Smart-City-Forschung des Bundes - Umsetzung der Smart City Charta sowie Förderung datenbasierter Stadtentwicklungs- und Governance-Konzepte unter Einbeziehung europäischer Programme und Mittel (Antwort zu Drs. 21/7855)
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Smart-City-Forschung des Bundes - Umsetzung der Smart City Charta sowie Förderung datenbasierter Stadtentwicklungs- und Governance-Konzepte unter Einbeziehung europäischer Programme und Mittel (Antwort zu Drs. 21/7855)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8087
21. Wahlperiode 21.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann,
Adam Balten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7855 –
Smart-City-Forschung des Bundes – Umsetzung der Smart City Charta sowie
Förderung datenbasierter Stadtentwicklungs- und Governance-Konzepte unter
Einbeziehung europäischer Programme und Mittel
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit der Veröffentlichung der „Smart City Charta“ im Jahr 2017 durch die
Nationale Dialogplattform Smart Cities fungiert dieses Dokument als
maßgeblicher Orientierungsrahmen für die digitale Transformation deutscher
Kommunen. Die Bundesregierung führt hierzu aus: „Orientierung dafür gibt die 2017
erarbeitete Smart City Charta der Nationalen Dialogplattform Smart Cities.
Mit ihr als Grundlage machen sich die Modellprojekte Smart Cities auf den
Weg, Digitalisierung zu gestalten“ (www.smart-city-dialog.de/wissen/publikat
ionen/smart-city-charta, www.bmwsb.bund.de/DE/stadtentwicklung/stadtentw
icklungpolitik/smart-cities/smart-cities_node.html).
Während die Bundesregierung die technologischen Chancen für Effizienz und
Klimaschutz betont, werfen die im zugehörigen Dialogprozess diskutierten
und dokumentierten Zukunftsszenarien (Langfassung 2017) bei den
Fragestellern grundlegende verfassungsrechtliche Fragen auf (yumpu.com/de/documen
t/read/65588789/smart-city-charta-langfassung/1).
In einem dieser Szenarien, das maßgeblich auf Arbeiten des finnischen Think
Tanks Demos Helsinki zurückgeht, werden Konzepte wie eine „Post-Voting
Society“, eine „Post-Ownership Society“ oder eine „Post-Choice Society“
entworfen. Insbesondere das Szenario einer „Post-Voting Society“, in dem
datenbasierte Echtzeit-Rückkopplungen demokratische Wahlprozesse teilweise
ersetzen könnten, steht in einem potenziellen Spannungsverhältnis zu den
Grundsätzen der repräsentativen Demokratie und der kommunalen
Selbstverwaltung gemäß Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG; yumpu.com/de/d
ocument/read/65588789/smart-city-charta-langfassung/1, vgl. S. 42 f.).
Gleichzeitig wird die Smart-City-Entwicklung nach Wahrnehmung der
Fragesteller massiv durch europäische Programme wie die EU-Mission „100
Climate-Neutral and Smart Cities by 2030“ und das Digital Europe Programme
gesteuert. Zwischen den deutschen Smart-City-Aktivitäten und verschiedenen
europäischen Förderprogrammen sowie Netzwerken bestehen in zahlreichen
Fällen inhaltliche, organisatorische oder finanzielle Bezüge. Teilweise
erfolgen Projektbeteiligungen oder Kofinanzierungen im Rahmen europäischer
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 21. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Programme. Dabei stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit durch
diese Förderarchitektur eine schleichende Zentralisierung zulasten der
kommunalen Eigenverantwortung erfolgt und in welchem Umfang deutsche
Kommunen in technologische Abhängigkeiten von internationalen IT-
Großkonzernen („Vendor Lock‑in“) geraten.
Vor diesem Hintergrund besteht bei den Fragestellern ein erhebliches Interesse
daran, die Verwendung öffentlicher Mittel für die Erforschung und Erprobung
solcher Governance-Konzepte sowie die personellen Verflechtungen zwischen
den Erarbeitern der Charta und den späteren Zuwendungsempfängern
transparent zu machen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragestellerinnen und
Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen
zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten
Sachverhalte.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die in der Vorbemerkung der
Fragesteller zitierten Szenarien nicht Teil der Smart City Charta sind
beziehungsweise waren, sondern aus ihrem Anhang stammen, der den Erarbeitungsprozess
der Charta dokumentierte.
