polradar

Beteiligung Deutschlands an internationalen Minen- und Kampfmittelräumprojekten (Antwort zu Drs. 21/3211)

dip / drucksache 05.01.2026 · WP 21 · 21/3502 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Beteiligung Deutschlands an internationalen Minen- und Kampfmittelräumprojekten (Antwort zu Drs. 21/3211) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3502 21. Wahlperiode 05.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerold Otten, Jan Wenzel Schmidt, Uwe Schulz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3211 – Beteiligung Deutschlands an internationalen Minen- und Kampfmittelräumprojekten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Jahresabrüstungsbericht 2024 enthält u. a. eine Auflistung aller Minen- und Kampfmittelräumprojekte, die durch die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der humanitären Hilfe, von Stabilisierung und Entwicklungszusammenarbeit finanziert werden. Nach eigenen Berechnungen belaufen sich die Ausgaben des Auswärtigen Amts auf rund 70 Mrd. Euro (www.publikationen- bundesregierung.de/pp-de/publikationssuche/jahresabruestungsbericht-2024-2 373038, hier S. 100 bis 103). Ziel des deutschen Engagements ist gemäß der „Strategie des Auswärtigen Amts für humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen im Rahmen der Humanitären Hilfe der Bundesregierung“ eine minenfreie Welt (www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2520774/9926612aa0385 78189829e806e8709da/minenraeumstrategie2024-data.pdf, hier S. 5). Die Bundesregierung nennt in diesem Zusammenhang neun strategische Ziele. Diese sind laut der genannten Strategie folgende: – Unfall- und Opferzahlen durch Minen und explosive Kampfmittelrückstände gehen zurück. – In humanitären Krisen hat die betroffene Bevölkerung sicheren Zugang zu humanitären Leistungen. – Alle Menschen in kontaminierten Gebieten können ein selbstbestimmtes Leben in Sicherheit und Würde führen. – Durch Maßnahmen des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens ist die Basis für Friedenskonsolidierung, Stabilität und nachhaltige Entwicklung gelegt, ein Beitrag zur Versöhnung wird geleistet. – Nationale „Akteur*innen“ sind zur Erreichung der Ziele ihrer nationalen Strategien sowie der Verpflichtungen aus internationalen Übereinkommen und somit zum Schutz ihrer Bevölkerung befähigt. – Planung, Durchführung, Monitoring und Evaluierung von Projekten des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens erfolgen gender- und inklusionssensibel. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 5. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. – Frauen werden in allen Arbeitsbereichen des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens ausgebildet und gefördert. – Projekte des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens werden so lokal wie möglich umgesetzt. – Konfliktsensibilität und das „Do no harm“-Prinzip leiten die Umsetzung von Maßnahmen des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens. Deutsches Engagement bei der Kampfmittelbeseitigung ist ein sinnvolles Mittel der deutschen Außenpolitik und wird auch von der Fraktion der AfD begrüßt. Im Anschluss an die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/833 und der darauf ergangenen Antwort der Bundesregierung die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/990 möchten die Fragesteller gerne wissen, inwiefern dieses Engagement den eigenen strategischen Zielen gerecht wird. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Projektportfolio des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens mit einer Fördersumme von fast 70 Mio. Euro im Jahr 2024 (statt der seitens der Fragesteller in ihrer Vorbemerkung genannten 70 Mrd. Euro) wird auf Basis des deutschen Zuwendungsrechts, insbesondere der Bundeshaushaltsordnung und deren Verwaltungsvorschriften sowie Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen, dem Förderkonzept des Auswärtigen Amts (AA) sowie entsprechend der Strategie des AA für humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen im Rahmen der Humanitären Hilfe der Bundesregierung überwacht und gesteuert.  1. Welche operativen Ziele (z. B. geräumte Flächen, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Schulungen) wurden bis zur letzten Evaluierung des deutschen Engagements erreicht?  