Beteiligung Deutschlands an internationalen Minen- und Kampfmittelräumprojekten (Antwort zu Drs. 21/3211)
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Beteiligung Deutschlands an internationalen Minen- und Kampfmittelräumprojekten (Antwort zu Drs. 21/3211)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3502
21. Wahlperiode 05.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerold Otten, Jan Wenzel Schmidt,
Uwe Schulz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3211 –
Beteiligung Deutschlands an internationalen Minen- und
Kampfmittelräumprojekten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Jahresabrüstungsbericht 2024 enthält u. a. eine Auflistung aller Minen-
und Kampfmittelräumprojekte, die durch die Bundesrepublik Deutschland im
Rahmen der humanitären Hilfe, von Stabilisierung und
Entwicklungszusammenarbeit finanziert werden. Nach eigenen Berechnungen belaufen sich die
Ausgaben des Auswärtigen Amts auf rund 70 Mrd. Euro (www.publikationen-
bundesregierung.de/pp-de/publikationssuche/jahresabruestungsbericht-2024-2
373038, hier S. 100 bis 103). Ziel des deutschen Engagements ist gemäß der
„Strategie des Auswärtigen Amts für humanitäres Minen- und
Kampfmittelräumen im Rahmen der Humanitären Hilfe der Bundesregierung“ eine
minenfreie Welt (www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2520774/9926612aa0385
78189829e806e8709da/minenraeumstrategie2024-data.pdf, hier S. 5).
Die Bundesregierung nennt in diesem Zusammenhang neun strategische Ziele.
Diese sind laut der genannten Strategie folgende:
– Unfall- und Opferzahlen durch Minen und explosive
Kampfmittelrückstände gehen zurück.
– In humanitären Krisen hat die betroffene Bevölkerung sicheren Zugang zu
humanitären Leistungen.
– Alle Menschen in kontaminierten Gebieten können ein selbstbestimmtes
Leben in Sicherheit und Würde führen.
– Durch Maßnahmen des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens ist
die Basis für Friedenskonsolidierung, Stabilität und nachhaltige
Entwicklung gelegt, ein Beitrag zur Versöhnung wird geleistet.
– Nationale „Akteur*innen“ sind zur Erreichung der Ziele ihrer nationalen
Strategien sowie der Verpflichtungen aus internationalen Übereinkommen
und somit zum Schutz ihrer Bevölkerung befähigt.
– Planung, Durchführung, Monitoring und Evaluierung von Projekten des
humanitären Minen- und Kampfmittelräumens erfolgen gender- und
inklusionssensibel.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 5. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
– Frauen werden in allen Arbeitsbereichen des humanitären Minen- und
Kampfmittelräumens ausgebildet und gefördert.
– Projekte des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens werden so
lokal wie möglich umgesetzt.
– Konfliktsensibilität und das „Do no harm“-Prinzip leiten die Umsetzung
von Maßnahmen des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens.
Deutsches Engagement bei der Kampfmittelbeseitigung ist ein sinnvolles
Mittel der deutschen Außenpolitik und wird auch von der Fraktion der AfD
begrüßt. Im Anschluss an die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/833
und der darauf ergangenen Antwort der Bundesregierung die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 21/990 möchten die Fragesteller gerne wissen,
inwiefern dieses Engagement den eigenen strategischen Zielen gerecht wird.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Projektportfolio des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens mit
einer Fördersumme von fast 70 Mio. Euro im Jahr 2024 (statt der seitens der
Fragesteller in ihrer Vorbemerkung genannten 70 Mrd. Euro) wird auf Basis
des deutschen Zuwendungsrechts, insbesondere der Bundeshaushaltsordnung
und deren Verwaltungsvorschriften sowie Allgemeinen und Besonderen
Nebenbestimmungen, dem Förderkonzept des Auswärtigen Amts (AA) sowie
entsprechend der Strategie des AA für humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen
im Rahmen der Humanitären Hilfe der Bundesregierung überwacht und
gesteuert.