Im Rahmen der Smart City Forschung wurden keine Studien beauftragt oder
gefördert, die sich der Umsetzung der erfragten Ansätze im Sinne der
Fragestellung widmen.
In den in der Vorbemerkung zitierten Szenarien wurden damals (2016)
denkbare Pfade der Digitalisierung skizziert. Der Autor nannte diese „Visionen oder
Disruptionen“, die die Digitalisierung mit sich bringen kann. Sein
abschließender Appell war, dass Städte ihre strategischen Zielsetzungen mit Bottom-up-
Initiativen aus der Bürgerschaft zusammenbringen sollten.
Die Bildung solcher Szenarien ist ein übliches Verfahren, um sich mit
möglichen zukünftigen Entwicklungen auseinander zu setzen. Die Bundesregierung
machte sich die in der Vorbemerkung der Fragesteller benannten Szenarien
nicht zu eigen.
1. Welche Fördermittel des Bundes wurden seit 2017 insgesamt für Smart-
City-bezogene Forschung und Modellprojekte bewilligt (bitte nach
Haushaltsjahren, Einzelplänen und Haushaltstiteln aufschlüsseln)?
Der Haushaltsgesetzgeber hat in folgenden Jahren folgende Mittel für die
Förderung von Modellprojekten Smart Cities bewilligt:
• 019: Ausgaben 9 Mio. Euro, Verpflichtungsermächtigungen 158,5 Mio.
Euro
• 2020: Ausgaben 26 Mio. Euro, Verpflichtungsermächtigungen 341,25 Mio.
Euro
• 2021: Ausgaben 36,5 Mio. Euro, Verpflichtungsermächtigungen 294 Mio.
Euro
Die Mittel waren in der 19. Legislatur im Einzelplan 06 Kapitel 0604 Titel 883
01 „Förderung von Modellprojekten Smart Cities“ veranschlagt. Seit der 20.
Legislatur sind die Mittel im Einzelplan 25, Kapitel 25 02 Titel 883 01
„Förderung von Modellprojekten Smart Cities“ veranschlagt. Entsprechend
Haushaltsvermerk im Haushaltsgesetz sind darin auch Mittel für Wissenstransfer,
Projektbegleitung, Evaluation und begleitende Studien enthalten. Davon wurden
1,5 Mio. Euro für begleitende Studien eingesetzt.
Die Untersuchungsgegenstände und Ergebnisse sind auf der Website des
Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einsehbar. In den
anderen erfragten Jahren wurden vom Haushaltsgesetzgeber keine neuen Mittel
für den erfragten Zweck bewilligt (es erfolgt lediglich die Ausfinanzierung).
Aus denselben Einzelplänen und Kapiteln wurden aus der Titelgruppe 06
„Forschungsvorhaben zur Weiterentwicklung des Wohnungs- und Städtebaus
(Experimenteller Wohnungs- und Städtebau)“ Titel 544 61 „Forschung,
Untersuchungen und Ähnliches“ sowie Titel 882 66 „Modellvorhaben“ in den Jahren
2017 bis 2026 1 513 104 Euro für wissenschaftliche und Kommunen
unterstützende Begleitstudien vergeben. Die Untersuchungsgegenstände und Ergebnisse
sind auf der Website des BBSR einsehbar:
• ExWoSt-Projekte:
www.bbsr.bund.de/SiteGlobals/Forms/Suche/ForschungsprojektSuche_Formul
ar.html?cl2LanguageEnts_Programm=exwost#facets
• Smart City-Forschung des BMWSB/BBSR:
www.smart-city-dialog.de/wissen/forschung
Folgende Haushaltsmittel wurden pro Haushaltsjahr zwischen 2017 und 2026
in den Studien zum „Experimentellen Wohnungs- und Städtebau“ (ExWoSt) im
Forschungsfeld Smart-City-Forschung vergeben:
Haushaltsjahr 2017 2018 2019 2020 2021
Haushaltsmittel (in Euro) 50 000 95 334 332 191 424 097 369 615
Anzahlt geförderter Projekte 1 2 3 4 7
Haushaltsjahr 2022 2023 2024 2025 2026
Haushaltsmittel (in Euro) 75 000 91 515 45 000 30 352 0
Anzahlt geförderter Projekte 1 3 1 1 0
2. Welche Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen oder
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) erhielten Fördermittel mit einem
kumulierten Volumen von mehr als 250 000 Euro für Vorhaben im
Kontext der Smart City Charta (bitte nach Zuwendungsempfänger,
Projektziel und Fördersumme auflisten)?
