Smart-City-Forschung des Bundes - Umsetzung der Smart City Charta sowie Förderung datenbasierter Stadtentwicklungs- und Governance-Konzepte unter Einbeziehung europäischer Programme und Mittel
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Smart-City-Forschung des Bundes - Umsetzung der Smart City Charta sowie Förderung datenbasierter Stadtentwicklungs- und Governance-Konzepte unter Einbeziehung europäischer Programme und Mittel
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7855
21. Wahlperiode 07.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, Adam Balten,
Dr. Christoph Birghan, Dr. Ingo Hahn, Andreas Mayer, Stefan Schröder,
René Bochmann, Robin Jünger, Maximilian Kneller, Sergej Minich, Martin
Reichardt, Dr. Paul Schmidt, Sven Wendorf, Olav Hilmer, Tobias Teich und der
Fraktion der AfD
Smart-City-Forschung des Bundes – Umsetzung der Smart City Charta sowie
Förderung datenbasierter Stadtentwicklungs- und Governance-Konzepte unter
Einbeziehung europäischer Programme und Mittel
Seit der Veröffentlichung der „Smart City Charta“ im Jahr 2017 durch die
Nationale Dialogplattform Smart Cities fungiert dieses Dokument als
maßgeblicher Orientierungsrahmen für die digitale Transformation deutscher
Kommunen. Die Bundesregierung führt hierzu aus: „Orientierung dafür gibt die 2017
erarbeitete Smart City Charta der Nationalen Dialogplattform Smart Cities. Mit
ihr als Grundlage machen sich die Modellprojekte Smart Cities auf den Weg,
Digitalisierung zu gestalten“ (www.smart-city-dialog.de/wissen/publikationen/s
mart-city-charta, www.bmwsb.bund.de/DE/stadtentwicklung/stadtentwicklung
politik/smart-cities/smart-cities_node.html).
Während die Bundesregierung die technologischen Chancen für Effizienz und
Klimaschutz betont, werfen die im zugehörigen Dialogprozess diskutierten und
dokumentierten Zukunftsszenarien (Langfassung 2017) bei den Fragestellern
grundlegende verfassungsrechtliche Fragen auf (yumpu.com/de/document/read/
65588789/smart-city-charta-langfassung/1).
In einem dieser Szenarien, das maßgeblich auf Arbeiten des finnischen Think
Tanks Demos Helsinki zurückgeht, werden Konzepte wie eine „Post-Voting
Society“, eine „Post-Ownership Society“ oder eine „Post-Choice Society“
entworfen. Insbesondere das Szenario einer „Post-Voting Society“, in dem
datenbasierte Echtzeit-Rückkopplungen demokratische Wahlprozesse teilweise
ersetzen könnten, steht in einem potenziellen Spannungsverhältnis zu den
Grundsätzen der repräsentativen Demokratie und der kommunalen Selbstverwaltung
gemäß Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG; yumpu.com/de/document/rea
d/65588789/smart-city-charta-langfassung/1, vgl. S. 42 f.).
Gleichzeitig wird die Smart-City-Entwicklung nach Wahrnehmung der
Fragesteller massiv durch europäische Programme wie die EU-Mission
„100 Climate-Neutral and Smart Cities by 2030“ und das Digital Europe
Programme gesteuert. Zwischen den deutschen Smart-City-Aktivitäten und
verschiedenen europäischen Förderprogrammen sowie Netzwerken bestehen in
zahlreichen Fällen inhaltliche, organisatorische oder finanzielle Bezüge.
Teilweise erfolgen Projektbeteiligungen oder Kofinanzierungen im Rahmen
europäischer Programme. Dabei stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit
durch diese Förderarchitektur eine schleichende Zentralisierung zulasten der
kommunalen Eigenverantwortung erfolgt und in welchem Umfang deutsche
Kommunen in technologische Abhängigkeiten von internationalen IT-
Großkonzernen („Vendor Lock‑in“) geraten.
Vor diesem Hintergrund besteht bei den Fragestellern ein erhebliches Interesse
daran, die Verwendung öffentlicher Mittel für die Erforschung und Erprobung
solcher Governance-Konzepte sowie die personellen Verflechtungen zwischen
den Erarbeitern der Charta und den späteren Zuwendungsempfängern
transparent zu machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Fördermittel des Bundes wurden seit 2017 insgesamt für Smart-
City-bezogene Forschung und Modellprojekte bewilligt (bitte nach
Haushaltsjahren, Einzelplänen und Haushaltstiteln aufschlüsseln)?
2. Welche Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen oder
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) erhielten Fördermittel mit einem
kumulierten Volumen von mehr als 250 000 Euro für Vorhaben im Kontext der
Smart City Charta (bitte nach Zuwendungsempfänger, Projektziel und
Fördersumme auflisten)?