1. Welche operativen Ziele (z. B. geräumte Flächen, Kapazitätsaufbau,
Sensibilisierungskampagnen, Schulungen) wurden bis zur letzten
Evaluierung des deutschen Engagements erreicht?
2. Welche operativen Ziele wurden bei der Aktualisierung derselben im
Jahr 2024 formuliert (siehe Antwort zu Frage 5 auf
Bundestagsdrucksache 21/990)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Die humanitären Bedarfe, die Art der Kontaminierung (Antipersonenminen,
Streumunition, improvisierte Sprengfallen), die Zugänglichkeit der Gebiete und
weitere operative Voraussetzungen unterscheiden sich oft fundamental
zwischen den verschiedenen Räumkontexten. Eine pauschale Zielvorgabe in
Quadratkilometern an geräumter Fläche oder an zu erreichender Bevölkerung würde
dieser Komplexität nicht gerecht und könnte falsche Anreize setzen (Quantität
vor Qualität). Konkrete Messgrößen (Indikatoren und Ziele) sind Teil der
einzelnen Projektanträge.
In Reaktion auf die Evaluierung 2022/2023 hat sich das AA mit der
aktualisierten Strategie für humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen im Rahmen der
Humanitären Hilfe der Bundesregierung 2024 bis 2028 ein deutlicheres Profil
und klarere Schwerpunkte gegeben: Innovation, Wirkungsorientierung mit
Fokus auf den Menschen, Stärkung nationaler Kapazitäten, Nexus-Ansätze und
Konfliktsensibilität. Zugleich hält das AA an den ermittelten Stärken fest. Dazu
zählen insbesondere die enge Verknüpfung mit außenpolitischen Zielen
Deutschlands und die Einbettung in Verpflichtungen aus internationalen
Konventionen und Initiativen sowie die Kohärenz der Strategie mit etablierten
Maßnahmen, Prinzipien und Wirkungslogiken des Minenräumsektors.
3. Wie hat die Bundesregierung die Wirksamkeit der finanzierten Projekte
bewertet, und was sind in diesem Zusammenhang die Erfolgskriterien?
7. Gibt es im Rahmen der Berichtspflicht der Projektträger an die
Bundesregierung gesonderte Aufstellungen über die Mittelverwendung, oder
verlässt sich die Bundesregierung auf die Annual Reports der Träger?
Die Fragen 3 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Für die Förderung humanitärer Hilfe durch die Bundesregierung bestehen
formale Verpflichtungen zur Erfolgskontrolle, insbesondere durch die
Bundeshaushaltsordnung und den Bundesrechnungshof, sowie Selbstverpflichtungen,
z. B. im Rahmen der Prinzipien der „guten humanitären Geberschaft“ (Good
Humanitarian Donorship – www.ghdinitiative.org/ghd/gns/about-us/our-memb
ers/90/27.html). Monitoring und Evaluierung sind Bestandteil einer
umfassenden Erfolgskontrolle. Im Übrigen wird auf das Konzept zum Monitoring und
Evaluierung der Humanitären Hilfe des AA verwiesen (abrufbar unter www.au
swaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/humanitaere-hilfe/205130-205130).
4. Welche Mechanismen zur Nachhaltigkeit der Projekte sind vorgesehen,
damit die Minen- und Kampfmittelräumung nach Projektende in die
Hände der regionalen bzw. lokalen Verantwortungsträger übergeben
werden können?
Lokalisierung ist einer der wesentlichen Mechanismen, um die Expertise vor
Ort zu sichern. Gleichzeitig wirkt das humanitäre Minen- und
Kampfmittelräumen an der Schnittstelle des sogenannten „Humanitarian-Development-Peace
Nexus“ (HDP-Nexus). Der Nexus-Ansatz zielt über eine bessere Verzahnung
der Instrumente der humanitären Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und
Friedensförderung auf die nachhaltige Adressierung von Krisenursachen ab. So
ermöglicht humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen die Rückkehr von
Geflüchteten oder Binnenvertriebenen und den Wiederaufbau ziviler Infrastruktur
und trägt damit zur Friedensförderung und langfristigen Entwicklung – auch
durch regionale bzw. lokale Organisationen – bei. Im Übrigen wird auf die
Strategie des AA für humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen im Rahmen
der Humanitären Hilfe der Bundesregierung verwiesen (S. 15–19, abrufbar
unter www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/humanitaere-hilfe/minenraeu
men-204750).
