Probleme und Lösungsansätze bei Medizinprodukten in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/143)
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Probleme und Lösungsansätze bei Medizinprodukten in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/143)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/316
21. Wahlperiode 28.05.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Kay-Uwe Ziegler,
Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/143 –
Probleme und Lösungsansätze bei Medizinprodukten in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrer Antwort auf die Kleinen Anfrage zu möglichen Versorgungsengpässen
bei Produkten der deutschen Medizintechnik auf Bundestagsdrucksache
20/607 hat die Bundesregierung im Februar 2022 die mögliche Unterstützung
durch Förderprogramme wie KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)-Kredite
und das Fachprogramm Medizintechnik erwähnt, ohne jedoch detaillierte
Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen hinsichtlich der MDR (Medical
Device Regulation)-Anforderungen zu nennen. Ferner wird dort ausgeführt,
dass es noch keine akuten Kapazitätsengpässe bei den Benannten Stellen gibt,
aber potenzielle Probleme mit Zertifizierungsstaus im Jahr 2024 möglich
werden und dass bei einem Zertifizierungsstau Produkte möglicherweise ihre
Marktfähigkeit verlieren könnten. Außerdem erwähnt die Bundesregierung
Probleme bei der vollen Funktionsfähigkeit der europäischen Datenbank für
Medizinprodukte (EUDAMED – European Database on Medical Devices), die
für die Umsetzung der MDR entscheidend sei.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, hat
einen sogenannten Mission Letter an das für Gesundheit zuständige EU-
Kommissionsmitglied geschickt, um dringend notwendige Verbesserung der EU-
Medizinprodukte-Verordnung (MDR) schnell anzugehen. Die Verfügbarkeit
und Wettbewerbsfähigkeit von Medizinprodukten soll so sichergestellt
werden, indem unter anderem die Umsetzung des derzeitigen Rechtsrahmens
beschleunigt und die Notwendigkeit möglicher Gesetzesänderungen geprüft
werden soll (commission.europa.eu/document/download/b1817a1b-e62e-4949-bb
b8-ebf29b54c8bd_en?filename=Mission%20letter%20-%20VARHELYI.pdf).
Sowohl die Antworten der Bundesregierung als auch die
Handlungsaufforderung der Präsidentin der Europäischen Kommission zeigen in den Augen der
Fragesteller den weiter bestehenden Handlungsbedarf bei weiter bestehenden
Problemen bei der Zulassung von und der Versorgung mit Medizinprodukten.
Die Fragesteller möchten mehr Klarheit über konkrete Maßnahmen, Zeitpläne
und Lösungsansätze erhalten, um offene Aspekte zu beleuchten und mögliche
Unsicherheiten für betroffene Unternehmen und Patienten zu verringern.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom
27. Mai 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie stellt sich die aktuelle Lage die Medizinprodukte in Deutschland aus
Sicht der Bundesregierung derzeit bezüglich Zulassungsstau,
Lieferengpässen, drohenden Lieferengpässen, Verlust von Produkten auf dem Markt
etc. aktuell dar, und wie hat sich die Situation in Deutschland seit Anfang
2022 entwickelt, und welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung
für die kommenden Jahre?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der durch die umfassenden
Rezertifizierungsanforderungen befürchtete Zertifizierungsstau bei
Medizinprodukten durch den Kapazitätsaufbau der Benannten Stellen und begleitende
gesetzgeberische Maßnahmen auf EU-Ebene verhindert werden konnte. Dennoch
bestehen weiterhin strukturelle Herausforderungen, die zu Unsicherheiten und
Verzögerungen bei Konformitätsbewertungsverfahren führen können. Hohe
regulatorische Anforderungen stellen dabei insbesondere kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) vor große Herausforderungen. Um die Versorgung der
Bevölkerung mit sicheren und leistungsfähigen Medizinprodukten langfristig zu
gewährleisten und zur Verteidigung der Innovationskraft der
Medizintechnikbranche in der EU bei stärker werdender globaler Konkurrenz spricht sich die
Bundesregierung daher für eine zügige und umfassende Reform des EU-
Rechtsrahmens für Medizinprodukte aus.
Die bislang vorliegenden Meldungen nach Artikel 10a der EU-
Medizinprodukteverordnung (MDR) und mehrere Abfragen der medizinischen
Fachgesellschaften ergeben allerdings keine Hinweise auf flächendeckende
Versorgungsmängel. Im Einzelfall auftretende Engpässe werden im engen
Zusammenwirken der Europäischen Kommission mit den mitgliedstaatlich zuständigen
Behörden gelöst; in geeigneten Fällen erfolgt dies mit Hilfe des in Artikel 59
MDR vorgesehenen Instruments der Sonderzulassung. Wegen der wegfallenden
Sonderbelastung durch die Rezertifizierung aller Bestandsprodukte und infolge
der auf allen Seiten zunehmenden Routine im Zertifizierungsverfahren erwartet
die Bundesregierung in den kommenden Jahren keine gravierenden
Funktionsdefizite im Zertifizierungssystem.
2. Gibt es aktuell konkrete Maßnahmen oder Initiativen, um die
bürokratische Belastung durch die neuen MDR-Regelungen insbesondere für kleine
und mittelständische Unternehmen (KMU) zu verringern, insbesondere
hinsichtlich der Zertifizierung und klinischen Prüfungen?
Derzeit arbeitet die Europäische Kommission zusammen mit den
Mitgliedstaaten an verschiedenen Durchführungsrechtsakten mit dem Ziel der
Entbürokratisierung und Beschleunigung der Zertifizierungsprozesse u. a.:
– zur Änderung der Anforderungen an die Benannten Stellen sowie der
Konformitätsbewertungsverfahren,
– zur Ausweitung der elektronischen Gebrauchsanweisung sowie
– zur Erweiterung der Liste über bewährte Technologien.
3. Sind Maßnahmen ergriffen worden oder geplant, um auf die laut
Bundesregierung erwartete erhöhte Nachfrage nach Konformitätsbewertungen ab
dem Jahr 2024 rechtzeitig zu reagieren, und ggf. welche, und sind
zusätzliche Ressourcen oder neue Benannte Stellen in Planung, um eine
rechtzeitige Zertifizierung sicherzustellen?
Anfang des Jahres 2022 waren 27 Stellen gemäß der MDR benannt. Im Mai
2025 sind 50 Stellen benannt, darunter 10 deutsche Benannte Stellen. Das
Bundesministerium für Gesundheit und die Europäische Kommission erachten
diese Kapazitäten für die Zertifizierung als hinreichend. Zudem melden einige
Benannte Stellen aktuell verfügbare Ressourcen.
4. Gibt es seitens der Bundesregierung bereits Gespräche mit der
Europäischen Kommission, um eine mögliche Verlängerung der Übergangsfrist
für Bestandsprodukte in Betracht zu ziehen, und welche konkreten
Umstände müssten vorliegen, um eine Verlängerung aktiv auf europäischer
Ebene einzufordern?
Die Übergangsfristen der MDR wurden mit der Verordnung (EU) 2023/607 zur
Änderung der Verordnungen (EU) 2017/745 und (EU) 2017/746 hinsichtlich
der Übergangsbestimmungen für bestimmte Medizinprodukte und In-vitro-
Diagnostika vom 15. März 2023 risikoklassenspezifisch verlängert.
5. Welchen aktuellen Stand hat die Implementierung von EUDAMED?
Mit der Verordnung (EU) 2024/1860 zur Änderung der Verordnungen (EU)
2017/745 und (EU) 2017/746 hinsichtlich der schrittweisen Einführung von
Eudamed, der Informationspflicht im Falle einer Unterbrechung oder
Beendigung der Versorgung und der Übergangsbestimmungen für bestimmte In-vitro-
Diagnostika vom 13. Juni 2024 wurden die gesetzlichen Grundlagen für die
schrittweise Einführung von EUDAMED geschaffen. Die Europäische
Kommission hat auf ihrer Internetseite einen Zeitplan für die geplante schrittweise
Inbetriebnahme von EUDAMED veröffentlicht (health.ec.europa.eu/medical-d
evices-eudamed/overview_de).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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