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Produktion und Export von Landminen sowie Fragen im Zusammenhang mit Streumunition

dip / drucksache 31.08.2026 · WP 21 · 21/7772 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Produktion und Export von Landminen sowie Fragen im Zusammenhang mit Streumunition Deutscher Bundestag Drucksache 21/7772 21. Wahlperiode 31.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Jan Köstering, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Produktion und Export von Landminen sowie Fragen im Zusammenhang mit Streumunition Landminen und Streumunition töten nicht nur im Krieg, sondern auch in Friedenszeiten. Vor allem die Zivilbevölkerung leidet unter diesen Munitionstypen. Das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (Ottawa-Konvention) von 1997, das im Jahr 1999 in Kraft trat, sowie das Übereinkommen über Streumunition (Oslo-Abkommen) von 2008, das im Jahr 2010 in Kraft trat, gelten daher als wichtige Meilensteine der Abrüstung und Rüstungskontrolle. In dieser Kleinen Anfrage werden unter dem Begriff „Landmine“ alle Landminentypen, wie Antipanzerminen, Antifahrzeugminen, Anti- Material-Submunitionsminen, intelligente Wirksysteme u. a., subsumiert. Unter „Verlegesysteme“ werden alle solche Systeme verstanden, die über die Fähigkeit verfügen, Landminen zu verlegen. Sowohl das Ottawa- wie auch das Oslo-Übereinkommen verpflichten Deutschland dazu, Antipersonenminen und Streumunition weder herzustellen noch in irgendeiner Form andere Staaten dabei zu unterstützen, diese Munitionstypen zu erlangen. Die Entscheidung mehrerer europäischer NATO-Staaten (Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen) seit 2024, sich aus dem Ottawa- Übereinkommen zurückzuziehen, sowie von Litauen, auch das Oslo- Übereinkommen zu verlassen, schwächen nach Ansicht der Fragestellenden nicht nur die Rüstungskontrollbemühungen, sondern betreffen auch die konkrete Rüstungszusammenarbeit Deutschlands und der deutschen Rüstungsindustrie. Eine Vielzahl deutscher Rüstungsunternehmen ist im Minen- und Munitionssegment aktiv, wie z. B. Rheinmetall AG, Dynamit Nobel Defence GmbH und Diehl Stiftung & Ko KG. Sie produzieren und exportieren teilweise Minenverlegesysteme und Minen sowie Munitionstypen, die Submunitionen verwenden. Dänemark, Lettland und Schweden haben in den Jahren 2025/2026 den Skorpion‑2-Minenwerfer und AT2+-Minen gekauft (https://defence-networ k.com/minenwurfsystem-skorpion-2-dnd-lettland/Quelle). In Italien modernisiert die italienische Rheinmetall-Tochter RWM Italia das MATS (Modular Anti-Tank System)-Panzerabwehrsystem inklusive der ATS‑MK2-Minen (www.rheinmetall.com/de/media/news-watch/news/2026/03/2026-03-19-rhein metall-modernisiert-italienische-panzerabwehrmine-mats-zur-mats-mk) Im Juli 2026 haben Rheinmetall und Lockheed Martin eine Absichtserklärung (Memorandum of Understanding (MoU)) unterzeichnet, durch die Rheinmetall als erstes Unternehmen außerhalb der USA ATACMS (Army TACtical Missile System)-Munition in Lizenz produzieren darf (www.rheinmetall.com/de/media/ news-watch/news/2026/07/2026-07-07-rheinmetall-und-lockheed-martin-wolle n-atacms-gemeinsam-produzieren). Zu den zur ATACMS-Familie gehörenden Munitionstypen gehört unabhängig von der konkret geplanten Produktion neben Varianten, die nicht als Streumunition gelten, auch die M39(A1)‑Munition, die mehr als 900 (respektive 300) M74 APAM (Antipersonnel Anti-materiel)-Submunitionen verteilt, und als Streumunition im Sinne des Oslo-Übereinkommens gilt. Die USA sollen diese Munition auch bereits im Jahr 2023 an die Ukraine geliefert haben, wo sie seitdem wiederholt eingesetzt wurde (www.cbsnews.com/news/ukraine-uses-u-s-supplied-long-ran ge-atacms-missiles-for-first-time-in-counteroffensive-against-russia/). Nach Berichten von Human Rights Watch sollen auch andere in Deutschland verbotene Streumunitionen der Typen 155 M864 und M483A1 aus US- amerikanischen Depots in Deutschland in die Ukraine gebracht worden sein (www.hrw.org/news/2024/07/30/us-sending-cluster-munitions-ukraine-ger many). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Landminen sind derzeit im Bestand der Bundeswehr, inklusive solcher zu Testzwecken (bitte mit genauer Typenbezeichnung und, wenn möglich, unter Angabe der jeweiligen Stückzahlen aufführen)?  2. Welche von deutschen Unternehmen produzierten oder im Bestand der Bundeswehr befindlichen Antifahrzeugminen bzw. Panzerabwehrminen verfügen über einen sogenannten Aufhebeschutz, der das vorzeitige Entschärfen der Mine durch Personen verhindern soll (bitte mit genauer Typenbezeichnung aufführen)?  3. Welche Landminen plant die Bundeswehr derzeit bis 2030 zu beschaffen (bitte mit genauer Typenbezeichnung aufführen)?  4. Welche Typen von Minenverlegesystemen im Bestand der Bundeswehr eignen sich auch für die Verlegung von Antipersonenminen bzw. Schützenminen?  5. Welche in Deutschland ansässigen Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 in Deutschland oder in welchen anderen Staaten beteiligt an der Produktion von welchen Typen von Landminen und Minenverlegesystemen?  6. Wie viele und welche Unternehmen haben seit 2020 eine Kriegswaffenbuchmeldung vorgenommen für die Produktion von welchen Typen von Landminen und Minenverlegesystemen?  