5. Welche innovativen Ansätze (Technologien, Methoden) werden von der
Bundesregierung ggf. gefördert, um das Minen- und Kampfmittelräumen
künftig effizienter und subsidiär zu ermöglichen, und hat sich die die
Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu Ansätzen der Träger von
Projekten, etwa bei der Benutzung von Aufklärungstechnologien, KI
oder besseren Räummitteln, eine eigene Auffassung erarbeitet, und wenn
ja, welche?
Das AA fördert den Einsatz innovativer Geräte oder Maßnahmen in der Regel
nur dann, wenn die Ergebnisse eine Steigerung der Produktivität bei der
Räumung oder eine Erhöhung der Sicherheit der Minen- und Kampfmittelräumer
erwarten lassen. Konkret unterstützt das AA daher unter anderem die
Erprobung von Drohnen und Software zur schnelleren Eingrenzung der
Kontaminierung, beispielsweise in der Ukraine und im Irak.
Im Rahmen der Projektvorschläge bildet sich das AA eine Auffassung zu den
vorgeschlagenen Technologien, unter Einbeziehung von fachlicher Expertise,
wie zum Beispiel des Genfer Internationalen Zentrums für Humanitäres
Minenräumen (GICHD). Im Übrigen wird auf die Strategie des AA für humanitäres
Minen- und Kampfmittelräumen im Rahmen der Humanitären Hilfe der
Bundesregierung verwiesen (S. 18, 19).
6. Welche Hauptrisiken sieht die Bundesregierung im Bereich des
humanitären Minen- und Kampfmittelräumens (Sicherheitsrisiken,
Kollaboration regionaler und lokaler Verantwortungsträger, Korruption), und
welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung bzw. den Trägern
beschritten, um diesen Risiken zuvorzukommen?
Wesentliche Herausforderungen im Sinne der Fragestellung liegen in der
fachlichen Eignung der Partnerorganisationen sowie in Sicherheitsrisiken für das
projektumsetzende Personal und die Bevölkerung. Das AA trifft entsprechende
Maßnahmen:
– Präventive Qualitätssicherung der Partner: auf Grundlage eines
Kriterienkatalogs (sogenanntes „Qualitätsprofil“).
– Internationale Arbeitsstandards: Zur Minimierung der Risiken für die
Minenräumerinnen und Minenräumer arbeitet das Auswärtige Amt mit
Organisationen zusammen, die die „International Mine Action Standards“ (IMAS)
des „United Nations Mine Action Service“ (UNMAS) und des Genfer
Internationalen Zentrums für Humanitäre Minenräumung anwenden. Die IMAS
standardisieren international die Anforderungen und Verfahren, zum
Beispiel zur Freigabe der von Minen und Kampfmitteln geräumten Flächen
durch Deklarierung als „sicher“. IMAS-konforme Untersuchungen schützen
auch die Zivilbevölkerung.
Im Übrigen wird auf die Richtlinie des AA für die Förderung von Vorhaben der
humanitären Hilfe im Ausland (abrufbar unter www.auswaertiges-amt.de/de/au
ssenpolitik/humanitaere-hilfe/205110-205110), die Strategie des AA zur
humanitären Hilfe im Ausland (abrufbar unter www.auswaertiges-amt.de/de/aussenp
olitik/humanitaere-hilfe/205130-205130), und die Antworten zu den Fragen 3
und 7 verwiesen.
8. Seit wann arbeitet die Bundesregierung mit den Trägern (Norwegian
People’s Aid, The HALO Trust, Handicap International e. V., Mines
Advisory Group) zusammen, und wie hoch sind die jährlichen Zahlungen an
die jeweiligen Träger gewesen?
