Beteiligung Deutschlands an internationalen Minen- und Kampfmittelräumprojekten
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Beteiligung Deutschlands an internationalen Minen- und Kampfmittelräumprojekten
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3211
21. Wahlperiode 10.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gerold Otten, Jan Wenzel Schmidt, Uwe Schulz, Stefan Keuter,
Dr. Rainer Rothfuß, Torben Braga, Heinrich Koch, Dr. Alexander Wolf und
der Fraktion der AfD
Beteiligung Deutschlands an internationalen Minen- und
Kampfmittelräumprojekten
Der Jahresabrüstungsbericht 2024 enthält u. a. eine Auflistung aller Minen- und
Kampfmittelräumprojekte, die durch die Bundesrepublik Deutschland im
Rahmen der humanitären Hilfe, von Stabilisierung und
Entwicklungszusammenarbeit finanziert werden. Nach eigenen Berechnungen belaufen sich die
Ausgaben des Auswärtigen Amts auf rund 70 Mrd. Euro (www.publikationen-bund
esregierung.de/pp-de/publikationssuche/jahresabruestungsbericht-2024-237
3038, hier S. 100 bis 103). Ziel des deutschen Engagements ist gemäß der
„Strategie des Auswärtigen Amts für humanitäres Minen- und
Kampfmittelräumen im Rahmen der Humanitären Hilfe der Bundesregierung“ eine minenfreie
Welt (www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2520774/9926612aa038578189
829e806e8709da/minenraeumstrategie2024-data.pdf, hier S. 5).
Die Bundesregierung nennt in diesem Zusammenhang neun strategische Ziele.
Diese sind laut der genannten Strategie folgende:
– Unfall- und Opferzahlen durch Minen und explosive
Kampfmittelrückstände gehen zurück.
– In humanitären Krisen hat die betroffene Bevölkerung sicheren Zugang zu
humanitären Leistungen.
– Alle Menschen in kontaminierten Gebieten können ein selbstbestimmtes
Leben in Sicherheit und Würde führen.
– Durch Maßnahmen des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens ist
die Basis für Friedenskonsolidierung, Stabilität und nachhaltige
Entwicklung gelegt, ein Beitrag zur Versöhnung wird geleistet.
– Nationale „Akteur*innen“ sind zur Erreichung der Ziele ihrer nationalen
Strategien sowie der Verpflichtungen aus internationalen Übereinkommen
und somit zum Schutz ihrer Bevölkerung befähigt.
– Planung, Durchführung, Monitoring und Evaluierung von Projekten des
humanitären Minen- und Kampfmittelräumens erfolgen gender- und
inklusionssensibel.
– Frauen werden in allen Arbeitsbereichen des humanitären Minen- und
Kampfmittelräumens ausgebildet und gefördert.
– Projekte des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens werden so lokal
wie möglich umgesetzt.
– Konfliktsensibilität und das „Do no harm“-Prinzip leiten die Umsetzung
von Maßnahmen des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens.
Deutsches Engagement bei der Kampfmittelbeseitigung ist ein sinnvolles
Mittel der deutschen Außenpolitik und wird auch von der Fraktion der AfD
begrüßt. Im Anschluss an die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/833
und der darauf ergangenen Antwort der Bundesregierung die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 21/990 möchten die Fragesteller gerne wissen,
inwiefern dieses Engagement den eigenen strategischen Zielen gerecht wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche operativen Ziele (z. B. geräumte Flächen, Kapazitätsaufbau,
Sensibilisierungskampagnen, Schulungen) wurden bis zur letzten Evaluierung
des deutschen Engagements erreicht?
2. Welche operativen Ziele wurden bei der Aktualisierung derselben im
Jahr 2024 formuliert (siehe Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache
21/990)?
3. Wie hat die Bundesregierung die Wirksamkeit der finanzierten Projekte
bewertet, und was sind in diesem Zusammenhang die Erfolgskriterien?
4. Welche Mechanismen zur Nachhaltigkeit der Projekte sind vorgesehen,
damit die Minen- und Kampfmittelräumung nach Projektende in die
Hände der regionalen bzw. lokalen Verantwortungsträger übergeben werden
können?
5. Welche innovativen Ansätze (Technologien, Methoden) werden von der
Bundesregierung ggf. gefördert, um das Minen- und Kampfmittelräumen
künftig effizienter und subsidiär zu ermöglichen, und hat sich die die
Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu Ansätzen der Träger von
Projekten, etwa bei der Benutzung von Aufklärungstechnologien, KI oder
besseren Räummitteln, eine eigene Auffassung erarbeitet, und wenn ja,
welche?
6. Welche Hauptrisiken sieht die Bundesregierung im Bereich des
humanitären Minen- und Kampfmittelräumens (Sicherheitsrisiken, Kollaboration
regionaler und lokaler Verantwortungsträger, Korruption), und welche
Maßnahmen werden von der Bundesregierung bzw. den Trägern
beschritten, um diesen Risiken zuvorzukommen?
7. Gibt es im Rahmen der Berichtspflicht der Projektträger an die
Bundesregierung gesonderte Aufstellungen über die Mittelverwendung, oder
verlässt sich die Bundesregierung auf die Annual Reports der Träger?
8. Seit wann arbeitet die Bundesregierung mit den Trägern (Norwegian
People’s Aid, The HALO Trust, Handicap International e. V., Mines Advisory
Group) zusammen, und wie hoch sind die jährlichen Zahlungen an die
jeweiligen Träger gewesen?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussichten eines Verbots von
Antipersonenminen angesichts global wachsender Konflikte und dem Austritt
namhafter Staaten aus dem Ottawa-Abkommen?
10. Stand oder steht die Bundesregierung im Austausch mit den Regierungen
von Polen, Litauen, Lettland, Estland und Finnland, die im Angesicht des
russischen Angriffs auf die Ukraine aus dem Ottawa-Abkommen
ausgetreten sind (www.zeit.de/politik/ausland/2025-06/finnland-baltische-staate
n-minen-ottawa-konvention)?
11. Welche Systeme stehen der Bundeswehr aktuell zum Räumen von Minen
sowie zur Beseitigung von Kampfmitteln zur Verfügung, wie hoch ist der
Bedarf der Bundeswehr, und welche Beschaffungen sind vorgesehen?
12. Unterstützt die Bundesregierung auch ein Verbot von Antifahrzeugminen,
und wenn nein, warum nicht?
13. Gibt es vonseiten der Bundesregierung Initiativen, um das Ottawa-
Abkommen mit Blick auf neue Technologien und improvisierte
Sprengkörper (IEDs), die ebenfalls wie Antipersonenminen wirken können,
anzupassen?
14. Ist es üblich und gebräuchlich, dass in Drucksachen der Bundesregierung
und ihrer Bundesministerien gegendert wird (siehe obiges Zitat aus der
„Strategie des Auswärtigen Amts für humanitäres Minen- und
Kampfmittelräumen im Rahmen der Humanitären Hilfe der Bundesregierung“), und
wenn ja, auf welcher Grundlage?
15. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele körperlich und geistig
behinderte Personen im Rahmen der Inklusionsbemühungen der o. g. Träger
tatsächlich eine gleichberechtigte Möglichkeit erhalten, an der Planung,
der Durchführung, am Monitoring und an der Evaluierung von Minen-
und Kampfmittelräumprojekten des humanitären Minen- und
Kampfmittelräumens mitzuwirken (vgl. Equality and Diversity Report Norwegian
People’s Aid 2024, S. 20; www.npaid.org/about-us/annual-report-
andaccounts: „The organisation’s Recruitment policy shall ensure equal rights
and opportunities for everyone, regardless of gender, age, ethnicity and
functional ability.“)?
Berlin, den 8. Dezember 2205
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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