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Smart-City-Forschung des Bundes - Umsetzung der Smart City Charta sowie Förderung datenbasierter Stadtentwicklungs- und Governance-Konzepte unter Einbeziehung europäischer Programme und Mittel (Antwort zu Drs. 21/7855)

dip / drucksache 21.09.2026 · WP 21 · 21/8087 · Antwort · Original ↗

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Smart-City-Forschung des Bundes - Umsetzung der Smart City Charta sowie Förderung datenbasierter Stadtentwicklungs- und Governance-Konzepte unter Einbeziehung europäischer Programme und Mittel (Antwort zu Drs. 21/7855) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8087 21. Wahlperiode 21.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, Adam Balten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7855 – Smart-City-Forschung des Bundes – Umsetzung der Smart City Charta sowie Förderung datenbasierter Stadtentwicklungs- und Governance-Konzepte unter Einbeziehung europäischer Programme und Mittel V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit der Veröffentlichung der „Smart City Charta“ im Jahr 2017 durch die Nationale Dialogplattform Smart Cities fungiert dieses Dokument als maßgeblicher Orientierungsrahmen für die digitale Transformation deutscher Kommunen. Die Bundesregierung führt hierzu aus: „Orientierung dafür gibt die 2017 erarbeitete Smart City Charta der Nationalen Dialogplattform Smart Cities. Mit ihr als Grundlage machen sich die Modellprojekte Smart Cities auf den Weg, Digitalisierung zu gestalten“ (www.smart-city-dialog.de/wissen/publikat ionen/smart-city-charta, www.bmwsb.bund.de/DE/stadtentwicklung/stadtentw icklungpolitik/smart-cities/smart-cities_node.html). Während die Bundesregierung die technologischen Chancen für Effizienz und Klimaschutz betont, werfen die im zugehörigen Dialogprozess diskutierten und dokumentierten Zukunftsszenarien (Langfassung 2017) bei den Fragestellern grundlegende verfassungsrechtliche Fragen auf (yumpu.com/de/documen t/read/65588789/smart-city-charta-langfassung/1). In einem dieser Szenarien, das maßgeblich auf Arbeiten des finnischen Think Tanks Demos Helsinki zurückgeht, werden Konzepte wie eine „Post-Voting Society“, eine „Post-Ownership Society“ oder eine „Post-Choice Society“ entworfen. Insbesondere das Szenario einer „Post-Voting Society“, in dem datenbasierte Echtzeit-Rückkopplungen demokratische Wahlprozesse teilweise ersetzen könnten, steht in einem potenziellen Spannungsverhältnis zu den Grundsätzen der repräsentativen Demokratie und der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG; yumpu.com/de/d ocument/read/65588789/smart-city-charta-langfassung/1, vgl. S. 42 f.). Gleichzeitig wird die Smart-City-Entwicklung nach Wahrnehmung der Fragesteller massiv durch europäische Programme wie die EU-Mission „100 Climate-Neutral and Smart Cities by 2030“ und das Digital Europe Programme gesteuert. Zwischen den deutschen Smart-City-Aktivitäten und verschiedenen europäischen Förderprogrammen sowie Netzwerken bestehen in zahlreichen Fällen inhaltliche, organisatorische oder finanzielle Bezüge. Teilweise erfolgen Projektbeteiligungen oder Kofinanzierungen im Rahmen europäischer Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 21. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Programme. Dabei stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit durch diese Förderarchitektur eine schleichende Zentralisierung zulasten der kommunalen Eigenverantwortung erfolgt und in welchem Umfang deutsche Kommunen in technologische Abhängigkeiten von internationalen IT- Großkonzernen („Vendor Lock‑in“) geraten. Vor diesem Hintergrund besteht bei den Fragestellern ein erhebliches Interesse daran, die Verwendung öffentlicher Mittel für die Erforschung und Erprobung solcher Governance-Konzepte sowie die personellen Verflechtungen zwischen den Erarbeitern der Charta und den späteren Zuwendungsempfängern transparent zu machen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragestellerinnen und Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Szenarien nicht Teil der Smart City Charta sind beziehungsweise waren, sondern aus ihrem Anhang stammen, der den Erarbeitungsprozess der Charta dokumentierte. Im Rahmen der Smart City Forschung wurden keine Studien beauftragt oder gefördert, die sich der Umsetzung der erfragten Ansätze im Sinne der Fragestellung widmen. In den in der Vorbemerkung zitierten Szenarien wurden damals (2016) denkbare Pfade der Digitalisierung skizziert. Der Autor nannte diese „Visionen oder Disruptionen“, die die Digitalisierung mit sich bringen kann. Sein abschließender Appell war, dass Städte ihre strategischen Zielsetzungen mit Bottom-up- Initiativen aus der Bürgerschaft zusammenbringen sollten. Die Bildung solcher Szenarien ist ein übliches Verfahren, um sich mit möglichen zukünftigen Entwicklungen auseinander zu setzen. Die Bundesregierung machte sich die in der Vorbemerkung der Fragesteller benannten Szenarien nicht zu eigen.  1. Welche Fördermittel des Bundes wurden seit 2017 insgesamt für Smart- City-bezogene Forschung und Modellprojekte bewilligt (bitte nach Haushaltsjahren, Einzelplänen und Haushaltstiteln aufschlüsseln)? Der Haushaltsgesetzgeber hat in folgenden Jahren folgende Mittel für die Förderung von Modellprojekten Smart Cities bewilligt: • 019: Ausgaben 9 Mio. Euro, Verpflichtungsermächtigungen 158,5 Mio. Euro • 2020: Ausgaben 26 Mio. Euro, Verpflichtungsermächtigungen 341,25 Mio. Euro • 2021: Ausgaben 36,5 Mio. Euro, Verpflichtungsermächtigungen 294 Mio. Euro Die Mittel waren in der 19. Legislatur im Einzelplan 06 Kapitel 0604 Titel 883 01 „Förderung von Modellprojekten Smart Cities“ veranschlagt. Seit der 20. Legislatur sind die Mittel im Einzelplan 25, Kapitel 25 02 Titel 883 01 „Förderung von Modellprojekten Smart Cities“ veranschlagt. Entsprechend Haushaltsvermerk im Haushaltsgesetz sind darin auch Mittel für Wissenstransfer, Projektbegleitung, Evaluation und begleitende Studien enthalten. Davon wurden 1,5 Mio. Euro für begleitende Studien eingesetzt. Die Untersuchungsgegenstände und Ergebnisse sind auf der Website des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einsehbar. In den anderen erfragten Jahren wurden vom Haushaltsgesetzgeber keine neuen Mittel für den erfragten Zweck bewilligt (es erfolgt lediglich die Ausfinanzierung). Aus denselben Einzelplänen und Kapiteln wurden aus der Titelgruppe 06 „Forschungsvorhaben zur Weiterentwicklung des Wohnungs- und Städtebaus (Experimenteller Wohnungs- und Städtebau)“ Titel 544 61 „Forschung, Untersuchungen und Ähnliches“ sowie Titel 882 66 „Modellvorhaben“ in den Jahren 2017 bis 2026 1 513 104 Euro für wissenschaftliche und Kommunen unterstützende Begleitstudien vergeben. Die Untersuchungsgegenstände und Ergebnisse sind auf der Website des BBSR einsehbar: • ExWoSt-Projekte: www.bbsr.bund.de/SiteGlobals/Forms/Suche/ForschungsprojektSuche_Formul ar.html?cl2LanguageEnts_Programm=exwost#facets • Smart City-Forschung des BMWSB/BBSR: www.smart-city-dialog.de/wissen/forschung Folgende Haushaltsmittel wurden pro Haushaltsjahr zwischen 2017 und 2026 in den Studien zum „Experimentellen Wohnungs- und Städtebau“ (ExWoSt) im Forschungsfeld Smart-City-Forschung vergeben: Haushaltsjahr 2017 2018 2019 2020 2021 Haushaltsmittel (in Euro) 50 000 95 334 332 191 424 097 369 615 Anzahlt geförderter Projekte 1 2 3 4 7 Haushaltsjahr 2022 2023 2024 2025 2026 Haushaltsmittel (in Euro) 75 000 91 515 45 000 30 352 0 Anzahlt geförderter Projekte 1 3 1 1 0  2. Welche Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen oder Nichtregierungsorganisationen (NGOs) erhielten Fördermittel mit einem kumulierten Volumen von mehr als 250 000 Euro für Vorhaben im Kontext der Smart City Charta (bitte nach Zuwendungsempfänger, Projektziel und Fördersumme auflisten)? Keine Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen oder NGO hat Fördermittel mit einem kumulierten Volumen von mehr als 250 000 Euro für Vorhaben im Kontext der Smart City Charta erhalten. Die TU Dresden hat für geleistete Forschungsarbeiten auf Basis eines Werkvertrages in den Jahren 2019 bis 2021 Zahlungen erhalten, die sich kumuliert auf einen Betrag von 507 743,54 Euro belaufen. Diese Zahlungen fallen im Wortsinn nicht unter den Begriff „Förderung“, der in der Fragestellung verwendet wurde, da es sich um geschuldete Zahlungen aufgrund eines Vertragsverhältnisses handelt und nicht um eine freiwillige Zuwendung. Das Ergebnis dieser Forschung ist eine Arbeitshilfe für Kommunen zur Entwicklung lokaler Digitalstrategien. Der Kompass (Teil 1) fasst zunächst Grundlagenwissen zur Smart City zusammen und thematisiert beispielsweise Raumwirkungen der Digitalisierung, Daten in der Stadtentwicklung oder Smart-City- Governance. Die Arbeitsschritte (Teil 2) zeigen einen idealtypischen Smart- City-Prozess von der Strategieentwicklung bis zur Projektumsetzung auf und geben praktische Anleitungen. Der Wissensspeicher (Teil 3) enthält schließlich Arbeitsmaterialien und eine Sammlung kommunaler Praxisbeispiele. Die Publikation ist unter folgendem Link abrufbar: www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/ 2022/handreichung-digitale-stadt-gestalten-dl.pdf?__blob=publicationFile &v=2  3. Wie hoch ist der Anteil der Kofinanzierung durch EU-Mittel (insbesondere Horizon Europe und Digital Europe) bei den durch den Bund geförderten Smart-City-Modellprojekten? Der Anteil der Kofinanzierung durch EU-Mittel bei den durch den Bund geförderten Smart-City-Modellprojekten beträgt 0 Prozent. Die Modellprojekte Smart Cities werden – abgesehen von den Eigenanteilen der geförderten Kommunen – aus dem Bundeshaushalt finanziert.  4. Welche Bundesministerien und Projektträger koordinieren die Auswahlverfahren, und nach welchen wissenschaftlichen oder politischen Kriterien erfolgt die Priorisierung von Projekten, die „Smart Governance“ zum Gegenstand haben?  5. Welche durch Bundesmittel geförderten Forschungsvorhaben oder Begleitstudien nehmen explizit oder implizit Bezug auf die in der Langfassung der Smart City Charta (2017) beschriebenen Szenarien einer „Post- Voting Society“, „Post-Ownership Society“ oder „Post-Choice Society“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  6. In welchem Umfang wurden seit 2017 Projekte gefördert, die sich mit „Predictive Governance“, algorithmischer Entscheidungsunterstützung in der Verwaltung oder der Ersetzung klassischer Beteiligungsformate durch datenbasierte Feedback-Systeme befassen?  7. Welche Projekte untersuchen im Kontext von Smart Cities den Einsatz von „Behavioural Insights“, „Nudging“ oder vergleichbaren Instrumenten zur Beeinflussung des Bürgerverhaltens (z. B. in den Bereichen Mobilität, Energieverbrauch oder Konsum)?  8. Hat die Bundesregierung Evaluierungen in Auftrag gegeben, die die Auswirkungen dieser Konzepte auf das Wahlrecht (Artikel 38 GG) und die informationelle Selbstbestimmung untersuchen, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Die Fragen 4 bis 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der Smart City Forschung wurden keine Studien beauftragt oder gefördert, die sich der Umsetzung der erfragten Ansätze im Sinne der Fragestellung widmen. Zu den in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Szenarien wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  9. Welche Projekte befassen sich im erläuterten Zusammenhang mit dem Aufbau urbaner Datenplattformen, „Digitalen