Forschung, Förderung, Haushaltstitel und sicherheitsrelevante Aspekte hochminiaturisierter vernetzter Sensorsysteme - von MEMS und NEMS über Smart Dust, Wireless Sensor Networks und Internet of Nano-Things bis zu Neural Dust, StimDust, BioMEMS und Brain-Computer-Interfaces
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Forschung, Förderung, Haushaltstitel und sicherheitsrelevante Aspekte hochminiaturisierter vernetzter Sensorsysteme - von MEMS und NEMS über Smart Dust, Wireless Sensor Networks und Internet of Nano-Things bis zu Neural Dust, StimDust, BioMEMS und Brain-Computer-Interfaces
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8075
21. Wahlperiode 21.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, Adam Balten,
Dr. Christoph Birghan, Dr. Ingo Hahn, Andreas Mayer, Stefan Schröder, René
Bochmann, Robin Jünger, Maximilian Kneller, Sergej Minich, Martin Reichardt,
Dr. Paul Schmidt, Sven Wendorf und der Fraktion der AfD
Forschung, Förderung, Haushaltstitel und sicherheitsrelevante Aspekte
hochminiaturisierter vernetzter Sensorsysteme – von MEMS und NEMS über
Smart Dust, Wireless Sensor Networks und Internet of Nano-Things bis zu
Neural Dust, StimDust, BioMEMS und Brain-Computer-Interfaces
Die Miniaturisierung elektronischer Systeme – von Mikroelektromechanischen
Systemen (MEMS) bis hin zu hochsensiblen Brain-Computer-Interfaces
(BCI) – ist ein entscheidender Treiber für den technologischen Fortschritt.
Während etablierte MEMS-Technologien heute unverzichtbare
Grundlagenkomponenten für mittelständische Unternehmen (z. B. Automobil- und
Medizintechnik) und Industrie bilden, stellen neuartige Felder wie „Smart Dust“,
BioMEMS oder neuronale Schnittstellen sowohl ökonomische Chancen als auch
komplexe ethische und sicherheitsrelevante Herausforderungen dar.
Unter dem wissenschaftlichen Begriff Smart Dust werden miniaturisierte,
drahtlos kommunizierende Sensorknoten („Motes“) verstanden, die Sensorik,
Datenverarbeitung, Kommunikation und Energieversorgung möglichst auf
kleinstem Raum – idealerweise in einem Volumen von etwa einem
Kubikmillimeter – integrieren. Das Konzept wurde Ende der 1990er-Jahre von einer
Forschungsgruppe der University of California, Berkeley, unter Leitung von Prof.
Kristofer S. J. Pister im Rahmen des MEMS-Programms der Defense
Advanced Research Projects Agency (DARPA) entwickelt und beschrieb ausdrücklich
sowohl zivile als auch militärische Anwendungsmöglichkeiten (Projektseite:
https://people.eecs.berkeley.edu/~pister/SmartDust). Bereits 2001 legten
Wissenschaftler der University of California, Berkeley die Grundlagen dar: https://
people.eecs.berkeley.edu/~pister/publications/2001/Warneke2001_Smart_Dus
t_communicating_with_a_cubic-millimeter_computer.pdf bzw. https://ieeexplo
re.ieee.org/document/895117/).
Aus dem Forschungsprogramm gingen kommerzielle Entwicklungen hervor;
Prof. Kristofer S. J. Pister war Mitgründer von Dust Networks. Parallel dazu
entwickelten sich das Forschungsgebiet des Internet of Nano-Things (IoNT)
sowie implantierbare Systeme wie Neural Dust und StimDust (exemplarisch:
https://news.berkeley.edu/2018/04/10/berkeley-engineers-build-smallest-volum
e-most-efficient-wireless-nerve-stimulator/).
Deutschland muss im internationalen Wettbewerb, insbesondere gegenüber
China und den USA, seine technologische Souveränität sichern. Gleichzeitig
beobachten die Fragesteller eine zunehmende Verwendung dieser Technologien
im Rahmen einer „Dual-Use“-Strategie durch die Bundesregierung. Dies steht
in einem Spannungsverhältnis zur historischen Positionierung von einigen
Regierungsparteien, die in der Vergangenheit durch das Propagieren von
„Zivilklauseln“ die Verbindung von Forschung und Verteidigungsinteressen strikt
ablehnten.
Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches parlamentarisches Interesse
daran, das Handeln der Bundesregierung hinsichtlich der Forschungsförderung,
der Abgrenzung zwischen ziviler und militärischer Nutzung sowie des Schutzes
geistiger Integrität (Neurorechte) transparent zu machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit einem
Fördervolumen von jeweils mehr als 500 000 Euro, die sich auf hochsensible Felder
wie Neurotechnologien (Neural Dust, StimDust, Brain-Computer-
Interfaces) oder hochminiaturisierte Sensorsysteme mit Dual-Use-
Potenzial (Smart Dust, IoNT, neuromorphe Sensorik) beziehen, wurden
seit dem 1. Januar 2018 durch Bundesmittel gefördert (bitte nach Ressorts,
Förderprogrammen, Zuwendungsempfänger, Laufzeiten, Fördersummen
und Projektzielen aufschlüsseln)?
2. Inwiefern ist die Förderung dieser Projekte in die Strategie der
„Technologischen Souveränität“ eingebunden, und welche Vorhaben auf nationaler
und EU-Ebene werden spezifisch dazu genutzt, Abhängigkeiten von
außereuropäischen Akteuren (insbesondere den USA und China) zu
verringern?