3. Wie hoch ist der Anteil der Kofinanzierung durch EU-Mittel
(insbesondere Horizon Europe und Digital Europe) bei den durch den Bund
geförderten Smart-City-Modellprojekten?
4. Welche Bundesministerien und Projektträger koordinieren die
Auswahlverfahren, und nach welchen wissenschaftlichen oder politischen Kriterien
erfolgt die Priorisierung von Projekten, die „Smart Governance“ zum
Gegenstand haben?
5. Welche durch Bundesmittel geförderten Forschungsvorhaben oder
Begleitstudien nehmen explizit oder implizit Bezug auf die in der
Langfassung der Smart City Charta (2017) beschriebenen Szenarien einer „Post-
Voting Society“, „Post-Ownership Society“ oder „Post-Choice Society“
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
6. In welchem Umfang wurden seit 2017 Projekte gefördert, die sich mit
„Predictive Governance“, algorithmischer Entscheidungsunterstützung in
der Verwaltung oder der Ersetzung klassischer Beteiligungsformate durch
datenbasierte Feedback-Systeme befassen?
7. Welche Projekte untersuchen im Kontext von Smart Cities den Einsatz
von „Behavioural Insights“, „Nudging“ oder vergleichbaren Instrumenten
zur Beeinflussung des Bürgerverhaltens (z. B. in den Bereichen Mobilität,
Energieverbrauch oder Konsum)?
8. Hat die Bundesregierung Evaluierungen in Auftrag gegeben, die die
Auswirkungen dieser Konzepte auf das Wahlrecht (Artikel 38 GG) und die
informationelle Selbstbestimmung untersuchen, und wenn ja, mit welchen
Ergebnissen?
9. Welche Projekte befassen sich im erläuterten Zusammenhang mit dem
Aufbau urbaner Datenplattformen, „Digitalen Zwillingen“ oder
kommunalen Datenräumen, und wie wird dabei sichergestellt, dass die
Datenhoheit bei den Kommunen verbleibt und nicht auf private IT-Dienstleister
übergeht?
10. In welchem Umfang wird nach Kenntnis der Bundesregierung die
Erfassung und KI-gestützte Auswertung von Bewegungsdaten,
Aufenthaltsdaten oder Energieverbrauchsdaten einzelner Haushalte in geförderten
Reallaboren erprobt, und welche Anonymisierungsstandards sind hierfür nach
Kenntnis der Bundesregierung verbindlich?
11. Welche Forschungsvorhaben befassen sich mit der Verknüpfung digitaler
Identitäten (Wallets) mit dem Zugang zu kommunalen Dienstleistungen
im Sinne einer „Smart Governance“?
12. Wie koordiniert die Bundesregierung die Beteiligung deutscher Städte an
der EU-Mission „100 Climate-Neutral and Smart Cities“, und welche
bundeseigenen Mittel fließen in die Unterstützung dieser Städte zur
Umsetzung der EU-Vorgaben?
13. Welche Kooperationen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen der staatlich geförderten Smart-City-Forschung mit
internationalen Organisationen wie dem World Economic Forum (WEF), den
C40 Cities oder dem Netzwerk Open & Agile Smart Cities (OASC)?
14. Inwieweit fließen gegebenenfalls Anforderungen internationaler
Netzwerke oder privater Stiftungen (z. B. Stiftung Mercator, Robert Bosch
Stiftung) in die Gestaltung der bundesweiten Förderrichtlinien für Smart
Cities ein?
15. Welche Mitglieder der Nationalen Dialogplattform Smart Cities oder der
an der Charta beteiligten Expertengruppen waren zeitgleich oder in der
Folge als Gutachter in Auswahlgremien für Bundesfördermittel oder
selbst als Zuwendungsempfänger tätig?
16. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko einer dauerhaften
finanziellen Abhängigkeit der Kommunen von Bundes- oder EU-Förderungen
(sog. Förderfalle), wenn Projekte nach Ende der Laufzeit in die
kommunalen Regelstrukturen übernommen werden sollen?
17. Hat sich die Bundesregierung zu verfassungsrechtlichen Grenzen für den
Einsatz von KI und Big Data bei der Steuerung kommunaler Prozesse im
Hinblick auf das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung juristischen
Rat eingeholt, und wenn ja, was besagt dieser?
18. Wie stellt die Bundesregierung gegebenenfalls sicher, dass Smart-City-
Forschungsvorhaben nicht zur Vorbereitung von gesetzlichen Regelungen
genutzt werden, die die informationelle Selbstbestimmung ohne
hinreichende parlamentarische Debatte einschränken?
Berlin, den 3. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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