2. Welche operativen Ziele wurden bei der Aktualisierung derselben im Jahr 2024 formuliert (siehe Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 21/990)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die humanitären Bedarfe, die Art der Kontaminierung (Antipersonenminen, Streumunition, improvisierte Sprengfallen), die Zugänglichkeit der Gebiete und weitere operative Voraussetzungen unterscheiden sich oft fundamental zwischen den verschiedenen Räumkontexten. Eine pauschale Zielvorgabe in Quadratkilometern an geräumter Fläche oder an zu erreichender Bevölkerung würde dieser Komplexität nicht gerecht und könnte falsche Anreize setzen (Quantität vor Qualität). Konkrete Messgrößen (Indikatoren und Ziele) sind Teil der einzelnen Projektanträge. In Reaktion auf die Evaluierung 2022/2023 hat sich das AA mit der aktualisierten Strategie für humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen im Rahmen der Humanitären Hilfe der Bundesregierung 2024 bis 2028 ein deutlicheres Profil und klarere Schwerpunkte gegeben: Innovation, Wirkungsorientierung mit Fokus auf den Menschen, Stärkung nationaler Kapazitäten, Nexus-Ansätze und Konfliktsensibilität. Zugleich hält das AA an den ermittelten Stärken fest. Dazu zählen insbesondere die enge Verknüpfung mit außenpolitischen Zielen Deutschlands und die Einbettung in Verpflichtungen aus internationalen Konventionen und Initiativen sowie die Kohärenz der Strategie mit etablierten Maßnahmen, Prinzipien und Wirkungslogiken des Minenräumsektors.  3. Wie hat die Bundesregierung die Wirksamkeit der finanzierten Projekte bewertet, und was sind in diesem Zusammenhang die Erfolgskriterien?  7. Gibt es im Rahmen der Berichtspflicht der Projektträger an die Bundesregierung gesonderte Aufstellungen über die Mittelverwendung, oder verlässt sich die Bundesregierung auf die Annual Reports der Träger? Die Fragen 3 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Für die Förderung humanitärer Hilfe durch die Bundesregierung bestehen formale Verpflichtungen zur Erfolgskontrolle, insbesondere durch die Bundeshaushaltsordnung und den Bundesrechnungshof, sowie Selbstverpflichtungen, z. B. im Rahmen der Prinzipien der „guten humanitären Geberschaft“ (Good Humanitarian Donorship – www.ghdinitiative.org/ghd/gns/about-us/our-memb ers/90/27.html). Monitoring und Evaluierung sind Bestandteil einer umfassenden Erfolgskontrolle. Im Übrigen wird auf das Konzept zum Monitoring und Evaluierung der Humanitären Hilfe des AA verwiesen (abrufbar unter www.au swaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/humanitaere-hilfe/205130-205130).  4. Welche Mechanismen zur Nachhaltigkeit der Projekte sind vorgesehen, damit die Minen- und Kampfmittelräumung nach Projektende in die Hände der regionalen bzw. lokalen Verantwortungsträger übergeben werden können? Lokalisierung ist einer der wesentlichen Mechanismen, um die Expertise vor Ort zu sichern. Gleichzeitig wirkt das humanitäre Minen- und Kampfmittelräumen an der Schnittstelle des sogenannten „Humanitarian-Development-Peace Nexus“ (HDP-Nexus). Der Nexus-Ansatz zielt über eine bessere Verzahnung der Instrumente der humanitären Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung auf die nachhaltige Adressierung von Krisenursachen ab. So ermöglicht humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen die Rückkehr von Geflüchteten oder Binnenvertriebenen und den Wiederaufbau ziviler Infrastruktur und trägt damit zur Friedensförderung und langfristigen Entwicklung – auch durch regionale bzw. lokale Organisationen – bei. Im Übrigen wird auf die Strategie des AA für humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen im Rahmen der Humanitären Hilfe der Bundesregierung verwiesen (S. 15–19, abrufbar unter www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/humanitaere-hilfe/minenraeu men-204750).  5. Welche innovativen Ansätze (Technologien, Methoden) werden von der Bundesregierung ggf. gefördert, um das Minen- und Kampfmittelräumen künftig effizienter und subsidiär zu ermöglichen, und hat sich die die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu Ansätzen der Träger von Projekten, etwa bei der Benutzung von Aufklärungstechnologien, KI oder besseren Räummitteln, eine eigene Auffassung erarbeitet, und wenn ja, welche? Das AA fördert den Einsatz innovativer Geräte oder Maßnahmen in der Regel nur dann, wenn die Ergebnisse eine Steigerung der Produktivität bei der Räumung oder eine Erhöhung der Sicherheit der Minen- und Kampfmittelräumer erwarten lassen. Konkret unterstützt das AA daher unter anderem die Erprobung von Drohnen und Software zur schnelleren Eingrenzung der Kontaminierung, beispielsweise in der Ukraine und im Irak. Im Rahmen der Projektvorschläge bildet sich das AA eine Auffassung zu den vorgeschlagenen Technologien, unter Einbeziehung von fachlicher Expertise, wie zum Beispiel des Genfer Internationalen Zentrums für Humanitäres Minenräumen (GICHD). Im Übrigen wird auf die Strategie des AA für humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen im Rahmen der Humanitären Hilfe der Bundesregierung verwiesen (S. 18, 19).  