Zwillingen“ oder kommunalen Datenräumen, und wie wird dabei sichergestellt, dass die Datenhoheit bei den Kommunen verbleibt und nicht auf private IT-Dienstleister übergeht? Urbane Datenplattformen, kommunale Datenräume und urbane (sowie ländliche und regionale) digitale Zwillinge entwickeln sich zu digitalen Basisinfrastrukturen für Stadtentwicklung, zur Sicherung und Stärkung der Daseinsvorsorge und der Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Städte, Kreise und Gemeinden. Sie ermöglichen eine sichere Zusammenführung und Haltung sowie Auswertung von Geobasis- und Fachdaten zur Erfüllung kommunaler Aufgaben und erhöhen so die Analyse-, Prognose- und Handlungsfähigkeit von Kommunen. Urbane Datenplattformen ermöglichen innerhalb der kommunalen IT- Infrastruktur die interoperable Nutzung und Verknüpfung kommunaler Datenbestände über Fach- und Systemgrenzen hinweg. Gleichzeitig begrenzen sie den Zugriff auf Daten durch ein intelligentes Rechtemanagement. Urbane digitale Zwillinge (UDZ) stellen integrierte, datenbasierte Abbildungen städtischer Realitäten dar, die es ermöglichen, urbane Strukturen, Prozesse und Entwicklungen digital zu modellieren, zu analysieren und zu simulieren. Durch die Verknüpfung von Geodaten, Fachverfahren, Sensordaten und analytischen Modellen schaffen sie eine Grundlage für evidenzbasierte Entscheidungsprozesse in zentralen Handlungsfeldern kommunaler Entwicklung, darunter Stadtplanung, Mobilität, Klimaanpassung und Bürgerbeteiligung. Trotz technischer, Herausforderungen eröffnen UDZ damit neue Potenziale für eine nachhaltige und effiziente Stadtentwicklung. Entsprechend dieser zentralen Bedeutung entwickeln und nutzen eine Vielzahl von Kommunen solche Dateninfrastrukturen. Dies gilt auch für zahlreiche der Modellprojekte Smart Cities. In der öffentlich zugänglichen Maßnahmendatenbank kann recherchiert werden, welche Modellprojekte dies im Einzelnen sind (www.smart-city-dialog.de/wissen/massnahmen). Die Kommunen arbeiten dabei in der Regel mit kommunalen oder regionalen, öffentlichen IT-Dienstleistern oder mit mittelständischen, regionalen Anbietern zusammen. Oft laufen die Infrastrukturen auch auf eigenen Servern oder derjenigen der Stadtwerke. Datenschutz, Datensicherheit und Datenhoheit werden durch technische, vertragliche und organisatorische Regelungen und Vorkehrungen sichergestellt. Darüber hinaus stellt das Open Source Gebot des Förderprogramms sicher, dass die geförderten Kommunen Datensouveränität und Datenhoheit bewahren, da die Quellcodes öffentlich sind beziehungsweise werden und damit überprüft werden kann, ob die verwendete Software sicher ist oder ob sie „Löcher“ enthält, die heimlichen Datenabfluss ermöglichen. 10. In welchem Umfang wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Erfassung und KI-gestützte Auswertung von Bewegungsdaten, Aufenthaltsdaten oder Energieverbrauchsdaten einzelner Haushalte in geförderten Reallaboren erprobt, und welche Anonymisierungsstandards sind hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung verbindlich? In den Modellprojekten Smart Cities werden keine Maßnahmen durchgeführt, in denen derartige personen- oder haushaltsbezogene Daten erfasst und ausgewertet werden. 11. Welche Forschungsvorhaben befassen sich mit der Verknüpfung digitaler Identitäten (Wallets) mit dem Zugang zu kommunalen Dienstleistungen im Sinne einer „Smart Governance“? Im Rahmen der Smart-City-Forschung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wird ein solcher Ansatz nicht verfolgt. 