3. Aus welchen Einzelplänen, Kapiteln und Haushaltstiteln sowie
Sondervermögen werden diese genannten Forschungsbereiche finanziert (bitte nach
Haushaltsjahr von 2018 bis 2026 aufschlüsseln)?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der Agentur für
Sprunginnovationen (SPRIND) bei der Beschleunigung von Technologien, die ein
hohes Risiko für die informationelle Selbstbestimmung bergen?
5. Führten die zu Frage 1 aufgeführten Projekte bereits zu
Patentanmeldungen, Lizenzvergaben und wirtschaftlichen Ausgründungen, und wenn ja,
welche sind das (bitte gegebenenfalls jeweils nennen: Patentanmelder,
Titel und Nummer des Patents, Lizenzgeber, Lizenznehmer, Name und
Rechtsform der Ausgründung)?
6. Sieht die Bundesregierung Maßnahmen vor, um sicherzustellen, dass
diese IP-Rechte nicht an ausländische Investoren fließen, wenn ja, welche
sind das, und wenn nein, warum nicht?
7. Welche deutschen Einrichtungen waren seit 2018 an europäischen bzw.
internationalen Projekten (z. B. Chips JU [Chips Joint Undertaking], EDF
[European Defence Fund], EIC [European Innovation Council]) beteiligt,
die explizit Technologien entwickeln, die sowohl zivil als auch für
Verteidigungszwecke (Dual‑Use) einsetzbar sind?
8. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur historisch von Teilen der
Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD geforderten
„Zivilklausel“ an Forschungseinrichtungen, angesichts der heutigen massiven
staatlichen Förderung von Dual-Use-Technologien (z. B. EDF-Projekte) sowie
zur geänderten geopolitischen und wirtschaftlichen Weltlage?
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Kooperationen
deutscher Forschungseinrichtungen mit der DARPA oder anderen US-
Verteidigungsbehörden im Bereich der Neurotechnologie?
10. Welche Exportkontrollmechanismen greifen, um zu verhindern, dass in
Deutschland mit Bundesmitteln entwickelte Hochtechnologien (z. B.
Smart Dust, Sensor-Knoten) ungewollt in die Hände ausländischer
Nachrichtendienste, autoritärer Regime oder solcher, die sich in kriegerischen
Konflikten befinden, gelangen?
11. Welche Vorhaben mit Bezug zu hochminiaturisierten Sensoren wurden
seit 2018 durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
gefördert, und welche dieser Projekte dienen explizit dem Schutz kritischer
Infrastrukturen (KRITIS) oder der Sicherung der europäischen
Außengrenzen?
12. Sieht die Bundesregierung in der Nutzung von „Smart Dust“-
Technologien ein effektives Instrument zur lückenlosen
Grenzüberwachung, wenn ja, welche konkreten Pilotprojekte existieren hierzu, und
wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
13. Welche sicherheitsrelevanten Verwundbarkeiten (Manipulation, Spoofing)
wurden in geförderten Projekten identifiziert, und welche
Absicherungsstrategien für KRITIS wurden hieraus abgeleitet?
14. Liegen Erkenntnisse darüber vor, ob aus Bundesmitteln finanzierte
Patente in sicherheitskritischen Anwendungen im Ausland genutzt werden,
ohne dass eine deutsche oder europäische Verwertung erfolgte?
15. Welche datenschutzrechtlichen und ethischen Bewertungen hat die
Bundesregierung seit 2018 spezifisch zu Projekten im Bereich Brain-
Computer-Interfaces vorgenommen, um die „kognitive Freiheit“
(Cognitive Liberty) der Bürger zu schützen?
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Übernahme von Vorgaben durch
supranationale Organisationen (z. B. EU-Kommission,
Weltgesundheitsorganisation [WHO]) bei der Regulierung von Neurotechnologien, und
inwieweit wird hierbei die nationale Souveränität des deutschen
Gesetzgebers eingeschränkt?
17. Hält die Bundesregierung die bestehenden Gesetze für ausreichend, um
neuronale Daten als eigenständige, besonders schützenswerte Kategorie
zu definieren (analog zu Biometrie-Daten), und wenn nein, wann plant sie
eine entsprechende Gesetzesinitiative?
18. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zum Schutz vulnerabler
Personengruppen (Minderjährige, nicht einwilligungsfähige Personen) vor
einer potenziellen Beeinflussung durch BCI-Technologien?
19. Plant die Bundesregierung eine ressortübergreifende Strategie, die
industrielle Innovationskraft in der Sensorik mit einem robusten Schutz der
Bürgerrechte und der nationalen Sicherheit verbindet?
20. Welche interministeriellen Abstimmungsmechanismen existieren, um
sicherzustellen, dass die Forschungsförderung nicht die technologische
Souveränität Deutschlands untergräbt, indem sie Forschungsergebnisse
ohne hinreichende Verwertungssicherung an globale Technologiekonzerne
abfließen lässt?
21. Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag jährlich
einen Bericht über den Stand der Dual-Use-Forschung, die Einhaltung
ethischer Standards und den Schutz der Bevölkerung vor missbräuchlicher
Nutzung hochminiaturisierter Technologien vorzulegen, um die
parlamentarische Kontrolle zu gewährleisten, und wenn nein, aus welchen Gründen
sieht sie davon ab?
Berlin, den 4. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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