Eine Übersicht der Projektpartner findet sich in den jeweiligen
Jahresabrüstungsberichten (Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um
Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die
Entwicklung der Streitkräftepotenziale). Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/990 verwiesen.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussichten eines Verbots von
Antipersonenminen angesichts global wachsender Konflikte und dem
Austritt namhafter Staaten aus dem Ottawa-Abkommen?
Die Bundesregierung misst dem Übereinkommen über das Verbot des
Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Anti-
Personenminen und über deren Vernichtung (Ottawa-Konvention) weiterhin große
Bedeutung bei.
10. Stand oder steht die Bundesregierung im Austausch mit den Regierungen
von Polen, Litauen, Lettland, Estland und Finnland, die im Angesicht des
russischen Angriffs auf die Ukraine aus dem Ottawa-Abkommen
ausgetreten sind (www.zeit.de/politik/ausland/2025-06/finnland-baltische-staat
en-minen-ottawa-konvention)?
Die Bundesregierung steht mit den Regierungen von Polen, Litauen, Lettland,
Estland und Finnland in engem Kontakt, auch zu dem fragegegenständlichen
Thema. Zu Inhalten vertraulicher Gespräche gibt die Bundesregierung
grundsätzlich keine Auskunft.
11. Welche Systeme stehen der Bundeswehr aktuell zum Räumen von Minen
sowie zur Beseitigung von Kampfmitteln zur Verfügung, wie hoch ist der
Bedarf der Bundeswehr, und welche Beschaffungen sind vorgesehen?
Für die Durchführung maschineller Räumverfahren verfügt die Bundeswehr
über zwei Systeme:
– den Minenräumpanzer KEILER,
– das Route-Clearance-System GCS-200.
Der Bedarf der Bundeswehr orientiert sich an den bereits zugesagten NATO-
Verpflichtungen. Über Rüstungsprojekte zur weiteren Beschaffung ist noch
nicht abschließend entschieden.
12. Unterstützt die Bundesregierung auch ein Verbot von
Antifahrzeugminen, und wenn nein, warum nicht?
Nein.
Deutschland ist dem VN-Waffenübereinkommen (CCW) und seinem
Geänderten Protokoll II beigetreten, das auch Regelungen für die Verwendung von
Antifahrzeug-Minen enthält. Die humanitären Erwägungen, aufgrund derer die
Bundesregierung der Ottawa-Konvention beigetreten ist, sind nicht
vollumfänglich auf den Einsatz von Antifahrzeug-Minen übertragbar.
13. Gibt es vonseiten der Bundesregierung Initiativen, um das Ottawa-
Abkommen mit Blick auf neue Technologien und improvisierte
Sprengkörper (IEDs), die ebenfalls wie Antipersonenminen wirken können,
anzupassen?
Sowohl Regelungen des VN-Waffenübereinkommens (CCW) und seiner
Protokolle als auch der Ottawa-Konvention sind auch auf neue Technologien und
improvisierte Sprengkörper (IEDs) anwendbar.
14. Ist es üblich und gebräuchlich, dass in Drucksachen der Bundesregierung
und ihrer Bundesministerien gegendert wird (siehe obiges Zitat aus der
„Strategie des Auswärtigen Amts für humanitäres Minen- und
Kampfmittelräumen im Rahmen der Humanitären Hilfe der Bundesregierung“),
und wenn ja, auf welcher Grundlage?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/29686 verwiesen.
15. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele körperlich und geistig
behinderte Personen im Rahmen der Inklusionsbemühungen der o. g. Träger
tatsächlich eine gleichberechtigte Möglichkeit erhalten, an der Planung,
der Durchführung, am Monitoring und an der Evaluierung von Minen-
und Kampfmittelräumprojekten des humanitären Minen- und
Kampfmittelräumens mitzuwirken (vgl. Equality and Diversity Report Norwegian
People’s Aid 2024, S. 20; www.npaid.org/about-us/annual-report-and-ac
counts: „The organisation’s Recruitment policy shall ensure equal rights
and opportunities for everyone, regardless of gender, age, ethnicity and
functional ability.“)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung
vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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