12. Wie koordiniert die Bundesregierung die Beteiligung deutscher Städte an der EU-Mission „100 Climate-Neutral and Smart Cities“, und welche bundeseigenen Mittel fließen in die Unterstützung dieser Städte zur Umsetzung der EU-Vorgaben? Das BMWSB und das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) koordinieren einen Begleitprozess, in dessen Rahmen sich relevante Ressorts, die acht deutschen teilnehmenden Missionsstädte sowie weitere Akteure zu relevanten Themen wie Finanzierung und Gesetzgebung austauschen. Eine spezifische Förderung der Missionsstädte durch den Bund besteht nicht; für ihre Maßnahmen zur Klimaneutralität können die Missionsstädte Mittel in bestehenden, für alle Kommunen zugänglichen Programmen beantragen. 13. Welche Kooperationen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der staatlich geförderten Smart-City-Forschung mit internationalen Organisationen wie dem World Economic Forum (WEF), den C40 Cities oder dem Netzwerk Open & Agile Smart Cities (OASC)? Im Rahmen der vom BMWSB geförderten Smart-City-Forschung bestehen keine gesonderten Kooperationen mit den genannten Organisationen. Die OASC war beim 8. Kongress der vom BMWSB geförderten Modellprojekte Smart Cities vertreten und wirkte dort an einem Workshop am 26. April 2026 mit. 14. Inwieweit fließen gegebenenfalls Anforderungen internationaler Netzwerke oder privater Stiftungen (z. B. Stiftung Mercator, Robert Bosch Stiftung) in die Gestaltung der bundesweiten Förderrichtlinien für Smart Cities ein? Anforderungen dieser Netzwerke oder privater Stiftungen sind nicht in die Förderrichtlinie für die Modellprojekte Smart Cities eingeflossen. 15. Welche Mitglieder der Nationalen Dialogplattform Smart Cities oder der an der Charta beteiligten Expertengruppen waren zeitgleich oder in der Folge als Gutachter in Auswahlgremien für Bundesfördermittel oder selbst als Zuwendungsempfänger tätig? An der Erarbeitung der Smart City Charta in den Jahren 2015 bis 2017 (18. Legislatur) wirkten rund 70 Vertreter und Vertreterinnen von Kommunen, Wissenschaft und Praxis sowie aus Bundesbehörden und der Länder mit. Die beteiligten Organisationen sind in der Charta transparent gemacht. Vertreter und Vertreterinnen folgender Kommunen (beziehungsweise Stadtstaaten) wirkten an der Erarbeitung mit: Berlin, Hamburg, Arnsberg, Augsburg, Betzdorf, Bottrop, Coburg, Freiburg im Breisgau, Gelsenkirchen, Gütersloh, Hannover, Heidelberg, Köln, Leipzig, Ludwigsburg, Mannheim, München, Nürnberg, Oldenburg, Solingen, Stuttgart, Ulm, Wiesbaden. Davon haben als Ergebnis der Auswahlverfahren der Jahre 2019, 2020 und 2021 (19. Legislatur) folgende Kommunen eine Förderung als Modellprojekte Smart Cities erhalten: Berlin, Hamburg, Arnsberg, Freiburg im Breisgau, Gelsenkirchen, Hannover, Köln, Leipzig, München, Solingen, Ulm. Daneben haben 78 Kommunen eine direkte Förderung im Rahmen der Modellprojekte Smart Cities erhalten, die nicht an der Erarbeitung der Smart City Charta beteiligt waren. An der Erarbeitung der Smart City Charta wirkten des Weiteren folgende Organisationen mit: AWO Bundesverband e. V., Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND), Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (GdW), Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V. (BFW), Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom), Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK), Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. (DV), Deutsches Institut für Normung e. V. (DIN), Deutsches Institut für Urbanistik (Difu), Deutsches Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI), Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) – Institut für Verkehrsforschung, Fraunhofer- Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO), KfW Bankengruppe, KJB-Kommunalberatung, Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. (OKFN), Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE), RESET – Smart Approaches to Sustainability, Stiftung Digitale Chancen, Die Stadtentwickler. Bundesverband, Stiftung Neue Verantwortung e. V. (SNV), Institut für Stadt- und