7. Wie viele Exportgenehmigungen für den Transfer von Know-how, Fertigungsanlagen, Technologie, Munitionskomponenten oder kompletten Landminen wurden seit 2020 beantragt (bitte nach genauer Typenbezeichnung, Empfängerland, Wert und Jahr aufschlüsseln), und welche dieser Genehmigungen wurden erteilt?  8. Wie viele Exportgenehmigungen für den Transfer von Know-how, Fertigungsanlagen, Technologie, Komponenten oder komplette Minenverlegesystemen wurden seit 2020 beantragt (bitte nach genauer Typenbezeichnung, Empfängerland, Wert und Jahr aufschlüsseln), und welche dieser Genehmigungen wurden erteilt?  9. Welche Munitionstypen in Bestand der Bundeswehr verfügen über Submunitionen? 10. Welche dieser Munitionstypen gelten nach Auffassung der Bundesregierung nicht als Streumunition im Sinne des Übereinkommens zu Streumunition (bitte begründen)? 11. Über welche Waffensysteme verfügt die Bundeswehr, die sich auch für den Abschuss bzw. Einsatz von Streumunition im Sinne des Übereinkommens zu Streumunition eignen? 12. Welche in Deutschland ansässigen Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 in Deutschland oder in welchen anderen Staaten beteiligt an der Produktion sogenannter Punktzielmunition und Produktion von Munition beteiligt, die Submunition freisetzen kann (bitte unter Angabe der Munitionstypen aufführen)? 13. Welche Unternehmen in Deutschland haben seit 2020 Kriegswaffenbuchmeldungen für welche Munitionstypen im Sinne der Frage 12 vorgenommen? 14. Wie viele Exportgenehmigungen für den Transfer von Know-how, Technologie, Komponenten oder kompletter Munition wurden seit 2020 für sogenannte Punktzielmunition und andere Munitionen, die Submunition freisetzen können, beantragt und genehmigt (bitte aufgeschlüsselt nach Munitionstyp, Empfängerland, Wert und Jahren aufführen)? 15. Welche Behörden und Abteilungen in den Bundesministerien sind zuständig für die Überprüfung der Konformität neuer Minentypen und Munitionstypen mit den Auflagen der Übereinkommen zu Antipersonenminen und zu Streumunition? 16. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass sich aus der Ottawa-Konvention auch die Verpflichtung ergibt, die rüstungstechnologische Zusammenarbeit mit Nichtunterzeichnerstaaten im Munitionsbereich sehr restriktiv zu handhaben, und wenn nein, warum? 17. Welche Konsequenzen hat der Austritt von Finnland, Polen, Lettland, Litauen und Estland aus dem Ottawa-Abkommen für die wehrtechnische Zusammenarbeit und die Genehmigung von Rüstungsexporten in diese Staaten, insbesondere im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Allgemeingenehmigungen und anderen Erleichterungen für den EU- Rüstungsgüterverkehr in diese Staaten? 18. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung seit 2025 unternommen, um die EU-Staaten zu einem Wiedereintritt in die Konvention zu bewegen? 19. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass keine Antipersonenminen oder Streumunition durch Deutschland an die Staaten Finnland, Polen, Estland, Litauen und Lettland geliefert werden? 20. Welche Munitionstypen für das ATACMS-System wird Rheinmetall im Rahmen des Joint Ventures mit Lockheed Martin nach Kenntnisstand der Bundesregierung in Deutschland produzieren, und falls die Bundesregierung dies nicht weiß, welche Anstrengungen wird sie unternehmen, um dies in Erfahrung zu bringen? 21. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Rheinmetall im Rahmen des Joint Ventures mit Lockheed Martin Streumunition der Typen M39 bzw. M39A1 mit M74-APAM (Anti-Personnel Anti-Material)-Bomblets produziert, und wenn ja, auf welcher Grundlage kann das ausgeschlossen werden? 22. Ist nach Auffassung der Bundesregierung die mögliche Produktion und Lagerung von M74-APM-Bomblets für die ATACMS‑Rakete MGM-140A/B/D in Deutschland durch die USA oder andere Drittstaaten vereinbar mit den Bestimmungen des Übereinkommens zu Streumunition (wenn ja, bitte begründen)? 23. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung seit Juli 2024 unternommen, um die Meldungen über die Verbringung von Streumunition aus Depots der US-Streitkräfte in Deutschland in die Ukraine zu überprüfen, und zu welchen Schlussfolgerungen ist sie dabei gekommen (www.hrw.org/ne ws/2024/07/30/us-sending-cluster-munitions-ukraine-germany)? 24. Welche Instrumente stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um zu gewährleisten, dass Deutschland bei der Zusammenarbeit mit Nichtvertragsstaaten nach Artikel 21 des Übereinkommens zu Streumunition nicht als Drehscheibe für den Nachschub mit Antipersonenminen und Streumunition genutzt wird? 25. Welche Konsequenzen hat der Antrag der Ukraine auf Suspendierung der Mitgliedschaft im Ottawa-Abkommen auf die deutsche Rüstungskooperation mit der Ukraine im Bereich der Minen und Minenverlegesysteme? 26. Wie gewährleisten die Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Union, dass durch die EU-Programme zur Aufstockung des Munitionsvorrats in der Europäischen Union und Unterstützung der Ukraine, wie z. B. den Act in Support of Ammunition Production (ASAP), weder die Anschaffung von Antipersonenminen, Streumunition noch entsprechenden Verlegesystemen finanziert wird? Berlin, den 11. August 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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