Produktion und Export von Landminen sowie Fragen im Zusammenhang mit Streumunition
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Produktion und Export von Landminen sowie Fragen im Zusammenhang mit Streumunition
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7772
21. Wahlperiode 31.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik
Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Jan Köstering, Charlotte Antonia
Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata
Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Produktion und Export von Landminen sowie Fragen im Zusammenhang mit
Streumunition
Landminen und Streumunition töten nicht nur im Krieg, sondern auch in
Friedenszeiten. Vor allem die Zivilbevölkerung leidet unter diesen Munitionstypen.
Das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der
Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung
(Ottawa-Konvention) von 1997, das im Jahr 1999 in Kraft trat, sowie das
Übereinkommen über Streumunition (Oslo-Abkommen) von 2008, das im Jahr 2010
in Kraft trat, gelten daher als wichtige Meilensteine der Abrüstung und
Rüstungskontrolle. In dieser Kleinen Anfrage werden unter dem Begriff
„Landmine“ alle Landminentypen, wie Antipanzerminen, Antifahrzeugminen, Anti-
Material-Submunitionsminen, intelligente Wirksysteme u. a., subsumiert. Unter
„Verlegesysteme“ werden alle solche Systeme verstanden, die über die
Fähigkeit verfügen, Landminen zu verlegen.
Sowohl das Ottawa- wie auch das Oslo-Übereinkommen verpflichten
Deutschland dazu, Antipersonenminen und Streumunition weder herzustellen noch in
irgendeiner Form andere Staaten dabei zu unterstützen, diese Munitionstypen
zu erlangen. Die Entscheidung mehrerer europäischer NATO-Staaten (Estland,
Finnland, Lettland, Litauen, Polen) seit 2024, sich aus dem Ottawa-
Übereinkommen zurückzuziehen, sowie von Litauen, auch das Oslo-
Übereinkommen zu verlassen, schwächen nach Ansicht der Fragestellenden
nicht nur die Rüstungskontrollbemühungen, sondern betreffen auch die
konkrete Rüstungszusammenarbeit Deutschlands und der deutschen
Rüstungsindustrie.
Eine Vielzahl deutscher Rüstungsunternehmen ist im Minen- und
Munitionssegment aktiv, wie z. B. Rheinmetall AG, Dynamit Nobel Defence GmbH und
Diehl Stiftung & Ko KG. Sie produzieren und exportieren teilweise
Minenverlegesysteme und Minen sowie Munitionstypen, die Submunitionen verwenden.
Dänemark, Lettland und Schweden haben in den Jahren 2025/2026 den
Skorpion‑2-Minenwerfer und AT2+-Minen gekauft (https://defence-networ
k.com/minenwurfsystem-skorpion-2-dnd-lettland/Quelle). In Italien
modernisiert die italienische Rheinmetall-Tochter RWM Italia das MATS (Modular
Anti-Tank System)-Panzerabwehrsystem inklusive der ATS‑MK2-Minen
(www.rheinmetall.com/de/media/news-watch/news/2026/03/2026-03-19-rhein
metall-modernisiert-italienische-panzerabwehrmine-mats-zur-mats-mk)
Im Juli 2026 haben Rheinmetall und Lockheed Martin eine Absichtserklärung
(Memorandum of Understanding (MoU)) unterzeichnet, durch die Rheinmetall
als erstes Unternehmen außerhalb der USA ATACMS (Army TACtical Missile
System)-Munition in Lizenz produzieren darf (www.rheinmetall.com/de/media/
news-watch/news/2026/07/2026-07-07-rheinmetall-und-lockheed-martin-wolle
n-atacms-gemeinsam-produzieren). Zu den zur ATACMS-Familie gehörenden
Munitionstypen gehört unabhängig von der konkret geplanten Produktion
neben Varianten, die nicht als Streumunition gelten, auch die
M39(A1)‑Munition, die mehr als 900 (respektive 300) M74 APAM
(Antipersonnel Anti-materiel)-Submunitionen verteilt, und als Streumunition im
Sinne des Oslo-Übereinkommens gilt. Die USA sollen diese Munition auch
bereits im Jahr 2023 an die Ukraine geliefert haben, wo sie seitdem wiederholt
eingesetzt wurde (www.cbsnews.com/news/ukraine-uses-u-s-supplied-long-ran
ge-atacms-missiles-for-first-time-in-counteroffensive-against-russia/). Nach
Berichten von Human Rights Watch sollen auch andere in Deutschland
verbotene Streumunitionen der Typen 155 M864 und M483A1 aus US-
amerikanischen Depots in Deutschland in die Ukraine gebracht worden sein
(www.hrw.org/news/2024/07/30/us-sending-cluster-munitions-ukraine-ger
many).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Landminen sind derzeit im Bestand der Bundeswehr, inklusive
solcher zu Testzwecken (bitte mit genauer Typenbezeichnung und, wenn
möglich, unter Angabe der jeweiligen Stückzahlen aufführen)?
2. Welche von deutschen Unternehmen produzierten oder im Bestand der
Bundeswehr befindlichen Antifahrzeugminen bzw. Panzerabwehrminen
verfügen über einen sogenannten Aufhebeschutz, der das vorzeitige
Entschärfen der Mine durch Personen verhindern soll (bitte mit genauer
Typenbezeichnung aufführen)?
3. Welche Landminen plant die Bundeswehr derzeit bis 2030 zu beschaffen
(bitte mit genauer Typenbezeichnung aufführen)?
4. Welche Typen von Minenverlegesystemen im Bestand der Bundeswehr
eignen sich auch für die Verlegung von Antipersonenminen bzw.
Schützenminen?
5. Welche in Deutschland ansässigen Unternehmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2020 in Deutschland oder in welchen anderen
Staaten beteiligt an der Produktion von welchen Typen von Landminen und
Minenverlegesystemen?
6. Wie viele und welche Unternehmen haben seit 2020 eine
Kriegswaffenbuchmeldung vorgenommen für die Produktion von welchen Typen von
Landminen und Minenverlegesystemen?
7. Wie viele Exportgenehmigungen für den Transfer von Know-how,
Fertigungsanlagen, Technologie, Munitionskomponenten oder kompletten
Landminen wurden seit 2020 beantragt (bitte nach genauer
Typenbezeichnung, Empfängerland, Wert und Jahr aufschlüsseln), und welche dieser
Genehmigungen wurden erteilt?
8. Wie viele Exportgenehmigungen für den Transfer von Know-how,
Fertigungsanlagen, Technologie, Komponenten oder komplette
Minenverlegesystemen wurden seit 2020 beantragt (bitte nach genauer
Typenbezeichnung, Empfängerland, Wert und Jahr aufschlüsseln), und welche dieser
Genehmigungen wurden erteilt?
9. Welche Munitionstypen in Bestand der Bundeswehr verfügen über
Submunitionen?
10. Welche dieser Munitionstypen gelten nach Auffassung der
Bundesregierung nicht als Streumunition im Sinne des Übereinkommens zu
Streumunition (bitte begründen)?
11. Über welche Waffensysteme verfügt die Bundeswehr, die sich auch für
den Abschuss bzw. Einsatz von Streumunition im Sinne des
Übereinkommens zu Streumunition eignen?
12. Welche in Deutschland ansässigen Unternehmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2020 in Deutschland oder in welchen anderen
Staaten beteiligt an der Produktion sogenannter Punktzielmunition und
Produktion von Munition beteiligt, die Submunition freisetzen kann (bitte
unter Angabe der Munitionstypen aufführen)?
13. Welche Unternehmen in Deutschland haben seit 2020
Kriegswaffenbuchmeldungen für welche Munitionstypen im Sinne der Frage 12
vorgenommen?