Keine Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen oder NGO hat
Fördermittel mit einem kumulierten Volumen von mehr als 250 000 Euro für
Vorhaben im Kontext der Smart City Charta erhalten.
Die TU Dresden hat für geleistete Forschungsarbeiten auf Basis eines
Werkvertrages in den Jahren 2019 bis 2021 Zahlungen erhalten, die sich kumuliert
auf einen Betrag von 507 743,54 Euro belaufen. Diese Zahlungen fallen im
Wortsinn nicht unter den Begriff „Förderung“, der in der Fragestellung
verwendet wurde, da es sich um geschuldete Zahlungen aufgrund eines
Vertragsverhältnisses handelt und nicht um eine freiwillige Zuwendung.
Das Ergebnis dieser Forschung ist eine Arbeitshilfe für Kommunen zur
Entwicklung lokaler Digitalstrategien. Der Kompass (Teil 1) fasst zunächst
Grundlagenwissen zur Smart City zusammen und thematisiert beispielsweise
Raumwirkungen der Digitalisierung, Daten in der Stadtentwicklung oder Smart-City-
Governance. Die Arbeitsschritte (Teil 2) zeigen einen idealtypischen Smart-
City-Prozess von der Strategieentwicklung bis zur Projektumsetzung auf und
geben praktische Anleitungen. Der Wissensspeicher (Teil 3) enthält schließlich
Arbeitsmaterialien und eine Sammlung kommunaler Praxisbeispiele. Die
Publikation ist unter folgendem Link abrufbar:
www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/
2022/handreichung-digitale-stadt-gestalten-dl.pdf?__blob=publicationFile
&v=2
3. Wie hoch ist der Anteil der Kofinanzierung durch EU-Mittel
(insbesondere Horizon Europe und Digital Europe) bei den durch den Bund
geförderten Smart-City-Modellprojekten?
Der Anteil der Kofinanzierung durch EU-Mittel bei den durch den Bund
geförderten Smart-City-Modellprojekten beträgt 0 Prozent.
Die Modellprojekte Smart Cities werden – abgesehen von den Eigenanteilen
der geförderten Kommunen – aus dem Bundeshaushalt finanziert.
4. Welche Bundesministerien und Projektträger koordinieren die
Auswahlverfahren, und nach welchen wissenschaftlichen oder politischen
Kriterien erfolgt die Priorisierung von Projekten, die „Smart Governance“
zum Gegenstand haben?
5. Welche durch Bundesmittel geförderten Forschungsvorhaben oder
Begleitstudien nehmen explizit oder implizit Bezug auf die in der
Langfassung der Smart City Charta (2017) beschriebenen Szenarien einer „Post-
Voting Society“, „Post-Ownership Society“ oder „Post-Choice Society“
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
6. In welchem Umfang wurden seit 2017 Projekte gefördert, die sich mit
„Predictive Governance“, algorithmischer Entscheidungsunterstützung in
der Verwaltung oder der Ersetzung klassischer Beteiligungsformate
durch datenbasierte Feedback-Systeme befassen?
7. Welche Projekte untersuchen im Kontext von Smart Cities den Einsatz
von „Behavioural Insights“, „Nudging“ oder vergleichbaren
Instrumenten zur Beeinflussung des Bürgerverhaltens (z. B. in den Bereichen
Mobilität, Energieverbrauch oder Konsum)?
8. Hat die Bundesregierung Evaluierungen in Auftrag gegeben, die die
Auswirkungen dieser Konzepte auf das Wahlrecht (Artikel 38 GG) und
die informationelle Selbstbestimmung untersuchen, und wenn ja, mit
welchen Ergebnissen?
Die Fragen 4 bis 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen der Smart City Forschung wurden keine Studien beauftragt oder
gefördert, die sich der Umsetzung der erfragten Ansätze im Sinne der
Fragestellung widmen.
