Rede von Sebastian Steineke (CDU/CSU) – Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 – HG 2027)
Teil von Protokoll der 93. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 3: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haus.
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Rede von Sebastian Steineke (CDU/CSU) – Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 – HG 2027)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin! Ein kleiner Hinweis, Herr Bartsch: Justiz ist Ländersache. Wenn Sie Ausgaben vergleichen, müssen Sie natürlich die Ausgaben der Länder dazuaddieren. Dann sind wir nämlich bei ganz anderen Größenordnungen.
– Dann sind wir bei 16 oder 17 Milliarden Euro. Das ist eine andere Größenordnung als 1,2 Milliarden Euro.
Verbraucherschutz ist für viele Menschen kein abstraktes Politikfeld. Verbraucherschutz entscheidet sich jeden Tag ganz konkret: an der Supermarktkasse, an der Tankstelle, beim Abschluss des Kreditvertrages, beim Kauf von Flugtickets oder beim Versuch, am Monatsende Geld für die Familie zurückzulegen. Wir reden hier viel über die großen Themen Migration, Sozialsysteme und, und, und. Das ist alles nachvollziehbar und richtig. Aber wir müssen auch viel öfter darüber reden, was die Menschen tagtäglich im Alltag bewegt, welche Dinge, die sie machen, sie bewegen, an der Supermarktkasse oder beim Einkauf. Gerade beim Verbraucherschutz kann man eine Menge verbessern. Das ist gerade in Zeiten hoher Lebenshaltungskosten extrem wichtig.
Wir müssen auch bei den Ursachen ansetzen. Dazu gehören natürlich die Dinge, die wir schon tun: Entlastungen bei der Einkommensteuer oder dass wir das Thema Energiepreise auf die Tagesordnung setzen. Wir müssen aber auch dafür sorgen, dass die Märkte besser funktionieren. Bei den Lebensmitteln spüren die Deutschen die Preisentwicklung jeden Tag. Deshalb sollten wir hier auch über alle Möglichkeiten der Entlastung nachdenken und keine Denkverbote haben.
Wir wollen funktionierenden Wettbewerb. Gerade bei stark gestiegenen Preisen soll das Bundeskartellamt die Möglichkeit haben, missbräuchliches Verhalten schneller – vielleicht noch schneller und wirksamer als heute – zu überprüfen. Unternehmen haben hier eine Verantwortung. Das gilt insbesondere für die Mineralölkonzerne. Wenn die Preise an den Tankstellen steigen, erwarten die Menschen zu Recht, dass sinkende Rohölpreise nicht nur irgendwann, sondern auch nachvollziehbar und schnell beim Verbraucher wieder ankommen. Das ist aktuell nicht immer ersichtlich. Deshalb müssen wir die Konzerne noch stärker in die Pflicht nehmen, wo der Wettbewerb nicht vollständig funktioniert.
Wir müssen uns auch um die Preiserhöhungen kümmern, die auf den ersten Blick gar nicht wie Preiserhöhungen aussehen. Sprechen wir das Thema Shrinkflation noch einmal an. Wenn in einer Packung plötzlich 20 Gramm weniger enthalten sind, der Preis aber gleich bleibt oder schlimmstenfalls sogar noch steigt, dann ist das für die Verbraucher faktisch eine Preiserhöhung. Der Koalitionsvertrag gibt uns hier einen klaren Auftrag: Wir wollen mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auf einen Blick erkennen können, dass ein Produkt kleiner geworden ist und dadurch der Preis pro Einheit steigt. Hier brauchen wir klare Regeln, und wir brauchen eine konsequente Rechtsdurchsetzung.
Das gilt auch für den Bereich Mobilität. Ein aktuelles Beispiel kommt aus Österreich. Der Oberste Gerichtshof hat dort im Fall Ryanair im August, also erst vor kurzer Zeit, 14 von 15 beanstandeten Zusatzgebühren für unzulässig erklärt, darunter unter anderem Gebühren für den Check-in am Flughafen und für die Ausstellung einer Bordkarte. Das zeigt: Verbraucherschutz wirkt. Auch in Deutschland wird ja durch die Verbraucherzentrale bereits geklagt. Sie geht gegen mehrere Airlines wegen zusätzlicher Gebühren für das Handgepäck vor. Das ist genau die Art von Verbraucherschutz, die wir brauchen. Nicht der Staat schreibt den Unternehmen vor, wie sie ihr Geschäftsmodell zu führen haben; aber dort, wo Verbraucher systematisch benachteiligt oder Kosten verschleiert werden, müssen wir klare Grenzen setzen.
Das gilt auch für den Ticketzweitmarkt; wir haben es schon gehört. Wer einmal versucht hat, kurzfristig an ein begehrtes Konzert- oder Kulturticket zu kommen, kennt das Problem: Tickets werden systematisch aufgekauft und anschließend zu einem deutlich überhöhten Preis angeboten. Wer verhindert ist und sein Ticket privat weiterverkaufen möchte, kann dies selbstverständlich weiterhin tun. Aber spekulative Geschäftsmodelle, völlig überhöhte Preise, automatisierte Aufkäufe dürfen nicht dazu führen, dass normale Verbraucher faktisch ausgeschlossen werden. Deshalb haben wir auch hier im Koalitionsvertrag eine klare Vereinbarung, den Ticketzweitmarkt stärker zu regulieren. Es geht um Transparenz bei Preisen, Gebühren, um den Schutz vor missbräuchlichem Weiterverkauf, um faire Bedingungen für Verbraucher, Veranstalter und Künstler. Hier freuen wir uns auf den entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Ministerium, der ja wohl bald kommen wird.
Ein starker Verbraucherschutz braucht aber auch starke Institutionen. Deshalb sind die Mittel für den Verbraucherzentrale Bundesverband in diesem Haushalt so wichtig. Der vzbv und die Verbraucherzentralen der Länder leisten jeden Tag konkrete Arbeit für Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher: durch Beratungen, Informationen und vor allem auch durch die Möglichkeit, Unternehmen dort rechtlich entgegenzutreten, wo einzelne Verbraucher kaum eine Chance hätten.
Zum Schluss sei mir gestattet, noch einen Punkt aus meinem Wahlkreis zu nennen, der, glaube ich, von besonderer Bedeutung ist: Die Deutsche Richterakademie mit ihrem Standort in Wustrau ist die zentrale Einrichtung für die Fortbildung unserer Richterinnen und Richter in der Bundesrepublik Deutschland. Der Bund trägt gemeinsam mit den Ländern in hohem Maße Verantwortung dafür, dass unsere Justiz fachlich stark und leistungsfähig bleibt. Deshalb ist es richtig – so ist es bereits im Haushalt vorgesehen –, dass der Bund seinen Anteil zur Finanzierung weiterhin verlässlich leistet. Ich hoffe, das bleibt dann auch so.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Relationen
- part_of → Protokoll der 93. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030
- part_of_vorgang → Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)
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