14. Wie viele Exportgenehmigungen für den Transfer von Know-how,
Technologie, Komponenten oder kompletter Munition wurden seit 2020 für
sogenannte Punktzielmunition und andere Munitionen, die Submunition
freisetzen können, beantragt und genehmigt (bitte aufgeschlüsselt nach
Munitionstyp, Empfängerland, Wert und Jahren aufführen)?
15. Welche Behörden und Abteilungen in den Bundesministerien sind
zuständig für die Überprüfung der Konformität neuer Minentypen und
Munitionstypen mit den Auflagen der Übereinkommen zu Antipersonenminen
und zu Streumunition?
16. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass sich
aus der Ottawa-Konvention auch die Verpflichtung ergibt, die
rüstungstechnologische Zusammenarbeit mit Nichtunterzeichnerstaaten im
Munitionsbereich sehr restriktiv zu handhaben, und wenn nein, warum?
17. Welche Konsequenzen hat der Austritt von Finnland, Polen, Lettland,
Litauen und Estland aus dem Ottawa-Abkommen für die wehrtechnische
Zusammenarbeit und die Genehmigung von Rüstungsexporten in diese
Staaten, insbesondere im Hinblick auf die Inanspruchnahme von
Allgemeingenehmigungen und anderen Erleichterungen für den EU-
Rüstungsgüterverkehr in diese Staaten?
18. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung seit 2025 unternommen,
um die EU-Staaten zu einem Wiedereintritt in die Konvention zu
bewegen?
19. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass keine Antipersonenminen
oder Streumunition durch Deutschland an die Staaten Finnland, Polen,
Estland, Litauen und Lettland geliefert werden?
20. Welche Munitionstypen für das ATACMS-System wird Rheinmetall im
Rahmen des Joint Ventures mit Lockheed Martin nach Kenntnisstand der
Bundesregierung in Deutschland produzieren, und falls die
Bundesregierung dies nicht weiß, welche Anstrengungen wird sie unternehmen, um
dies in Erfahrung zu bringen?
21. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Rheinmetall im Rahmen
des Joint Ventures mit Lockheed Martin Streumunition der Typen M39
bzw. M39A1 mit M74-APAM (Anti-Personnel Anti-Material)-Bomblets
produziert, und wenn ja, auf welcher Grundlage kann das ausgeschlossen
werden?
22. Ist nach Auffassung der Bundesregierung die mögliche Produktion und
Lagerung von M74-APM-Bomblets für die ATACMS‑Rakete
MGM-140A/B/D in Deutschland durch die USA oder andere Drittstaaten
vereinbar mit den Bestimmungen des Übereinkommens zu Streumunition
(wenn ja, bitte begründen)?
23. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung seit Juli 2024
unternommen, um die Meldungen über die Verbringung von Streumunition aus
Depots der US-Streitkräfte in Deutschland in die Ukraine zu überprüfen, und
zu welchen Schlussfolgerungen ist sie dabei gekommen (www.hrw.org/ne
ws/2024/07/30/us-sending-cluster-munitions-ukraine-germany)?
24. Welche Instrumente stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um zu
gewährleisten, dass Deutschland bei der Zusammenarbeit mit
Nichtvertragsstaaten nach Artikel 21 des Übereinkommens zu Streumunition nicht
als Drehscheibe für den Nachschub mit Antipersonenminen und
Streumunition genutzt wird?
25. Welche Konsequenzen hat der Antrag der Ukraine auf Suspendierung der
Mitgliedschaft im Ottawa-Abkommen auf die deutsche
Rüstungskooperation mit der Ukraine im Bereich der Minen und Minenverlegesysteme?
26. Wie gewährleisten die Bundesregierung und nach Kenntnis der
Bundesregierung die Europäische Union, dass durch die EU-Programme zur
Aufstockung des Munitionsvorrats in der Europäischen Union und
Unterstützung der Ukraine, wie z. B. den Act in Support of Ammunition
Production (ASAP), weder die Anschaffung von Antipersonenminen,
Streumunition noch entsprechenden Verlegesystemen finanziert wird?
Berlin, den 11. August 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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