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Staatliche Förderung von Rüstungsexporten

dip / drucksache 14.08.2026 · WP 21 · 21/7585 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Staatliche Förderung von Rüstungsexporten Deutscher Bundestag Drucksache 21/7585 21. Wahlperiode 14.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Jan Köstering, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Staatliche Förderung von Rüstungsexporten Seit mehreren Jahren steigt der Wert der genehmigten Rüstungsexporte aus Deutschland. Allein zwischen 2020 und 2025 hat sich der Wert der Einzelgenehmigungen und Sammelausfuhrgenehmigungen von circa 6,2 Mrd. Euro auf fast 18,2 Mrd. Euro mehr als verdreifacht, und für das erste Halbjahr 2026 hat die Bundesregierung bereits Einzelgenehmigungen im Wert von 13,8 Mrd. Euro erteilt (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemittei lungen/2026/07/20260715-ruestungsexportpolitik-1-halbjahr-2026.html; Rüstungsexportbericht 2024, S. 31; Bundestagsdrucksache 21/4607, S. 4 und10). Neben den etablierten Instrumenten der direkten Bezuschussung von Rüstungsexporten an Drittsaaten (vor allem über den Einzelplan 60), der Gewährung von Hermesbürgschaften und Exportkrediten zur Ermöglichung und Absicherung von Rüstungsgeschäften und der direkten Überlassung von Wehrmaterial aus Bundeswehrbeständen an andere Staaten wurde im Jahr 2025 ein weiteres Finanzierungsinstrument eingeführt. Im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2025 wurde auf Antrag der Regierungsfraktionen in der Bundeshaushaltsordnung die Möglichkeit für die Durchführung von sogenannten Government-to-Government Rüstungsexportgeschäften (G2G) geschaffen (Bundestagsdrucksache 21/1579, S. 6). Ähnlich dem US- amerikanischen Foreign Military Sales Programm kann die Bundesregierung nun stellvertretend für einen anderen Staat Rüstungsgüter in Deutschland beauftragen und anschließend das fertige Produkt dann an den Drittstaat weitergeben. Zum einen sollen damit Sicherheitspartnerschaften mit anderen Staaten auf- und ausgebaut werden. Zum anderen kann damit aber auch die Rüstungsproduktion in Deutschland ausgelastet werden. Selbst wenn kein nationaler Bedarf besteht, kauft der Staat weiter ein, lastet dadurch die Rüstungsindustrie aus und verkauft die Waffen dann später an verbündete Staaten. Derzeit fehlt es an öffentlich zugänglichen Informationen über dieses neue Finanzierungsverfahren für Rüstungsexporte. Im Rahmen der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) wurde lediglich bekannt, dass mit der Regierung Montenegros der Verkauf von vier H145M-Hubschraubern als G2G-Geschäft vereinbart wurde (https://ms-aktuell.de/welt/12062026-pistorius-montenegro-ila/). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Abteilungen welcher Bundesministerien, anderen Gremien und externen Unternehmen waren seit wann eingebunden in die Evaluierung und Prüfung der Voraussetzungen für die Einführung eines G2G- Verfahrens für Rüstungsexporte?  2. Welche Vereinbarungen für die Durchführung von G2G-Vorhaben wurden seit dem 1. Januar 2026 mit welchen Staaten getroffen, und um welche Rüstungsgüter ging es dabei (bitte gegebenenfalls die Stückzahl angeben)?  3. Welche Kosten (inklusive Personal) sind jeweils für die Bundesregierung mit der Durchführung der bisher vereinbarten G2G-Geschäfte verbunden, und aus welchen Haushaltstiteln bestreitet die Bundesregierung diese Ausgaben?  4. Welche Fristen wurden den auftraggebenden Drittstaaten jeweils für die Erstattung der bei bisher vereinbarten G2G-Geschäften angefallenen Kosten festgelegt, und in welchen Haushaltstiteln werden diese Einnahmen dann verbucht werden?  5. Nach welchen Kriterien legt die Bundesregierung die Höhe der Verwaltungsgebühren für die Durchführung dieser G2G-Geschäfte fest, und welche Verwaltungsgebühren wurden jeweils bei den bisher vereinbarten G2G-Rüstungsbeschaffungen festgelegt?  6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass bei G2G-Projekten die Bundesregierung gegenüber den Rüstungsunternehmen als Auftraggeber fungiert, es mithin ein reguläres Beschaffungsvorhaben ist und deswegen solche Geschäfte mit einem Wert von über 25 Mio. Euro auch vom Haushaltsausschuss genehmigt werden müssen, und wenn nein, warum nicht?  7. Aus welchen Haushaltstiteln wird die Bundesregierung jeweils während des G2G-Beschaffungsvorhabens anfallende Kosten bestreiten, und wie wird gewährleistet werden, dass von dieser Mittelverwendung keine Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr betroffen werden?  