Regionalplanung an der Technischen Universität Berlin (ISR/TU Berlin), Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU), Verein Deutscher Ingenieure e. V. (VDI), Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e. V. (SRL), Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU), Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. (ZIA). Davon haben Vertreter und Vertreterinnen folgender Organisationen als Fachgutachter an den Auswahlverfahren für die Förderung als Modellprojekte Smart Cities mitgewirkt: Deutsches Institut für Urbanistik (Difu), Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e. V. (SRL), Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU), Stiftung Neue Verantwortung e. V. (SNV), Stiftung Digitale Chancen. Ebenfalls als Fachgutachter eingebunden waren in der ersten Staffel die drei kommunalen Spitzenverbände. Zudem wirkten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bundesinstitutes für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR), des Bundesinstituts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie des BMWSB (bzw. vormals BMI) an der Erarbeitung der Smart City Charta mit. Im Falle des BSI bestand eine Personalunion. Im Falle des BBSR und des BMWSB (bzw. vormals BMI) wirkten Personen, die an der Erarbeitung der Smart City-Charta beteiligt waren, nicht als Fachgutachter oder Jury-Mitglied an den Auswahlverfahren für die Modellprojekte Smart Cities mit. Daneben wirkten Personen aus 14 (1. Staffel), 16 (2. Staffel) beziehungsweise 17 (3. Staffel) Organisationen als Fachgutachter mit, die nicht an der Erarbeitung der Smart City Charta beteiligt waren. Die drei kommunalen Spitzenverbände Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag und Deutscher Städte- und Gemeindebund wirkten an der Erarbeitung der Charta mit und waren Teil der Jury, die in den Jahren 2019, 2020 und 2021 auf Basis der Bewertungen der Fachgutachter über die Auswahl zur Förderung entschied. Zudem wirkte eine Vertreterin der Technischen Universität Berlin an der Erarbeitung der Smart City Charta mit und war Mitglied der Jury zur Auswahl der zu fördernden Modellprojekte Smart Cities. Daneben wirkten Personen aus drei (1. Staffel) beziehungsweise vier (2. und 3. Staffel) Organisationen als Jury-Mitglieder mit, die nicht an der Erarbeitung der Smart City Charta beteiligt waren. 16. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko einer dauerhaften finanziellen Abhängigkeit der Kommunen von Bundes- oder EU-Förderungen (sog. Förderfalle), wenn Projekte nach Ende der Laufzeit in die kommunalen Regelstrukturen übernommen werden sollen? Die Kommunen bewerten selbständig den Nutzen der entwickelten Maßnahmen und Lösungen und entscheiden in eigener Zuständigkeit, ob sich die Fortführung der Maßnahmen nach Ende der Förderung lohnt. Eine Gefahr, dass Kommunen dadurch von Bundes- oder EU-Förderungen abhängig werden, kann die Bundesregierung nicht erkennen. 17. Hat sich die Bundesregierung zu verfassungsrechtlichen Grenzen für den Einsatz von KI und Big Data bei der Steuerung kommunaler Prozesse im Hinblick auf das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung juristischen Rat eingeholt, und wenn ja, was besagt dieser? 18. Wie stellt die Bundesregierung gegebenenfalls sicher, dass Smart-City- Forschungsvorhaben nicht zur Vorbereitung von gesetzlichen Regelungen genutzt werden, die die informationelle Selbstbestimmung ohne hinreichende parlamentarische Debatte einschränken? Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die vom BMWSB geförderten Modellprojekte und Studien finden im Rahmen des geltenden Rechtes statt und achten das Grundgesetz. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/7753 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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