Zu den in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Szenarien wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Welche Projekte befassen sich im erläuterten Zusammenhang mit dem
Aufbau urbaner Datenplattformen, „Digitalen Zwillingen“ oder
kommunalen Datenräumen, und wie wird dabei sichergestellt, dass die
Datenhoheit bei den Kommunen verbleibt und nicht auf private IT-Dienstleister
übergeht?
Urbane Datenplattformen, kommunale Datenräume und urbane (sowie
ländliche und regionale) digitale Zwillinge entwickeln sich zu digitalen
Basisinfrastrukturen für Stadtentwicklung, zur Sicherung und Stärkung der
Daseinsvorsorge und der Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Städte, Kreise und
Gemeinden. Sie ermöglichen eine sichere Zusammenführung und Haltung sowie
Auswertung von Geobasis- und Fachdaten zur Erfüllung kommunaler
Aufgaben und erhöhen so die Analyse-, Prognose- und Handlungsfähigkeit von
Kommunen.
Urbane Datenplattformen ermöglichen innerhalb der kommunalen IT-
Infrastruktur die interoperable Nutzung und Verknüpfung kommunaler
Datenbestände über Fach- und Systemgrenzen hinweg. Gleichzeitig begrenzen sie den
Zugriff auf Daten durch ein intelligentes Rechtemanagement.
Urbane digitale Zwillinge (UDZ) stellen integrierte, datenbasierte Abbildungen
städtischer Realitäten dar, die es ermöglichen, urbane Strukturen, Prozesse und
Entwicklungen digital zu modellieren, zu analysieren und zu simulieren. Durch
die Verknüpfung von Geodaten, Fachverfahren, Sensordaten und analytischen
Modellen schaffen sie eine Grundlage für evidenzbasierte
Entscheidungsprozesse in zentralen Handlungsfeldern kommunaler Entwicklung, darunter
Stadtplanung, Mobilität, Klimaanpassung und Bürgerbeteiligung. Trotz technischer,
Herausforderungen eröffnen UDZ damit neue Potenziale für eine nachhaltige
und effiziente Stadtentwicklung.
Entsprechend dieser zentralen Bedeutung entwickeln und nutzen eine Vielzahl
von Kommunen solche Dateninfrastrukturen. Dies gilt auch für zahlreiche der
Modellprojekte Smart Cities. In der öffentlich zugänglichen
Maßnahmendatenbank kann recherchiert werden, welche Modellprojekte dies im Einzelnen sind
(www.smart-city-dialog.de/wissen/massnahmen).
Die Kommunen arbeiten dabei in der Regel mit kommunalen oder regionalen,
öffentlichen IT-Dienstleistern oder mit mittelständischen, regionalen Anbietern
zusammen. Oft laufen die Infrastrukturen auch auf eigenen Servern oder
derjenigen der Stadtwerke. Datenschutz, Datensicherheit und Datenhoheit werden
durch technische, vertragliche und organisatorische Regelungen und
Vorkehrungen sichergestellt. Darüber hinaus stellt das Open Source Gebot des
Förderprogramms sicher, dass die geförderten Kommunen Datensouveränität und
Datenhoheit bewahren, da die Quellcodes öffentlich sind beziehungsweise werden
und damit überprüft werden kann, ob die verwendete Software sicher ist oder
ob sie „Löcher“ enthält, die heimlichen Datenabfluss ermöglichen.
10. In welchem Umfang wird nach Kenntnis der Bundesregierung die
Erfassung und KI-gestützte Auswertung von Bewegungsdaten,
Aufenthaltsdaten oder Energieverbrauchsdaten einzelner Haushalte in geförderten
Reallaboren erprobt, und welche Anonymisierungsstandards sind hierfür
nach Kenntnis der Bundesregierung verbindlich?
In den Modellprojekten Smart Cities werden keine Maßnahmen durchgeführt,
in denen derartige personen- oder haushaltsbezogene Daten erfasst und
ausgewertet werden.
11. Welche Forschungsvorhaben befassen sich mit der Verknüpfung digitaler
Identitäten (Wallets) mit dem Zugang zu kommunalen Dienstleistungen
im Sinne einer „Smart Governance“?
Im Rahmen der Smart-City-Forschung des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wird ein solcher Ansatz nicht
verfolgt.