8. Wird vor der Einigung mit einem anderen Staat zur Durchführung eines G2G-Beschaffungsvorhabens bereits grundsätzlich die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den deutschen Rüstungsexportbestimmungen und politischen Grundsätzen geprüft, und wenn ja, welche Bundesministerien und Abteilungen sind an dem Verfahren beteiligt?  9. Zu welchem Zeitpunkt des G2G-Verfahrens und durch wen bzw. welches Gremium wird eine Ausfuhrgenehmigung für im Rahmen von G2G finanzierten Rüstungsbeschaffungen erteilt? 10. Welche Rolle spielt der Nationale Sicherheitsrat bei der Genehmigung von G2G-Beschaffungsvorhaben sowie den daraus resultierenden Rüstungsexporten? 11. Werden zukünftig in der Unterrichtung zu Rüstungsexporten gemäß § 8 der Geschäftsordnung des Nationalen Sicherheitsrat auch Informationen zu G2G-Projekten explizit hervorgehoben? 12. Wie viel zusätzliches Personal wird zur Koordination des gesamten G2G- Bereiches in welchen Abteilungen welcher Bundesministerien eingestellt, und wird auch auf externe Dienstleister dabei zurückgegriffen, und wenn ja, auf welche, und mit welchen Aufgaben? 13. Wie viele G2G-Anfragen liegen der Bundesregierung derzeit vor (aus welchen Staaten und für welche Rüstungsprodukte in welchem Wert)? 14. Welches Bundesministerium hat die Federführung für die Anbahnung und Umsetzung von G2G-Vorhaben, und welche Abteilungen im Bundesministerium sind konkret für die Koordination, Prüfung und Begleitung diese G2G-Geschäfte zuständig? 15. Wurden Durchführungsbestimmungen für G2G-Vorhaben erlassen, und wenn ja, wo sind diese einzusehen? 16. Bei wie vielen und welchen derzeit laufenden multinationalen Rüstungsvorhaben ist die Bundesregierung vertraglich verpflichtet, bei der Versagung einer Exportgenehmigung für Drittstaaten adäquate Kompensation an die anderen beteiligten Projektstaaten zu leisten? 17. In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2000 im Rahmen von multinationalen Beschaffungsvorhaben mit deutscher Beteiligung eine Exportgenehmigung im Zusammenhang mit dem Verkauf dieses Rüstungsgutes an einen Drittstaat nicht erteilt, und welche Kompensationsmaßnahmen sind dabei angefallen (bitte nach Jahren aufschlüsseln und die Rüstungsgüter sowie den Drittstaat angeben)? 18. Wie viele Rüstungsbeschaffungen für welche Staaten wurden seit 2020 im Einzelplan 60 mitfinanziert (bitte jeweils den Gesamtwert für die Rüstungsvorhaben angeben)? 19. An welchem Datum wurden jeweils die Exportgenehmigungen für die einzelnen Rüstungsgüter, die aus dem Einzelplan 60 mitfinanziert worden sind, erteilt? 20. Für welche Rüstungsexporte sowie andere sicherheits- und verteidigungsrelevante Exportvorhaben hat die Bundesregierung seit 2020 Hermesbürgschaften bzw. Exportkreditgarantien erteilt (bitte nach Jahr, Empfängerland unter Angabe der genauen Güterbeschreibung, AL (Ausfuhrlisten)‑Position bzw. KWL (Kriegswaffenliste)-Nummer, des Genehmigungswerts, Höhe der Hermesbürgschaft und gegebenenfalls Laufzeit des Kredits aufgeschlüsselt angeben)? 21. Wie viele Auszahlungen für wirtschaftliche Schäden aus Exportkreditgarantien für sicherheits- und verteidigungsrelevanten Geschäfte wurden seit 2020 in welcher Höhe getätigt? 22. An welche Staaten hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) seit 2020 welche Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln und den Warenwert angeben) a) verkauft, b) verliehen, c) verschenkt, d) im Rahmen eines Leasingvertrages überlassen, e) zu Testzwecken überlassen? 23. Welche Bundesministerien und Kabinettsausschüsse sind neben dem Bundesministerium der Verteidigung noch an den Genehmigungsentscheidungen über die unentgeltliche Abgabe, Abgaben unter Wert und Abgaben von Material der Bundeswehr gemäß Ausfuhrliste der Außenwirtschaftsverordnung (Anlage 1 „Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung“ (Ausfuhrliste), Teil I, Abschnitt A) beteiligt? 24. Welche Bundesministerien und Kabinettsausschüsse sind neben dem Bundesministerium der Verteidigung noch an den Genehmigungsentscheidungen über die unentgeltliche Abgabe, Abgaben unter Wert und Abgaben von Material der Bundeswehr gemäß dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) (Kriegswaffenliste Teil A) beteiligt? Berlin, den 11. August 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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