Staatliche Förderung von Rüstungsexporten
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Staatliche Förderung von Rüstungsexporten
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7585
21. Wahlperiode 14.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik
Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Jan Köstering, Charlotte Antonia
Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata
Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Staatliche Förderung von Rüstungsexporten
Seit mehreren Jahren steigt der Wert der genehmigten Rüstungsexporte aus
Deutschland. Allein zwischen 2020 und 2025 hat sich der Wert der
Einzelgenehmigungen und Sammelausfuhrgenehmigungen von circa 6,2 Mrd. Euro auf
fast 18,2 Mrd. Euro mehr als verdreifacht, und für das erste Halbjahr 2026 hat
die Bundesregierung bereits Einzelgenehmigungen im Wert von 13,8 Mrd.
Euro erteilt (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemittei
lungen/2026/07/20260715-ruestungsexportpolitik-1-halbjahr-2026.html;
Rüstungsexportbericht 2024, S. 31; Bundestagsdrucksache 21/4607, S. 4
und10).
Neben den etablierten Instrumenten der direkten Bezuschussung von
Rüstungsexporten an Drittsaaten (vor allem über den Einzelplan 60), der Gewährung von
Hermesbürgschaften und Exportkrediten zur Ermöglichung und Absicherung
von Rüstungsgeschäften und der direkten Überlassung von Wehrmaterial aus
Bundeswehrbeständen an andere Staaten wurde im Jahr 2025 ein weiteres
Finanzierungsinstrument eingeführt.
Im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2025 wurde auf Antrag der
Regierungsfraktionen in der Bundeshaushaltsordnung die Möglichkeit für die
Durchführung von sogenannten Government-to-Government
Rüstungsexportgeschäften (G2G) geschaffen (Bundestagsdrucksache 21/1579, S. 6). Ähnlich dem US-
amerikanischen Foreign Military Sales Programm kann die Bundesregierung
nun stellvertretend für einen anderen Staat Rüstungsgüter in Deutschland
beauftragen und anschließend das fertige Produkt dann an den Drittstaat
weitergeben. Zum einen sollen damit Sicherheitspartnerschaften mit anderen Staaten
auf- und ausgebaut werden. Zum anderen kann damit aber auch die
Rüstungsproduktion in Deutschland ausgelastet werden. Selbst wenn kein nationaler
Bedarf besteht, kauft der Staat weiter ein, lastet dadurch die Rüstungsindustrie aus
und verkauft die Waffen dann später an verbündete Staaten. Derzeit fehlt es an
öffentlich zugänglichen Informationen über dieses neue
Finanzierungsverfahren für Rüstungsexporte. Im Rahmen der Internationalen Luft- und
Raumfahrtausstellung (ILA) wurde lediglich bekannt, dass mit der Regierung
Montenegros der Verkauf von vier H145M-Hubschraubern als G2G-Geschäft vereinbart
wurde (https://ms-aktuell.de/welt/12062026-pistorius-montenegro-ila/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Abteilungen welcher Bundesministerien, anderen Gremien und
externen Unternehmen waren seit wann eingebunden in die Evaluierung
und Prüfung der Voraussetzungen für die Einführung eines G2G-
Verfahrens für Rüstungsexporte?
2. Welche Vereinbarungen für die Durchführung von G2G-Vorhaben wurden
seit dem 1. Januar 2026 mit welchen Staaten getroffen, und um welche
Rüstungsgüter ging es dabei (bitte gegebenenfalls die Stückzahl
angeben)?
3. Welche Kosten (inklusive Personal) sind jeweils für die Bundesregierung
mit der Durchführung der bisher vereinbarten G2G-Geschäfte verbunden,
und aus welchen Haushaltstiteln bestreitet die Bundesregierung diese
Ausgaben?
4. Welche Fristen wurden den auftraggebenden Drittstaaten jeweils für die
Erstattung der bei bisher vereinbarten G2G-Geschäften angefallenen
Kosten festgelegt, und in welchen Haushaltstiteln werden diese Einnahmen
dann verbucht werden?
5. Nach welchen Kriterien legt die Bundesregierung die Höhe der
Verwaltungsgebühren für die Durchführung dieser G2G-Geschäfte fest, und
welche Verwaltungsgebühren wurden jeweils bei den bisher vereinbarten
G2G-Rüstungsbeschaffungen festgelegt?
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass bei G2G-Projekten die
Bundesregierung gegenüber den Rüstungsunternehmen als Auftraggeber
fungiert, es mithin ein reguläres Beschaffungsvorhaben ist und deswegen
solche Geschäfte mit einem Wert von über 25 Mio. Euro auch vom
Haushaltsausschuss genehmigt werden müssen, und wenn nein, warum nicht?
7. Aus welchen Haushaltstiteln wird die Bundesregierung jeweils während
des G2G-Beschaffungsvorhabens anfallende Kosten bestreiten, und wie
wird gewährleistet werden, dass von dieser Mittelverwendung keine
Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr betroffen werden?
8. Wird vor der Einigung mit einem anderen Staat zur Durchführung eines
G2G-Beschaffungsvorhabens bereits grundsätzlich die Vereinbarkeit des
Vorhabens mit den deutschen Rüstungsexportbestimmungen und
politischen Grundsätzen geprüft, und wenn ja, welche Bundesministerien und
Abteilungen sind an dem Verfahren beteiligt?
9. Zu welchem Zeitpunkt des G2G-Verfahrens und durch wen bzw. welches
Gremium wird eine Ausfuhrgenehmigung für im Rahmen von G2G
finanzierten Rüstungsbeschaffungen erteilt?
10. Welche Rolle spielt der Nationale Sicherheitsrat bei der Genehmigung von
G2G-Beschaffungsvorhaben sowie den daraus resultierenden
Rüstungsexporten?
11. Werden zukünftig in der Unterrichtung zu Rüstungsexporten gemäß § 8
der Geschäftsordnung des Nationalen Sicherheitsrat auch Informationen
zu G2G-Projekten explizit hervorgehoben?
12. Wie viel zusätzliches Personal wird zur Koordination des gesamten G2G-
Bereiches in welchen Abteilungen welcher Bundesministerien eingestellt,
und wird auch auf externe Dienstleister dabei zurückgegriffen, und wenn
ja, auf welche, und mit welchen Aufgaben?
13. Wie viele G2G-Anfragen liegen der Bundesregierung derzeit vor (aus
welchen Staaten und für welche Rüstungsprodukte in welchem Wert)?
14. Welches Bundesministerium hat die Federführung für die Anbahnung und
Umsetzung von G2G-Vorhaben, und welche Abteilungen im
Bundesministerium sind konkret für die Koordination, Prüfung und Begleitung
diese G2G-Geschäfte zuständig?
15. Wurden Durchführungsbestimmungen für G2G-Vorhaben erlassen, und
wenn ja, wo sind diese einzusehen?
16. Bei wie vielen und welchen derzeit laufenden multinationalen
Rüstungsvorhaben ist die Bundesregierung vertraglich verpflichtet, bei der
Versagung einer Exportgenehmigung für Drittstaaten adäquate Kompensation
an die anderen beteiligten Projektstaaten zu leisten?
17. In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2000 im
Rahmen von multinationalen Beschaffungsvorhaben mit deutscher
Beteiligung eine Exportgenehmigung im Zusammenhang mit dem Verkauf
dieses Rüstungsgutes an einen Drittstaat nicht erteilt, und welche
Kompensationsmaßnahmen sind dabei angefallen (bitte nach Jahren aufschlüsseln
und die Rüstungsgüter sowie den Drittstaat angeben)?
18. Wie viele Rüstungsbeschaffungen für welche Staaten wurden seit 2020 im
Einzelplan 60 mitfinanziert (bitte jeweils den Gesamtwert für die
Rüstungsvorhaben angeben)?
19. An welchem Datum wurden jeweils die Exportgenehmigungen für die
einzelnen Rüstungsgüter, die aus dem Einzelplan 60 mitfinanziert worden
sind, erteilt?
20. Für welche Rüstungsexporte sowie andere sicherheits- und
verteidigungsrelevante Exportvorhaben hat die Bundesregierung seit 2020
Hermesbürgschaften bzw. Exportkreditgarantien erteilt (bitte nach Jahr,
Empfängerland unter Angabe der genauen Güterbeschreibung, AL
(Ausfuhrlisten)‑Position bzw. KWL (Kriegswaffenliste)-Nummer, des
Genehmigungswerts, Höhe der Hermesbürgschaft und gegebenenfalls
Laufzeit des Kredits aufgeschlüsselt angeben)?
21. Wie viele Auszahlungen für wirtschaftliche Schäden aus
Exportkreditgarantien für sicherheits- und verteidigungsrelevanten Geschäfte wurden seit
2020 in welcher Höhe getätigt?
22. An welche Staaten hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
seit 2020 welche Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter (bitte jeweils
nach Jahren aufschlüsseln und den Warenwert angeben)
a) verkauft,
b) verliehen,
c) verschenkt,
d) im Rahmen eines Leasingvertrages überlassen,
e) zu Testzwecken überlassen?
23. Welche Bundesministerien und Kabinettsausschüsse sind neben dem
Bundesministerium der Verteidigung noch an den
Genehmigungsentscheidungen über die unentgeltliche Abgabe, Abgaben unter Wert und Abgaben
von Material der Bundeswehr gemäß Ausfuhrliste der
Außenwirtschaftsverordnung (Anlage 1 „Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung“
(Ausfuhrliste), Teil I, Abschnitt A) beteiligt?
24. Welche Bundesministerien und Kabinettsausschüsse sind neben dem
Bundesministerium der Verteidigung noch an den
Genehmigungsentscheidungen über die unentgeltliche Abgabe, Abgaben unter Wert und Abgaben
von Material der Bundeswehr gemäß dem Kriegswaffenkontrollgesetz
(KrWaffKontrG) (Kriegswaffenliste Teil A) beteiligt?
Berlin, den 11. August 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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