuldenerlasse dienen der Erreichung oder Erhaltung der makroökonomischen Stabilität sowie der Wiedererlangung der Schuldentragfähigkeit der Schuldnerländer und sollen insbesondere in den HIPC-Ländern (HIPC = Heavily indebted poor countries; hochverschuldete arme Länder) die Armutsbekämpfung unterstützen. Von den Erlassen sind zwei Kategorien von Forderungen betroffen, Handelsforderungen und Forderungen aus finanzieller Zusammenarbeit. Die erlassenen Handelsforderungen haben ihren Ursprung in Liefer- und Kreditverträgen deutscher Exporteure und Banken vor allem aus den 1980er-Jahren, die aufgrund von Exportkreditgarantien des Bundes (sogenannte Hermesdeckungen) bei einem Forderungsausfall von der Bundesrepublik Deutschland entschädigt wurden. Der Bund verlangte bei Indeckungnahme der betroffenen Forderungen – soweit das nach einer Bonitätsprüfung erforderlich war – zusätzliche Garantien als Sicherheit (z. B. eine Zahlungsgarantie des jeweiligen Finanzministeriums). Vor einem Schuldenerlass wurde grundsätzlich versucht, den/die Garantiesteller vollumfänglich in Anspruch zu nehmen. Forderungen aus Finanzieller Zusammenarbeit (FZ) entstehen auf Grundlage einer Abstimmung zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der Partnerregierung, der sogenannten Regierungszusage, nach entsprechender Prüfung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Durchführungsorganisation. Zu dieser Prüfung gehört regelmäßig die Identifikation von Risiken und geeigneten Maßnahmen zu deren Abmilderung. Durch Begleitung der Maßnahmen und regelmäßigen Politikdialog mit der Partnerregierung wird deren Erfolg gesichert. Eine Stellung von Sicherheiten über Zahlungsgarantien der Partnerregierung hinaus ist in der deutschen FZ unüblich. Auch nach Empfehlung des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank wäre sie nur in Einzelfällen mit Prinzipien verantwortlicher Kreditvergabe vereinbar. Durch die Beteiligung Deutschlands an multilateralen Schuldenbehandlungen leistet die Bundesrepublik einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilisierung in den betroffenen Ländern. Viele dieser Staaten zählen zu Absatzmärkten für deutsche Unternehmen. Seit dem Jahr 2000 haben deutsche Exporteure in diesen Märkten Waren im Wert von über 500 Mrd. Euro abgesetzt. Die Schuldenerlasse haben nicht nur zur makroökonomischen Erholung dieser Länder beigetragen, sondern auch deren Zahlungsfähigkeit gegenüber internationalen Handelspartnern verbessert. Eine aktive und verantwortungsvolle deutsche Beteiligung an internationalen Schuldenbehandlungen kann somit auch einen Beitrag zur langfristigen Sicherung deutscher Wirtschaftsinteressen leisten. 2. Welche Staaten haben der Bundesrepublik Deutschland in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2024 Schulden in jeweils welcher Höhe und aus welchem Grund erlassen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Der Bundesrepublik Deutschland haben seit dem Jahr 2000 keine Staaten Schulden erlassen. 3. Welche Staaten hatten zum 31. Dezember 2024 in welcher Höhe Schulden bei der Bundesrepublik Deutschland, wie hat sich die Schuldenhöhe jeweils seit dem Jahr 2000 entwickelt, wie kam es zur Entstehung der jeweiligen Verbindlichkeit, was ist jeweils der genaue rechtliche Schuldgrund, warum haben diese Staaten jeweils die Finanzmittel von der Bundesrepublik Deutschland erhalten, wurde seitens der Bundesregierung vor der Vergabe der Finanzmittel die Bonität der jeweiligen Empfängerstaaten beziehungsweise die Rückzahlungswahrscheinlichkeit überprüft (wenn ja, welches Ergebnis hatte die Überprüfung des jeweiligen Empfängerstaates, und wenn nein, warum fand keine dahin gehende Überprüfung statt; bitte jeweils nach Schuldnerstaat und Jahresscheiben aufschlüsseln)? Der Forderungsbestand der Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem Ausland wird regelmäßig zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres ermittelt. Hinsichtlich der Entwicklung des Forderungsbestandes wird aus technischen Gründen neben dem Stand zum 31. Dezember 2024 rückwirkend der Stand zum Stichtag 31. Dezember 2003 dargestellt. Die untenstehende Tabelle ist am Beispiel Ägyptens wie folgt zu lesen: Zum Stand 31. Dezember 2024 betrugen die Forderungen Deutschlands insgesamt 1 337 Mio. Euro (1 337 Mio. Euro Forderungen der Finanziellen Zusammenarbeit und 0 Mio. Euro Handelsforderungen). Zum Stand 31. Dezember 2003 haben sich die Forderungen gegenüber diesem Land auf 2 557 Mio. Euro belaufen (2 197 Mio. Euro Forderungen der Finanziellen Zusammenarbeit und 360 Mio. Euro Handelsforderungen). Land/Gebiet Forderungen per 31.12.2024 (in Mio. Euro) Differenz zum Stand 31.12.2003 (in Mio. Euro) Finanzielle Zusammenarbeit Handelsforderungen Finanzielle Zusammenarbeit Handelsforderungen Ägypten 1 337 -860 -360 Albanien 91 17 -5 Algerien 0 18 -63 -692 Argentinien 11 391 -35 -359 Armenien 90 51 Aserbaidschan 49 13 Bangladesh 1 1 Bolivien 72 33 Bosnien-Herzegowina 7 -53 -49 Brasilien 35 -64 -916 Bulgarien 6 -1 -182 Chile 19 -41 -24 China, VR 762 -618 -64 Costa Rica 4 -4 Côte d'Ivoire 205 4 -90 -88 Dominikanische Republik 16 -17 -8 Ecuador 21 -23 -29 El Salvador 70 -51 Eswatini 2 2 Gabun 6 -24 -194 Georgien 142 73 Ghana 316 122 -6 Griechenland 9 080 9 067 Guatemala 45 -15 -6 Honduras 48 -45 -11 Indien 986 -1 634 -193 Indonesien 303 -822 -434 Land/Gebiet Forderungen per 31.12.2024 (in Mio. Euro) Differenz zum Stand 31.12.2003 (in Mio. Euro) Finanzielle Zusammenarbeit Handelsforderungen Finanzielle Zusammenarbeit Handelsforderungen Irak 273 -5 027 Israel 17,71 -620 -2 Jamaika 4 -66 Jemen 1 O Jordanien 153 -240 -27 Kamerun 23 1 -332 -596 Kasachstan 5 -27 Kenia 313 195 -6 Kirgisistan 63 3 37 Kolumbien 11 -79 -20 Korea DVR (Nord) 10 624 10 509 Kosovo 10 10 Kroatien 2 -47 -37 Kuba 23 94 23 -17 Libanon 9 7 Marokko 265 -205 -20 Mauritius 0 -6 (Nord-)Mazedonien 25 5 -17 Moldau, Republik 4 2 Mongolei 81 18 -1 Montenegro 6 6 Myanmar 60 340 -366 185 Namibia 28 -44 Nicaragua 34 -101 -204 Nigeria 10 -108 -3 573 Pakistan 713 16 -358 -196 Papua-Neuguinea 4 -14 Paraguay 3 -37 -1 Peru 123 -298 -50 Philippinen 75 -169 -16 Rumänien 4 -5 -36 Serbien 144 -75 -375 Seychellen 3 0 Simbabwe 531 531 244 496 Sri Lanka 183 10 -161 10 Südafrika 277 222 -1 Sudan 359 203 Syrien 153 338 -161 -20 Tadschikistan 14 14 -5 Thailand 3 -190 -64 Tunesien 181 -76 -10 Türkei 154 -1 037 -15 Ukraine 119 47 119 -219 Usbekistan 97 -3 Venezuela 317 281 Vietnam 250 134 -40 Palästinensische Gebiete 15 15 2 Der Forderungsbestand nimmt einerseits entsprechend den Zins- und Tilgungsmodalitäten in den Regierungsabkommen ab, die die Bundesregierung mit vielen ihrer Schuldnerländer abgeschlossen hat. Falls es kein solches Abkommen gibt, kann sich der Forderungsbestand auch durch Rückzahlung entsprechender Verträge mit der KfW reduzieren. Forderungen der Bundesrepublik Deutschland aus Handelsgeschäften entstehen in der Regel durch die Inanspruchnahme von Exportkreditgarantien durch deutsche Exporteure. Siehe auch die Antwort zu Frage 1. Vor der Vergabe dieser Garantien prüft die Bundesregierung die risikomäßige Vertretbarkeit des zur Deckung beantragten Exportgeschäftes. Zum Zeitpunkt der jeweiligen Vertragsabschlüsse fiel das Ergebnis dieser Prüfung der ursprünglichen Verträge positiv aus. FZ-Darlehensverträge werden auf Grundlage politischer und völkerrechtlicher Vereinbarungen zwischen dem BMZ und der Partnerregierung und nach Beauftragung durch das BMZ von der KfW als Durchführungsorganisation eigenverantwortlich geschlossen. Dabei kommen sowohl BMZ-interne als auch KfW-interne Instrumente der Risikosteuerung zum Tragen. Bei ungeregelten Verzugsfällen werden neue Darlehen nicht zugesagt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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