12. Wie koordiniert die Bundesregierung die Beteiligung deutscher Städte an
der EU-Mission „100 Climate-Neutral and Smart Cities“, und welche
bundeseigenen Mittel fließen in die Unterstützung dieser Städte zur
Umsetzung der EU-Vorgaben?
Das BMWSB und das Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt (BMFTR) koordinieren einen Begleitprozess, in dessen Rahmen
sich relevante Ressorts, die acht deutschen teilnehmenden Missionsstädte sowie
weitere Akteure zu relevanten Themen wie Finanzierung und Gesetzgebung
austauschen. Eine spezifische Förderung der Missionsstädte durch den Bund
besteht nicht; für ihre Maßnahmen zur Klimaneutralität können die
Missionsstädte Mittel in bestehenden, für alle Kommunen zugänglichen Programmen
beantragen.
13. Welche Kooperationen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen der staatlich geförderten Smart-City-Forschung mit
internationalen Organisationen wie dem World Economic Forum (WEF), den
C40 Cities oder dem Netzwerk Open & Agile Smart Cities (OASC)?
Im Rahmen der vom BMWSB geförderten Smart-City-Forschung bestehen
keine gesonderten Kooperationen mit den genannten Organisationen. Die
OASC war beim 8. Kongress der vom BMWSB geförderten Modellprojekte
Smart Cities vertreten und wirkte dort an einem Workshop am 26. April 2026
mit.
14. Inwieweit fließen gegebenenfalls Anforderungen internationaler
Netzwerke oder privater Stiftungen (z. B. Stiftung Mercator, Robert Bosch
Stiftung) in die Gestaltung der bundesweiten Förderrichtlinien für Smart
Cities ein?
Anforderungen dieser Netzwerke oder privater Stiftungen sind nicht in die
Förderrichtlinie für die Modellprojekte Smart Cities eingeflossen.
15. Welche Mitglieder der Nationalen Dialogplattform Smart Cities oder der
an der Charta beteiligten Expertengruppen waren zeitgleich oder in der
Folge als Gutachter in Auswahlgremien für Bundesfördermittel oder
selbst als Zuwendungsempfänger tätig?
An der Erarbeitung der Smart City Charta in den Jahren 2015 bis 2017 (18.
Legislatur) wirkten rund 70 Vertreter und Vertreterinnen von Kommunen,
Wissenschaft und Praxis sowie aus Bundesbehörden und der Länder mit. Die
beteiligten Organisationen sind in der Charta transparent gemacht.
Vertreter und Vertreterinnen folgender Kommunen (beziehungsweise
Stadtstaaten) wirkten an der Erarbeitung mit: Berlin, Hamburg, Arnsberg, Augsburg,
Betzdorf, Bottrop, Coburg, Freiburg im Breisgau, Gelsenkirchen, Gütersloh,
Hannover, Heidelberg, Köln, Leipzig, Ludwigsburg, Mannheim, München,
Nürnberg, Oldenburg, Solingen, Stuttgart, Ulm, Wiesbaden.
Davon haben als Ergebnis der Auswahlverfahren der Jahre 2019, 2020 und
2021 (19. Legislatur) folgende Kommunen eine Förderung als Modellprojekte
Smart Cities erhalten: Berlin, Hamburg, Arnsberg, Freiburg im Breisgau,
Gelsenkirchen, Hannover, Köln, Leipzig, München, Solingen, Ulm. Daneben
haben 78 Kommunen eine direkte Förderung im Rahmen der Modellprojekte
Smart Cities erhalten, die nicht an der Erarbeitung der Smart City Charta
beteiligt waren.
An der Erarbeitung der Smart City Charta wirkten des Weiteren folgende
Organisationen mit:
AWO Bundesverband e. V., Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
e. V. (BUND), Bundesverband deutscher Wohnungs- und
Immobilienunternehmen e. V. (GdW), Bundesverband Freier Immobilien- und
Wohnungsunternehmen e. V. (BFW), Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation
und neue Medien e. V. (Bitkom), Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB),
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK), Deutscher Verband für
Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. (DV), Deutsches Institut
für Normung e. V. (DIN), Deutsches Institut für Urbanistik (Difu), Deutsches
Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI), Deutsches Zentrum
für Luft- und Raumfahrt (DLR) – Institut für Verkehrsforschung, Fraunhofer-
Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO), KfW Bankengruppe,
KJB-Kommunalberatung, Open Knowledge Foundation Deutschland e. V.
(OKFN), Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE), RESET – Smart
Approaches to Sustainability, Stiftung Digitale Chancen, Die Stadtentwickler.
Bundesverband, Stiftung Neue Verantwortung e. V. (SNV), Institut für Stadt- und
Regionalplanung an der Technischen Universität Berlin (ISR/TU Berlin), Verband
kommunaler Unternehmen e. V. (VKU), Verein Deutscher Ingenieure e. V.
(VDI), Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e. V. (SRL),
Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen
(WBGU), Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. (ZIA).
Davon haben Vertreter und Vertreterinnen folgender Organisationen als
Fachgutachter an den Auswahlverfahren für die Förderung als Modellprojekte Smart
Cities mitgewirkt:
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu), Vereinigung für Stadt-, Regional- und
Landesplanung e. V. (SRL), Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU),
Stiftung Neue Verantwortung e. V. (SNV), Stiftung Digitale Chancen. Ebenfalls
als Fachgutachter eingebunden waren in der ersten Staffel die drei kommunalen
Spitzenverbände.
Zudem wirkten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bundesinstitutes für Bau-
Stadt- und Raumforschung (BBSR), des Bundesinstituts für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) sowie des BMWSB (bzw. vormals BMI) an der
Erarbeitung der Smart City Charta mit. Im Falle des BSI bestand eine
Personalunion. Im Falle des BBSR und des BMWSB (bzw. vormals BMI) wirkten
Personen, die an der Erarbeitung der Smart City-Charta beteiligt waren, nicht als
Fachgutachter oder Jury-Mitglied an den Auswahlverfahren für die
Modellprojekte Smart Cities mit. Daneben wirkten Personen aus 14 (1. Staffel), 16
(2. Staffel) beziehungsweise 17 (3. Staffel) Organisationen als Fachgutachter
mit, die nicht an der Erarbeitung der Smart City Charta beteiligt waren.
Die drei kommunalen Spitzenverbände Deutscher Landkreistag, Deutscher
Städtetag und Deutscher Städte- und Gemeindebund wirkten an der Erarbeitung
der Charta mit und waren Teil der Jury, die in den Jahren 2019, 2020 und 2021
auf Basis der Bewertungen der Fachgutachter über die Auswahl zur Förderung
entschied. Zudem wirkte eine Vertreterin der Technischen Universität Berlin an
der Erarbeitung der Smart City Charta mit und war Mitglied der Jury zur
Auswahl der zu fördernden Modellprojekte Smart Cities. Daneben wirkten
Personen aus drei (1. Staffel) beziehungsweise vier (2. und 3. Staffel) Organisationen
als Jury-Mitglieder mit, die nicht an der Erarbeitung der Smart City Charta
beteiligt waren.
16. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko einer dauerhaften
finanziellen Abhängigkeit der Kommunen von Bundes- oder EU-Förderungen
(sog. Förderfalle), wenn Projekte nach Ende der Laufzeit in die
kommunalen Regelstrukturen übernommen werden sollen?
Die Kommunen bewerten selbständig den Nutzen der entwickelten
Maßnahmen und Lösungen und entscheiden in eigener Zuständigkeit, ob sich die
Fortführung der Maßnahmen nach Ende der Förderung lohnt. Eine Gefahr, dass
Kommunen dadurch von Bundes- oder EU-Förderungen abhängig werden,
kann die Bundesregierung nicht erkennen.
17. Hat sich die Bundesregierung zu verfassungsrechtlichen Grenzen für den
Einsatz von KI und Big Data bei der Steuerung kommunaler Prozesse im
Hinblick auf das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung juristischen
Rat eingeholt, und wenn ja, was besagt dieser?
18. Wie stellt die Bundesregierung gegebenenfalls sicher, dass Smart-City-
Forschungsvorhaben nicht zur Vorbereitung von gesetzlichen
Regelungen genutzt werden, die die informationelle Selbstbestimmung ohne
hinreichende parlamentarische Debatte einschränken?
Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die vom BMWSB geförderten Modellprojekte und Studien finden im Rahmen
des geltenden Rechtes statt und achten das Grundgesetz. Im Übrigen wird auf
die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/7753
verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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