6. Welche Hauptrisiken sieht die Bundesregierung im Bereich des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens (Sicherheitsrisiken, Kollaboration regionaler und lokaler Verantwortungsträger, Korruption), und welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung bzw. den Trägern beschritten, um diesen Risiken zuvorzukommen? Wesentliche Herausforderungen im Sinne der Fragestellung liegen in der fachlichen Eignung der Partnerorganisationen sowie in Sicherheitsrisiken für das projektumsetzende Personal und die Bevölkerung. Das AA trifft entsprechende Maßnahmen: – Präventive Qualitätssicherung der Partner: auf Grundlage eines Kriterienkatalogs (sogenanntes „Qualitätsprofil“). – Internationale Arbeitsstandards: Zur Minimierung der Risiken für die Minenräumerinnen und Minenräumer arbeitet das Auswärtige Amt mit Organisationen zusammen, die die „International Mine Action Standards“ (IMAS) des „United Nations Mine Action Service“ (UNMAS) und des Genfer Internationalen Zentrums für Humanitäre Minenräumung anwenden. Die IMAS standardisieren international die Anforderungen und Verfahren, zum Beispiel zur Freigabe der von Minen und Kampfmitteln geräumten Flächen durch Deklarierung als „sicher“. IMAS-konforme Untersuchungen schützen auch die Zivilbevölkerung. Im Übrigen wird auf die Richtlinie des AA für die Förderung von Vorhaben der humanitären Hilfe im Ausland (abrufbar unter www.auswaertiges-amt.de/de/au ssenpolitik/humanitaere-hilfe/205110-205110), die Strategie des AA zur humanitären Hilfe im Ausland (abrufbar unter www.auswaertiges-amt.de/de/aussenp olitik/humanitaere-hilfe/205130-205130), und die Antworten zu den Fragen 3 und 7 verwiesen.  8. Seit wann arbeitet die Bundesregierung mit den Trägern (Norwegian People’s Aid, The HALO Trust, Handicap International e. V., Mines Advisory Group) zusammen, und wie hoch sind die jährlichen Zahlungen an die jeweiligen Träger gewesen? Eine Übersicht der Projektpartner findet sich in den jeweiligen Jahresabrüstungsberichten (Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale). Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/990 verwiesen.  9. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussichten eines Verbots von Antipersonenminen angesichts global wachsender Konflikte und dem Austritt namhafter Staaten aus dem Ottawa-Abkommen? Die Bundesregierung misst dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Anti- Personenminen und über deren Vernichtung (Ottawa-Konvention) weiterhin große Bedeutung bei. 10. Stand oder steht die Bundesregierung im Austausch mit den Regierungen von Polen, Litauen, Lettland, Estland und Finnland, die im Angesicht des russischen Angriffs auf die Ukraine aus dem Ottawa-Abkommen ausgetreten sind (www.zeit.de/politik/ausland/2025-06/finnland-baltische-staat en-minen-ottawa-konvention)? Die Bundesregierung steht mit den Regierungen von Polen, Litauen, Lettland, Estland und Finnland in engem Kontakt, auch zu dem fragegegenständlichen Thema. Zu Inhalten vertraulicher Gespräche gibt die Bundesregierung grundsätzlich keine Auskunft. 11. Welche Systeme stehen der Bundeswehr aktuell zum Räumen von Minen sowie zur Beseitigung von Kampfmitteln zur Verfügung, wie hoch ist der Bedarf der Bundeswehr, und welche Beschaffungen sind vorgesehen? Für die Durchführung maschineller Räumverfahren verfügt die Bundeswehr über zwei Systeme: – den Minenräumpanzer KEILER, – das Route-Clearance-System GCS-200. Der Bedarf der Bundeswehr orientiert sich an den bereits zugesagten NATO- Verpflichtungen. Über Rüstungsprojekte zur weiteren Beschaffung ist noch nicht abschließend entschieden. 12. Unterstützt die Bundesregierung auch ein Verbot von Antifahrzeugminen, und wenn nein, warum nicht? Nein. Deutschland ist dem VN-Waffenübereinkommen (CCW) und seinem Geänderten Protokoll II beigetreten, das auch Regelungen für die Verwendung von Antifahrzeug-Minen enthält. Die humanitären Erwägungen, aufgrund derer die Bundesregierung der Ottawa-Konvention beigetreten ist, sind nicht vollumfänglich auf den Einsatz von Antifahrzeug-Minen übertragbar. 13. Gibt es vonseiten der Bundesregierung Initiativen, um das Ottawa- Abkommen mit Blick auf neue Technologien und improvisierte Sprengkörper (IEDs), die ebenfalls wie Antipersonenminen wirken können, anzupassen? Sowohl Regelungen des VN-Waffenübereinkommens (CCW) und seiner Protokolle als auch der Ottawa-Konvention sind auch auf neue Technologien und improvisierte Sprengkörper (IEDs) anwendbar. 14. Ist es üblich und gebräuchlich, dass in Drucksachen der Bundesregierung und ihrer Bundesministerien gegendert wird (siehe obiges Zitat aus der „Strategie des Auswärtigen Amts für humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen im Rahmen der Humanitären Hilfe der Bundesregierung“), und wenn ja, auf welcher Grundlage? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/29686 verwiesen. 15. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele körperlich und geistig behinderte Personen im Rahmen der Inklusionsbemühungen der o. g. Träger tatsächlich eine gleichberechtigte Möglichkeit erhalten, an der Planung, der Durchführung, am Monitoring und an der Evaluierung von Minen- und Kampfmittelräumprojekten des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens mitzuwirken (vgl. Equality and Diversity Report Norwegian People’s Aid 2024, S. 20; www.npaid.org/about-us/annual-report-and-ac counts: „The organisation’s Recruitment policy shall ensure equal rights and opportunities for everyone, regardless of gender, age, ethnicity and functional ability.“)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen